Runbecker
Senioren-Fräd/Grenzfahrer
Die StVO wurde schon dankenswerterweise von andreas s zitiert.Mit Verlaub, dieses Argument ist vollkommener Quatsch, denn:
1) Es ist schlicht und einfach verboten, wenn die Gruppe nicht die geforderte Anzahl an Fahrern aufweist.
Und die anderen sollen sich - zumindest uns Radlern gegenüber - doch auch rechtskonform verhalten, oder?
Oder dürfen die sich Ihren Verfehlungen auch irgendwie zurechtargumetieren?
2) Spätestens ab einer Dreierreihe kommt noch Folgendes hinzu: Schnell kann ich als KFZ-Führer noch nicht einmal mehr auf der Gegenfahrbahn unter Einhaltung der Mindestabstände überholen (die Mittellinie hebt die nicht auf!!!!)......hier liegt dann also eine ungerechtfertigte Behinderung des KFZ durch ordnungswidrig nebeneinander fahrende Rennradler vor....aber Rennradler dürfen das ja, sie haben schließlich unsinnige Argumente.
.....schon erlebt: 7 Radler mit einer Dreireihe auf nicht zu breiter Landstraße. Aufgrund der Dreierreihe konnte die nicht unter Einhaltung der Abstände, die ich sonst immer halte, überholen. Ich war also dahinter, aber es waren aber wohl solche Rennradler, denen jedes Mal wenn Sie ein KFZ behindern einer abgeht. Die haben also noch nicht einmal Platz gemacht, nachdem Sie mich schon ordnungswidrig behindert hatten und ich dahinter hing, diese Affen sind stur in Formation weitergefahren.Soll ich hupen? Muss ich ewig dahinter bleiben?
Nee, bei dermaßen ignorantem Verhalten überhole ich.....und rate mal, der dann gemaotzt hat........sorry, selber schuld, Ignoranz ist ein Boomerang.
Von Dreierreihen habe ich nichts geschrieben.
Und Dich bitte ich um etwas mehr Sachlichkeit, danke.
Nix für ungut - Thomas