• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Öhm ja, ich war in der Fahrschule, was stört ist die Kombination aus kombiniertem Radweg und Gehweg, weshalb man den Bus nicht umfahren kann sondern anhalten muss. Lustigerweise endet der Radweg bei beiden stellen keine 50m weiter :D
In den Verkehr kann man ja auch nicht einfach hupfen, sonst bekommt wieder jemand einen Herzanfall, weil da ein Radler nicht auf dem Radweg ist.
Diesbezüglich gab es mal einen "netten" Fall, das ist allerdings schon 10-12 Jahre her, hatte mir seinerzeit ein Kumpel erzählt. Da wurde ein Auto von der Polizei angehalten, weil es durch eine unsichere Fahrweise auffiel. Die Beamten staunten nicht schlecht: der betagte Fahrer war so gut wie blind. Seine Ehefrau auf dem Beifahrersitz hatte ihn wohl bereits einige Jahre lang dirigiert, nur ließ wohl ihre Sehkraft im Lauf der Zeit auch nach, wodurch das ganze erst aufflog. Seitdem weiß ich, dass es durchaus sein kann, das in einigen Fällen die laut gebrüllte Frage "SIND SIE BLIND?!" wohl ohne Übertreibung bejaht werden kann. Ich kann mir nur vorstellen, dass so ein schleichendes Verschlechtern des Sehfeldes von den Betroffenen schlicht nicht bemerkt wird. Aber sobald einmal Forderungen nach regelmäßigen Pflichtuntersuchungen von Senioren laut werden, reagiert der ADAC jedesmal entrüstet. Andererseits auch richtig-wenn, dann alle. Von jüngeren wird man auf dem Rad ja auch gerne mal "übersehen". Alle zwei Jahre nicht nur das Auto, sondern auch die Fahrerin/der Fahrer zu Untersuchung, da wären die Straßen mit Sicherheit sicherer(erer). Und wer wegen Raserei verknackt wurde, Führerschein weg. Wenn die dann obendrein später mal ohne erwischt werden, ab in den Bau.

W.T.F...
 
Was haben ältere Menschen mit einer offensichtlichen starken Seh-, Warnehmungs- und zudem noch Hörschwäche im Berufsverkehr in Innenstädten im Dunkeln bei Regen mit dem Auto zu suchen? Wie ist das tragbar? Das ist doch HÖCHST-gefährlich, grade für Radfahrer (und Fussgänger).
Ich prophezeie der (echt netten) Dame einfach mal aus dem Bauch raus, dass das nicht mehr lange gut geht (bzw. ncht gut gehen KANN).

Hier hat letztens eine ~80jährige beim rückwärts Ausparken aus einer Ausfahrt ihre Bekannte überfahren und tot gefahren.

Ich wäre ja auch für einen Tauglichkeitstest ab 60; eine einstündige Tour mit einem Prüfer. Wenn man den nicht mit Altersbeschränkung einführen kann, dann eben alle 5 Jahre. Gibt ja auch öfter mal neue Regelungen und Gesetze. Wenn man da vor 50 Jahren den Führerschein gemacht hat, dann hat sich einiges geändert.
 
An Kindern muß man mit 5km/h vorbeifahren? Wo steht denn so was? Andererseits, in diesem Land ist nichts unmöglich. Nein, mit Raserei meine ich die Typen, die mit Geschwindigkeiten von 140km/h +x durch Innenstädte oder über Landstraßen fahren und sich dabei ein Rennen mit einem oder mehreren anderen liefern. Überflüssig zu sagen, dass die dabei zu beschäftigt sind, auf Kleinigkeiten wie rote Ampeln und/oder andere vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer zu achten. Oder würdest Du da sagen "Naja, die sind halt etwas flotter unterwegs"?
ich wollt halt nur mal ein Beispiel bringen
geschindigkeit ist eben relativ laut Einstein :cool:
für den fussgänger bist du der raser für den motorisierten der bremser
 
ich wollt halt nur mal ein Beispiel bringen
geschindigkeit ist eben relativ laut Einstein :cool:
für den fussgänger bist du der raser für den motorisierten der bremser

Also gut-können wir uns auf die Definition einigen: Verkehrsteilnehmer, die durch ihre Fahrweise die (massive) Verletzung oder den Tod anderer Verkehrsteilnehmer entweder billigend in Kauf nehmen oder sogar vorsätzlich herbeiführen wollen.
 
ich wollt halt nur mal ein Beispiel bringen
geschindigkeit ist eben relativ laut Einstein :cool:
für den fussgänger bist du der raser für den motorisierten der bremser
Als Physiker würde ich da jetzt sagen, nein, Geschwindigkeit ist nicht relativ, auch nicht nach Einstein... Sorry, aber den kann man halt auch nicht immer bemühen ;-)
 
Das Warnblinklicht hat keinen Einfluss auf den Vorrang.


