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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich meinte diese 80 km/h Grenze im Strafmaß:
https://www.bussgeldkatalog.org/abstand/

Dicht auffahren mit Gefährdung auf einen Radfahrer wird nie mehr als 30 Euro kosten, da Radfahrer nicht über 80km/h schnell fahren. Gleiches für Roller, Mofas, usw.

Dagegen kann sehr dichtes Auffahren auf einen PKW deutlich teurer werden und auch Punkte/Fahrverbote geben.

Ja, aber bei einem groben Abstandsverstoss gerade mal € 240 o. ä., das ärgert mich zwar, aber jedem Normalverdiner tut das nicht weh.
 
Ja, aber bei einem groben Abstandsverstoss gerade mal € 240 o. ä., das ärgert mich zwar, aber jedem Normalverdiner tut das nicht weh.

Was fast jedem PKW Fahrer weh tut sind Fahrverbote und Punkte. Diese muss ein PKW Lenker aber nicht befürchten, wenn nur ein Radfahrer in Lebensgefahr gebracht wurde, leider.

Bei Fahrverboten kommt noch das Problem dazu, dass sich der "Bestrafte" in einem großen Zeitraum aussuchen kann, wann es genommen wird. Wer weg fliegt legt es einfach in den Urlaub.
 
Wenn Jemand die Kupplung tritt wird das Auto erst mal kaum langsamer. Auf jeden Fall bremst es langsamer ab als wenn man nur Gas wegnimmt.
So viel erst mal zu den technischen Zusammenhängen.
Aber egal ob er Kupplung getreten, oder Gas weggenommen hat. Die Verzögerung ist immer noch so langsam, dass man normalerweise problemlos reagieren kann.
Wer in so einer Situation hinten drauf fährt hat den Sicherheitsabstand deutlich unterschritten.

Eventuell hat er die Handbremse gezogen.

Was auch immer-auf einmal blieb der Kerl stehen wie gebremst, nur eben ohne Bremslichter. Ich hoffe nur, ihm seinerzeit ordentlich die hintere Stoßleiste seines 1er BMW zerkratzt zu haben. Sowas kostet nämlich eine Stange Geld:D. Selbst wenn er das als Parkplatzrempler-Schaden meldet, dürfte doch ein dreistelliger Selbstbehalt überbleiben (zumindest bei Leasing-Autos).
 
..... € 240 o. ä., ........ jedem Normalverdiner tut das nicht weh.
Das halte ich für eine Fehlannahme:
240 € ist der Betrag, der im Schnitt monatlich in Form von Sprit in den Tank gekippt wird (60 € pro Woche ist nicht viel). Also einen Monat "nicht tanken können" tut den meisten schon extrem weh.
Weiterhin sind (aus brancheninternen Quellen) ca. 80% der neueren KFZ (bis ca. 4 Jahre alt) über Finanzierungsmodelle "gekauft" (Leasing, Kredit). Dafür werden ebenfalls monatlich Summen bis hin zu 400 € fällig (je nach Modell).
Es ist also bei weitem nicht so, dass der "Normalverdiener" (was ist denn "normal"?) sonst keine Geldsorgen kennt: Beitrag weiter oben
 
Das halte ich für eine Fehlannahme:
240 € ist der Betrag, der im Schnitt monatlich in Form von Sprit in den Tank gekippt wird (60 € pro Woche ist nicht viel). Also einen Monat "nicht tanken können" tut den meisten schon extrem weh.
Weiterhin sind (aus brancheninternen Quellen) ca. 80% der neueren KFZ (bis ca. 4 Jahre alt) über Finanzierungsmodelle "gekauft" (Leasing, Kredit). Dafür werden ebenfalls monatlich Summen bis hin zu 400 € fällig (je nach Modell).
Es ist also bei weitem nicht so, dass der "Normalverdiener" (was ist denn "normal"?) sonst keine Geldsorgen kennt: Beitrag weiter oben

