prince67
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DankeIch meinte diese 80 km/h Grenze im Strafmaß:
https://www.bussgeldkatalog.org/abstand/
Das wusste ich nicht. Wieder was gelernt.
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DankeIch meinte diese 80 km/h Grenze im Strafmaß:
https://www.bussgeldkatalog.org/abstand/
Ich meinte diese 80 km/h Grenze im Strafmaß:
https://www.bussgeldkatalog.org/abstand/
Dicht auffahren mit Gefährdung auf einen Radfahrer wird nie mehr als 30 Euro kosten, da Radfahrer nicht über 80km/h schnell fahren. Gleiches für Roller, Mofas, usw.
Dagegen kann sehr dichtes Auffahren auf einen PKW deutlich teurer werden und auch Punkte/Fahrverbote geben.
Ja, aber bei einem groben Abstandsverstoss gerade mal € 240 o. ä., das ärgert mich zwar, aber jedem Normalverdiner tut das nicht weh.
Wenn Jemand die Kupplung tritt wird das Auto erst mal kaum langsamer. Auf jeden Fall bremst es langsamer ab als wenn man nur Gas wegnimmt.
So viel erst mal zu den technischen Zusammenhängen.
Aber egal ob er Kupplung getreten, oder Gas weggenommen hat. Die Verzögerung ist immer noch so langsam, dass man normalerweise problemlos reagieren kann.
Wer in so einer Situation hinten drauf fährt hat den Sicherheitsabstand deutlich unterschritten.
Eventuell hat er die Handbremse gezogen.
Das halte ich für eine Fehlannahme:..... € 240 o. ä., ........ jedem Normalverdiner tut das nicht weh.
Nur beim ersten Mal. Bei Wiederholung wird sofort "vollstreckt".Bei Fahrverboten kommt noch das Problem dazu, dass sich der "Bestrafte" in einem großen Zeitraum aussuchen kann, wann es genommen wird.
Das halte ich für eine Fehlannahme:
240 € ist der Betrag, der im Schnitt monatlich in Form von Sprit in den Tank gekippt wird (60 € pro Woche ist nicht viel). Also einen Monat "nicht tanken können" tut den meisten schon extrem weh.
Weiterhin sind (aus brancheninternen Quellen) ca. 80% der neueren KFZ (bis ca. 4 Jahre alt) über Finanzierungsmodelle "gekauft" (Leasing, Kredit). Dafür werden ebenfalls monatlich Summen bis hin zu 400 € fällig (je nach Modell).
Es ist also bei weitem nicht so, dass der "Normalverdiener" (was ist denn "normal"?) sonst keine Geldsorgen kennt: Beitrag weiter oben
Selbst wenn er eine Vollbremsung gemacht hätte, wäre dein Abstand zu gering gewesen. Das er weiter gefahren ist lässt zwar auf seinen miesen Charakter schließen, dennoch warst du nicht ohne schuld an dem Vorfall.Was auch immer-auf einmal blieb der Kerl stehen wie gebremst, nur eben ohne Bremslichter. Ich hoffe nur, ihm seinerzeit ordentlich die hintere Stoßleiste seines 1er BMW zerkratzt zu haben. Sowas kostet nämlich eine Stange Geld. Selbst wenn er das als Parkplatzrempler-Schaden meldet, dürfte doch ein dreistelliger Selbstbehalt überbleiben (zumindest bei Leasing-Autos).
Selbst wenn er eine Vollbremsung gemacht hätte, wäre dein Abstand zu gering gewesen. Das er weiter gefahren ist lässt zwar auf seinen miesen Charakter schließen, dennoch warst du nicht ohne schuld an dem Vorfall.
Hättest du das beweisen können? Konntest du zu 100% sehen das nichts vor dem Auto gelaufen ist?
Mal abgesehen davon. Wenn du irgend jemanden deine Geschichte mit dem Auskuppeln erzählt hättest. Kannst du wohl davon ausgehen das du den kompletten schaden hättest bezahlen dürfen. Also sei froh das er weiter gefahren ist.
bei Radfahrstreifen. gilt kein Mindestabstand, da diese nicht teil der Fahrbahn sind. Anders verhält es sich bei Schutzstreifen.d.h. natürlich sind die nur nicht informiert (,dass auch bei Radstreifen der Mindestabstand gilt), zeigen.
