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Konfliktsituationen im Verkehr

noch eine Ergänzung in dem Zsm.-hang: da ich in dem Online-Portal angegeben hatte, ich könne die Dame nicht wieder erkennen, hieß es, dass würde dann aller Wahrscheinlichkeit eh eingestellt.

Nehmen wir mal den Fall, dass jemand in nem dicken LKW ohne zu schauen rechts abbiegt (dadurch soll es schon einige üble Vorfälle gegeben haben) oder keine Ahnung was für einen Bockmist veranstaltet, du kannst den aber als Radfahrer, der ein Meter tiefer unterwegs ist, gar nicht sehen, hast du als Radfahrer so oder so Pech gehabt.
Verstehe ich das dann richtig, dass dadurch, das es in D eben keine Halterhaftung gibt, ein Freifahrtschein ist oder habe ich da etwas übersehen?
ich fürchte schon - kannst ja sogar Parkknöllchen damit umgehen...
 
Hä? Ich in gerade in Laboe. Strandseite: breiter Fußweg, für Fahrradfahrer eindeutig verboten. Direkt neben der Strandpromenade ist die Straße, wo alle paar Minuten mal langsam ein Auto vorbei zuckelt. Wo fahren die Radfahrer? Auf der Strandpromenade, zwischen den irgendwann genervten Fußgänger.

Warum fahren die nicht auf der leeren Straße? Die ist doch direkt neben dem Fußweg??!!
 
... du kannst den aber als Radfahrer, der ein Meter tiefer unterwegs ist, gar nicht sehen, hast du als Radfahrer so oder so Pech gehabt.
Verstehe ich das dann richtig, dass dadurch, das es in D eben keine Halterhaftung gibt, ein Freifahrtschein ist oder habe ich da etwas übersehen?
Möglicherweise hast Du etwas übersehen, nämlich § 7 StVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
Der Halter haftet ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr seines KfZ, wenn durch dieses ein Schaden verursacht wird.
Sollte im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Fahrer wiederholt nicht festgestellt werden können, wird dem Halter früher oder später auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.
 
Möglicherweise hast Du etwas übersehen, nämlich § 7 StVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
Der Halter haftet ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr seines KfZ, wenn durch dieses ein Schaden verursacht wird.
Sollte im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Fahrer wiederholt nicht festgestellt werden können, wird dem Halter früher oder später auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.
Das Problem ist doch das es ewig dauert bis ein Fahrtenbuch geführt werden müsste und die Idee das durch Sanktionen (zB Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen) ein Schadensfall nach Möglichkeit verhindert werden soll, damit leider etwas "schwach" wird.

Edit: Ich hab mal eine Reportage auf Deutschlandfunk zum Tempolimit auf Autobahnen gehört. Da gab es einen Fahrer der Regelmäßig "Punkte" von seinen Freunden geschänkt bekommt. Er ist notorischer Zuschnellfahrer und hat einen dementsprechenden Wagen. Wenn es für ihn knapp wird, übernimmt vorm Fahrverbot einfach ein Bekannter die Tat und das Fahrverbot wird deshalb nicht ausgesprochen.
Wäre schon schön wenn auch der schnelle Wagen sanktioniert werden könnte so zu sagen
 
Hä? Ich in gerade in Laboe. Strandseite: breiter Fußweg, für Fahrradfahrer eindeutig verboten. Direkt neben der Strandpromenade ist die Straße, wo alle paar Minuten mal langsam ein Auto vorbei zuckelt. Wo fahren die Radfahrer? Auf der Strandpromenade, zwischen den irgendwann genervten Fußgänger.

Warum fahren die nicht auf der leeren Straße? Die ist doch direkt neben dem Fußweg??!!

Weil es zu viele Leute gibt, die der Meinung sind, dass Radfahrer auf Straßen nichts verloren hätten.
 
