nolen
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Wie lang ist zu weit und wer misst das während der Fahrt, wenn dort kein Schild steht?"Radwege sind u. a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit, von der Fahrbahn entfernt geführt werden. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt. Radwege, die weitab von der Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend, sondern selbständig geführte Wege. Das Zeichen~237, 240 oder 241 ist dann ein Hinweis, dass hier (nur) mit einem Fahrrad gefahren werden darf."
Übrigens: An Unfallschwerpunkten und auch an viel von Autos befahrenen Straßen nimmt man Radfahrern auf straßennahen Radwegen mittels Schild das eigentliche Vorfahrtstrecht. Das finde ich auch nicht verkehrt, weil ich noch leben will.
Leider haben sich Unfallschwerpunkte nicht aus der Luft ergeben, sondern weil es Stärkere gibt, die nicht korrekt, achtsam und rücksichtsvoll fahren und weil es an diesen Stellen davon viele gibt die auch schnell fahren und letzteres auch wollen. Wenn der Klügere allgemein nicht nach gibt und trotz Vorfahrsrecht wartet, ändert "man" also die Vorfahrtsrechte an der jeweiligen Stelle. Damit haben sich die Stärkeren durchgesetzt und die Schwächeren leben noch. So ganz schlecht ist das nicht, finde ich, aber gefühlt miserabel.