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Komischer Vermieter

Die ganze Diskussion hier ist ziemlich unsinnig.

Natürlich können Mieter und Vermieter im Mietvertrag wirksam vereinbaren, ob und ggf. wo in der Wohnung oder in Nebenräumen Fahrräder eingebracht und abgestellt werden dürfen. Wenn das der Fall ist, dann gilt das auch. Ob das in diesem Fall so ist, kann hier niemand beurteilen, weil niemand den Mietvertrag kennt.

Wenn im Mietvertrag nichts ausdrücklich geregelt ist, stellt sich die Frage, ob es in einer Hausordnung geregelt werden kann, deren Geltung der Mieter im Mietvertrag formularmäßig akzeptiert hat. Auch dazu kann hier eigentlich mangels konkreter Kenntnis nur im Nebel gestochert werden. Außerdem ist die Frage rechtlich schwierig und hängt zusätzlich von den Gegebenheiten vor Ort ab (Stichwort Zumutbarkeit). Da ist schon bemerkenswert, wie weit sich hier Amateurmietrechtler aus dem Fenster lehnen, die nicht einmal wissen, was in diesem Fall konkret zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist.
 
Die ganze Diskussion hier ist ziemlich unsinnig.

Natürlich können Mieter und Vermieter im Mietvertrag wirksam vereinbaren, ob und ggf. wo in der Wohnung oder in Nebenräumen Fahrräder eingebracht und abgestellt werden dürfen. Wenn das der Fall ist, dann gilt das auch. Ob das in diesem Fall so ist, kann hier niemand beurteilen, weil niemand den Mietvertrag kennt.

Nicht alles was im Mietvertrag steht ist auch so rechtsgültig. Im Mietvertrag einer Bekannten wurde z.b vereinbart das die Haltung von Katzen nicht geduldet ist. Sie hat später 2 Katzen ihrer Mutter aufgenommen und die Vermieter haben dann gegen sie geklagt, haben aber verloren da die Haltung von Katzen nur verboten werden kann wenn andere dadurch belästigt werden.
Solche Klauseln, oder z.b nach 22.00 ist es nicht gestattet zu duschen, oder in dem und dem Zeitraum verpflichtet sich der Mieter Renovierungsarbeiten durchzuführen usw. sind nichtig.
 
Als Vermieter sage ich Euch allen....Vermieter haben immer Recht und die Nebkostenabrechnungen stimmen auch immer zu 100% :D:D:D

Rein rechtlich kannst Du in den Keller schleppen was Du willst, die Sache Keller ist halt mit vermietet.
Wenn in der Hausordnung steht das keine Fahrräder im Hausflur stehen dürfen ist das ja ok.....aber das ist ja eh nicht das Problem.
Die wurde bestimmt von einem Nachbarn aufgescheucht.....:rolleyes:....ich würde das auch ganz locker angehen...wenn nicht explezieht in der Hausordnung bzw. Mietvertrag steht dass das durchtragen von Rädern bei Todesstrafe verboten ist ....:D

Bei mir war das umgekehrt....mir ging ein Mieter derart auf den Keks....hatte sich mit fast allen immer wieder in den Flicken.....und jede Woche rief Er mich an....aber da ich nur die Wohnung vermiete und nicht Seelsorger bin empfahl ich Ihm sich eine andere Wohnung zu suchen...was Er aber leider nicht tat :mad:
Erst als Er im letzten Jahr bei der Sanierung von der Dachdeckerfirma Baumaterial (Klebeband zur abdichtung) geklaut hat...und klugerweise versucht hat dies an den Busfahrer zu verticken der vor dem Haus hält ist Ruhe....:D
Der Chef von der Firma hat Ihn so vor anderen Mietern runtergputzt....das der nur noch ganz schnell durchs Haus huscht....ich bin Dankbar...den nun bleibt auch mein Telefon ruhig :p

Will damit eigentlich nur sagen....das sich sowas meistens von selbst erledigt....
 
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Wozu gibt es Schnellspanner? Ich würde in der einen Hand "einen Fahrradrahmen", in der anderen "2 Laufräder" durchs Treppenhaus tragen, schon ist es kein Fahrrad mehr.

Wenn Du 'nen neuen Fahrradrahmen bestellst, wird Dir schließlich auch keiner den Transport durchs Treppenhaus verbieten können.

Gruß,


Markus
 
Der Unterschied ist aber, daß kaum täglich ein bestellter neuer Fahrradrahmen durchs Treppenhaus getragen werden muß.
Das Problem löst sich leider nicht von allein. Ich bezweifle auch, daß das Herausnehmen der Laufräder irgendetwas bewirken wird.
Als Vermieter würde mich das erst Recht auf die Palme bringen. Kommunikation mit dem verständigen Vermieter hilft meistens.
 
