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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Vor ein paar Wochen habe ich hier berichtet, dass ich just nach einer Gefährdung durch zu knappes Überholen auf eine Polizeistreife beim Blitzen traf und da eine Anzeige aufgegeben habe (habe mir das Nummernschild gemerkt). Das war am 11.05. Bisher habe ich nichts mehr davon gehört und meine Hoffnung sinkt, dass da noch was kommt. Der Beamte hat den Zettel mit der Anzeige wahrscheinlich einfach weggeschmissen.



Viel bringen tut das eh nicht (siehe Post von @T-lo). Solange du nicht umgefahren wirst, sieht die Polizei kein Problem. Der Wille, das auf dem offiziellen Weg zu lösen, ist bei mir also eher gering. Das ist Zeitverschwendung. Wenn ich die Möglichkeit und die Lust habe, den Fahrer zur Rede zu Stelle, dann mache ich das. Davon verspreche ich mir meist nur Frustabbau, wobei ich niemanden beleidige, nur zeige, dass so ein Verhalten nicht komplett ohne Reaktion verhallt. Es soll den Leuten unangenehm sein. Vielleicht merkt sich das der ein oder andere mal.

Was mich auch ankotzt, ist die Tatsache, dass man nie Polizei auf der Strecke sieht. Diese Strecke ist z.B. sehr beliebt bei (Renn-) Radfahrern und Sonntags bei schönem Wetter hängst du als Autofahrer ständig hinter einem fest. Das ist schon fast eine ungewollte Critical Mass :D Aber halt nur einmal in der Woche und viele Autofahrer können selbst das nicht akzeptieren. Die Polizei interessiert sich aber nicht dafür. Beamte habe ich da praktisch noch nie gesehen. Wenn die mal nur ein paar Mal Sonntage da stehen würden, um die Kamikaze-Fahrer herauszuwinken, das täte Wirkung zeigen.
Naja da gehört eben schon mehr als ein Zettel zu. Hast Du eine Anzeige unterschrieben? Und wenn es "blanko" war.
 
So lange ich irgendwo ein Schild anbringe, dass hier gefilmt wird, ist alles in Butter? Also Dashcam im Auto geht nur, wenn man Aufkleber am Auto anbringt, dass es eine Kamera hat die einen filmt? Wo muss denn der Aufkleber überall hin? Oder darf das nur der Kaufhof so machen?
Im öffentlichen Raum darfst Du nicht videoüberwachen! Punkt! Auf Deinem Privatgrundstück darfst Du das sehr wohl. Das Filmmaterial was Du auf Deinem Grundstück vom Einbrcher machst darfst Du vor Gericht verwenden. Dein Dashcam Video aus dem Auto nicht.

Filmst Du aber Deine "Actionsequenz" auf dem Rennrad und hast zufällig eine Nötigung vom Autofahrer drauf, ist das vor Gericht ebenfalls verwendbar. Allein der Grund warum Du die Aufnahme gemacht hast zählt und die ist im diesem Fall nicht die Überwachung gewesen, sondern das Anfertigen eines Privatvideos Deiner Actionsequenz.
 
Wenn ich sehe, wie viele hier wegen irgendwelchen Lappalien Anzeige erstatten, dann weiß ich warum a) ggf. vieles untergeht und b) wenig Kapazität für die wirklich wichtigen Verwaltungsvorgänge vorhanden ist... :(
Scheint generell ein Problem des deutschen, kleinkarierten Micheltums zu sein :/
Mir wäre meine Zeit dafür zu schade. Auch meine Nerven.
Wenn körperliche Gewalt angedroht wird aus dem fahrenden Fahrzeug heraus - ohne Grund - und das ganze noch mit einem Meinungsverstärker von ca. 1 Tonne Blech garniert ist, hört bei mir das kleinkarierte auf ;-).
Wg. der Nerven rede ich nicht mehr mit den Trollen (ich suche an der Ampel kein Gespräch), die unterhalb o.g. Aggressionspotential unterwegs sind (also enge Überholvorgänge o. ä. fallen bei mir in der Regel durchs Raster).
 
Klitzekleines bisschen Populistisch, wa?

Mal so unter uns Pastorentöchtern: wenn Du mich filmst ohne gefragt zu haben, verletzt Du meine Persönlichkeitsrechte, wenn ich Dir auf der Straße begegne, könnte ich Dich verletzen - ersteres findet statt, zweiteres könnte stattfinden. Indikativ und Konjunktiv.

