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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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wird der Radler gezwungen auf den Radgehweg auszuweichen. Vertane Chance der Verwaltung.
Soweit man das auf dem Bild erkennen kann, ist es ja zumindest ein getrennter Radweg und kein gemischter.

Ich habe pug304s Aussage so interpretiert, dass der Mindestabstand trotzdem nicht gegeben ist, wenn der Radler auf dem Radweg fährt. Da es aber jetzt zwei Spuren sind, denke ich, es zählt nicht mehr als Überholen und der Abstand ist hinfällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit man das auf dem Bild erkennen kann, ist es ja zumindest ein getrennter Radweg und kein gemischter.

Ich habe pug304s Aussage so interpretiert, dass der Mindestabstand trotzdem nicht gegeben ist, wenn der Radler auf dem Radweg fährt. Da es aber jetzt zwei Spuren sind, denke ich, es zählt nicht mehr als Überholen und der Abstand ist hinfällig.
genau, so war das gemeint. Ich bin mir da nicht so sicher, ob das getrennte Spuren sind. Woran wäre das festzumachen? Wo wäre der Unterschied zu einem nur "aufgemalten" Radweg, sprich mit einen Strich abgetrennt?

Warum soll der Autofahrer einen deutlichen Mindestabstand zum Radler einhalten? Windstoss, Ausweichen wg. Löchern im Belag oder oder oder. Warum sollten diese Umstände nicht auftreten nur weil das ein Randstein ist?

Baulich getrennt zB durch eine Mauer oder Zaun würde ich mitgehen, dass kein Abstand notwendig ist. Aber so? Wohl eher nicht.
 
Da es aber jetzt zwei Spuren sind, denke ich, es zählt nicht mehr als Überholen und der Abstand ist hinfällig.

Ich bin mir da nicht so sicher, ob das getrennte Spuren sind. Woran wäre das festzumachen? Wo wäre der Unterschied zu einem nur "aufgemalten" Radweg, sprich mit einen Strich abgetrennt?

Das ist eine Diskussion, die schon hin und wieder geführt wird. Tatsächlich macht es in der Praxis ja wenig Sinn zu unterscheiden, ob ich auf einem Radfahrstreifen oder auf einem Angebotsstreifen unterwegs bin. Die Unterscheidung Überholen vs. Vorbeifahren gibt es ja trotzdem.

Hier wird das auch erklärt: https://repository.difu.de/jspui/bitstream/difu/256762/1/DS1920.pdf
S. 13.:
1621545033081.png


§§1 und 2 spielen eben auch immer noch mit.
 
Dabei geht es aber um einen Radfahrstreifen. Das halte ich auch für unstrittig.

Auf dem Foto handelt es sich allerdings um einen baulich angelegten Radweg mit Bordstein zur Straße und da habe ich Zweifel.
 
Dabei geht es aber um einen Radfahrstreifen. Das halte ich auch für unstrittig.

Auf dem Foto handelt es sich allerdings um einen baulich angelegten Radweg mit Bordstein zur Straße und da habe ich Zweifel.

anderer Fall, aber ein interessantes Zitat:
https://jura-online.de/blog/2017/01...em-gehweg-ueberholen-isv-§-315c-i-nr-2b-stgb/

1621547614130.png



Aber wenn man sieht wie selten auch gefährliche Überholmanöver die eindeutig nicht den Regeln entsprechen geahndet werden, ist das wohl alles eher eine theoretische Diskussion...
 
Der Absatz bezieht sich allerdings auf das StGB im Kontrast zur StVO.

Weiter oben im Text steht aber wohl die Antwort auf die Frage:

Ein Überholen im Sinne der StVO (vgl. § 5 StVO) ist ein Sonderfall des Vorbeifahrens. Kein Überholen im Sinne der StVO, sondern „nur“ ein Vorbeifahren liegt aber vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifährt und dabei andere, nicht zur selben Fahrbahn gehörende Verkehrsflächen nutzt. A hat den Gehweg benutzt, der nicht zur Fahrbahn gehört. Damit hätte er nicht überholt, sondern wäre nur vorbeigefahren.

