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Konfliktsituationen im Verkehr

noch eine Ergänzung in dem Zsm.-hang: da ich in dem Online-Portal angegeben hatte, ich könne die Dame nicht wieder erkennen, hieß es, dass würde dann aller Wahrscheinlichkeit eh eingestellt.

Nehmen wir mal den Fall, dass jemand in nem dicken LKW ohne zu schauen rechts abbiegt (dadurch soll es schon einige üble Vorfälle gegeben haben) oder keine Ahnung was für einen Bockmist veranstaltet, du kannst den aber als Radfahrer, der ein Meter tiefer unterwegs ist, gar nicht sehen, hast du als Radfahrer so oder so Pech gehabt.
Verstehe ich das dann richtig, dass dadurch, das es in D eben keine Halterhaftung gibt, ein Freifahrtschein ist oder habe ich da etwas übersehen?
ich fürchte schon - kannst ja sogar Parkknöllchen damit umgehen...
 
Hä? Ich in gerade in Laboe. Strandseite: breiter Fußweg, für Fahrradfahrer eindeutig verboten. Direkt neben der Strandpromenade ist die Straße, wo alle paar Minuten mal langsam ein Auto vorbei zuckelt. Wo fahren die Radfahrer? Auf der Strandpromenade, zwischen den irgendwann genervten Fußgänger.

Warum fahren die nicht auf der leeren Straße? Die ist doch direkt neben dem Fußweg??!!
 
... du kannst den aber als Radfahrer, der ein Meter tiefer unterwegs ist, gar nicht sehen, hast du als Radfahrer so oder so Pech gehabt.
Verstehe ich das dann richtig, dass dadurch, das es in D eben keine Halterhaftung gibt, ein Freifahrtschein ist oder habe ich da etwas übersehen?
Möglicherweise hast Du etwas übersehen, nämlich § 7 StVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
Der Halter haftet ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr seines KfZ, wenn durch dieses ein Schaden verursacht wird.
Sollte im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Fahrer wiederholt nicht festgestellt werden können, wird dem Halter früher oder später auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.
 
Möglicherweise hast Du etwas übersehen, nämlich § 7 StVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
Der Halter haftet ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr seines KfZ, wenn durch dieses ein Schaden verursacht wird.
Sollte im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Fahrer wiederholt nicht festgestellt werden können, wird dem Halter früher oder später auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.
Das Problem ist doch das es ewig dauert bis ein Fahrtenbuch geführt werden müsste und die Idee das durch Sanktionen (zB Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen) ein Schadensfall nach Möglichkeit verhindert werden soll, damit leider etwas "schwach" wird.

Edit: Ich hab mal eine Reportage auf Deutschlandfunk zum Tempolimit auf Autobahnen gehört. Da gab es einen Fahrer der Regelmäßig "Punkte" von seinen Freunden geschänkt bekommt. Er ist notorischer Zuschnellfahrer und hat einen dementsprechenden Wagen. Wenn es für ihn knapp wird, übernimmt vorm Fahrverbot einfach ein Bekannter die Tat und das Fahrverbot wird deshalb nicht ausgesprochen.
Wäre schon schön wenn auch der schnelle Wagen sanktioniert werden könnte so zu sagen
 
Hä? Ich in gerade in Laboe. Strandseite: breiter Fußweg, für Fahrradfahrer eindeutig verboten. Direkt neben der Strandpromenade ist die Straße, wo alle paar Minuten mal langsam ein Auto vorbei zuckelt. Wo fahren die Radfahrer? Auf der Strandpromenade, zwischen den irgendwann genervten Fußgänger.

Warum fahren die nicht auf der leeren Straße? Die ist doch direkt neben dem Fußweg??!!

Weil es zu viele Leute gibt, die der Meinung sind, dass Radfahrer auf Straßen nichts verloren hätten.
 
Ich verstehe zwar worauf Du hinaus willst und finde es auch übertrieben jede Kleinigkeit zur Anzeige zu bringen, allerdings bedeutet das im Umkehrschluss letztlich, solange nichts passiert, ist mehr oder weniger alles egal.
Nein, nicht ganz. Wenn es Nötigung ist, wäre die Grenze erreicht. Aber wenn allein ich alles anzeigen würde, was Regelverstöße sind, müsste ich nach jeder Fahrt 4-5 Anzeigen stellen. Und damit meine ich normale Einkaufsfahren mit 20-30 Minuten Fahrtzeit. Die wirklich gefährlichen Fälle sind aber selten, und MIR persönlich ist das dann auch zu blöd, so was anzuzeigen, wenn es "nur" knapp war. Auch da ich weiß, dass es oft keine Absicht ist. Bei einigen Fällen rufe ich danach laut, und bei ca 50% der Fälle, wo die Fahrer mich dann bemerken, entschuldigen die sich dann erschrocken, die hatten einfach nicht aufgepasst. Die lernen durch meine Wut-Reaktion 100x mehr als durch eine Anzeige, die sie irgendwann erreicht und die sie gar nicht mehr einem Ereignis zuordnen können.

