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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Und hier mal ein saftiger Radfahrerkonflikt mit einem hirnkranken Motorbiker.

https://twitter.com/CycleNott/status/1599653062146109440?s=20&t=H0NKruBXwlVbdp5bRh6ZIg
Das Video benutzen jetzt Separierungsbefürworter um aufzuzeigen, wie gefährlich breite Seitenstreifen doch sind. Ich finde das in mehrerer Hinsicht katastrophal. Das ist nämlich so eine Straße, wie ich sie mir wünschen würde und die vielen Rennradfahrer (siehe nachfolgendes Video) zeigen ja, dass es prinzipiell funktioniert und sehr gut angenommen wird. Problematisch wird es immer dann, wenn Irre unterwegs sind. IMMER!
 
Boah ist ja heftig. Was hat den der Biker für nen Schaden, da so zu überholen? 😱
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du meinst also wenn das OA jemand des platzes verweist stehe ich daneben und sage: "los schreib ihn auf, tu es, los tue es!"
Da ist der doch schon lange weg...und die OA leute freuen sich keine weitere arbeit zu haben...

Deshalb sollste ja ein Foto machen. Damit ist die OWI belegt und das OA muss ein Ticket ausstellen.

Wenn du das dann später beim OA anzeigst können die ja das ganze nicht ignorieren??
 
Deshalb sollste ja ein Foto machen. Damit ist die OWI belegt und das OA muss ein Ticket ausstellen.

Wenn du das dann später beim OA anzeigst können die ja das ganze nicht ignorieren??

So langsam gehen die emotionen raus...
Da ich kein fan vom OA bin schloss ich diese option erstmal aus.
Aber gut, sollte man vielleicht in erwägung ziehen, alles andere wäre nicht gesetzeskonform...
Allerdings frage ich mich ob ihm diese strafe "berühren" wird, denke da wird er müde drüber lachen.
 
So langsam gehen die emotionen raus...
Da ich kein fan vom OA bin schloss ich diese option erstmal aus.
Aber gut, sollte man vielleicht in erwägung ziehen, alles andere wäre nicht gesetzeskonform...
Allerdings frage ich mich ob ihm diese strafe "berühren" wird, denke da wird er müde drüber lachen.

Dauerhaftes Falschparken führt zu einer MPU:

https://www.verkehrsanwaelte.de/new...ielen-strafzetteln-droht-fuehrerscheinentzug/
Da würde er nicht mehr lachen. ;)
 
Fürs Selbst-Schuld-Sprechen und für die beliebte Selbstjustiz wird wieder mal anlaßlos spekuliert. Wer hingegen einen Rechtsstaat anstrebt, sollte über solcherart Argumente reflektieren. Man darf Oma nicht überfahren, wenn sie, die Lücke falsch einschätzend, „plötzlich“ auf die Fahrbahn tritt. Man darf Rot mißachtende Radfahrer nicht überfahren, das ist absolut Verboten. Ganz abgesehen davon, das andere Ampeln den Lkw-Fahrer nichts angehen, ganz abgesehen davon, das er rot sieht, sie aber grün, ganz abgesehen davon, das die nicht für jeden gilt.
Hat auch keiner behauptet, dass man das darf, oder?
In Deutschland wäre das Verfahren wohl eingestellt worden, da Fahrer nicht eindeutig identifizierbar..
Und das ist auch gut so!

Das ist halt nicht gegeben. Nicht eindeutig identifizierbar = straffrei!
Die Unschuldsvermutung scheint nicht jedem zu gefallen?!
Der Täter bleibt also bei Nichtidentifizierbarkeit straffrei wie Don Jusi schon schrieb und die Auflage steht in keinem Verhältnis zu möglicherweise begangenen Tat.
Weil's eine Auflage und keine Strafe ist - für eine Strafe braucht man nämlich den Täter.

Ich finde solche Sanktionen wie Einzug und Versteigerung des Autos völlig daneben - gut, dass es Halterhaftung in D nicht gibt.
 
Hat auch keiner behauptet, dass man das darf, oder?

Und das ist auch gut so!


Die Unschuldsvermutung scheint nicht jedem zu gefallen?!
Doch, klar. Aber wenn die Beweislast erdrückend, die Indizien eindeutig sind, darf das nicht in Ablage P landen. Notfalls muss es zumindest zu einem "verkehrserzieherischen Gespräch" mit dem Halter kommen, aber selbst das ist nicht möglich. Man muss die Person eindeutig identifiziert bekommen.