Ich verstehe zwar worauf Du hinaus willst und finde es auch übertrieben jede Kleinigkeit zur Anzeige zu bringen, allerdings bedeutet das im Umkehrschluss letztlich, solange nichts passiert, ist mehr oder weniger alles egal.
Nein, nicht ganz. Wenn es Nötigung ist, wäre die Grenze erreicht. Aber wenn allein ich alles anzeigen würde, was Regelverstöße sind, müsste ich nach jeder Fahrt 4-5 Anzeigen stellen. Und damit meine ich normale Einkaufsfahren mit 20-30 Minuten Fahrtzeit. Die wirklich gefährlichen Fälle sind aber selten, und MIR persönlich ist das dann auch zu blöd, so was anzuzeigen, wenn es "nur" knapp war. Auch da ich weiß, dass es oft keine Absicht ist. Bei einigen Fällen rufe ich danach laut, und bei ca 50% der Fälle, wo die Fahrer mich dann bemerken, entschuldigen die sich dann erschrocken, die hatten einfach nicht aufgepasst. Die lernen durch meine Wut-Reaktion 100x mehr als durch eine Anzeige, die sie irgendwann erreicht und die sie gar nicht mehr einem Ereignis zuordnen können.

Wir haben besonders als Radfahrer das Problem, dass die meisten Verstöße von Autofahrern die uns Radfahrer betreffen, auch eine Gefährdung für uns darstellen. Vieles davon wird aber überhaupt nicht kontrolliert geschweige denn geahndet. Also auch wenn in einer konkreten Situation nichts passiert ist, kann ich doch verstehen, dass manche den Verstoß trotzdem bei der Polizei zur Anzeige bringen. Es führt halt nur zu nichts.
Verstehen kann ich es auch. Ich finde es nur nicht richtig, weil man dann eine irre Flut von Anzeigen hätte.

Ich habe das in meinen Leben bisher einmal getan. Als Fußgänger habe ich Kinderwagen schiebend an einer Fußgängerampel die Straße überquert. Ich war noch nicht richtig auf dem gegenüberliegenden Gehweg, als direkt hinter mir ein Auto ungebremst über die noch rote Ampel fuhr. Abstand zu mir ca. 0,5m. 50m weiter hält der Fahrer an und parkt auf dem Gehweg. Auf meine Frage, ob er weder mich, die anderen Fußgänger oder die rote Ampel bemerkt hat, antwortete er mir, ich soll mich nicht so haben (die genaue Formulierung bringe ich jetzt mal nicht), schließlich wäre ja nichts passiert. Auf diese/seine Frechheit habe ich dann mein Smartphone gezogen und ihn mitsamt Auto fotografiert. Die nachfolgenden Beleidigungen habe ich ignoriert und noch ein paar Zeugenanschriften gesammelt. Und bin ein Tag später beim Kontaktbereichsbeamten aufgeschlagen und habe das ganze zur Anzeige gebracht. Raus gekommen ist genau nichts.
Das solche Menschen sich so benehmen wie sie es tun, liegt genau daran, es hat keine Konsequenzen.
Das ist ein viel krasserer Fall als einfach nur "ich wurde trotz Verbot überholt", und bei DEM Verhalten hätte ich vermutlich auch eine Anzeige gestellt. Das spricht ja für pure Absicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
noch eine Ergänzung in dem Zsm.-hang: da ich in dem Online-Portal angegeben hatte, ich könne die Dame nicht wieder erkennen, hieß es, dass würde dann aller Wahrscheinlichkeit eh eingestellt.

