Das glaubst du wirklich? Das auseinanderzunehmen brauche ich nichtmal einen Anwalt. Und am Ende wird der Richter wie vor der Festschreibung sagen, das spielt ohnehin keine Rolle, denn der Abstand war offensichtlich ausreichend oder nicht ausreichend. Diese Einfügung der 1,5 Meter war nie dazu gedacht, je ernst genommen zu werden. Nur Radfahrer zerbrechen sich den Kopf — Lächerlich.hat das sicher auch vor Gericht Bestand
Mal andersrum gefragt: Wie oft wurde eine Geschwindigkeitsschätzung Grundlage eines Urteils? Du müßtest ja welche kennen, wenn du deine Einschätzung auf eine sachliche Grundlage stellst, denn sonst wärs ja tatsächlich nur ein Glaube. Kannste garantiert nicht, im Gegenteil werden oft genug Bußgelder trotz genauen Meßgeräten kassiert. Nur Radfahrer glauben der Praxis widersprechende Versprechungen.
Nein, weil auch dieses einen Systembruch darstellt, denn im Straßenverkehr gilt, das, wer zuerst kommt, auch zuerst malt, alle anderen kommen später dran, wie an der Kasse. Nirgends sonst muß man damit rechnen, das einem jemand in den Weg fährt. Genau deswegen habe ich sie nie ausprobiert geschweige denn je benutzt.weil einige Autofahrer wohl die Regeln nicht kennen
Das war natürlich ein Test, der gequälte Leser müßte jetzt Bahnschranken benennen. Der Unterschied: Die Vorwarnzeit ist ein vielfaches länger als die an einer Ampel.