Und das öffnet der Raserei und v.a. der Radfahrergefährdung... ggf. auch der anschließenden Unfallflucht Tür und Tor.
Ich finde solche Sanktionen wie Einzug und Versteigerung des Autos völlig daneben - gut, dass es Halterhaftung in D nicht gibt.
Die Sanktion ist schon arg heftig. Aber wenn die Straftat dermaßen extrem ist, muss erwartet werden können, dass der Halter den Fahrer benennt - oder aber die Strafe schluckt.

Blöd ist es, wenn die Halterin ihren kriminellen Ehemann fahren lassen muss und so oder so Schläge oder schlimmeres zu erwarten hat, wenn sie irgendetwas verrät oder ihm aber das Auto verweigert.

Gerechtigkeit zu bekommen ist manchmal schwierig. Umso ungerechter ist, dass die Opfer deshalb oft gar keine Unterstützung erfahren. Zumindest ein Akteneintag (= polizeibekannt) sollte immer erfolgen.
 
Die Sanktion ist schon arg heftig. Aber wenn die Straftat dermaßen extrem ist, muss erwartet werden können, dass der Halter den Fahrer benennt - oder aber die Strafe schluckt.
Der Fahrer ist ja (in diesen Fällen) bekannt - das Auto wird aber trotzdem konfisziert... 🤷‍♂️

Notfalls muss es zumindest zu einem "verkehrserzieherischen Gespräch" mit dem Halter kommen, aber selbst das ist nicht möglich. Man muss die Person eindeutig identifiziert bekommen.
Eine "Gefährderansprache" durch die Polizeit ist durchaus möglich, hat aber keine rechtlichen Konsequenzen.
 
So langsam gehen die emotionen raus...
Da ich kein fan vom OA bin schloss ich diese option erstmal aus.
Aber gut, sollte man vielleicht in erwägung ziehen, alles andere wäre nicht gesetzeskonform...
Allerdings frage ich mich ob ihm diese strafe "berühren" wird, denke da wird er müde drüber lachen.
Ich füge bei so etwas immer Dinge wie "wurde behindert" oder "wurde gefährdet" hinzu. Nen Punkt gibt's so oder so, aber die Geldstrafe variiert je nachdem.
Gibt's bei deinem Ordnungsamt sowas wie ne Leitstelle? Kann man bei uns bei akuter Gefährdung anrufen.
 
Eine "Gefährderansprache" durch die Polizeit ist durchaus möglich, hat aber keine rechtlichen Konsequenzen.
Nein. Die Polizei muss doch wissen, ob sie mit dem wahren Täter spricht oder nicht. Mir ist das auch schleierhaft, ich würde das einfach dem Halter sagen, dann ist dieser vorgewarnt und sein (möglicherweise erfundener) Autoausleiher ebenfalls. Aber laut meinem PHK ist das nicht drin weil die Polizei keine rechtliche Handhabe dafür hat.
 
Es ist schon ein Unterschied ob ein Gegenstand als Beweismittel oder als Sanktion konfisziert wird.
Ist halt beides ein Tatgegenstand.
Ist aber egal, denn in Dänemark wurde ein Gesetz dafür erlassen, das diese Handhabe ermöglicht. Wenn das in Österreich so erfolgen soll, wird es ähnlich laufen. Warum auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich begegne sowas mit Humor. Ich hatte mal eine ähnliche Situation, da parkte einer hab auf dem Gehweg und halb auf der Straße an sehr ungünstiger enger Stelle. Er stieg aus und wollte in das Haus gehen, vor dessen Eingang er genau geparkt hatte.
Ich sagte nur lächelnd: "Das tut mir sehr Leid, dass Sie nicht gut zu Fuss sind"
Antwort (war ein junger Kerl): "Was soll das denn?"
Ich: "Naja, ich hatte angenommen Sie seien nicht in der Lage die 30 Meter von dem freien Parkplatz dahinten bis zu Ihrem Ziel zu laufen. Oder was macht es sonst für einen Sinn hier zu parken und alles zu blockieren?"
Was folgte war, dass sein Kopf die Farbe einer Tomate annahm und er abrauschte. Das hat Ihn bestimmt viel mehr geärgert wie wenn ich Ihm auf die Motorhaube geklopft hätte.
Und ich fand´s lustig.
 
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