Wir haben besonders als Radfahrer das Problem, dass die meisten Verstöße von Autofahrern die uns Radfahrer betreffen, auch eine Gefährdung für uns darstellen. Vieles davon wird aber überhaupt nicht kontrolliert geschweige denn geahndet. Also auch wenn in einer konkreten Situation nichts passiert ist, kann ich doch verstehen, dass manche den Verstoß trotzdem bei der Polizei zur Anzeige bringen. Es führt halt nur zu nichts.
Verstehen kann ich es auch. Ich finde es nur nicht richtig, weil man dann eine irre Flut von Anzeigen hätte.

Ich habe das in meinen Leben bisher einmal getan. Als Fußgänger habe ich Kinderwagen schiebend an einer Fußgängerampel die Straße überquert. Ich war noch nicht richtig auf dem gegenüberliegenden Gehweg, als direkt hinter mir ein Auto ungebremst über die noch rote Ampel fuhr. Abstand zu mir ca. 0,5m. 50m weiter hält der Fahrer an und parkt auf dem Gehweg. Auf meine Frage, ob er weder mich, die anderen Fußgänger oder die rote Ampel bemerkt hat, antwortete er mir, ich soll mich nicht so haben (die genaue Formulierung bringe ich jetzt mal nicht), schließlich wäre ja nichts passiert. Auf diese/seine Frechheit habe ich dann mein Smartphone gezogen und ihn mitsamt Auto fotografiert. Die nachfolgenden Beleidigungen habe ich ignoriert und noch ein paar Zeugenanschriften gesammelt. Und bin ein Tag später beim Kontaktbereichsbeamten aufgeschlagen und habe das ganze zur Anzeige gebracht. Raus gekommen ist genau nichts.
Das solche Menschen sich so benehmen wie sie es tun, liegt genau daran, es hat keine Konsequenzen.
Das ist ein viel krasserer Fall als einfach nur "ich wurde trotz Verbot überholt", und bei DEM Verhalten hätte ich vermutlich auch eine Anzeige gestellt. Das spricht ja für pure Absicht.
 
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noch eine Ergänzung in dem Zsm.-hang: da ich in dem Online-Portal angegeben hatte, ich könne die Dame nicht wieder erkennen, hieß es, dass würde dann aller Wahrscheinlichkeit eh eingestellt.

Nehmen wir mal den Fall, dass jemand in nem dicken LKW ohne zu schauen rechts abbiegt (dadurch soll es schon einige üble Vorfälle gegeben haben) oder keine Ahnung was für einen Bockmist veranstaltet, du kannst den aber als Radfahrer, der ein Meter tiefer unterwegs ist, gar nicht sehen, hast du als Radfahrer so oder so Pech gehabt.
Verstehe ich das dann richtig, dass dadurch, das es in D eben keine Halterhaftung gibt, ein Freifahrtschein ist oder habe ich da etwas übersehen?
Wenn dabei nichts passiert ist, wird es vermutlich eingestellt, zumal selbst bei einem Unfall ganz schwer nachweisbar ist, dass der Fahrer durch besseres Gucken den Radler hätte sehen müssen. Kann aber sein, dass in so einem Fall zumindest das zugehörige Unternehmen mal einen Hinweis bekommt, den Fahrer zu rügen. Aber die mögliche Strafe ist bei so was ja sehr gering, wenn nichts passiert.

Bei einem LKW ist die Sache aber vlt., wenn die Polizei doch ermitteln möchte, einfacher, den Fahrer zu identifizieren als bei einem privaten PKW, wo der Halter sagen kann "ich war es nicht, sucht selber".

btw: Du hattest doch ins Auto gesehen - wieso meinst Du dann, dass Du die Frau nicht wiedererkennen könntest? Ich gehe übrigens davon aus, dass es nicht automatisch eingestellt wird, nur weil Du das so angekreuzt hast. Es wird nur so sein, dass alle Erfahrung sagt, dass es dann auf eine Einstellung hinausläuft.
 
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