Was denn nun? Du möchtest ihn wegen Fahrerflucht darn bekommen, hast aber das einzige Beweismittel, also die Schramme, nicht verursacht? Sein Anwalt wird sich freuen bei deiner Argumentation.Abgesehen davon, dass das "Weiterfahren" Fahrerflucht war-siehe den zitierten Fall. Da mußte der Auffahrende auch nichts zahlen, sondern der Verursacher des ganzen. Außerdem-welcher Schaden? "Die Schramme war schon vorher da, das will der mir bloß anhängen". Da soll der erstmal das Gegenteil beweisen.
Das ist hier eigentlich schon, mit wenigen Ausnahmen, ca 19000 Beiträge lang so.Ein gejammere ist das hier in den letzten Beiträgen, und immer die Anderen müssen bestraft werden.
Hier geht es um Konfliktsituationen, konkrete Situationen und nicht generelles mimimi.
bei Radfahrstreifen. gilt kein Mindestabstand, da diese nicht teil der Fahrbahn sind. Anders verhält es sich bei Schutzstreifen.
http://www.fr.de/rhein-main/verkehr...zeigt-fahrradstreifen-problematisch-a-1571336„Was lernen Sie denn in den Schulungen?“, will die Richterin wissen. „Vor allem, wie man aggressive Fahrgästen…“ Nein, fällt die Richterin Y. ins Wort, sie meine bezüglich des Überholens von Fahrradfahrern. „Mindestabstand 1,50 Meter“, antwortet Y. Es sei denn, ergänzt sein Verteidiger, der Radfahrer befinde sich auf einem Fahrradstreifen. Dann sei der Mindestabstand obsolet. So sei es, pflichtet Y. bei.
Nein, so sei es eben nicht, sagt die Richterin. Das glaubten bloß viele. Viel zu viele. „Ich sehe das mit Sorge, wie diese Linien zunehmen und sich jeder in Sicherheit wiegt.“ Aber in jedem Falle habe ein Auto- und noch mehr ein Busfahrer nun mal einen Sicherheitsabstand zum Radler zu wahren. Der ist gesetzlich nicht festgelegt, deutsche Gerichte verorten ihn aber zwischen anderthalb und zwei Metern. „Das habe ich noch nie gehört“, sagt Y. Er auch nicht, sagt sein Verteidiger. Sei aber trotzdem so, sagt die Richterin.
Das ist hier eigentlich schon, mit wenigen Ausnahmen, ca 19000 Beiträge lang so.
HAHA! Aber da warst du/war der Radfahrer aber selber schuld!! Seht ihr! Radfahrer machen auch mal Fehler und sind nicht alle Engel!! Wusste ichs doch. Pah!!!1"
Was denn nun? Du möchtest ihn wegen Fahrerflucht darn bekommen, hast aber das einzige Beweismittel, also die Schramme, nicht verursacht? Sein Anwalt wird sich freuen bei deiner Argumentation.
€240 gehen bei vielen von uns mal schnell für unser Hobby drauf, schau Dir mal an was für Räder bei einer RTF rumfahrn, welche Tachos gefahren werden und wer alles mit Wattmesser durch die Gegend fährt. Auch für eine Radbuxe kannst Du das Geld bei Assos & Co gerne mal loswerden und das ist Verschleißware.
Ein Wochenende zu einem Alpenmarathon den viele von uns sich leisten, auch wenn sie Hunderte km von den Alpen entfernt wohnen, schluckt mal eben locker diese Summe.
Ist natürlich immer eine Sache der persönlichen Einkommensverhältnisse, aber für viele ist das nicht so dass sie da groß auf was verzichten müssten wegen solcher Strafen und damit ist es eigentlich keine wirksame Strafe.
Seite 948:
Eine Richterin stellt einen wichtigen Punkt klar:
http://www.fr.de/rhein-main/verkehr...zeigt-fahrradstreifen-problematisch-a-1571336