noch eine Ergänzung in dem Zsm.-hang: da ich in dem Online-Portal angegeben hatte, ich könne die Dame nicht wieder erkennen, hieß es, dass würde dann aller Wahrscheinlichkeit eh eingestellt.
Nehmen wir mal den Fall, dass jemand in nem dicken LKW ohne zu schauen rechts abbiegt (dadurch soll es schon einige üble Vorfälle gegeben haben) oder keine Ahnung was für einen Bockmist veranstaltet, du kannst den aber als Radfahrer, der ein Meter tiefer unterwegs ist, gar nicht sehen, hast du als Radfahrer so oder so Pech gehabt.
Verstehe ich das dann richtig, dass dadurch, das es in D eben keine Halterhaftung gibt, ein Freifahrtschein ist oder habe ich da etwas übersehen?