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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Wie ist das eigentlich auf Straßen mit abgetrenntem Radstreifen an der Seite - gelten da auch die 1,5 m Abstand? Bin gestern auf so einem gefahren, da sind die Autos extrem dicht an mir vorbei gefahren, also ganz knapp an der weißen Linie.
Habe den Eindruck dass es da besser wäre, den Streifen wegzulassen. So meine die Autofahrer, es sei genug Platz für den Gegenverkehr, Radfahrer und das eigene Auto.
 
Wie ist das eigentlich auf Straßen mit abgetrenntem Radstreifen an der Seite - gelten da auch die 1,5 m Abstand? Bin gestern auf so einem gefahren, da sind die Autos extrem dicht an mir vorbei gefahren, also ganz knapp an der weißen Linie.
Habe den Eindruck dass es da besser wäre, den Streifen wegzulassen. So meine die Autofahrer, es sei genug Platz für den Gegenverkehr, Radfahrer und das eigene Auto.

Ausreichend Abstand muss natürlich gehalten werden, auch bei einer weißen Linie auf der Straße.
Ich mag sie überhaupt nicht. Autofahrer orientieren sich beim Überholen an der Linie und nicht am Radfahrer, daher wird es auf Radstreifen schnell mal enger. Das löse ich dadurch, daß ich oft auf oder ganz knapp links der Linie fahre. Werde zwar ab und zu angehupt, aber das ist mir bedeutend lieber als knappes Überholen.
Oft markieren solche Radstreifen auch genau den Dooring-Bereich, zeigen genau an, wie weit links man fahren muss, um weit genug vom Straßenrand weg zu sein...
 
Wie ist das eigentlich auf Straßen mit abgetrenntem Radstreifen an der Seite - gelten da auch die 1,5 m Abstand? Bin gestern auf so einem gefahren, da sind die Autos extrem dicht an mir vorbei gefahren, also ganz knapp an der weißen Linie.
Habe den Eindruck dass es da besser wäre, den Streifen wegzulassen. So meine die Autofahrer, es sei genug Platz für den Gegenverkehr, Radfahrer und das eigene Auto.

Ja, genau das bewirken diese Miststreifen. Ich mein die Idee wäre nicht verkehrt bei >2m breite, aber doch nicht 1m oder so. Bei 60cm Radfahrer und angemessenen Abstand zur Bordsteinkante bleibt da eigentlich 0 übrig und dann kommen die Autofahrer, auf der Linie fahrend und Spiegel 20cm drüber.
Die Teile suggerieren den Autofahrern Platz zum Überholen wo eigentlich nicht genügend ist, das ist alles.
 
Ja, genau das bewirken diese Miststreifen. Ich mein die Idee wäre nicht verkehrt bei >2m breite, aber doch nicht 1m oder so. Bei 60cm Radfahrer und angemessenen Abstand zur Bordsteinkante bleibt da eigentlich 0 übrig und dann kommen die Autofahrer, auf der Linie fahrend und Spiegel 20cm drüber.
Die Teile suggerieren den Autofahrern Platz zum Überholen wo eigentlich nicht genügend ist, das ist alles.
Deswegen sollte die ja auch mind. 1,5 m breit sein. Ich fahre auf diesen, wie sonst auch immer mind. 80 cm vom Rand entfernt, was hin und wieder dazu führt, dass der Radstreifen links neben mir ist. Ist mir aber egal, denn bei dieser Breite führt sich der Streifen ja selbst ad absurdum. hin und wieder sieht mal die aber auch mal mit 1,5 m Breite, dann finde ich die ok. Ich kenne eine Straße, da sind die beiseitig ca. 20 cm breit, kein Witz.
 
Hatte heute wieder ne typische Situation. Erst werde ich viel zu knapp überholt, dann bestätigt mir der Arsch noch mit einer Handbewegung, dass die Aktion vorsätzlich war. Ich fahre mein Tempo weiter und treffe ihn an der roten Ampel wieder. Weil er im offenen Cabrio hockt, kann er sich dem Gespräch nicht entziehen und ich frage ihn, ob er denn Mindestabstand beim Überholen kennt. Die Frage wird nicht beantwortet, er rechtfertigt seine vorsätzliche Gefährdung dadurch, dass an der Stelle ja ein Fahrradweg sei und ich nichts auf der Straße zu suchen habe. Nur stimmte das nicht, der Pfad neben der Straße ist ein reiner Fußgängerweg und mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Kein Fahrradweg, kein kombinierter Weg, kein "Fahrrad frei", sondern ein reiner Fußgängerweg. Ich bin die Stecke schon locker 150x gefahren und kenne da jeden Stein. Der Herr im Auto bestreitet das aber, weil er ja selber 5x die Woche mit dem Rad da entlang fahren würde. Was will man da machen? Weder auf dem Fahrrad, noch im Auto hält sich die Flachzange an Verkehrsregeln, weil er sie gar nicht kennt! Es werden sich einfach irgendwelche Regeln ausgedacht und wenn nötig, dann wird jemand noch absichtlich In Gefahr gebracht.

