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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das ist Quatsch. Das Fahrtenbuch ist eine Auflage und keine Strafe und richtet sich gegen den Halter, nicht gegen den Täter. Der Täter bleibt also bei Nichtidentifizierbarkeit straffrei wie Don Jusi schon schrieb und die Auflage steht in keinem Verhältnis zu möglicherweise begangenen Tat.
 
Es ging in der Diskussion doch um eine Strafe, die den Fahrzeughalter betrifft hmm?
 
Es ging in der Diskussion doch um eine Strafe, die den Fahrzeughalter betrifft hmm?
Du meinst also, der Fahrer würde mit der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, bestraft.

Vergiss das bitte ganz schnell. Die Polizei rührt vielerorts nicht mal einen Finger, wenn der Fahrer nicht forensisch sicher beschrieben werden kann. Und das weiß ich aus ganz persönlicher Erfahrung.

Ich wurde binnen 2 Wochen 3x vom selben Auto(fahrer?) extrem dicht überholt und zwar völlig ohne Not. Beim ersten Mal dachte ich mir noch "Blöd....". Beim zweiten Mal "hey, schon wieder der". Beim dritten Mal - wieder war die Straße breit und kein Gegenverkehr da - war klar: Das ist pure Absicht. Anzeige erstattet, abgelehnt und in Ablage P gewandert. Aus o.g. Gründen.

Das sind solche Dinge, die mich im Verkehrsrecht ganz gewaltig ankotzen, zumal eine permanente Videoaufzeichnung eben nicht wirklich zulässig ist. :mad:
 
Du meinst also, der Fahrer würde mit der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, bestraft.
Nein, ich habe lediglich gemeint, daß sich die Strafe (die Beschlagnahmung des Fahrzeuges) gegen den Halter richtet. Dafür muss überhaupt gar kein Fahrer ermittelt werden.

Dieser wird in Österreich sicherlich auch nicht gerade unempfindlich bestraft, wenn er denn ermittelt werden kann.

Grüße
 
Das Fahrtenbuch ... richtet sich gegen den Halter, nicht gegen den Täter.
Ohne es belegen zu können, würde ich davon ausgehen, dass es sich in 95 % der Fälle auch gegen den Fahrer richtet, weil dieses "Fahrer unbekannt" in den meisten Fällen eine willkomene Schutzbehauptung des Halters/Fahrers sein dürfte. Allerdings halte ich persönlich das Fahrtenbuch für einen Mythos, würde mich wirklich mal interessieren, wie oft das pro Jahr überhaupt verordnet wird.
 
Nein, ich habe lediglich gemeint, daß sich die Strafe (die Beschlagnahmung des Fahrzeuges) gegen den Halter richtet. Dafür muss überhaupt gar kein Fahrer ermittelt werden.

Dieser wird in Österreich sicherlich auch nicht gerade unempfindlich bestraft, wenn er denn ermittelt werden kann.

Grüße
Ich verstehe es immer noch nicht. Schließlich hast Du meinen Beitrag als "Quatsch" abgekanzelt (finde ich unschön), die deutsche StVZO verlinkt und jetzt kommst Du mit österreichischen Beispielen?
 
Allerdings halte ich persönlich das Fahrtenbuch für einen Mythos, würde mich wirklich mal interessieren, wie oft das pro Jahr überhaupt verordnet wird.
Und dann gleich anschließend die Frage - wenn es denn mal verhängt wurde, wie (oft) wird das kontrolliert?

Wenn das nur im Rahmen der üblichen Fahrzeugkontrollen kontrolliert wird, dann kann man es auch lassen ...
 
Ich verstehe es immer noch nicht. Schließlich hast Du meinen Beitrag als "Quatsch" abgekanzelt (finde ich unschön), die deutsche StVZO verlinkt und jetzt kommst Du mit österreichischen Beispielen?
Die Antwort bezog sich auf diesen Beitrag:
"In Deutschland wäre das Verfahren wohl eingestellt worden, da Fahrer nicht eindeutig identifizierbar.."

Ich wollte darauf aufmerksam machen, daß die Identifikation des Fahrers für das Beschlagnamen des Fahrzeuges überhaupt nicht notwendig ist.

Und auch in Deutschland würde ein solches Verfahren eben nicht eingestellt werden, sondern mit dem Auflegen einer Fahrtenbuchführung gegenüber dem Halter enden.