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Wenn ich ein Auto von hinten filme in dem du sitzt, habe ich deine Persönlichkeitsrechte verletzt? Ist das Auto jetzt eine Person, das gekränkt ist, wenn es ungeschminkt gefilmt wird, oder wie?

@Derivator22 : Kleinigkeiten? Puh.. Dann kann ich dich zum stressabbau das nächste mal einfach ins Krankenhaus befördern (aufgrund körperlicher Gewalt), ohne das du dich wehrst oder Anzeige erstattest? Hm.. überdenkenswertes Angebot.
Ich wurde 3mal angefahren, 3 mal liegengelassen, 3 mal Fahrerflucht, 3mal keinerlei Reaktion der Polizei. Aber sowas scheint für dich ja nur eine kleine Lapalie zu sein, ne Woche humpeln wegen geschwollenem Knie, n bisl Fahrrad kaputt und Schmerzen haben ja noch niemanden geschadet.
 

Na aber ...

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
  2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
  3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
  4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Da steht nichts davon, dass man keine fremde Menschen photographieren darf. Nur wenn sie sich in einem "geschützten Raum" befinden oder diese "hilflos" sind. Das veröffentlichen ist natürlich per se verboten.

Wenn ich nun einen von euch in der freien Wildbahn treffe, darf ich ein Photo machen, wenn ich davon ausgehen kann, dass derjenige nicht hilflos ist oder sich in einem "geschützten Raum" befindet. Oder?

Bezieht sich das auf Photo und Video oder nur auf Photo? Wenn ich mit der Kamera 25 Bilder pro Sekunde schiesse habe ich ja auch eine Film-Framerate. :p

Auch interessant wäre die Frage, ob zum Beispiel ein Auto schon ein "geschützter Bereich" ist. Eigentlich nicht, denn der muss ja "gegen Einblick" geschützt sein.
 
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Genau, darfst Du. Nur veröffentlichen darfst Du es nut mit Genehmigung des geknipsten.
 
Ich wills ja nicht veröffentlichen.. Sondern nur notfalls eine Straftat beweisen. Irgendwie unverständlich wie selbst in einem Fahrradforum das Duckmäusertum und der blinde Gehörsam so fest sitzt. Da nimmt man lieber in Kauf das es sich mittlerweile zum "Guten Ton" einiger Autofahrer herauskristalisiert hat, Radfahrer zu "ärgern". Mit Mitteln die denjenigen auch schnell mal unter die Erde bringen. Denn die Radfahrer machen ja eh nix dagegen. Und da ist der Erwachse kaum anders wie das Kleinkind.. er wird die Grenzen solange ausloten, bis er an eine stößt. Wenn es keine gibt.. Dann eskaliert es irgendwann.
 
Das eigentliche Problem liegt darin, das vielen das Bewusstsein für das eigentliche Problem fehlt. Das erkennt man an dem häufigen "Ist ja nichts passiert". Jemanden (besonders vorsätzlich) mit einer kleinen Wahrscheinlichkeit zu verletzen oder zu töten ist ein Problem, wenn dies häufiger passiert.
Die Wahrscheinlichkeit das man dann bei einem der Ereignisse verunglückt steigt mit jedem mal.

Das ganze kann aber leider kaum nach gewiesen werden. Da nie etwas passiert, fehlt am Ende den Tätern jede Einsicht, dass ihr Verhalten völlig daneben ist. Das führt dann dazu das es irgendwann mal knallt. Entweder weil dann ein "Unfall" passiert oder aber weil jemand der sein Leben in Gefahr sieht mal die Beherrschung verliert.

Von daher könnte es schon einigen Schaden abwenden, wenn es mal vernünftige Reglungen gäbe Kameras nutzen zu dürfen. Klar kann eine Kamera im Einzellfall nichts verhindern, aber sie könnten verhindern dass Leute immer wieder mit einem in Lebensgefahr bringen Anderer durch kommen, bis der große Knall kommt.
 
Da steht nichts davon, dass man keine fremde Menschen photographieren darf. Nur wenn sie sich in einem "geschützten Raum" befinden oder diese "hilflos" sind. Das veröffentlichen ist natürlich per se verboten.

Dass es generell erlaubt sei, Fremde auf der Straße zu fotografieren, weil der von dir zitierte Paragraph es nicht verbietet, ist ein unzuzlässiger Schluss. Das ist so, als würdest Du den Diebstahlsparagraphen als Beleg dafür heranziehen, dass es in Ordnung ist, andere zu betrügen.
 