Solche Leute will man einfach nur aus ihrer Karre ziehen...
 
Hatte heute wieder ne typische Situation. Erst werde ich viel zu knapp überholt, dann bestätigt mir der Arsch noch mit einer Handbewegung, dass die Aktion vorsätzlich war. Ich fahre mein Tempo weiter und treffe ihn an der roten Ampel wieder. Weil er im offenen Cabrio hockt, kann er sich dem Gespräch nicht entziehen und ich frage ihn, ob er denn Mindestabstand beim Überholen kennt. Die Frage wird nicht beantwortet, er rechtfertigt seine vorsätzliche Gefährdung dadurch, dass an der Stelle ja ein Fahrradweg sei und ich nichts auf der Straße zu suchen habe. Nur stimmte das nicht, der Pfad neben der Straße ist ein reiner Fußgängerweg und mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Kein Fahrradweg, kein kombinierter Weg, kein "Fahrrad frei", sondern ein reiner Fußgängerweg. Ich bin die Stecke schon locker 150x gefahren und kenne da jeden Stein. Der Herr im Auto bestreitet das aber, weil er ja selber 5x die Woche mit dem Rad da entlang fahren würde. Was will man da machen? Weder auf dem Fahrrad, noch im Auto hält sich die Flachzange an Verkehrsregeln, weil er sie gar nicht kennt! Es werden sich einfach irgendwelche Regeln ausgedacht und wenn nötig, dann wird jemand noch absichtlich In Gefahr gebracht.

Solche Leute will man einfach nur aus ihrer Karre ziehen...
Nein, den ganzen Vorgang sachlich inkl. Gespräch zusammenschreiben und die Behörden freundlich um Nachschulung bitten ;-) und da ihr beide offen häufiger dort lang fahrt gleich als Vorlage abspeichern.
 
Was ungefähr gar nix bringt. Zumindest in Berlin.

Meine Regel lautet: ich zeige an, an wen ich mich am Ende der Runde noch erinnern kann, und Viele sind das nicht, dank (leider) dickem Fell, das man irgendwann bekommt.

Die letzte Anzeige ging gegen einen Typen, der mich etwa 50m vor einer roten Ampel auf die ich zurollte noch schnell so dicht überholte, dass sein Außenspiegel meine linke Hand am Lenker touchierte.
Nix schlimmes passiert habe ich ihn dann trotzdem an der Ampel zur Rede gestellt, woraufhin er erst, voll kreativ, mit "Ja, wenn Du fährst wie eine Oma" konterte, dann auf den an der Stelle nicht benutzungspflichtigen Radweg verwies, und auf meinen Vorschlag hin, das ganze auf der 200m entfernten Polizeiwache zu klären, antwortete "Was soll ich da? Dich wegen Blödheit anzeigen?", bevor er bei Grün Gas gab und weg war.
Zu Hause dann Online-Anzeige und Attacke. Dachte ich.

Ein paar Tage später klingelte mein Telefon: Cops am Apparat. Ich wurde gefragt, wo das Problem sei, bzw. wer denn Geschädigter wäre - "Na, ich?!". Ja, das hätte er (der Polizist) schon verstanden, allerdings hätte er nichts von einem Wach- oder Personenschaden herauslesen können, aus der Anzeige, und es gäbe in Berlin die Geschäftsanweisung eine Unfallflucht wäre es erst bei mindestens 50€ Sachschaden oder Personenschaden.
Ob er meine Anzeige dann wegen Beleidigung aufnehmen solle? Die Frage, ob es denn keine Regeln gäbe gegen die der Autofahrer verstoßen hätte wenn er mich beim (unnötigen) überholen sogar berührt wurde etwas drucksend beantwortet mit: nein, im Prinzip nicht.
Schönen Dank auch!

