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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Hier fährt ja die Polizei mit 1,5m Piktogram auf der Heckscheibe rum.

Nur was bringt das wenn sie direkt hinter eine nmit 0,5 m Abstand überholenden fährt und ihn dann nicht anhält?
Der Engüberholer ist dann auf den Supermarktparkplatz abgebogen. Da hätten die Beamten ja mal was machen können. Aber nein, man fährt geradeaus weiter. :(
 
Hier fährt ja die Polizei mit 1,5m Piktogram auf der Heckscheibe rum.

Nur was bringt das wenn sie direkt hinter eine nmit 0,5 m Abstand überholenden fährt und ihn dann nicht anhält?
Der Engüberholer ist dann auf den Supermarktparkplatz abgebogen. Da hätten die Beamten ja mal was machen können. Aber nein, man fährt geradeaus weiter. :(
Andere Prioritäten, keine Zeit, kein Personal, wichtigeres zu tun (auch mal Döner essen) und überhaupt: Es ist ja nichts passiert.

Wir sind halt zu still und ich habe langsam den Eindruck, dass Dashcams auch deshalb halblegal sind, weil die Polizei nicht gefilmt werden möchte. Oder keine Arbeit mit Filmmaterial mag.
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland gar keine geeigneten Meßinstrumente, um den seitlichen Anstand messen und bei Unterschreitung entsprechend ahnden zu können. Korrigiert mich bitte, wenn das anders sein sollte.
Anders als in anderen Staaten können Polizisten den aber auch nicht einfach schätzen.. das Unterschreiten des Mindestabstand kann also tatsächlich erst dann belangt werden, wenn etwas passiert (dann halt mit Verfahren, Gutachten etc.).

Traurige Realität.

Grüße
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland gar keine geeigneten Meßinstrumente, um den seitlichen Anstand messen und bei Unterschreitung entsprechend ahnden zu können. Korrigiert mich bitte, wenn das anders sein sollte.
Anders als in anderen Staaten können Polizisten den aber auch nicht einfach schätzen.. das Unterschreiten des Mindestabstand kann also tatsächlich erst dann belangt werden, wenn etwas passiert (dann halt mit Verfahren, Gutachten etc.).

Traurige Realität.

Grüße
Sorry, da stimme ich Coswiger zu. Wenn die Fahrbahnbreite und Autobreite bekannt sind, lässt sich alles andere ziemlich genau und ganz einfach berechnen.
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland gar keine geeigneten Meßinstrumente, um den seitlichen Anstand messen und bei Unterschreitung entsprechend ahnden zu können. Korrigiert mich bitte, wenn das anders sein sollte.
Anders als in anderen Staaten können Polizisten den aber auch nicht einfach schätzen.. das Unterschreiten des Mindestabstand kann also tatsächlich erst dann belangt werden, wenn etwas passiert (dann halt mit Verfahren, Gutachten etc.).

Traurige Realität.

Grüße
Messinstrumente gibt es bzw. man kann sie ausleihen oder basteln. Man kann also die Abstände dokumentieren. Das ist eine Sache.

https://www.openbikesensor.org/

Hier die Masterarbeit:
https://diy.vcd.org/fileadmin/user_..._Masterthesis_Seitliche_UEberholabstaende.pdf

https://www.heise.de/ratgeber/OpenBikeSensor-Abstandsmesser-fuer-Radfahrer-selber-bauen-6292452.html

Die andere Sache ist: Wollte man Fahrer zur Rechenschaft ziehen, müsste man ihn/sie identifizieren. Technisch wäre das mit Kameras möglich. Das Bußgeld beträgt 30,00 € soviel ich weiß.

Aber wer sollte das machen? Polizisten als Fahrradstreife?
 
Ich glaube kaum, daß Polizisten Abstandsmessungen mit selbst gebastelten (!) Messinstrumenten durchführen werden und deren Ergebnisse in Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren Bestand haben.

In welcher Welt lebt ihr denn?
kopfschüttel
 
Ich glaube kaum, daß Polizisten Abstandsmessungen mit selbst gebastelten (!) Messinstrumenten durchführen werden und deren Ergebnisse in Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren Bestand haben.

In welcher Welt lebt ihr denn?
kopfschüttel
Die Frage war doch, ob es Messinstrumente gibt.

