bada-boom
Aktives Mitglied
- Registriert
- 23 Februar 2018
- Beiträge
- 555
- Reaktionspunkte
- 432
Die Chance dafür wegen Beleidigung verurteilt zu werden ist größer als dass es einem Kfz-Führer wegen Nötigung passiert.![]()
Das ist völlig richtig.
Zudem sind seit dem 24.08.2017 alle Nötigungen Privatklagedelikte. Die Kosten für den Privatklageweg muss der Kläger vorstrecken, er (oder seine Rechtsschutzversicherung) trägt also das Kostenrisiko.
Eine konkrete Gefährdung wird durch die Staatsanwaltschaft übrigens nur dann gesehen, wenn nicht nur eine latente Gefahr für das Rechtsgut besteht, sondern dessen Sicherheit so stark gefährdet ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob ein Schaden eintritt oder nicht. Ohne Sturz den Nachweis hierüber zu erbringen ist etwas schwierig...