Ein paar Tage später dann ein erneuter Anruf von einem anderen Beamten. Er würde die Sache jetzt weiter bearbeiten und ob ich bei der Berührung denn etwas gespürt hätte - ja, habe ich, es hat kurz etwas weh getan. Aber nur kurz und nicht nachhaltig; ich war auch nicht beim Arzt.
Also dann doch das volle Programm: Verkehrsunfallflucht und Beleidigung.

Einige Wochen später dann Vorladung. Ablauf noch mal erzählen. Es hatte nicht den Eindruck, als hätte dieser Beamte meine Online-Anzeige gelesen. Etwas müßig, aber okay.
Zum Schluss "Hier sind jetzt acht Fotos von Männern - erkennen Sie den Fahrer wieder? Dazu der Hinweis: die Fotos stammen vom Einwohnermeldeamt und wurden zur Beantragung von Ausweisen eingereicht, können also auch schon 10 Jahre alt sein". Ähm...nicht wirklich, aber Nummer X könnte es gewesen sein. Nummer Y auch.

Wieder ein paar Wochen später ein Brief vom Staatsanwalt: Verfahren eingestellt. Der Fahrer bestreitet die Vorwürfe und außerdem hätte ich ihn auf den Fotos nicht zweifelsfrei identifizieren können. Das Kennzeichen gehöre zwar zu einem schwarzen Kleinwagen, aber es sei nicht, wie ich vermutet hatte, ein schwarzer Nissan Micra. Wahrscheinlich war es ein schwarzer Renault Clio, oder ein sonstwas.


Bevor ich jetzt also anfange Autotypen zu lernen, um sie im Zweifel richtig erkennen zu können weil Farbe und Kennzeichen zur Identifikation nicht ausreichen, werde ich anders vorgehen:
Als ich zuletzt extrem eng überholt wurde, habe ich dem Fahrzeug sein Schwarz-Rot-Goldenes Spiegel-Kondom abgezogen. Der Fahrer fuhr sofort freiwillig rechts ran um wutschnaubend rumzupampen. Meine Antwort war "Wenn ich Ihnen das Kondom während der Fahrt klauen kann, wissen Sie, dass der Abstand zu gering war...".
Fand er vermutlich trotzdem sch*isse, aber der Logik hatte er nichts entgegen zu setzen...
 
Was ungefähr gar nix bringt. Zumindest in Berlin.

Meine Regel lautet: ich zeige an, an wen ich mich am Ende der Runde noch erinnern kann, und Viele sind das nicht, dank (leider) dickem Fell, das man irgendwann bekommt.

Die letzte Anzeige ging gegen einen Typen, der mich etwa 50m vor einer roten Ampel auf die ich zurollte noch schnell so dicht überholte, dass sein Außenspiegel meine linke Hand am Lenker touchierte.
Nix schlimmes passiert habe ich ihn dann trotzdem an der Ampel zur Rede gestellt, woraufhin er erst, voll kreativ, mit "Ja, wenn Du fährst wie eine Oma" konterte, dann auf den an der Stelle nicht benutzungspflichtigen Radweg verwies, und auf meinen Vorschlag hin, das ganze auf der 200m entfernten Polizeiwache zu klären, antwortete "Was soll ich da? Dich wegen Blödheit anzeigen?", bevor er bei Grün Gas gab und weg war.
Zu Hause dann Online-Anzeige und Attacke. Dachte ich.

Meine Antwort war "Wenn ich Ihnen das Kondom während der Fahrt klauen kann, wissen Sie, dass der Abstand zu gering war...".
Fand er vermutlich trotzdem sch*isse, aber der Logik hatte er nichts entgegen zu setzen...
Das kann so passieren, muss aber nicht. Ich habe da auch schon andere Erfahrungen sammeln können und @AlexExtremes Bericht habe ich so gelesen, dass die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass beide sich häufiger begegnen. Kann aber jeder halten wie er will.
 
Das ist interessant. Welche Erfahrung hast Du denn mit der Ahndung von zu nah überholen gemacht; also wegen was wurde dann die Anzeige geschrieben?
 
Da kann ich verstehen wie es zu solchen Situationen wie letztes Jahr in Jena kam..
Da wurde ein Radfahrer gesucht der "grundlos" einen Autofahrer zum Parkplatz verfolgt, ihn aus dem Auto gezogen und so richtig die Kauleiste neu eingerichtet hat.
Der Autofahrer meinte, er habe nichts verwerfliches getan und den Radler ordnungsgemäß und mit viel Abstand überholt..
Ja nee, is klar.. Kenne keinen einzigen Radler der dann so eine Aktion abziehen würde. Die meisten beißen ja sogar die Zähne zusammen wenn sie angefahren wurden.
Wenn man mit dem PKW einen Polizisten auf dem Rad so überholen würde, wäre man wohl seinen Führerschein los. Aber wenns nur einer vom "Fußvolk" ist, ist "nichts passiert", solange er noch nicht im Rollstuhl sitzt.. Zum kotzen sowas.