Nehmen wir mal den Fall, dass jemand in nem dicken LKW ohne zu schauen rechts abbiegt (dadurch soll es schon einige üble Vorfälle gegeben haben) oder keine Ahnung was für einen Bockmist veranstaltet, du kannst den aber als Radfahrer, der ein Meter tiefer unterwegs ist, gar nicht sehen, hast du als Radfahrer so oder so Pech gehabt.
Verstehe ich das dann richtig, dass dadurch, das es in D eben keine Halterhaftung gibt, ein Freifahrtschein ist oder habe ich da etwas übersehen?
Wenn dabei nichts passiert ist, wird es vermutlich eingestellt, zumal selbst bei einem Unfall ganz schwer nachweisbar ist, dass der Fahrer durch besseres Gucken den Radler hätte sehen müssen. Kann aber sein, dass in so einem Fall zumindest das zugehörige Unternehmen mal einen Hinweis bekommt, den Fahrer zu rügen. Aber die mögliche Strafe ist bei so was ja sehr gering, wenn nichts passiert.

Bei einem LKW ist die Sache aber vlt., wenn die Polizei doch ermitteln möchte, einfacher, den Fahrer zu identifizieren als bei einem privaten PKW, wo der Halter sagen kann "ich war es nicht, sucht selber".

btw: Du hattest doch ins Auto gesehen - wieso meinst Du dann, dass Du die Frau nicht wiedererkennen könntest? Ich gehe übrigens davon aus, dass es nicht automatisch eingestellt wird, nur weil Du das so angekreuzt hast. Es wird nur so sein, dass alle Erfahrung sagt, dass es dann auf eine Einstellung hinausläuft.
 
Hi Leute, gestern am Vormittag hatte ich leider einen blöden Unfall, bei dem Ich wohl der Hauptschuldige bin, trotz dessen, dass ich immer vorsichtig an Kindern vorbei fahre, war ich dieses Mal wohl zu unvorsichtig und habe die Situation leider falsch eingeschätzt.

Wir haben eine Fahrradtrasse Schild 241, die entlang des Tals führt und aufgeteilt ist in einen glatt asphaltierten Teil ca 4m breit und einen mit gepflasterten Steinen für Fußgänger ca 2m breit und wahrscheinlich alles andere.

Ich fahre mit wohl knapp 25 in der Mitte und sehe 10-20 Meter vor mir einen kleinen Jungen, ca 6-8 Jahre auf seinem Tretroller leicht rechts-mittig fahren. Ich nehme etwas Geschwindigkeit raus und versuche mit ca 2 Meter Abstand links zu überholen, in dem Augenblick ruft der Großvater von hinten etwas und der Junge zieht krass nach links... Ich mache ne Vollbremsung, rutsche aber einfach nur und kurz vorm Stehen bleiben stoße ich ihn leicht und fliege über ihn rüber, er auf die Seite.

Er hat sich schnell gefangen und nur kurz geweint, danach war er auch wieder schnell auf dem Spielplatz direkt neben an und hat gespielt.

Ich bin auf dem rechten Knie und Ellenbogen gelandet, das Rad hat etwas mehr abbekommen, Schrammen an der Gabel, Kettenstrebe und das Schaltwerk ist voll in die Speichen rein gebogen.

Ich hatte mit dem Großvater des Kindes die Kontaktdaten ausgetauscht, währenddessen immer wieder probiert die Hotline meines Leasinganbieters zu erreichen bzgl. Informationen wie ich in so einem Fall vorgehen müsste. Leider war während der 20 minütigen Versuche die Leitung immer belegt.

Wir haben also weder Krankenwagen noch Polizei verständigt.

Das Fahrrad ist ein Leasingrad, ich hoffe nun, dass der Leasinganbieter die Reparaturkosten übernimmt, auf der Internetseite werden wohl auch selbstverschuldete Unfälle übernommen, falls nicht, wird es eine Lehre für mich sein. Ich fahre diese Trasse ca 30-40x pro Jahr, da sie zu meiner Standardroute gehört, selbst wenn es im Sommer sehr voll ist, klappt die Trennung von Radfahrer vs. Fußgänger/Kinder hier immer sehr gut. Ich war gestern echt den ganzen Tag schlecht drauf und hatte ein schlechtes Gewissen, habe Abends nochmal den Opa angerufen und mich nach dem Jungen erkundigt, ist aber wohl alles gut.