Dass es generell erlaubt sei, Fremde auf der Straße zu fotografieren, weil der von dir zitierte Paragraph es nicht verbietet, ist ein unzuzlässiger Schluss.
Wieso? Was spricht dagegen? Was ist daran ein "unzulässiger Schluss"?

Das ist so, als würdest Du den Diebstahlsparagraphen als Beleg dafür heranziehen, dass es in Ordnung ist, andere zu betrügen.
Merkwürdiger Vergleich der wohl auch ziemlich hinkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich hast Du mit Deiner Darstellung vollkommen Recht @gruni1984.
Dieser Vorschlag aber bringt - so fürchte ich - gar nichts:
...Von daher könnte es schon einigen Schaden abwenden, wenn es mal vernünftige Reglungen gäbe Kameras nutzen zu dürfen. Klar kann eine Kamera im Einzellfall nichts verhindern, aber sie könnten verhindern dass Leute immer wieder mit einem in Lebensgefahr bringen Anderer durch kommen, bis der große Knall kommt.
Es gibt ja bereits "vernünftige (Verkehrs-)Regelungen", deren Einhaltung aber nicht kontrolliert und sanktioniert wird. Da liegt m.E. das eigentliche Problem. Aus ökonomischer Sicht wäre es doch sinnvoller, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Eine Kamera wäre im Schadenfall allenfalls ein zusätzliches Beweismittel. Und: Dem "Delinquent" ist doch die Kamera egal, wenn er hinterher sowieso davon ausgehen kann, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht belangt zu werden.
Ich bin deshalb für die konsequente Umsetzung der vorhandenen Regeln.
Im übrigen werden sich auch Gerichte bedanken, wenn sie zukünftig vermehrt mit diesem Kleinkram,
der hier oft wortreich erörtert wird, belästigt werden: Der gespeicherte clip und seine Rechtsschutzversicherung ermöglichen dem radfahrenden, frustrierten Prozeßhansel ein ideales Betätigungsfeld.:rolleyes:
Die Vorstellung, daß womöglich bald alle nur noch mit einer Kamera herumfahren, um hinterher irgendwas beweisen zu können, läßt mich schaudern.:confused:
 
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Wieso? Was spricht dagegen? Was ist daran ein "unzulässiger Schluss"?


Merkwürdiger Vergleich, den ich nicht mal im Ansatz verstehe und der wohl auch ziemlich hinkt.
Nein, da hinkt gar nichts.
@Kaugirl hat logisch richtig argumentiert und hat natürlich Recht:
Nur weil etwas nicht verboten ist, ist es andernorts nicht gleichzeitig erlaubt.
Deine Argumentation ist insoweit falsch und geht an der Rechtswirklichkeit vorbei.
Mit Verlaub:
Der rechtliche Laie kann das sowieso nicht überblicken, weil nicht nur die - zahlreich vorhandenen -
Gesetze als - ausfüllungsbedürftige (!) - Rechtsquelle dienen, sondern auch obergerichtliche Entscheidungen und Kommentierungen in der Literatur. Im Detail ist es deshallb meistens komplizierter als man denkt... . Zumal gerade die Persönlichkeitsrechte betreffend viel sog. "Rechtsprechungsrecht" zu beachten ist und es relativ wenige Vorschriften gibt.
Einfach mal irgendeine Vorschrift, die vermeintlich das gewünschte Ergebnis liefert, herauspicken....so funktioniert das nicht. Juristen denken vollkommen anders...und lesen die Vorschriften anders.
 
Wieso? Was spricht dagegen? Was ist daran ein "unzulässiger Schluss"?


Merkwürdiger Vergleich der wohl auch ziemlich hinkt.

Der Gesetzgeber war offenbar der Meinung, dass der höchstpersönliche Lebensbereich besonders geschützt werden muss und hat daher den von Dir zitierten Straftatbestand eingeführt. Ein Spezialparagraph, wenn Du so willst.

Ich schrieb es neulich schon mal, das Verbot, gezielt Fremde zu fotografieren ergibt sich aus dem Grundgesetz.
Persönlichkeitsrechte, Grundgesetz. Art 1 Abs 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1. Es ist nicht ausdrücklich im Gesetzestext geregelt, Du benötigst einen Kommentar.

