An die Verkehrswacht, die Idiologen mit dem Wegsperren in Ghettos und den Helmchen, damit Vollgas endlich wieder möglich ist. Auf der nach oben offenen Zynismus-Skala kommt diese Auflage ganz locker unter den höchsten 10.
Letztens habe ich es noch gesagt, Wegelchen raubt Unschuld.
Auf der anderen Seite sei die Radfahrerin aber auch sehr unbedarft auf der Brenkhäuser Straße in Höxter unterwegs gewesen.
meinte der Richter, weil sie auf dem Streifen fuhr und sich erdreistete, unterbrechungsfrei geradeaus fahren zu wollen. Vielleicht vertritt er aber auch die Ansicht, das man Ghettos meiden sollte.
Es ließe sich ein geringer Schuldvorwurf begründen?
Was soll das denn heißen?
Ganz einfach, es wird immer so geurteilt, das ein dritter tatsächlich der Schuldige ist, jedoch wird der gleichzeitig nie genannt: Die Verkehrsbehörde. Diejenigen, die wider besseren Wissens um die Folgen Ghettos bauen und beblauen. Auf die sollte man die volle Aufmerksamkeit richten.
Der geringe Schuldvorwurf IST begründet, weil jedes Wegelchen einen Systembruch darstellt, für jeden Verkehrsteilnehmer. In solchen Fällen sollen die Gutachten nur den angeblichen Radweg als Ursache aus der Menge der Kandidaten zu entfernen.
Ein Menschenleben ist NICHTS mehr Wert heutzutage.
Falsch. Richtig: Ein Radfahrerleben… Regelmäßig wird auf fahrlässige Tötung geurteilt, regelmäßig gibt es dafür außerhalb des Straßenverkehrs Bewährungsstrafen, manchmal auch direkt Gefängnis. Da gehören die verantwortlichen Mitarbeiter der Verkehrsbehörde rein, bei strikter Wasser-Und-Brot-Diät. Selbstverständlich wird das aber nicht verfolgt, ich hatte nach einem solchen Fall ordentlich begründet Strafantrag gestellt.
die Fahrradampel (falls vorhanden) war schon rot
Fürs Selbst-Schuld-Sprechen und für die beliebte Selbstjustiz wird wieder mal anlaßlos spekuliert. Wer hingegen einen Rechtsstaat anstrebt, sollte über solcherart Argumente reflektieren. Man darf Oma nicht überfahren, wenn sie, die Lücke falsch einschätzend, „plötzlich“ auf die Fahrbahn tritt. Man darf Rot mißachtende Radfahrer nicht überfahren, das ist absolut Verboten. Ganz abgesehen davon, das andere Ampeln den Lkw-Fahrer nichts angehen, ganz abgesehen davon, das er rot sieht, sie aber grün, ganz abgesehen davon, das die nicht für jeden gilt.
legt es den Schluss nahe, dass sie halt ein bisschen blauäugig unterwegs war
So siehts nämlich aus. Zur eigenen Sicherheit wird man aufs Wegelchen verbannt, wo man dann aber wegen der bekannten Gefahren auf seine Sicherheit achten muß.
und von daher kann ich die Aussage zur unbedarften Radfahrerin irgendwie schon nachvollziehen
Übersetzung: Das Opfer, das auf die mit dem Radweg gegebenen Versprechen vertraut, ist selbst schuld. Bonus: Ihn nach Vorschrift zu benutzen, ist nicht ausreichend, es muß auch Gedanken lesen.
Kurz: Radschutzstreifen suggerieren Sicherheit, bringen gerade an Kreuzungen aber ein deutliches Plus an Gefahr.
Falsch. Richtig: Radwege aller Art suggerieren…
Vielleicht sollte man angesichts solcher Gerichtsurteile zur Klarstellung folgenden Paragraf in die StVO aufnehmen:
„Auf Radwegen jeder Art sind Radfahrer vogelfrei, sie haben dort keine Rechte, übernehmen dort aber die Pflichten aller anderen Verkehrsteilnehmer.“ ist kürzer.
Jeder Mist und jede Selbstverständlichkeit bekommt hier sogleich eine Anzahl an Daumen Hoch, aber bei der reinen Wahrheit reicht es gerade noch für einen einzigen. Radfahrer … Niemand verachtet sich mehr, habe ich das Gefühl. Vielleicht ist auch das eine Folge von Radwegen.
Lebensgefährlich, wie der Unfall zeigt.
Da allerdings irrst du. Lebensgefährlich sind nicht die Details, sondern die Grundlage, nämlich der Systembruch. Ob der Strich so oder so aussieht, Schild, Markierung, unterscheidende Paragraphen, das alles spielt keine Rolle. Natürlich nur in der Folge, fürs Urteil kommen sie gerade recht, denn Nachtreten ist Pflicht.
Markierung geglaubt, sie befände sich auf einem Radfahrstreifen
Man lockt sie planmäßig in tödliche Fallen, um im Fall des Falles hinter der nächsten Hecke mit „April, April, Ätschibätsch!“ hervorzuspringen.
Trotzdem machen es fast alle!
Weshalb das auch Planungsgrundlage sein muß. Aber es war ja erklärtes Ziel des Schutzstreifens, den Platzbedarf zu verringern, so warb man in einer an Behörden gerichteten Broschüre.