Wegen der "Radstreifen". Die Linie ist ziemlich genau da, wo man fahren muss um den Mindestsicherheitsabstand zum Fahrbahnrand einzuhalten. Also auf der Linie fahren.

PS. filmt jede 10. Fahrt oder so mit einer GoPro.. Die 1er und 2er gibts für n Appel und n Ei. Natürlich nur zur Aufzeichnung des Trainings. Alle Verkehrsvergehen anschließend anzeigen. Warten bis der Gegenüber lamentiert und sagt er habe das garnicht gemacht usw., ganz zum Schluss dann das "Video-ASS" ziehen und auch noch Falschaussage ins Spiel bringen.. "Treffer und versenkt"
 
Das ist interessant. Welche Erfahrung hast Du denn mit der Ahndung von zu nah überholen gemacht; also wegen was wurde dann die Anzeige geschrieben?
Da die wenigen Anzeigen in der langen Zeit in der ich nun Radfahre i.d.R. bei der Staatsanwaltschaft dazu geführt haben, dass jeweils schwerste Delikt (Nötigung, Beleidiung oder Verkehrsgefährdung) der Anzeige zu verfolgen, kann ich zum Thema Überhohlabstand nichts sagen. Aber meine Erfahrung reicht von Gerichtsverhandlung in der ich als Zeuge geladen war mit Fahrbot und Geldstrafe für den Angezeigten bis hin zum Schreiben der Staatsanwaltschaft "der Beklagte hat die Ihm genannten Auflagen erfüllt ...". Vielleicht kann ich demnächst dieser "Statistik" etwas hinzufügen, gerade vor ein paar Tagen bei Abdrängen (bis zum Stillstand), Beleidigen und Androhung körperlicher Gewalt wieder die 110 bemüht. Mal sehen, was passiert. Aber und das möchte ich hier in dieser gated-community deutlich sagen, dass sind Einzelfälle in mehr als 30 Jahren vielleicht 5 und wie so oft ist alles was hier berichtet wird i.d.R. miteinander kaum vergleichbar. Fahrt vorsichtig und bleibt gesund!

BTW unabhängig davon was gehandet wird, baue ich auf den Erziehungseffekt, wenn der Delinquent befragt wird ;-)
 
Gerade Letzteres ist auch mein erklärtes Ziel, wenn ich meine Erlebnisse zur Seelenhygiene im Formular der Onlinewache niederschreibe. "Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren" lässt meiner Hoffnung nach weniger Rechtfertigungsspielraum zu als die hitzige Diskussion an der roten Ampel direkt nach dem Geschehen.
Mehr als das hat es allerdings in meinem Umfeld für "Gerade nochmal gut gegangen trotz Missachtung der Regeln" noch nie gegeben. Die Geschichten endeten immer mit einem Einstellungsbescheid; vermutlich auch, weil ich mich nach Beinahe-Unfällen nie um Zeugen gekümmert habe und es daher in aller Regel zur Pattsituation im Sinne von Aussage gegen Aussage kam.

Am Ende des Tages muss ich aber auch sagen, dass derart wilde Momente nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme sind. Den Kopf schüttle ich während der Fahrt oft, aber meist auch direkt im Anschluss das inzwischen dicke Fell, weshalb bei Ankunft zu Hause die Touren doch als Genuss in Erinnerung bleiben.

Stressen tun mich, davon ab, inzwischen Fußgänger häufiger als Autofahrer. Denn während sich der Weg den eine 1,5t Blechkiste nimmt recht gut voraussehen lässt, kann man bei Fußgängern, vor Allem in Gruppen, nie sicher sein, wie sie sich verhalten: tauchen kurz vor einem drei Personen am Straßenrand auf, scheint es fast naturwissenschaftliches Gesetz zu sein, dass einer stehen bleibt, einer über die Straße rennt, und einer ganz normal drüber läuft, um im letzten Moment wieder zurück zu gehen...
 
Kenne keinen einzigen Radler der dann so eine Aktion abziehen würde.

