Schwarzwaldyeti
Fünffach spezialisiert
Na ja, Fahrtenbuch ist sicher lästig, aber keine Strafe.
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Na ja, Fahrtenbuch ist sicher lästig, aber keine Strafe.
Das ist Quatsch. Das Fahrtenbuch ist eine Auflage und keine Strafe und richtet sich gegen den Halter, nicht gegen den Täter. Der Täter bleibt also bei Nichtidentifizierbarkeit straffrei wie Don Jusi schon schrieb und die Auflage steht in keinem Verhältnis zu möglicherweise begangenen Tat.
Du meinst also, der Fahrer würde mit der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, bestraft.Es ging in der Diskussion doch um eine Strafe, die den Fahrzeughalter betrifft hmm?
Nein, ich habe lediglich gemeint, daß sich die Strafe (die Beschlagnahmung des Fahrzeuges) gegen den Halter richtet. Dafür muss überhaupt gar kein Fahrer ermittelt werden.Du meinst also, der Fahrer würde mit der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, bestraft.
Ohne es belegen zu können, würde ich davon ausgehen, dass es sich in 95 % der Fälle auch gegen den Fahrer richtet, weil dieses "Fahrer unbekannt" in den meisten Fällen eine willkomene Schutzbehauptung des Halters/Fahrers sein dürfte. Allerdings halte ich persönlich das Fahrtenbuch für einen Mythos, würde mich wirklich mal interessieren, wie oft das pro Jahr überhaupt verordnet wird.Das Fahrtenbuch ... richtet sich gegen den Halter, nicht gegen den Täter.
Ich verstehe es immer noch nicht. Schließlich hast Du meinen Beitrag als "Quatsch" abgekanzelt (finde ich unschön), die deutsche StVZO verlinkt und jetzt kommst Du mit österreichischen Beispielen?Nein, ich habe lediglich gemeint, daß sich die Strafe (die Beschlagnahmung des Fahrzeuges) gegen den Halter richtet. Dafür muss überhaupt gar kein Fahrer ermittelt werden.
Dieser wird in Österreich sicherlich auch nicht gerade unempfindlich bestraft, wenn er denn ermittelt werden kann.
Grüße
Und dann gleich anschließend die Frage - wenn es denn mal verhängt wurde, wie (oft) wird das kontrolliert?Allerdings halte ich persönlich das Fahrtenbuch für einen Mythos, würde mich wirklich mal interessieren, wie oft das pro Jahr überhaupt verordnet wird.
Die Antwort bezog sich auf diesen Beitrag:Ich verstehe es immer noch nicht. Schließlich hast Du meinen Beitrag als "Quatsch" abgekanzelt (finde ich unschön), die deutsche StVZO verlinkt und jetzt kommst Du mit österreichischen Beispielen?
Ja, das wird auch noch das Problem sein. Wahrscheinlich wissen das auch die Gerichte/Bußgeldstellen und lassen das dann eh gleich.Und dann gleich anschließend die Frage - wenn es denn mal verhängt wurde, wie (oft) wird das kontrolliert?
Wenn das nur im Rahmen der üblichen Fahrzeugkontrollen kontrolliert wird, dann kann man es auch lassen ...
Wir reden zwar über völlig fiktive Dinge, aber:Die Antwort bezog sich auf diesen Beitrag:
"In Deutschland wäre das Verfahren wohl eingestellt worden, da Fahrer nicht eindeutig identifizierbar.."
Ich wollte darauf aufmerksam machen, daß die Identifikation des Fahrers für das Beschlagnamen des Fahrzeuges überhaupt nicht notwendig ist.
Wie gesagt: Wird es schon jetzt fast nie. Siehe mein Fall.Und auch in Deutschland würde ein solches Verfahren eben nicht eingestellt werden, sondern mit dem Auflegen einer Fahrtenbuchführung gegenüber dem Halter enden.
Grüße
Was macht man da?
Das erste, was ich meinem Sohn beigebracht habe:Heute morgen musste ich mal wieder in die analen unserer gesellschaft schauen.
Ich lief mit dem kleinen zur schule. Direkt vor der schule müssen wir einen straße überqueren.
[...]
Was macht man da?
Das erste, was ich meinem Sohn beigebracht habe:
Nicht vor der Schule die Straße queren! Das geht (allermeistens) an einer anderen Stelle gefahrloser.
In seinem Fall 200m vor der Schule auf freier Strecke ohne "Schülerlotsen"-Elternteile. Die retten das nämlich auch nicht, wenn sich fünf ein-/ausparkende Überforderte nicht einigen können.![]()
Das OA ermahnt eh nur, erlebe ich jeden tag.
Hierzu mal nen Schocker, wie wichtig aufmerksame Erwachsene für Kinder sein können.Das erste, was ich meinem Sohn beigebracht habe:
Nicht vor der Schule die Straße queren! Das geht (allermeistens) an einer anderen Stelle gefahrloser.
In seinem Fall 200m vor der Schule auf freier Strecke ohne "Schülerlotsen"-Elternteile. Die retten das nämlich auch nicht, wenn sich fünf ein-/ausparkende Überforderte nicht einigen können.![]()
Hartnäckig sein.![]()