Eigentlich sollte einem das eigene Gerechtigkeitsempfinden doch schon sagen, dass es nicht Ordnung ist, jemanden ungefragt zu fotografieren. Wie würdest Du es finden, wenn Dir jemand ungefragt eine Kamera vor's Gesicht hält, den Auslöser drückt und weggeht? Du würdest mit der Unsicherheit, was er mit dem Bild vorhat, zurück bleiben und hättest die Kontrolle über die Nutzung und Verbreitung Deines eigenen Bildes verloren. Mir geht diese ständige Fotografiererei langsam ohnehin richtig auf den Keks - neulich saß ich in der Frankfurter Innenstadt ein Fischbrötchen mampfend vor einem Brunnen, da stellt sich etwa 4 Meter vor mir jemand hin und fotografiert den Brunnen mit mir sitzend davor. Wohl habe ich mich dabei nicht gefühlt. Der erste Badeort hat jetzt Schilder aufgestellt, dass es verboten ist, fremde Personen am Strand zu fotografieren. Eigentlich sollte man doch denken, so etwas sei selbstverständlich?!
 
Der Gesetzgeber war offenbar der Meinung, dass der höchstpersönliche Lebensbereich besonders geschützt werden muss und hat daher den von Dir zitierten Straftatbestand eingeführt. Ein Spezialparagraph, wenn Du so willst.
Jo, und der "Spezialparagraph" schliesst eben nur diese Situation aus und nicht jede erdenkliche.

Eigentlich sollte einem das eigene Gerechtigkeitsempfinden doch schon sagen, dass es nicht Ordnung ist, jemanden ungefragt zu fotografieren. Wie würdest Du es finden, wenn Dir jemand ungefragt eine Kamera vor's Gesicht hält, den Auslöser drückt und weggeht? Du würdest mit der Unsicherheit, was er mit dem Bild vorhat, zurück bleiben und hättest die Kontrolle über die Nutzung und Verbreitung Deines eigenen Bildes verloren. Mir geht diese ständige Fotografiererei langsam ohnehin richtig auf den Keks - neulich saß ich in der Frankfurter Innenstadt ein Fischbrötchen mampfend vor einem Brunnen, da stellt sich etwa 4 Meter vor mir jemand hin und fotografiert den Brunnen mit mir sitzend davor. Wohl habe ich mich dabei nicht gefühlt. Der erste Badeort hat jetzt Schilder aufgestellt, dass es verboten ist, fremde Personen am Strand zu fotografieren. Eigentlich sollte man doch denken, so etwas sei selbstverständlich?!
Nein, das ist nicht selbstverständlich. Es mag sein, dass das für Dich selbstverständlich ist. Mir ist das zum Beispiel völlig egal. Für mich auch selbstverständlich, dass wenn ich mich in der Öffentlichkeit bewege ich eben "öffentlich bin".
 
Da zitiere ich mal Edward Snowden: "Aguing that you don't care about privacy because you have nothing to hide is no different than saying you don't care about free speech because you have nothing to say".

Wenn es Dein Kind wäre, dass da am Strand ohne oder in knapper Bekleidung abgelichtet wird und der Fotograph einer, der sich daran aufgeilt, kleine Jungs zu betrachten - wäre es dann immer noch egal?
 
Da zitiere ich mal Edward Snowden: "Aguing that you don't care about privacy because you have nothing to hide is no different than saying you don't care about free speech because you have nothing to say".
Ich bin in der Öffentlichkeit nicht privat. Daher hat doch der Gesetzgeber diesen "Spezialparagraphen" erschaffen müssen, dachte ich. Einerseits meinst Du, man dürfe das per se wegen dem GG nicht. Andererseits müssen Paragraphen geschaffen werden, die dies extra in speziellen Fällen verbieten. Wozu denn, wenn das schon das GG verbietet? Für Juristen wurden die Paragraphen wohl nicht extra erschaffen, denn die würden sich doch auf das GG berufen? Für normale Menschen wurde er wohl auch nicht erschaffen, denn die sind ja zu doof um Gesetze zu verstehen (Interpretation und Kontext).

Wenn es Dein Kind wäre, dass da am Strand ohne oder in knapper Bekleidung abgelichtet wird und der Fotograph einer, der sich daran aufgeilt, kleine Jungs zu betrachten - wäre es dann immer noch egal?
Ja. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß und wenn er das für sich privat macht, soll er halt.
 
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