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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das siehst Du ganz falsch. Was nicht drinsteht, braucht man nicht streichen.
"Vorbestraft" ist die Frau...pardon..."Heranwachsende", sobald das gegen sie ergangene Urteil rechtskräftig ist.
Eine ganz andere Frage ist, ob diese Vorstrafe dann etwa im Bundeszentralregister gespeichert ist und andere
nicht öffentliche Stellen Auskunft über die Vorstrafe erhalten. Die Antwort ist hier: Nein !
Die Dame muß also nicht damit rechnen, etwa bei einer Bewerbung für einen neuen job Probleme zu bekommen.
Etwas anderes könnte allerdings gelten, wenn Sie sich als Kraftfahrerin bewirbt:
Hier müßte sie wohl wahrheitsgemäß anworten, wenn sie im Laufe des Bewerbungsgesprächs nach etwaigen
Vorstrafen gefragt wird.
Ich habs geahnt :(
Danke für die Auskunft.
 
Ich habe nach 10 Monaten endlich Schmerzensgeld nach meinem Unfall, wo mich ein Auto im Januar niedergemäht hat, angeboten bekommen. Es ist eher ein gutes Taschengeld. Die Taxifahrt für mein Rad, was ich zum Händler fahren musste, da ich keine Lust hatte es mit gebrochenen Rippen in Bus und Bahn zu transportieren, wollen sie aber nicht zahlen, da es laut Versicherung unnötig war.
 
... Die Taxifahrt für mein Rad, was ich zum Händler fahren musste, da ich keine Lust hatte es mit gebrochenen Rippen in Bus und Bahn zu transportieren, wollen sie aber nicht zahlen, da es laut Versicherung unnötig war.
Erkläre der Versicherung, daß der Unfall ja auch "unnötig" war. Natürlich gehören die Transportkosten zum Schaden und
sind vom Unfallgegner zu ersetzen. Man könnte es als weiteres Entgegenkommen Deinerseits werten, daß Du das Rad
nicht hast abholen lassen. Das wäre ja noch teurer geworden. Wahrscheinlich bist Du nicht anwaltlich vertreten ?
Falls Du nicht anwaltlich vertreten bist, hast Du jetzt hoffentlich gelernt, daß es in solchen Fällen stets falsch ist,
auf anwaltliche Hilfe zu verzichten. Ein Anwalt haut soetwas der Versicherung um die Ohren, das kannst Du mir glauben.
 
Wahrscheinlich bist Du nicht anwaltlich vertreten ?

Doch, bin ich. Ich habe erstmal nur das Schreiben zugesendet bekommen, und soll zurück rufen, aber ich frage mich ob ich wegen 20 Euro das ganze wieder Monate lang verzögern soll. Ich las gerade auf diversen Seiten was man in D allgemein an Schmerzensgeld bekommt. Es sind in der Regel Peanuts.
 
Dann sei froh das du z.B. kein Afghane bist.. Wenn da bei einer Hochzeit 120 Menschen via Bombenangriff der USA getötet werden, erhalten die Hinterbliebenen pro Toten knapp 80$.. Da kommst du sicher noch gut weg.

Dennoch schlimm das, wenns ums Geld geht, ganz anders rangegangen wird.. Da gehen die Klagen gern mal in die Millionen.
Ein einzelnes Menschenleben, nicht mal das eines "Guten Deutschen", ist halt nicht wirklich was Wert :/ (Außer man kann damit Geld verdienen, siehe Preise im REHA Bereich)
 
Was erhalten Afghanen bei einer Hochzeit, wenn 120 Menschen durch einen Deutschen Angriff sterben? Ein Bedauern des Bundespräsidentens?

In Deutschland ist das schlimmste Verbrechen Steuerhinterzeihung. Einen Menschen totfahren, fällt unter "Shit Happens".
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Tote kann sich eben nicht mehr beklagen
Deshalb ist es besser es stirbt jemand bei einem Unfall als das er im Rollstuhl sitzt.
Eh für den Verursacher.