Kenne auch keinen, der mit engem überholen etc so eine Aktion abziehen würde (zum Glück). Ein gewisses Indiz gegen die Aussage des Autofahrers ist aber dennoch, dass der eine Verrückte gerade ihn auserwählt hat und nicht einen der vielen anderen Autofahrer, die ihn sonst noch überholt hatten..
 
...PS. filmt jede 10. Fahrt oder so mit einer GoPro.. Alle Verkehrsvergehen anschließend anzeigen. Warten bis der Gegenüber lamentiert und sagt er habe das garnicht gemacht usw., ganz zum Schluss dann das "Video-ASS" ziehen und auch noch Falschaussage ins Spiel bringen.. "Treffer und versenkt"
Warte nur, bis Du an jemanden gerätst, der sich mit der Faktenlage etwas auskennt:
Dann wird das von Dir empfohlene Vorgehen zum Bumerang:
Einerseits kann das Filmen von Personen in Nahaufnahme deren Persönlichkeitsrechte verletzen und deshalb verboten sein - dann kann ein Verwertungsverbot der Filmaufnahmen im Strafverfahren vorliegen;
und andererseits gibt es den von Dir erwähnten Tatbestand der "Falschaussage" für den Beschuldigten gar nicht: Hierzulande darf der Beschuldigte selbstverständlich straflos lügen. Etwas anderes gilt nur für Zeugen - und dies regelmäßig auch nur vor Gericht.
Treffer und versenkt.:rolleyes:
 
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Warte nur, bis Du an jemanden gerätst, der sich mit der Faktenlage etwas auskennt:
Dann wird das von Dir empfohlene Vorgehen zum Bumerang:
Einerseits kann das Filmen von Personen in Nahaufnahme deren Persönlichkeitsrechte verletzen und deshalb verboten sein - dann kein ein Verwertungsverbot der Filmaufnahmen im Strafverfahren vorliegen;
und andererseits gibt es den von Dir erwähnten Tatbestand der "Falschaussage" für den Beschuldigten gar nicht: Hierzulande darf der Beschuldigte selbstverständlich straflos lügen. Etwas anderes gilt nur für Zeugen - und dies regelmäßig auch nur vor Gericht.
Treffer und versenkt.:rolleyes:

Schön, dass Du Dir noch die Mühe machst, aber weißt ja: das mit den Perlen, den lebenden Koteletts und so...
 
Warte nur, bis Du an jemanden gerätst, der sich mit der Faktenlage etwas auskennt:
Dann wird das von Dir empfohlene Vorgehen zum Bumerang:
Einerseits kann das Filmen von Personen in Nahaufnahme deren Persönlichkeitsrechte verletzen und deshalb verboten sein - dann kein ein Verwertungsverbot der Filmaufnahmen im Strafverfahren vorliegen;
und andererseits gibt es den von Dir erwähnten Tatbestand der "Falschaussage" für den Beschuldigten gar nicht: Hierzulande darf der Beschuldigte selbstverständlich straflos lügen. Etwas anderes gilt nur für Zeugen - und dies regelmäßig auch nur vor Gericht.
Treffer und versenkt.:rolleyes:
Stimmt, die Aufnahme muss eben aus der bedrohlichen Situation heraus erfolgen, also Du wurdest angehupt und hast die Kamera angestellt als Du beim Überholen beschimpft wurdest.
Natürlich kann ein Beschuldigter behaupten was er will, hat ja keine Wahrheitspflicht, allerdings habe ich schon erlebt dass sich Richter vehement gegen eine Vereidigung eines Zeugen stellen wenn sie wissen dass die Gegenseite Belege für eine Falschaussage hat und eine Verurteilung im Raum steht.
 
Stimmt, die Aufnahme muss eben aus der bedrohlichen Situation heraus erfolgen
Ich filme immer nur meine schöne Bürostrecke um die mal Freunden aus der Monoglei zeigen zu können.

Meinem Rechtsverständnis nach darf man durchaus filmen und photographieren, nur veröffentlichen darf man es nicht. Wobei ich einen Film, wie ich ins Büro fahre, durchaus veröffentlichen darf. Der Sinn und Zweck des Filmes ist ja die schöne Bürostrecke.
 
Da irrt ihr euch. Das wäre auch zu einfach, wenn nur die Motivationslage des Aufnehmenden entscheidend wäre. Das ist in der Rechtswirklichkeit etwas komplizierter.
Aber das werde ich hier jetzt nich auch noch aufschreiben. ;)
 
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