Wisst ihr wie die Rechtslage da aussieht? Neben Kindern muss man natürlich immer extrem vorsichtig fahren, wie ist aber die Schuldfrage, wenn die Aufsichtsperson das Kind mit einem Tretroller auf dem Fahrradweg fahren lässt? Auch wenn ich echt hoffe, dass da nichts mehr kommt...
 
Hi Leute, gestern am Vormittag hatte ich leider einen blöden Unfall, bei dem Ich wohl der Hauptschuldige bin, trotz dessen, dass ich immer vorsichtig an Kindern vorbei fahre, war ich dieses Mal wohl zu unvorsichtig und habe die Situation leider falsch eingeschätzt.

Wir haben eine Fahrradtrasse Schild 241, die entlang des Tals führt und aufgeteilt ist in einen glatt asphaltierten Teil ca 4m breit und einen mit gepflasterten Steinen für Fußgänger ca 2m breit und wahrscheinlich alles andere.

Ich fahre mit wohl knapp 25 in der Mitte und sehe 10-20 Meter vor mir einen kleinen Jungen, ca 6-8 Jahre auf seinem Tretroller leicht rechts-mittig fahren. Ich nehme etwas Geschwindigkeit raus und versuche mit ca 2 Meter Abstand links zu überholen, in dem Augenblick ruft der Großvater von hinten etwas und der Junge zieht krass nach links... Ich mache ne Vollbremsung, rutsche aber einfach nur und kurz vorm Stehen bleiben stoße ich ihn leicht und fliege über ihn rüber, er auf die Seite.

Er hat sich schnell gefangen und nur kurz geweint, danach war er auch wieder schnell auf dem Spielplatz direkt neben an und hat gespielt.

Ich bin auf dem rechten Knie und Ellenbogen gelandet, das Rad hat etwas mehr abbekommen, Schrammen an der Gabel, Kettenstrebe und das Schaltwerk ist voll in die Speichen rein gebogen.

Ich hatte mit dem Großvater des Kindes die Kontaktdaten ausgetauscht, währenddessen immer wieder probiert die Hotline meines Leasinganbieters zu erreichen bzgl. Informationen wie ich in so einem Fall vorgehen müsste. Leider war während der 20 minütigen Versuche die Leitung immer belegt.

Wir haben also weder Krankenwagen noch Polizei verständigt.

Das Fahrrad ist ein Leasingrad, ich hoffe nun, dass der Leasinganbieter die Reparaturkosten übernimmt, auf der Internetseite werden wohl auch selbstverschuldete Unfälle übernommen, falls nicht, wird es eine Lehre für mich sein. Ich fahre diese Trasse ca 30-40x pro Jahr, da sie zu meiner Standardroute gehört, selbst wenn es im Sommer sehr voll ist, klappt die Trennung von Radfahrer vs. Fußgänger/Kinder hier immer sehr gut. Ich war gestern echt den ganzen Tag schlecht drauf und hatte ein schlechtes Gewissen, habe Abends nochmal den Opa angerufen und mich nach dem Jungen erkundigt, ist aber wohl alles gut.

Wisst ihr wie die Rechtslage da aussieht? Neben Kindern muss man natürlich immer extrem vorsichtig fahren, wie ist aber die Schuldfrage, wenn die Aufsichtsperson das Kind mit einem Tretroller auf dem Fahrradweg fahren lässt? Auch wenn ich echt hoffe, dass da nichts mehr kommt...
Das mit der Schuldfrage/ Aufsichtspflicht ist so eine Sache - theoretisch ist sie nämlich erfüllt wenn ich dem Kind sage "Du sollst auf dem gepflasterten Teil" fahren und das vll sogar wiederholt habe.
Dann fürchte ich zusätzlich das man immer teilschuldlig bleibt wenn es zu einem Unfall mit Kind kommt. Die Geschwindigkeit muss ja so angepasst werden das "eine Gefährdung von Kindern stets ausgeschlossen ist"
 