STVO §20
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) 1Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Sie dürfen auch nicht behindert werden. 3Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. 3Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. 4Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

EDIT: Aber mal ehrlich, wer hält sich daran? Vorallem auf Landstraßen, wo von so einem einzelnen Bauernhof ein Schulbushaltestelle ist,
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wäre ja auch für einen Tauglichkeitstest ab 60; eine einstündige Tour mit einem Prüfer.
Ich wäre auch dafür wenn man nachweisen könnte dass diese Gruppe überproportional Unfälle verursacht.
Macht sie aber nicht.
Mit Abstand die meisten Autounfälle verursacht die Altersgruppe zwischen 18 und 24 Jahren. Obwohl die Gruppe nur etwa 13% Bevölkerungsanteil ausmacht.
Ist eben genau so subjektiv wie die Behauptung die Radfahrer sind die Schlimmsten.
Will man aber wirklich eine Verbesserung erreichen muss man sich auf Fakten stützen und nicht auf das, was einem logisch erscheint.
 
Ich wäre auch dafür wenn man nachweisen könnte dass diese Gruppe überproportional Unfälle verursacht.
Macht sie aber nicht.
Mit Abstand die meisten Autounfälle verursacht die Altersgruppe zwischen 18 und 24 Jahren. Obwohl die Gruppe nur etwa 13% Bevölkerungsanteil ausmacht.
Ist eben genau so subjektiv wie die Behauptung die Radfahrer sind die Schlimmsten.
Will man aber wirklich eine Verbesserung erreichen muss man sich auf Fakten stützen und nicht auf das, was einem logisch erscheint.
Bin ich weitestgehend d‘accord. Aber es fehlen die Zahlen: wie viele Unfälle pro 1.000.000 km verursacht die Altersgruppe? Dazu sind mir keine Zahlen bekannt.
 
Ich hab heute ein Schreiben der Kreis-Polizei Neuss bekommen. Danach wird das !Ordnungswidrikkeitsverfahren! eingestellt. Begründündung: Es hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, auch durch meine eigene Aussage nicht. Ich hab vorher nicht mal nen Anhörungsbogen bekommen um den Sachverhalt noch mal zu schildern. Ich hab nach dem Unfall unter Schock gestanden und war gar nicht richtig bei mir. Der Polizist hat mich gar nicht ernst genommen und noch pusten lassen. Hat meinen Zustandwohl mit Trunkenheit verwechselt.

Wie gerichtsfest ist eine Aussage unter Schock eigentlich? Undwarum ging es danur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um Körperverletzung? Kann ich gegen die Einstellung Beschwerde einlegen und warum kommt der Brief vom Landrat und nicht von der Staatsanwaltschaft? Ich möchte ausserdem Anzeige wegen Körperverletzung erstatten.

Bin morgen bein Anwalt. Momentan hab ich so richtig den Kaffee auf.:mad:
 
Ich hab heute ein Schreiben der Kreis-Polizei Neuss bekommen. Danach wird das !Ordnungswidrikkeitsverfahren! eingestellt. Begründündung: Es hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, auch durch meine eigene Aussage nicht. Ich hab vorher nicht mal nen Anhörungsbogen bekommen um den Sachverhalt noch mal zu schildern. Ich hab nach dem Unfall unter Schock gestanden und war gar nicht richtig bei mir. Der Polizist hat mich gar nicht ernst genommen und noch pusten lassen. Hat meinen Zustandwohl mit Trunkenheit verwechselt.

Wie gerichtsfest ist eine Aussage unter Schock eigentlich? Undwarum ging es danur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um Körperverletzung? Kann ich gegen die Einstellung Beschwerde einlegen und warum kommt der Brief vom Landrat und nicht von der Staatsanwaltschaft? Ich möchte ausserdem Anzeige wegen Körperverletzung erstatten.

Bin morgen bein Anwalt. Momentan hab ich so richtig den Kaffee auf.:mad:

Das ist wirklich starker Tobak, ich drücke Dir die Daumen, dass Du doch noch Recht bekommst. Halte uns weiter auf dem Laufenden.
 
Die Einstellung hat aber doch keinen EInfluss auf die Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die sind Zivilrecht. Ob die jetzt paar Euro Bußgeld zahlen müssen oder nicht, kann ihm doch egal sein.
Hat das tatsächlich keinen Einfluss wenn schon die Polizei keinen Verursacher sieht und mir quasi unterstellt das ich ohne Not gegen den Verkehrsteiler gebrettert bin?
 
