BW-72
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Ja, aber genau das gilt es im Interesse der eigenen Sicherheit und mit geeigneten Mitteln im Rahmen der StVO (Nicht zu nah am Rand fahren!) zu verhindern.... was Autos nicht davon abhält sich mit 40 vorbeizuquetschen.
Hast du den Inhalt des Blogs, über den du gerade diskutierst überhaupt gelesen?
Nein, sonst wären die Fahrzeugarten, wie in diversen anderen Paragraphen, genauer spezifiziert worden und der Absatz würde nicht den allgemein gehaltenen Begriff "Führer eines langsameren Fahrzeugs" beinhalten. Was ja auch Sinn macht, schließlich ist es egal, wer den fließenden Verkehr behindert und womit!Vermute mal, der von dir zitierte Absatz ist eher für Agrarmaschinen und Baustellenfahrzeuge auf Landstraßen aufgenommen worden.