€240 gehen bei vielen von uns mal schnell für unser Hobby drauf, schau Dir mal an was für Räder bei einer RTF rumfahrn, welche Tachos gefahren werden und wer alles mit Wattmesser durch die Gegend fährt. Auch für eine Radbuxe kannst Du das Geld bei Assos & Co gerne mal loswerden und das ist Verschleißware.
Ein Wochenende zu einem Alpenmarathon den viele von uns sich leisten, auch wenn sie Hunderte km von den Alpen entfernt wohnen, schluckt mal eben locker diese Summe.
Ist natürlich immer eine Sache der persönlichen Einkommensverhältnisse, aber für viele ist das nicht so dass sie da groß auf was verzichten müssten wegen solcher Strafen und damit ist es eigentlich keine wirksame Strafe.
 
Was auch immer-auf einmal blieb der Kerl stehen wie gebremst, nur eben ohne Bremslichter. Ich hoffe nur, ihm seinerzeit ordentlich die hintere Stoßleiste seines 1er BMW zerkratzt zu haben. Sowas kostet nämlich eine Stange Geld:D. Selbst wenn er das als Parkplatzrempler-Schaden meldet, dürfte doch ein dreistelliger Selbstbehalt überbleiben (zumindest bei Leasing-Autos).
Selbst wenn er eine Vollbremsung gemacht hätte, wäre dein Abstand zu gering gewesen. Das er weiter gefahren ist lässt zwar auf seinen miesen Charakter schließen, dennoch warst du nicht ohne schuld an dem Vorfall.
 
Ein gejammere ist das hier in den letzten Beiträgen, und immer die Anderen müssen bestraft werden.
Hier geht es um Konfliktsituationen, konkrete Situationen und nicht generelles mimimi.
 
Selbst wenn er eine Vollbremsung gemacht hätte, wäre dein Abstand zu gering gewesen. Das er weiter gefahren ist lässt zwar auf seinen miesen Charakter schließen, dennoch warst du nicht ohne schuld an dem Vorfall.

Falsch! Bei Auffahrunfällen, die durch ein Ausbremsmanöver verursacht werden, hat der Vorausfahrende die Schuld, NICHT der Aufahrende. Zitat aus einem solchen Fall:
"Im vorliegenden Fall kommt jedoch hinzu, dass der Kläger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme absichtlich scharf gebremst hat, um die Beklagte zu 1., über deren vorhergehendes Fahrverhalten er sich geärgert hatte, zu disziplinieren oder zu maßregeln. Der Kläger hat mithin zwar nicht den Unfall, aber die Gefahrensituation, welche sich in dem Zusammenstoß beider Fahrzeuge verwirklicht hat, vorsätzlich herbeigeführt. Dies rechtfertigt es, dem Kläger die volle Haftung für den unfallbedingten Schaden aufzuerlegen, ungeachtet der Tatsache, dass die Beklagte zu 1. durch ausreichenden Abstand, aufmerksame Fahrweise und eine schnelle Bremsreaktion den Unfall möglicherweise hätte verhindern können." Hier geht es zum ganzen Fall: https://www.ra-kotz.de/auffahrunfall3.htm/. Dass in meinem Fall nicht einmal normal gebremst wurde, ist nochmals besonders heimtückisch. Das dürfte der A***** gewußt haben, und hat sich deshalb verpißt.
 
Hättest du das beweisen können? Konntest du zu 100% sehen das nichts vor dem Auto gelaufen ist?
Mal abgesehen davon. Wenn du irgend jemanden deine Geschichte mit dem Auskuppeln erzählt hättest. Kannst du wohl davon ausgehen das du den kompletten schaden hättest bezahlen dürfen. Also sei froh das er weiter gefahren ist.
 