Ich hab heute ein Schreiben der Kreis-Polizei Neuss bekommen. Danach wird das !Ordnungswidrikkeitsverfahren! eingestellt. Begründündung: Es hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, auch durch meine eigene Aussage nicht. Ich hab vorher nicht mal nen Anhörungsbogen bekommen um den Sachverhalt noch mal zu schildern. Ich hab nach dem Unfall unter Schock gestanden und war gar nicht richtig bei mir. Der Polizist hat mich gar nicht ernst genommen und noch pusten lassen. Hat meinen Zustandwohl mit Trunkenheit verwechselt.

Wie gerichtsfest ist eine Aussage unter Schock eigentlich? Undwarum ging es danur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um Körperverletzung? Kann ich gegen die Einstellung Beschwerde einlegen und warum kommt der Brief vom Landrat und nicht von der Staatsanwaltschaft? Ich möchte ausserdem Anzeige wegen Körperverletzung erstatten.

Bin morgen bein Anwalt. Momentan hab ich so richtig den Kaffee auf.:mad:
hattest du offiziell Anzeige erstattet oder haben sie nur von Amts wegen einen vorgang eröfffnet ?
 
Die Einstellung hat aber doch keinen EInfluss auf die Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die sind Zivilrecht. Ob die jetzt paar Euro Bußgeld zahlen müssen oder nicht, kann ihm doch egal sein.

Es wäre schon pädagogisch wertvoll, wenn diesen Vollhorsten jemand (optimalerweise ein Richter) erklärt, dass sie mit ihrem rücksichtslosen Verhalten andere gefährden bzw. in diesem Fall jemanden verletzt haben, und das so ein Verhalten nicht toleriert wird. Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlt entweder eine Versicherung, oder niemand. So merken diese Kerle nicht einmal, dass sie Sch**** gebaut haben. In dem Fall bleibt denen nur zu wünschen, dass, wenn sie so etwas wieder machen, dann kein Rennradfahrer ihren Weg kreuzt, sondern am besten zwei Autofahrer, die sich ein Rennen liefern und just an der Verkehrsinsel rechts und links vorbeibrausen, und die Typen auf den Baumarkträdern dabei zur Seite gefegt werden wie Herstlaub im Sturmo_O:rolleyes:.
 
So.War heute beim Anwalt. Als der das Schreiben von der Polizei gelesen hatte ist der fast vom Stuhl gekippt:confused:. Die (Polizei) hat in keinster Weise das Recht ein Verfahren zu eröffnen oder einzustellen. Das darf nur ein Staatsanwalt. Ausserdem muss bei einem körperlichen Schaden immer ein Strafverfahren eröffnet werden. Wie die Polizei auf eine OWI kommt ist dem schleierhaft. Mein Anwallt hat ein Antwortschreiben aufgesetzt in dem er erst mal fragt wie es sein kann das keine Anhaltspunkte gibt? Dann schildert der noch mal den Unfallhergang und zählt meine Verletzungen auf. Und er erstattet Anzeige gegen die Vollhorste. Ausserdem beantragt der Akteneinsicht. Vieleicht hätte ich noch ne Dienstaufsichtsbeschwerde anleiern sollen?
Jetzt sollte ja mal Bewegung in die Sache kommen!

In Sachen Versicherung gibt es noch nichts neues. Einer der Typen ist nicht aufzufinden. Der Brief konnte nicht zugestellt werden. Der andere stellt einfach auf taub unt antwortet nicht. Mein Anwalt wird deshalb in Kürze klagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,

ich muss mir mal eben Luft machen.
Bin heute auf dem Weg zur Arbeit von einem Kollegen überholt worden. In einer Rechtskurve, in der man den Straßenverlauf nicht einsehen kann. Mit einem Abstand von ca. 50cm und quietschenden Reifen.

Ich habe ihn zunächst "sanft" drauf angesprochen.

Seine Reaktion und Aussagen dazu:

- Er könne viel besser sehen, ob da was entgegen kommt, als ich. (er hat einen alten Mercedes, sitzt definitiv tiefer als ich auf dem Rad)...
- Ich müsse ja sowieso viel weiter rechts fahren
- Ihn ärgern Radfahrer auch immer, wenn er zu Fuß unterwegs ist und die ohne klingeln überholen
- etc. pp.

Ich habe die Unterhaltung direkt abgebrochen, hier ist ja keine Einsicht zu erwarten.
Ich bin immer wieder schockiert, wie sich manche Menschen verhalten und werde das wohl nie verstehen.

Es handelt sich übrigens um eine schmale Straße, auf der zwei Autos gerade so aneinander vorbei kommen. Sie ist kurvig und hat einen schlechten Straßenbelag, man darf max. 50km/h fahren. Die meisten Autofahrer sind auch wirklich okay und halten genug Abstand oder warten auch mal 2 Sekunden, bis sie wieder etwas sehen.
Aber so ein Verhalten wie der Kollege heute - gepaart mit NULL Einsicht und diesen dämlichen Sprüchen, das bringt mich wirklich auf die Palme.

LP
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück