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Quelle: https://www.wbs-law.de/rechtsfall-d...videoaufnahmen-vor-deutschen-gerichten-43757/Nach einer Entscheidung des AG München vom 06.06.2013 (Az. 343 C 4445/13)kann die Verwertung dann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein konkretisierter Zweck verfolgt wurde und die Aufzeichnung erst später der Beweissicherung dienen soll.
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PS. es gibt nichts was leichter zu manipulieren und ungenauer ist als ein Zeuge.. Das liegt allein schon am Aufbau unseres Gedächtnises.. Wenn dann noch Meinung, Drohung und Co. dazukommt, kann man auch Würfeln um zu einem Ergebnis zu kommen.
Lässt sich aber meist deutlich leichter nachweisen als Falschaussagen. Außer es war ein Profi am Werk.Doch, es gibt etwas, das deutlich einfacher zu manipulieren ist, als Zeugen: Videos. Oder meinst Du, die Leute in Actionfilmen springen tatsächlich von Brücken, werden erschossen oder können fliegen?
Doch, es gibt etwas, das deutlich einfacher zu manipulieren ist, als Zeugen: Videos. Oder meinst Du, die Leute in Actionfilmen springen tatsächlich von Brücken, werden erschossen oder können fliegen?
Persönlichkeitsrechte sind hier viel mehr Wert als die Unversehrheit des Lebens.
Nein, den ganzen Vorgang sachlich inkl. Gespräch zusammenschreiben und die Behörden freundlich um Nachschulung bitten ;-) und da ihr beide offen häufiger dort lang fahrt gleich als Vorlage abspeichern.
Das kann so passieren, muss aber nicht. Ich habe da auch schon andere Erfahrungen sammeln können und @AlexExtremes Bericht habe ich so gelesen, dass die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass beide sich häufiger begegnen. Kann aber jeder halten wie er will.
Soweit mir bekannt, tritt eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht bei der Aufnahme, sondern erst bei einer nicht autorisierten Verwendung oder Veröffentlichung von Fotos oder Videos ein. Insofern gilt auch hier nur der Konjunktiv.wenn Du mich filmst ohne gefragt zu haben, verletzt Du meine Persönlichkeitsrechte
Nein, das ist nicht ganz korrekt. Aber was bringt es schon, hier auf Gerichtsentscheidungen zu verweisen ?Soweit mir bekannt, tritt eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht bei der Aufnahme, sondern erst bei einer nicht autorisierten Verwendung oder Veröffentlichung von Fotos oder Videos ein. ...
Und wie wäre es ganz korrekt? Was ist mit den Persönlichkeitsrechten jener Person, die zufällig ins Bild läuft, während ich ein beliebiges Panorama fotografiere?Nein, das ist nicht ganz korrekt.
Soweit mir bekannt, tritt eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht bei der Aufnahme, sondern erst bei einer nicht autorisierten Verwendung oder Veröffentlichung von Fotos oder Videos ein. Insofern gilt auch hier nur der Konjunktiv.
Doch, es gibt etwas, das deutlich einfacher zu manipulieren ist, als Zeugen: Videos. Oder meinst Du, die Leute in Actionfilmen springen tatsächlich von Brücken, werden erschossen oder können fliegen?
Nur um es zu verstehen:Ich darf Dich also pauschal filmen, die Aufnahmen nur nicht veröffentlichen? Das würde mMn die Pflicht zur Kenntlichmachung videoüberwachter Bereiche ad absurdum führen, denn weder Kaufhof, noch die Bahn, noch das Amtsgericht dürfte vorhaben, die Aufnahmen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, müssen aber darauf hinweisen, dass gefilmt wird.
Nur um es zu verstehen:
So lange ich irgendwo ein Schild anbringe, dass hier gefilmt wird, ist alles in Butter? Also Dashcam im Auto geht nur, wenn man Aufkleber am Auto anbringt, dass es eine Kamera hat die einen filmt? Wo muss denn der Aufkleber überall hin? Oder darf das nur der Kaufhof so machen?
Wenn ich sehe, wie viele hier wegen irgendwelchen Lappalien Anzeige erstatten, dann weiß ich warum a) ggf. vieles untergeht und b) wenig Kapazität für die wirklich wichtigen Verwaltungsvorgänge vorhanden ist...![]()
Einem hinter mir herfahrenden Auto kann ich nicht ansehen ob es mich filmt. Entziehen kann ich mich dann dort auch nicht. Nur um es mal vom Kaufhof auf die Straße zu übertragen.Da bin ich überfragt, würde aber vermuten, dass es einen Unterschied macht ob sich der Gefilmte den Aufnahmen entziehen kann, oder nicht.
Das wird sicher in den AGB stehen. Glaube ich auch.Das wird so ein AGB-Ding sein, nach dem man den Aufnahmen zustimmt, wenn man den Laden betritt nachdem man darauf hingewiesen wurde. Wenn man den Aufnahmen nicht zustimmt, dreht man an der Tür halt um und geht nicht rein.
Nur ein Versuch, es zu verstehen.Daraus zu schließen, dass ich nur ringsum Hinweis-Aufkleber am Auto anbringen muss um während der Fahrt meine Umwelt zu filmen würde daher wahrscheinlich nicht funktionieren.
was ist denn das wirklich wichtige?