Das mit der Schuldfrage/ Aufsichtspflicht ist so eine Sache - theoretisch ist sie nämlich erfüllt wenn ich dem Kind sage "Du sollst auf dem gepflasterten Teil" fahren und das vll sogar wiederholt habe.
Dann fürchte ich zusätzlich das man immer teilschuldlig bleibt wenn es zu einem Unfall mit Kind kommt. Die Geschwindigkeit muss ja so angepasst werden das "eine Gefährdung von Kindern stets ausgeschlossen ist"
Danke für die Antwort, wenn man das mit "der Gefährdung von Kindern stets ausgeschlossen" wirklich durchziehen möchte, dann kann man den Radweg hier auch komplett streichen oder man schiebt das Rad die 13km.

Auch wenn das überhaupt keine Entschuldigung sein soll für mein gestriges Fahrverhalten, aber im Sommer ist auf der Trasse so viel los...
 
Hi Leute, gestern am Vormittag hatte ich leider einen blöden Unfall, bei dem Ich wohl der Hauptschuldige bin, trotz dessen, dass ich immer vorsichtig an Kindern vorbei fahre, war ich dieses Mal wohl zu unvorsichtig und habe die Situation leider falsch eingeschätzt.

Wir haben eine Fahrradtrasse Schild 241, die entlang des Tals führt und aufgeteilt ist in einen glatt asphaltierten Teil ca 4m breit und einen mit gepflasterten Steinen für Fußgänger ca 2m breit und wahrscheinlich alles andere.

Ich fahre mit wohl knapp 25 in der Mitte und sehe 10-20 Meter vor mir einen kleinen Jungen, ca 6-8 Jahre auf seinem Tretroller leicht rechts-mittig fahren. Ich nehme etwas Geschwindigkeit raus und versuche mit ca 2 Meter Abstand links zu überholen, in dem Augenblick ruft der Großvater von hinten etwas und der Junge zieht krass nach links... Ich mache ne Vollbremsung, rutsche aber einfach nur und kurz vorm Stehen bleiben stoße ich ihn leicht und fliege über ihn rüber, er auf die Seite.

Er hat sich schnell gefangen und nur kurz geweint, danach war er auch wieder schnell auf dem Spielplatz direkt neben an und hat gespielt.

Ich bin auf dem rechten Knie und Ellenbogen gelandet, das Rad hat etwas mehr abbekommen, Schrammen an der Gabel, Kettenstrebe und das Schaltwerk ist voll in die Speichen rein gebogen.

Ich hatte mit dem Großvater des Kindes die Kontaktdaten ausgetauscht, währenddessen immer wieder probiert die Hotline meines Leasinganbieters zu erreichen bzgl. Informationen wie ich in so einem Fall vorgehen müsste. Leider war während der 20 minütigen Versuche die Leitung immer belegt.

Wir haben also weder Krankenwagen noch Polizei verständigt.

Das Fahrrad ist ein Leasingrad, ich hoffe nun, dass der Leasinganbieter die Reparaturkosten übernimmt, auf der Internetseite werden wohl auch selbstverschuldete Unfälle übernommen, falls nicht, wird es eine Lehre für mich sein. Ich fahre diese Trasse ca 30-40x pro Jahr, da sie zu meiner Standardroute gehört, selbst wenn es im Sommer sehr voll ist, klappt die Trennung von Radfahrer vs. Fußgänger/Kinder hier immer sehr gut. Ich war gestern echt den ganzen Tag schlecht drauf und hatte ein schlechtes Gewissen, habe Abends nochmal den Opa angerufen und mich nach dem Jungen erkundigt, ist aber wohl alles gut.

