Oseki
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Vertane Chance der Verwaltung.
Alles Autofahrer.
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Vertane Chance der Verwaltung.
Soweit man das auf dem Bild erkennen kann, ist es ja zumindest ein getrennter Radweg und kein gemischter.wird der Radler gezwungen auf den Radgehweg auszuweichen. Vertane Chance der Verwaltung.
genau, so war das gemeint. Ich bin mir da nicht so sicher, ob das getrennte Spuren sind. Woran wäre das festzumachen? Wo wäre der Unterschied zu einem nur "aufgemalten" Radweg, sprich mit einen Strich abgetrennt?Soweit man das auf dem Bild erkennen kann, ist es ja zumindest ein getrennter Radweg und kein gemischter.
Ich habe pug304s Aussage so interpretiert, dass der Mindestabstand trotzdem nicht gegeben ist, wenn der Radler auf dem Radweg fährt. Da es aber jetzt zwei Spuren sind, denke ich, es zählt nicht mehr als Überholen und der Abstand ist hinfällig.
Da es aber jetzt zwei Spuren sind, denke ich, es zählt nicht mehr als Überholen und der Abstand ist hinfällig.
Ich bin mir da nicht so sicher, ob das getrennte Spuren sind. Woran wäre das festzumachen? Wo wäre der Unterschied zu einem nur "aufgemalten" Radweg, sprich mit einen Strich abgetrennt?
Dabei geht es aber um einen Radfahrstreifen. Das halte ich auch für unstrittig.
Auf dem Foto handelt es sich allerdings um einen baulich angelegten Radweg mit Bordstein zur Straße und da habe ich Zweifel.
Ein Überholen im Sinne der StVO (vgl. § 5 StVO) ist ein Sonderfall des Vorbeifahrens. Kein Überholen im Sinne der StVO, sondern „nur“ ein Vorbeifahren liegt aber vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifährt und dabei andere, nicht zur selben Fahrbahn gehörende Verkehrsflächen nutzt. A hat den Gehweg benutzt, der nicht zur Fahrbahn gehört. Damit hätte er nicht überholt, sondern wäre nur vorbeigefahren.
Das könnten auch 'Altlasten' sein. Vielleicht war dort früher ein Radweg ausgeschildert und zusätzlich Markierungen aufgetragen und farblich getrennt. Jetzt ist der Radweg abgeschildert, aber der Rest noch vorhanden.Bei mir in der Ecke gibt es eine Straße ohne Radweg, in der alle 500 Meter Hochbord-Straßenbahnhaltestellen sind. Davor wird der Radverkehr jeweils per Linien auf den Gehweg geführt. Auf dem gibt es zwei Streifen, die hinter den Wartezonen vorbeiführen. Der linke ist rot gepflastert (für Radler), der rechte grau (für Fußgänger). Beide ausreichend breit.
Das ist ja eigentlich eine nette Idee und die Intention ist klar. Es gibt aber keinerlei Schilder. Nicht einmal Piktogramme.
Wenn du da jetzt mit einem unachtsamen Fußgänger kollidierst, hast du vermutlich das Nachsehen. Sogar wenn du Schrittgeschwindigkeit fährst, was du müsstest, wenn da wenigstens "Radfahrer frei" stünde.
Diese Verkehrsführung ist anscheinend die neue Mode. Auch in KA zu beobachten.Nein. Vorletztes (?) Jahr neu gebaut, als die Haltestellen angehoben wurden, um ebenerdigen Einstieg zu ermöglichen.
Steht da denn ein blauer Lolli? Laut deiner Beschreibung ja nicht, und ohne Zeichen 237, 240 oder 241 ist die Radverkehrsführung ja nicht verpflichtend. Da würde ich gar nicht hoch fahren.Nein. Vorletztes (?) Jahr neu gebaut, als die Haltestellen angehoben wurden, um ebenerdigen Einstieg zu ermöglichen.
Alternative ist, die Straßenbahnschienen ständig zu kreuzen. Auch keine tolle Option.Steht da denn ein blauer Lolli? Laut deiner Beschreibung ja nicht, und ohne Zeichen 237, 240 oder 241 ist die Radverkehrsführung ja nicht verpflichtend. Da würde ich gar nicht hoch fahren.
Ja das ist natürlich auch nicht so gut. An die Schienen habe ich gar nicht gedacht.Alternative ist, die Straßenbahnschienen ständig zu kreuzen. Auch keine tolle Option.
Soweit man das auf dem Bild erkennen kann, ist es ja zumindest ein getrennter Radweg und kein gemischter.
Ich habe pug304s Aussage so interpretiert, dass der Mindestabstand trotzdem nicht gegeben ist, wenn der Radler auf dem Radweg fährt. Da es aber jetzt zwei Spuren sind, denke ich, es zählt nicht mehr als Überholen und der Abstand ist hinfällig.
Nein, kein Lolli, kein Radfahrer frei, keine Piktogramme. Das ist ja das Doofe. Es ist klar als Radverkehrsführung gedacht, müsste aber so nach strenger Auslegung rechtlich ein Gehweg sein und führt dich zwischen Haltestelle und Gehweg mit vorprogrammiertem Konfliktpotential.Steht da denn ein blauer Lolli? Laut deiner Beschreibung ja nicht, und ohne Zeichen 237, 240 oder 241 ist die Radverkehrsführung ja nicht verpflichtend. Da würde ich gar nicht hoch fahren.
Nur gibt es in dieser Konstellation eben keinen gesetzlich geregelten Mindestabstand, was nüchtern betrachtet ja auch sinnvoll ist.Der Radweg ist an der Stelle nicht gemischt, das ist richtig.
Sicherlich ist auch da dennoch der Mindestabstand zum Autoverkehr nicht gegeben.
Korrekt heißt das:Wenn wir immer nur vorausschauen / mitdenken - bleibt die Mühle im Keller !
Geradeaus-Verkehr hat gegenüber Linksabbiegern immer Vorrang - egal, wie falsch die Seite ist, auf der er fährt. Da gibt es an der Schuldzuweisung nach StVO nichts zu deuten.Als Linksabbieger würde ich mich da zumindest über eine Teilschuld nicht wundern. Einem Fußgänger gegenüber wärst du ja auch wartepflichtig gewesen und hättest nicht damit rechnen dürfen, dass er am Bordstein anhält.
Das hat mich prompt an diese folgende Stelle meiner alten Heimat erinnert.
Dort verläuft auf der Straße ein Radstreifen die ganze Zeit. Nur an den mittigen Fußgängerinseln wird der Radweg auf den Fußweg verlegt, direkt nach der Verengung wieder retour auf die Straße.
Anhang anzeigen 941981
Ein schönes Zeichen der Verwaltung, dass, wenn es rechtlich zu eng zum überholen wird, auch wenn nur für 5 Sekunden, hat der Radfahrer gefälligst runter von der Straße zu sein. Ein wirkliches Miteinander sieht mMn anders aus.
NachtragNein, kein Lolli, kein Radfahrer frei, keine Piktogramme. Das ist ja das Doofe. Es ist klar als Radverkehrsführung gedacht, müsste aber so nach strenger Auslegung rechtlich ein Gehweg sein und führt dich zwischen Haltestelle und Gehweg mit vorprogrammiertem Konfliktpotential.