Der Polizei könnte man solche Instrumente bauen und eichen. Wenn man wollte, könnte man der Polizei ganz, ganz viel Arbeit aufgeben und Leute dafür einstellen und diese bezahlen. Wenn man wollte, könnte man die Bußgelder so hoch setzten, dass es sich für die Ordnungshüter rechnet.

Dann kommt es zur politischen Gegenwehr, von wegen Überwachungsstaat usw.
 
Es lässt sich mit Videoüberwachung sehr vieles auch forensisch absichern. Also eine Straße zu überwachen, ist wirklich kein Ding.

Aber wenn schon kaum einer die Regeln kennt, gibt es noch mal so viele, die sie dann trotzdem nicht einhalten.

https://www.stuttgarter-nachrichten...ern.5379807f-8b8c-4aaf-90ee-3b3f8558f0a9.html
Soviel auch zum Beitrag "Kind" von @silenz - das finde ich absurd. Kinder sind völlig unberechenbar und deshalb (zumindest bis 14) aufsichtspflichtig.
 
Für mich ist das ein Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht. Ein eigenständiger Teil der Fahrbahn.
Ja, genau das sagt der gesunde Menschenverstand, der möglicherweise auch der getöteten Radfahrerin zum Verhängnis wurde. Das Problem ist: die StVO kennt keine Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht.

Wenn man hier bei rot ganz vorfährt und in dem Moment, wo man sich vor den Autos aufpflanzt, die Ampel auf grün springt, kann das irre gefährlich werden.
Kein Witz: Mir ist an einer solchen aufgemalten "Fahrrad-Box" an einer Kreuzung (weiss jemand wie das offiziell heisst?) schon mal ein Polizei-Mannschaftswagen hinten drauf gefahren (ohne Schaden, aber es gab schon einen Stoß).

2 Polizisten sind dann ausgestiegen und haben mich ziemlich unfreundlich gefragt, warum ich ihnen vor das Auto fahren würde und ihnen den Weg abschneide. Ich war erst ganz verdattert und habe ihnen dann auf der Strasse gezeigt, dass ich in einer genau dafür vorgesehenen Fahrrad-Box stehe und ihre Haltelinie 3 Meter weiter hinten sei, die sie unerlaubt überfahren haben. Für den einen Polizist war das anscheinend was neues, aber dann kam ein dritter hinzu, der das wohl verstanden hat, und dieser hat sich dann nett bei mir entschuldigt und seine beiden Kollegen eingefangen.
War eigentlich eine lustige Situation, hätte natürlich auch weniger glimpflich ausgehen können.
Ja, die Dinger sind unter Umständen auch gefährlich, weil einige Autofahrer wohl die Regeln nicht kennen.

Leute wie Dich brauchen wir viel mehr auf Twitter. Denn dort plädieren User tagaus/tagein pro Separierung, nehmen ständig niederländische Traumwege als Beispiel, schimpfen über Deutschland (wo sie teils als Niederländer leben und arbeiten) und bekommen ziemlich viel Beifall. Das wird nicht besser werden, wenn wir hier so gut wie nichts entgegnen. Ich bin da fast der Einzige. Und Twitter ist politisch ziemlich wichtig.
Uff, von Twitter halte ich mich eigentlich eher fern, besonders viel Intelligenz hält sich da meiner Kenntnis nach nicht auf und alle kloppen sich ständig. Aber schick mir gerne eine PM, wenn Du da mal Unterstützung brauchst.
 
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War eigentlich eine lustige Situation, hätte natürlich auch weniger glimpflich ausgehen können.
Ja, die Dinger sind unter Umständen auch gefährlich, weil einige Autofahrer wohl die Regeln nicht kennen.
Da kenne ich zumindest eine recht neu in gelb auf die Straße gemalte in Augsburg, witzigerweise genau vor ner Polizeidienststelle. Aber regelmäßig sehe ich da zB Taxis drauf stehen. Soviel zum professionellen Kraftfahrer. Aber zumindest die Polizei scheints zu kapieren.
 
Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland gar keine geeigneten Meßinstrumente, um den seitlichen Anstand messen und bei Unterschreitung entsprechend ahnden zu können. Korrigiert mich bitte, wenn das anders sein sollte.
Anders als in anderen Staaten können Polizisten den aber auch nicht einfach schätzen.. das Unterschreiten des Mindestabstand kann also tatsächlich erst dann belangt werden, wenn etwas passiert (dann halt mit Verfahren, Gutachten etc.).