Der Mindestabstand gilt für's Überholen.
 
Bei mir in der Ecke gibt es eine Straße ohne Radweg, in der alle 500 Meter Hochbord-Straßenbahnhaltestellen sind. Davor wird der Radverkehr jeweils per Linien auf den Gehweg geführt. Auf dem gibt es zwei Streifen, die hinter den Wartezonen vorbeiführen. Der linke ist rot gepflastert (für Radler), der rechte grau (für Fußgänger). Beide ausreichend breit.

Das ist ja eigentlich eine nette Idee und die Intention ist klar. Es gibt aber keinerlei Schilder. Nicht einmal Piktogramme.

Wenn du da jetzt mit einem unachtsamen Fußgänger kollidierst, hast du vermutlich das Nachsehen. Sogar wenn du Schrittgeschwindigkeit fährst, was du müsstest, wenn da wenigstens "Radfahrer frei" stünde.
Das könnten auch 'Altlasten' sein. Vielleicht war dort früher ein Radweg ausgeschildert und zusätzlich Markierungen aufgetragen und farblich getrennt. Jetzt ist der Radweg abgeschildert, aber der Rest noch vorhanden.
 
Nein. Vorletztes (?) Jahr neu gebaut, als die Haltestellen angehoben wurden, um ebenerdigen Einstieg zu ermöglichen.
 
Nein. Vorletztes (?) Jahr neu gebaut, als die Haltestellen angehoben wurden, um ebenerdigen Einstieg zu ermöglichen.
Steht da denn ein blauer Lolli? Laut deiner Beschreibung ja nicht, und ohne Zeichen 237, 240 oder 241 ist die Radverkehrsführung ja nicht verpflichtend. Da würde ich gar nicht hoch fahren.
 
Soweit man das auf dem Bild erkennen kann, ist es ja zumindest ein getrennter Radweg und kein gemischter.

Ich habe pug304s Aussage so interpretiert, dass der Mindestabstand trotzdem nicht gegeben ist, wenn der Radler auf dem Radweg fährt. Da es aber jetzt zwei Spuren sind, denke ich, es zählt nicht mehr als Überholen und der Abstand ist hinfällig.

Der Radweg ist an der Stelle nicht gemischt, das ist richtig.
Sicherlich ist auch da dennoch der Mindestabstand zum Autoverkehr nicht gegeben.
Aber das interessiert bzw erkennt der Autofahrer an der Stelle nicht.
Der denkt nur, Radfahrer an Engstelle weg, da kann ich normal fahren.
Er wäre, wäre der Radstreifen weiter auf der Strasse entlang gegangen, vielleicht an den Seitenabstand erinnert worden.

Das durch die Tatsache, dass nur durch den Rafdstreifen auf der Straße der Mindestabstand nicht eingehalten wird, klar, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.
 
Steht da denn ein blauer Lolli? Laut deiner Beschreibung ja nicht, und ohne Zeichen 237, 240 oder 241 ist die Radverkehrsführung ja nicht verpflichtend. Da würde ich gar nicht hoch fahren.
Nein, kein Lolli, kein Radfahrer frei, keine Piktogramme. Das ist ja das Doofe. Es ist klar als Radverkehrsführung gedacht, müsste aber so nach strenger Auslegung rechtlich ein Gehweg sein und führt dich zwischen Haltestelle und Gehweg mit vorprogrammiertem Konfliktpotential.

Nein, du musst nicht drauffahren. Ohne draufzufahren musst du auch keine Gleise kreuzen. Im Gegenteil. Auf dem Rest der Strecke fährt man nämlich tunlichst zwischen den Gleisen, weil der Bereich rechts der Gleise Dooringzone ist.

Den einzigen Vorteil der Benutzung sehe ich darin, dass man die haltende Bahn rechts umfahren kann, ohne zu warten. Allerdings bedeutet gerade eine haltende Bahn auch kreuzende Fußgänger.
 