Hättest du das beweisen können? Konntest du zu 100% sehen das nichts vor dem Auto gelaufen ist?
Mal abgesehen davon. Wenn du irgend jemanden deine Geschichte mit dem Auskuppeln erzählt hättest. Kannst du wohl davon ausgehen das du den kompletten schaden hättest bezahlen dürfen. Also sei froh das er weiter gefahren ist.

Abgesehen davon, dass das "Weiterfahren" Fahrerflucht war-siehe den zitierten Fall. Da mußte der Auffahrende auch nichts zahlen, sondern der Verursacher des ganzen. Außerdem-welcher Schaden? "Die Schramme war schon vorher da, das will der mir bloß anhängen". Da soll der erstmal das Gegenteil beweisen:D.
Eins steht fest: Dir als Autofahrer möchte ich nicht begegnen. Bist Du auch einer dieser Oberlehrer?
 
Zuletzt bearbeitet:
Abgesehen davon, dass das "Weiterfahren" Fahrerflucht war-siehe den zitierten Fall. Da mußte der Auffahrende auch nichts zahlen, sondern der Verursacher des ganzen. Außerdem-welcher Schaden? "Die Schramme war schon vorher da, das will der mir bloß anhängen". Da soll der erstmal das Gegenteil beweisen:D.
Was denn nun? Du möchtest ihn wegen Fahrerflucht darn bekommen, hast aber das einzige Beweismittel, also die Schramme, nicht verursacht? Sein Anwalt wird sich freuen bei deiner Argumentation.
 
bei Radfahrstreifen. gilt kein Mindestabstand, da diese nicht teil der Fahrbahn sind. Anders verhält es sich bei Schutzstreifen.

Seite 948:

Eine Richterin stellt einen wichtigen Punkt klar:
„Was lernen Sie denn in den Schulungen?“, will die Richterin wissen. „Vor allem, wie man aggressive Fahrgästen…“ Nein, fällt die Richterin Y. ins Wort, sie meine bezüglich des Überholens von Fahrradfahrern. „Mindestabstand 1,50 Meter“, antwortet Y. Es sei denn, ergänzt sein Verteidiger, der Radfahrer befinde sich auf einem Fahrradstreifen. Dann sei der Mindestabstand obsolet. So sei es, pflichtet Y. bei.

Nein, so sei es eben nicht, sagt die Richterin. Das glaubten bloß viele. Viel zu viele. „Ich sehe das mit Sorge, wie diese Linien zunehmen und sich jeder in Sicherheit wiegt.“ Aber in jedem Falle habe ein Auto- und noch mehr ein Busfahrer nun mal einen Sicherheitsabstand zum Radler zu wahren. Der ist gesetzlich nicht festgelegt, deutsche Gerichte verorten ihn aber zwischen anderthalb und zwei Metern. „Das habe ich noch nie gehört“, sagt Y. Er auch nicht, sagt sein Verteidiger. Sei aber trotzdem so, sagt die Richterin.
http://www.fr.de/rhein-main/verkehr...zeigt-fahrradstreifen-problematisch-a-1571336
 
Das ist hier eigentlich schon, mit wenigen Ausnahmen, ca 19000 Beiträge lang so.

Warum liest du dann hier mit? Nur um alle 5 Seiten mal von der Seite reinzubrüllen:
HAHA! Aber da warst du/war der Radfahrer aber selber schuld!! Seht ihr! Radfahrer machen auch mal Fehler und sind nicht alle Engel!! Wusste ichs doch. Pah!!!1"
:daumen:
 
Was denn nun? Du möchtest ihn wegen Fahrerflucht darn bekommen, hast aber das einzige Beweismittel, also die Schramme, nicht verursacht? Sein Anwalt wird sich freuen bei deiner Argumentation.