Traurige Realität.

Grüße

Eine Videokamera im Polizeiwagen dürfte rein technisch zur Beweissicherung volkommen ausreichen. Immerhin sind die Breiten verschiedener KFZ-Modelle ja bekannt, der Rest ist einfachste Mathematik. Weiss aber nicht, ob das auch rechtlich so gilt, es wird ja meines Wissens nach in der Praxis gar nicht erst verfolgt und ist daher nach meinem Wissen nie richterlich geklärt worden.
 
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Nein, weil das Kind ja keine Vorfahrt hat und man sich darauf verlassen kann, dass es das weiß.

Mumpitz. Das Kind hat also keine Vorfahrt wenn es auf der falschen Gehwegseite zb an einer Ausfahrt vorbei fährt?

https://www.adfc-diepholz.de/rad-fahrende-kinder-auf-dem-gehweg/
Hier antwortet der adfc das Kinder auf dem Gehweg auch auf der "falschen" Seite fahren dürfen:

Denn nur wenn Kinder bis 8J den Gehweg benutzen, dann kommt es nicht auf die Straßenseite an.

Also muss der MIV mit sowas rechnen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kostet ein paar Euro und fertig.
Nicht nur das, es ist auch der perfekte Mord, denn er wird nicht als solcher behandelt, dennoch ist weitere Verfolgung durch Urteil ausgeschlossen. In Richtung Vorsatz wird nur dann ermittelt, wenn er nicht mehr zu leugnen ist, und nicht wie sonst, sobald er im Raume steht.
Das bringt „Radweg“ halt so mit sich. Aber das nur am Rande.
Nachdem sich ein Richter sowas (vermutlich) nicht aus den Fingern saugt
Die Unschuldvermutung ist nicht erst seit Corona auch bei Richtern aufgehoben. Immer wieder urteilen sie physikalisch Unmögliches, sie saugen sich also, wenn es ums Fahrrad geht, oft genug was aus den Fingern.
Man muß schon sehr blauäuig sein, nicht zu bemerken, das Radfahrer bei Nichts und Niemandem etwas positives zu erwarten haben, am allerwenigsten von den Institutionen des sogenannten Rechtsstaates.
wird die Beweisaufnahme etwasa in dieser Richtung ergeben haben
Welche Beweisaufnahme? Die Wiedergabe dessen, was der Täter sagte, denn das tote Opfer kann ja nicht mehr gehört werden? Oder was Zeugen angeblich sahen, die ja meist auch nur Windschutzscheibe kennen?
Zum Aufnehmen von Beweisen müßte man die vorhandenen Untersuchungen zu den Folgen von Radwegen heranziehen.
 
Ich glaube kaum, daß Polizisten Abstandsmessungen mit selbst gebastelten (!) Messinstrumenten durchführen werden und deren Ergebnisse in Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren Bestand haben.

Sicher, nur wenn die Beamten direkt hintereinen fahren und sehen das es niemals 1,5m waren, hat das sicher auch vor Gericht Bestand.

Ne Beamtenaussage ist vor Gericht schon "höherwertiger" als die eines Bürgers.
 