Und weg
 
Meine Erfahrung im Behindertensport sagt mir das Leute die durch Fremdeinwirkung, am besten noch während der Arbeitszeit, dauerhaft eingeschräntkt werden haben es deutlich einfacher als Leute die einfach nur durch Krankheit im Rollstuhl landen.
 
Leute die durch Fremdeinwirkung, am besten noch während der Arbeitszeit, dauerhaft eingeschräntkt werden haben es deutlich einfacher als Leute die einfach nur durch Krankheit im Rollstuhl landen.
Krankheit ist eine individuelle Angelegenheit, da gibt es in der Regel keinen "Verursacher". Aber eine dauerhafte Einschränkung durch Fremdeinwirkung gegen eine dauerhafte Einschränkung wegen Krankheit aufzurechnen halte ich für einen vollkommen falschen Weg.
Man könnte auch argumentieren, dass jemand der nicht eingeschränkt ist, es deutlich einfacher hat als jemand, der wegen Fremdverschulden dauerhaft beeinträchtigt wäre. Insofern ist jede monetäre "Entschädigung" (und sei sie noch so hoch) für die geschädigte Person nur ein schwacher Trost.
 
Ich hatte gerade eine kleine Differenz mit meiner Frau. Sie fährt nicht Rad (obwohl sie eins hat) und denkt wohl eher als Autofahrer. Wir haben hier in Düsseldorf auf der Hüttenstraße eine Brücke unter der ein Radweg ist. Der Radweg endet nach der Brücke und die Radfahrer müssen zwangsläufig auf die Fahrbahn. Nun bin ich der Meinung, dass die Autofahrer (zu denen ich selbst auch gehöre) gefälligst aufpassen müssen, wenn ein Radweg endet, auf dem gerade ein Radfahrer unterwegs ist. Meine Frau meint, die Radfahrer sollen aufpassen und könnten doch nicht einfach auf die Fahrbahn fahren (ja wohin denn sonst?).

Was meint ihr?
Schade, das die Frage hier auf der Strecke geblieben ist.

Meines Wissens gilt rechts vor links - Außer es sind untergeordnete Strassen, wie zum Beispiel Spielstrassen oder RADWEGE???
Vllt. fühlt sich ja noch jemand berufen gefährliches Halbwissen Klarzustellen ...

M.E. hat der Strassenverkehr recht und der Radler muß vorsichtig einfädeln.:idee:
 
Schade, das die Frage hier auf der Strecke geblieben ist.

Meines Wissens gilt rechts vor links - Außer es sind untergeordnete Strassen, wie zum Beispiel Spielstrassen oder RADWEGE???
Vllt. fühlt sich ja noch jemand berufen gefährliches Halbwissen Klarzustellen ...

M.E. hat der Strassenverkehr recht und der Radler muß vorsichtig einfädeln.:idee:
Es hängt hier imo von der Bauweise ab. Wenn der Radweg einfach endet und eigentlich nur der Bordstein abgesenkt ist, muss der Radfahrer warten.
Wenn jetzt der Radweg mit einer gestrichelten Linie ein Stück auf der Straße weitergeführt wird, gilt die Regel fürs Einfädeln.
 
Naja, auf der Strecke geblieben ist die Frage nicht wirklich. Der Tenor lautete ja, dass beide aufpassen müssen. Mir ist nicht bekannt, dass an dieser Stelle jemals etwas passiert wäre, also scheint das ja zu funktionieren.
 
Naja, auf der Strecke geblieben ist die Frage nicht wirklich. Der Tenor lautete ja, dass beide aufpassen müssen. Mir ist nicht bekannt, dass an dieser Stelle jemals etwas passiert wäre, also scheint das ja zu funktionieren.
... ich wollte nur rechtl. Sicherheit!;)
Die fand ich noch nicht geklärt!:cool:
 
soweit mir bekannt ist das die Mindestentzugszeit.
was danach kommt liegt im Ermessen der Verkehrsbehörde.
und wenn da im Urteil was von ungeeignet oder unreif steht wird das ohne MPU nicht ablaufen
... muß man nach 2 Jahren Führerscheinentzug den Lappen nicht eh neu machen und je nach Kommune ggf. mit MPU?