Wisst ihr wie die Rechtslage da aussieht? Neben Kindern muss man natürlich immer extrem vorsichtig fahren, wie ist aber die Schuldfrage, wenn die Aufsichtsperson das Kind mit einem Tretroller auf dem Fahrradweg fahren lässt? Auch wenn ich echt hoffe, dass da nichts mehr kommt...
Also wenn das Kind 6 Jahre war vergesse jede Mitschuld.

Nur über den Weg der Verletzung der Aufsichtspflicht und das muss Fahrlässig oder Vorsätzlich sein, bei jemand in Sichtweite eher nicht ....
 
Danke für die Antwort, wenn man das mit "der Gefährdung von Kindern stets ausgeschlossen" wirklich durchziehen möchte, dann kann man den Radweg hier auch komplett streichen oder man schiebt das Rad die 13km.

Auch wenn das überhaupt keine Entschuldigung sein soll für mein gestriges Fahrverhalten, aber im Sommer ist auf der Trasse so viel los...
Ich fürchte dein Unfall ist am Ende ein "gutes" Beispiel dafür wie schnell es bei Kindern zu unvorhersehbaren Verhalten, das am Ende zu Zusammenstößen führt, kommen kann....
 
Ich fürchte dein Unfall ist am Ende ein "gutes" Beispiel dafür wie schnell es bei Kindern zu unvorhersehbaren Verhalten, das am Ende zu Zusammenstößen führt, kommen kann....
Vermutlich wäre der kleine geradeaus weitergefahren, hatte der Opa nichts gerufen. So reagieren Kinder, sie können noch nicht einfach geradeaus weiterfahren wenn sie auf etwas hinten hören.
Ist er mit seinem Tretroller auf dem Radweg oder fußweg gefahren? Wenn ich es richtig verstehe auf dem Radweg.
Ist die Frage ob sich der Leasinganbieter dann an den Opa des Kindes wendet wenn das Kind fälschlicherweise auf dem Radweg gefahren ist.
 
Vermutlich wäre der kleine geradeaus weitergefahren, hatte der Opa nichts gerufen. So reagieren Kinder, sie können noch nicht einfach geradeaus weiterfahren wenn sie auf etwas hinten hören.
Ist er mit seinem Tretroller auf dem Radweg oder fußweg gefahren? Wenn ich es richtig verstehe auf dem Radweg.
Ist die Frage ob sich der Leasinganbieter dann an den Opa des Kindes wendet wenn das Kind fälschlicherweise auf dem Radweg gefahren ist.
So hat es auch die letzten Jahre immer geklappt, ich bin etwas langsamer drum herum gefahren während das Kind geradeaus weiter gefahren ist, dieses Mal war ich zu schnell unterwegs + halt noch das plötzliche 90° Wendemanöver

Ja das hast Du richtig verstanden, die befanden sich alle auf dem Radweg-Teil der Trasse.
 
Vermutlich wäre der kleine geradeaus weitergefahren, hatte der Opa nichts gerufen. So reagieren Kinder, sie können noch nicht einfach geradeaus weiterfahren wenn sie auf etwas hinten hören.
Ist er mit seinem Tretroller auf dem Radweg oder fußweg gefahren? Wenn ich es richtig verstehe auf dem Radweg.
Ist die Frage ob sich der Leasinganbieter dann an den Opa des Kindes wendet wenn das Kind fälschlicherweise auf dem Radweg gefahren ist.
Selbst dann wird es um eine Aufsichtspflichtsverletzung gehen und die ist wahrscheinlich nur sehr schwer nachweisbar. Besonders weil das Kind ja unter 10 Jahre alt zu sein scheint
 
Ist die Frage ob sich der Leasinganbieter dann an den Opa des Kindes wendet wenn das Kind fälschlicherweise auf dem Radweg gefahren ist.
Das werden sie nicht, denn es würde nichts bringen. Das Kind kann nicht für einen Schaden haften, da es zu jung ist und der Opa muss nur für einen Schaden haften, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, was nicht der Fall ist. Von der Schuldfrage mal ganz abgesehen...
 
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