1700€ und gut ist
An die Verkehrswacht, die Idiologen mit dem Wegsperren in Ghettos und den Helmchen, damit Vollgas endlich wieder möglich ist. Auf der nach oben offenen Zynismus-Skala kommt diese Auflage ganz locker unter den höchsten 10.
Letztens habe ich es noch gesagt, Wegelchen raubt Unschuld.
Auf der anderen Seite sei die Radfahrerin aber auch sehr unbedarft auf der Brenkhäuser Straße in Höxter unterwegs gewesen.
meinte der Richter, weil sie auf dem Streifen fuhr und sich erdreistete, unterbrechungsfrei geradeaus fahren zu wollen. Vielleicht vertritt er aber auch die Ansicht, das man Ghettos meiden sollte.
Es ließe sich ein geringer Schuldvorwurf begründen?
Was soll das denn heißen?
Ganz einfach, es wird immer so geurteilt, das ein dritter tatsächlich der Schuldige ist, jedoch wird der gleichzeitig nie genannt: Die Verkehrsbehörde. Diejenigen, die wider besseren Wissens um die Folgen Ghettos bauen und beblauen. Auf die sollte man die volle Aufmerksamkeit richten.
Der geringe Schuldvorwurf IST begründet, weil jedes Wegelchen einen Systembruch darstellt, für jeden Verkehrsteilnehmer. In solchen Fällen sollen die Gutachten nur den angeblichen Radweg als Ursache aus der Menge der Kandidaten zu entfernen.
Ein Menschenleben ist NICHTS mehr Wert heutzutage.
Falsch. Richtig: Ein Radfahrerleben… Regelmäßig wird auf fahrlässige Tötung geurteilt, regelmäßig gibt es dafür außerhalb des Straßenverkehrs Bewährungsstrafen, manchmal auch direkt Gefängnis. Da gehören die verantwortlichen Mitarbeiter der Verkehrsbehörde rein, bei strikter Wasser-Und-Brot-Diät. Selbstverständlich wird das aber nicht verfolgt, ich hatte nach einem solchen Fall ordentlich begründet Strafantrag gestellt.
die Fahrradampel (falls vorhanden) war schon rot
Fürs Selbst-Schuld-Sprechen und für die beliebte Selbstjustiz wird wieder mal anlaßlos spekuliert. Wer hingegen einen Rechtsstaat anstrebt, sollte über solcherart Argumente reflektieren. Man darf Oma nicht überfahren, wenn sie, die Lücke falsch einschätzend, „plötzlich“ auf die Fahrbahn tritt. Man darf Rot mißachtende Radfahrer nicht überfahren, das ist absolut Verboten. Ganz abgesehen davon, das andere Ampeln den Lkw-Fahrer nichts angehen, ganz abgesehen davon, das er rot sieht, sie aber grün, ganz abgesehen davon, das die nicht für jeden gilt.
legt es den Schluss nahe, dass sie halt ein bisschen blauäugig unterwegs war
So siehts nämlich aus. Zur eigenen Sicherheit wird man aufs Wegelchen verbannt, wo man dann aber wegen der bekannten Gefahren auf seine Sicherheit achten muß.
und von daher kann ich die Aussage zur unbedarften Radfahrerin irgendwie schon nachvollziehen
Übersetzung: Das Opfer, das auf die mit dem Radweg gegebenen Versprechen vertraut, ist selbst schuld. Bonus: Ihn nach Vorschrift zu benutzen, ist nicht ausreichend, es muß auch Gedanken lesen.
Kurz: Radschutzstreifen suggerieren Sicherheit, bringen gerade an Kreuzungen aber ein deutliches Plus an Gefahr.
Falsch. Richtig: Radwege aller Art suggerieren…
Vielleicht sollte man angesichts solcher Gerichtsurteile zur Klarstellung folgenden Paragraf in die StVO aufnehmen:
„Auf Radwegen jeder Art sind Radfahrer vogelfrei, sie haben dort keine Rechte, übernehmen dort aber die Pflichten aller anderen Verkehrsteilnehmer.“ ist kürzer.
Jeder Mist und jede Selbstverständlichkeit bekommt hier sogleich eine Anzahl an Daumen Hoch, aber bei der reinen Wahrheit reicht es gerade noch für einen einzigen. Radfahrer … Niemand verachtet sich mehr, habe ich das Gefühl. Vielleicht ist auch das eine Folge von Radwegen.
Lebensgefährlich, wie der Unfall zeigt.
Da allerdings irrst du. Lebensgefährlich sind nicht die Details, sondern die Grundlage, nämlich der Systembruch. Ob der Strich so oder so aussieht, Schild, Markierung, unterscheidende Paragraphen, das alles spielt keine Rolle. Natürlich nur in der Folge, fürs Urteil kommen sie gerade recht, denn Nachtreten ist Pflicht.
Markierung geglaubt, sie befände sich auf einem Radfahrstreifen
Man lockt sie planmäßig in tödliche Fallen, um im Fall des Falles hinter der nächsten Hecke mit „April, April, Ätschibätsch!“ hervorzuspringen.
Trotzdem machen es fast alle!
Weshalb das auch Planungsgrundlage sein muß. Aber es war ja erklärtes Ziel des Schutzstreifens, den Platzbedarf zu verringern, so warb man in einer an Behörden gerichteten Broschüre.
 
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