Grüße
 
Und dann gleich anschließend die Frage - wenn es denn mal verhängt wurde, wie (oft) wird das kontrolliert?

Wenn das nur im Rahmen der üblichen Fahrzeugkontrollen kontrolliert wird, dann kann man es auch lassen ...
Ja, das wird auch noch das Problem sein. Wahrscheinlich wissen das auch die Gerichte/Bußgeldstellen und lassen das dann eh gleich.
 
Die Antwort bezog sich auf diesen Beitrag:
"In Deutschland wäre das Verfahren wohl eingestellt worden, da Fahrer nicht eindeutig identifizierbar.."

Ich wollte darauf aufmerksam machen, daß die Identifikation des Fahrers für das Beschlagnamen des Fahrzeuges überhaupt nicht notwendig ist.
Wir reden zwar über völlig fiktive Dinge, aber:

Ha doch! In D schon! Glaubst Du wirklich, dass man eher das Auto weggenommen bekommt als ne Geldstrafe aufgebrummt?
Und auch in Deutschland würde ein solches Verfahren eben nicht eingestellt werden, sondern mit dem Auflegen einer Fahrtenbuchführung gegenüber dem Halter enden.

Grüße
Wie gesagt: Wird es schon jetzt fast nie. Siehe mein Fall.

Lassen wir das Thema besser.
 
Heute morgen musste ich mal wieder in die analen unserer gesellschaft schauen.
Ich lief mit dem kleinen zur schule. Direkt vor der schule müssen wir einen straße überqueren.
Auf der anderen seite stand eine fette kiste direkt vor dem schultor/eingang zur schule.
Er behinderte uns beim überqueren der straße bzw ermöglichste uns es nicht gefahrenfrei auf den gehweg zu kommen.
Alle anderen eltern gingen einfach an ihm vorbei.
Ich konnte das nicht...ich klopfte leicht auf seine motorhaube und zeigte ihm, dass er doch bitte den weg freimachen soll.
Darauf beschimpfte er mich und rollte ein stück, in meine richtung vor und ich glaube er sagt sowas wie ich soll mich verpissen.

Ich konnte mich zurückhalten dummes zu tun, weil ich vor meinem sohn nichts anstelle...es fiel mir sehr schwer...es ist leider auch so, dass es immer ähnliches klientel ist...
Was macht man da?
 
Heute morgen musste ich mal wieder in die analen unserer gesellschaft schauen.
Ich lief mit dem kleinen zur schule. Direkt vor der schule müssen wir einen straße überqueren.
[...]
Was macht man da?
Das erste, was ich meinem Sohn beigebracht habe:
Nicht vor der Schule die Straße queren! Das geht (allermeistens) an einer anderen Stelle gefahrloser.
In seinem Fall 200m vor der Schule auf freier Strecke ohne "Schülerlotsen"-Elternteile. Die retten das nämlich auch nicht, wenn sich fünf ein-/ausparkende Überforderte nicht einigen können. 🤪
 
Hmm, dazu müsste ich wissen wer das war...und das OA war 50m entfernt. Als ich wieder herauskam waren die aber weg und er natürlich auch...
Das OA ermahnt eh nur, erlebe ich jeden tag. Die meistens sünder lächeln eh nur und sind dann weg.

Ich meine welcher vater bleibt im auto sitzen wenn er seinen "murkel" zur schule bringt?
 
Das erste, was ich meinem Sohn beigebracht habe:
Nicht vor der Schule die Straße queren! Das geht (allermeistens) an einer anderen Stelle gefahrloser.
In seinem Fall 200m vor der Schule auf freier Strecke ohne "Schülerlotsen"-Elternteile. Die retten das nämlich auch nicht, wenn sich fünf ein-/ausparkende Überforderte nicht einigen können. 🤪

Ja aber wir haben keine, sicherere alternative...die lotsen haben ihn ja auch nicht interessiert...
 
Das erste, was ich meinem Sohn beigebracht habe:
Nicht vor der Schule die Straße queren! Das geht (allermeistens) an einer anderen Stelle gefahrloser.
In seinem Fall 200m vor der Schule auf freier Strecke ohne "Schülerlotsen"-Elternteile. Die retten das nämlich auch nicht, wenn sich fünf ein-/ausparkende Überforderte nicht einigen können. 🤪
Hierzu mal nen Schocker, wie wichtig aufmerksame Erwachsene für Kinder sein können.
 
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