Was ungefähr gar nix bringt. Zumindest in Berlin.
Meine Regel lautet: ich zeige an, an wen ich mich am Ende der Runde noch erinnern kann, und Viele sind das nicht, dank (leider) dickem Fell, das man irgendwann bekommt.
Die letzte Anzeige ging gegen einen Typen, der mich etwa 50m vor einer roten Ampel auf die ich zurollte noch schnell so dicht überholte, dass sein Außenspiegel meine linke Hand am Lenker touchierte.
Nix schlimmes passiert habe ich ihn dann trotzdem an der Ampel zur Rede gestellt, woraufhin er erst, voll kreativ, mit "Ja, wenn Du fährst wie eine Oma" konterte, dann auf den an der Stelle nicht benutzungspflichtigen Radweg verwies, und auf meinen Vorschlag hin, das ganze auf der 200m entfernten Polizeiwache zu klären, antwortete "Was soll ich da? Dich wegen Blödheit anzeigen?", bevor er bei Grün Gas gab und weg war.
Zu Hause dann Online-Anzeige und Attacke. Dachte ich.
Ein paar Tage später klingelte mein Telefon: Cops am Apparat. Ich wurde gefragt, wo das Problem sei, bzw. wer denn Geschädigter wäre - "Na, ich?!". Ja, das hätte er (der Polizist) schon verstanden, allerdings hätte er nichts von einem Wach- oder Personenschaden herauslesen können, aus der Anzeige, und es gäbe in Berlin die Geschäftsanweisung eine Unfallflucht wäre es erst bei mindestens 50€ Sachschaden oder Personenschaden.
Ob er meine Anzeige dann wegen Beleidigung aufnehmen solle? Die Frage, ob es denn keine Regeln gäbe gegen die der Autofahrer verstoßen hätte wenn er mich beim (unnötigen) überholen sogar berührt wurde etwas drucksend beantwortet mit: nein, im Prinzip nicht.
Schönen Dank auch!
Ein paar Tage später dann ein erneuter Anruf von einem anderen Beamten. Er würde die Sache jetzt weiter bearbeiten und ob ich bei der Berührung denn etwas gespürt hätte - ja, habe ich, es hat kurz etwas weh getan. Aber nur kurz und nicht nachhaltig; ich war auch nicht beim Arzt.
Also dann doch das volle Programm: Verkehrsunfallflucht und Beleidigung.
Einige Wochen später dann Vorladung. Ablauf noch mal erzählen. Es hatte nicht den Eindruck, als hätte dieser Beamte meine Online-Anzeige gelesen. Etwas müßig, aber okay.
Zum Schluss "Hier sind jetzt acht Fotos von Männern - erkennen Sie den Fahrer wieder? Dazu der Hinweis: die Fotos stammen vom Einwohnermeldeamt und wurden zur Beantragung von Ausweisen eingereicht, können also auch schon 10 Jahre alt sein". Ähm...nicht wirklich, aber Nummer X könnte es gewesen sein. Nummer Y auch.
Wieder ein paar Wochen später ein Brief vom Staatsanwalt: Verfahren eingestellt. Der Fahrer bestreitet die Vorwürfe und außerdem hätte ich ihn auf den Fotos nicht zweifelsfrei identifizieren können. Das Kennzeichen gehöre zwar zu einem schwarzen Kleinwagen, aber es sei nicht, wie ich vermutet hatte, ein schwarzer Nissan Micra. Wahrscheinlich war es ein schwarzer Renault Clio, oder ein sonstwas.
Bevor ich jetzt also anfange Autotypen zu lernen, um sie im Zweifel richtig erkennen zu können weil Farbe und Kennzeichen zur Identifikation nicht ausreichen, werde ich anders vorgehen:
Als ich zuletzt extrem eng überholt wurde, habe ich dem Fahrzeug sein Schwarz-Rot-Goldenes Spiegel-Kondom abgezogen. Der Fahrer fuhr sofort freiwillig rechts ran um wutschnaubend rumzupampen. Meine Antwort war "Wenn ich Ihnen das Kondom während der Fahrt klauen kann, wissen Sie, dass der Abstand zu gering war...".
Fand er vermutlich trotzdem sch*isse, aber der Logik hatte er nichts entgegen zu setzen...