... schon wieder gefährliches Halbwissen??? ...
 
Da der Radweg mit dem Ende der Brücke einfach aufhört, muss der Radfahrer wohl den fließenden Verkehr abwarten. Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass das jemand macht. Es passt wohl immer irgendwie.
DU sprachest von einem "Disput" mit Deiner Frau;)
... ging nur um die rechtl. Klärung;)
Das keinem was passiert ist doch klasse!

Wollte das aber auch mal für mich als Autofahrer bzw. als Radler wissen - rein rechtl. und so, bevor ich den Anderen verbal zur Schnecke mache ...:rolleyes:
 
Naja Disput.... klingt sehr hart. So schlimm war das nun auch wieder nicht. Aber in Grunde, wenn ich es mir so recht überlege, dann hat meine Frau wohl Recht. Mit ein bisschen Abstand denke ich nun auch, dass der Radfahrer an einer solchen Stelle nicht einfach auf die Fahrbahn fahren darf. Er muss dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren und darf sich allenfalls vorsichtig einfädeln ohne andere zu behindern.

Ich bin ja auch beides... Radfahrer und Autofahrer. Ist also auch für mich von doppeltem Interesse.
 
Naja Disput.... klingt sehr hart. So schlimm war das nun auch wieder nicht. Aber in Grunde, wenn ich es mir so recht überlege, dann hat meine Frau wohl Recht. Mit ein bisschen Abstand denke ich nun auch, dass der Radfahrer an einer solchen Stelle nicht einfach auf die Fahrbahn fahren darf. Er muss dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren und darf sich allenfalls vorsichtig einfädeln ohne andere zu behindern.

Ich bin ja auch beides... Radfahrer und Autofahrer. Ist also auch für mich von doppeltem Interesse.
hab meinem Post #12289
vergessen StVO "Einordnen in fließenden Verkehr ..." hinzuzufügen, dass ist dann nämlich, wenn es nicht unter Reissverschlußverfahren fällt. Die Sorgfaltspflicht liegt bei dem der sich einordnen will. Gelobe Besserung ;-)
 
Wie oft ich mittlerweile schon gehört hab: "Straßen sind für Autos gebaut!" und "Radfahrer haben keine Vorfahrt!" ..
Man muss immer davon ausgehen: Hinter dem Steuer dieser 1500kg Blechbude sitzt ein cholerisch veranlagter Mensch, ohne Kenntnis über Gesetze und Richtlinien und würde den Tot anderer in Kauf nehmen, wenn er dafür 1min "Zeitersparnis" erreichen kann.
Ist zum Glück selten so.. aber wenns von 1000 auch nur einer ist, wäre ich alle Woche Tot, wenn ich nicht aufpassen würde wie ein Wiesel.
Es nervt.
 
Wenn man hier so drüber liest, dann stellt sich die Frage, ob hier nicht mal die Forenleitung bzw. Psychologen intervenieren sollten.
Hier radikalisieren sich einige vom Feinsten und steigern sich immer weiter sprachlich und emotional rein.
So Leute warten ja quasi auf "Konfliktsituationen" bzw. führen sie herbei.
Hier wird ja ein wahres Feindbild generiert, gegen das es vorzugehen gilt...
Autos werden als potentielle Waffen bezeichnet und Autofahrer andauernd negativ betituliert.
Erschreckend!

Wer so engstirnig denkt, der hat im Straßenverkehr als aktiver Teilnehmer nichts verloren!
Da wäre die ein oder andere MPU mehr als nur angebracht.

Weil ja hier so oft danach geschrien wurde, dass eine gewisse Reife zum Führen von Fahrzeugen vorherrschen muss:
Das gilt für alle Fahrzeuge, auch Fahrräder!
 
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