Der Radweg ist an der Stelle nicht gemischt, das ist richtig.
Sicherlich ist auch da dennoch der Mindestabstand zum Autoverkehr nicht gegeben.
Nur gibt es in dieser Konstellation eben keinen gesetzlich geregelten Mindestabstand, was nüchtern betrachtet ja auch sinnvoll ist.
 
Wenn wir immer nur vorausschauen / mitdenken - bleibt die Mühle im Keller !
Korrekt heißt das:
"Wenn wir immer nur vorausschauen / mitdenken - bleiben wir und unser Rad heil!"
Diejenigen, die das nicht machen, haben beste Chancen, sich mal die Nase einzubeulen.

Als Linksabbieger würde ich mich da zumindest über eine Teilschuld nicht wundern. Einem Fußgänger gegenüber wärst du ja auch wartepflichtig gewesen und hättest nicht damit rechnen dürfen, dass er am Bordstein anhält.
Geradeaus-Verkehr hat gegenüber Linksabbiegern immer Vorrang - egal, wie falsch die Seite ist, auf der er fährt. Da gibt es an der Schuldzuweisung nach StVO nichts zu deuten.
Anders ist eine Mitschuld der Missetäterin im Zuge einer zivilrechtlichen Klage auf Schadenersatz.....
 
Das hat mich prompt an diese folgende Stelle meiner alten Heimat erinnert.

Dort verläuft auf der Straße ein Radstreifen die ganze Zeit. Nur an den mittigen Fußgängerinseln wird der Radweg auf den Fußweg verlegt, direkt nach der Verengung wieder retour auf die Straße.

Anhang anzeigen 941981

Ein schönes Zeichen der Verwaltung, dass, wenn es rechtlich zu eng zum überholen wird, auch wenn nur für 5 Sekunden, hat der Radfahrer gefälligst runter von der Straße zu sein. Ein wirkliches Miteinander sieht mMn anders aus.

Man stelle sich folgende Szene vor:
Radfahrer auf der Fahrbahn Richtung Engstelle - Autofahrer dahinter setzt beherzt zum Sprung an (will den Radfahrer überholen) - ist neben / halb vor dem Radfahrer - "Uiuiuiui, Sch....! Verkehrsinsel" und zieht rechts rüber um Kollision mit der Insel zu vermeiden - klemmt / drückt / schiebt den Radfahrer gegen den Bordstein - Sturz, üble Verletzungen, etc. (nicht jeder Radler kann sich in solchen Situationen mit einem BunnyHopp seitwärts aus der Gefahrenzone retten)

Zu hoffen, dass jeder (wirklich jeder!) Autofahrer absolut klar vorhersieht, ob es reicht - oder eben nicht - kann ganz übel ausgehen.

Wie unsicher ist dagegen die kurze Führung außerhalb der Gefahrenzone über den Hochbord-Radweg?

Nicht alles, was von der Verwaltung gemacht wird, ist Zeichen der Unterdrückung freier Radfahrer - es gibt auch, wie hier, durchaus sinnvolle Lösungen.
 
Nein, kein Lolli, kein Radfahrer frei, keine Piktogramme. Das ist ja das Doofe. Es ist klar als Radverkehrsführung gedacht, müsste aber so nach strenger Auslegung rechtlich ein Gehweg sein und führt dich zwischen Haltestelle und Gehweg mit vorprogrammiertem Konfliktpotential.
Nachtrag
 

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Fahren da über den Schienen auch Autos?
Die Beschilderung wirkt völlig daneben.

Eigentlich müsste da mMn noch ein Fahrverbot für Radfahrer auf die Fahrbahn. So haben sie es hier mit der neuen Straßenbahn gemacht. Ist mit den Gleisen ja wahnsinnig gefährlich.
Der Gehweg braucht dann entweder Geh-/Radweg oder Gehweg (Radfahrer frei) als Zeichen.

Da würde ich bei der Stadt mal nachfragen was das soll bzw. anmerken, dass es so nicht geht.
 
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