Ich habe nur festgestellt, dass sein "Weiterfahren" Fahrerflucht darstellt, aber nirgends geschrieben, dass ich ihn deswegen drankriegen will. Sobald die sich verpissen (weil sie wissen, dass sie einen Unfallverursacht haben), sind die in der Regel aus dem Schneider, solange nur das Nummernschild bekannt ist. Dann waren die in der Regel zu dem Zeitpunkt ganz woanders, die Zeugen müssen sich irren. Dann steht ohnehin Aussage gegen Aussage, die Zeugen zweifeln an ihrem eigenen Erinnerungsvermögen, und die Sache ist gegessen.
 
€240 gehen bei vielen von uns mal schnell für unser Hobby drauf, schau Dir mal an was für Räder bei einer RTF rumfahrn, welche Tachos gefahren werden und wer alles mit Wattmesser durch die Gegend fährt. Auch für eine Radbuxe kannst Du das Geld bei Assos & Co gerne mal loswerden und das ist Verschleißware.
Ein Wochenende zu einem Alpenmarathon den viele von uns sich leisten, auch wenn sie Hunderte km von den Alpen entfernt wohnen, schluckt mal eben locker diese Summe.
Ist natürlich immer eine Sache der persönlichen Einkommensverhältnisse, aber für viele ist das nicht so dass sie da groß auf was verzichten müssten wegen solcher Strafen und damit ist es eigentlich keine wirksame Strafe.

Alles "Normalverdiener" :eek: ??
Nein, schon klar. Wir reden aber von ein paar Millionen Autofahreren gegen ein paar Tausend (eher ein paar Hundert) Rennradlern, die sich im oberen / obersten Preissegment ihr Hobby leisten. Das ist kein Maßstab.
Das wäre so, wie wenn bei der Rennwoche in Ascot das wegpicheln einer Flasche Schampus für 'nen geringen 4-stelligen Betrag (< 5k €) als normaler Sozialstandard angesehen würden (in deren Kreisen sicherlich ....)
 


schon komisch, dass man hier darauf hinweisen muss -- aber mich wundert langsam gar nichts mehr.

Aber ich hab mich auch schon nicht mehr gewundert als auf der heise-Seite (www.heise.de) eine Besprechung zu aktuellen Pedelecs und S-Pedelecs und E-Bikes war und es dabei auch darum ging, dass den "Sprechern(Redakteuren?)" die Beschränkung auf 25km/h bei Pedelecs zu niedrig war. Da wurden dann schon mal Geschwindigkeiten von 30, 32 und sogar 40km/h genannt, weil man scheinbar nur dann "sicher" im Verkehr mitschwimmen kann. Ich musste sofort daran denken, dass diese Denkweise typisch ist für Autofahrer. Denen kann der Wagen auch nicht hoch genug motorisiert sein, denn das könnte man ja brauchen, wenn man mal zügig überholen will und damit doch auch etwas für die Sicherheit tut oder beim Einfädeln auf die Autobahn zügig beschleunigen kann ...

Deshalb hatte ich ja auch in meinem posting noch den Hinweis(+Link) zum neuen Tempolimit in Frankreich drin.

Was diese Besprechung auf heise.de betrifft -- ich such mal noch schnell den Link raus:

> https://www.heise.de/ct/artikel/c-t-uplink-23-7-Wie-man-das-richtige-E-Bike-findet-4145475.html

da frage ich mich auch ob solche Leute zwar die schnelleren Fahrräder vorführen (S-Pedelec, E-Bike -- natürlich mit Nummernschild), aber nicht dazu greifen wollen, weil sie natürlich Argumente dagegen haben, wie z.B. die Zulassungsbeschränkungen, die z.B. festlegen, dass nicht jeder nach der Größe passende Reifen aufgezogen werden darf und das "selber daran rumschrauben" nur sehr beschränkt möglich ist (ohne gleich die Zulassung zu verlieren, was bei anderen Verkehrsmitteln eigentlich selbstverständlich ist, obwohl es auch da Leute gibt, die gerne mal den Auspuff modifizieren ... etc.).
 
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