Ich glaube, das Ganze wär weniger dramatisch, trüge der TE ein Surfboard ständig auf und ab. Vermutlich ist die Gute auf Krawall, weils ein schmutziges, böses Fahrrad ist
 
Bäh, das ist so eine boshafte Alte, die alles kontrolliert und an allem was auszusetzen hat. Selbst wenn das mit dem Rad geklärt ist, wird man mit der immer irgendwelchen Ärger haben. :mad:
 
Vielleicht mal im Gespräch mit der Vermieterin beiläufig erwähnen, dass die Wohnung Deiner Freundin so zugemüllt ist, dass es eh immer schwierig ist, dort Dein Rad abzustellen. Auch wegen den alten, achtlos auf den Boden geworfenen Pizzakartons mit den Resten und den vielen Bierflaschen, die überall rumstehen. Aber das tritt sich ja langsam im Parkett fest. Den Schimmel im Bad würdest Du übrigens auch nicht so toll finden, aber so lange sich das mit den Sporen in Grenzen hält, gehts ja noch.

Falls sie das Gespräch überlebt, sollte das mit dem Rad in Zukunft wohl nur noch ein minimales Problem darstellen :D
 
Vielleicht mal im Gespräch mit der Vermieterin beiläufig erwähnen, dass die Wohnung Deiner Freundin so zugemüllt ist, dass es eh immer schwierig ist, dort Dein Rad abzustellen. Auch wegen den alten, achtlos auf den Boden geworfenen Pizzakartons mit den Resten und den vielen Bierflaschen, die überall rumstehen. Aber das tritt sich ja langsam im Parkett fest. Den Schimmel im Bad würdest Du übrigens auch nicht so toll finden, aber so lange sich das mit den Sporen in Grenzen hält, gehts ja noch.

Falls sie das Gespräch überlebt, sollte das mit dem Rad in Zukunft wohl nur noch ein minimales Problem darstellen :D
:D:daumen:
 
Wenn im Mietvertrag steht, dass man im "eigenen" mitgemieteten Keller keine Fahrräder abstellen darf, ist das nichtig, weil es einen unzumutbaren Eingriff in die Lebensentfaltung des Mieters bedeuten würde. Das Abstellen des Rades eines Besuchers über Nacht gehört genauso zum normalen Leben wie das Übernachten des Besuches. Es geht den Vermieter schlicht einen Dreck an, wem das Rad gehört. Und da man die im Keller lagern darf, darf man sie auch durch den Flur dorthin tragen. Man sollte nur nicht mit den scharfkantigen Pedalen die liebevoll restaurierten Türen verschrammen.
Etwas anderes wäre es, wenn der Mieter im Keller einen gewerblichen Fahrradhandel betreibt (wiederholt, dauerhaft, mit Gewinnabsicht). Das wäre eine genehmigungpflichtige Umnutzung.
Oder wenn er im Kellerraum kanisterweise brennbare Flüssigkeiten o.ä. lagert.
Das oben erwähnte Vorhandensein eines gemeinsamen Fahrradkellers und eine entsprechende Klausel im Vertrag würde ich mit Hinweis auf den Wert des Rades umgehen.

Ein Bekannter hatte in einem Haus mit rund 25 Wohnungen zwischen 22 und 6 Uhr kein warmes Wasser. War wegen des Schichtdienstes des Bekannten besonders nervig.
Freundliche Anfragen an den Hausverwalter und den Hausmeister wurden mit "Steht doch so im Vertrag." abgewimmelt. Im Vertrag stand nichts davon. Ein freundlicher, aber bestimmer Brief an den Vermieter mit Hinweis auf die Rechtslage (Warmwasser muss 7 x 24 h da sein, anders lautende Vereinbarungen sind nichtig), drei Tage später war das Wasser rund um die Uhr warm.

Hast Du die Vermieterin mal gefragt, was sie gegen das Fahrrad hat?

Grüße
Christian
(auch so ein Vermieter)
 
Wenn im Mietvertrag steht, dass man im "eigenen" mitgemieteten Keller keine Fahrräder abstellen darf, ist das nichtig, weil es einen unzumutbaren Eingriff in die Lebensentfaltung des Mieters bedeuten würde. Das Abstellen des Rades eines Besuchers über Nacht gehört genauso zum normalen Leben wie das Übernachten des Besuches. Es geht den Vermieter schlicht einen Dreck an, wem das Rad gehört. Und da man die im Keller lagern darf, darf man sie auch durch den Flur dorthin tragen. Man sollte nur nicht mit den scharfkantigen Pedalen die liebevoll restaurierten Türen verschrammen.
Etwas anderes wäre es, wenn der Mieter im Keller einen gewerblichen Fahrradhandel betreibt (wiederholt, dauerhaft, mit Gewinnabsicht). Das wäre eine genehmigungpflichtige Umnutzung.
Oder wenn er im Kellerraum kanisterweise brennbare Flüssigkeiten o.ä. lagert.
Das oben erwähnte Vorhandensein eines gemeinsamen Fahrradkellers und eine entsprechende Klausel im Vertrag würde ich mit Hinweis auf den Wert des Rades umgehen.
Genau so sehe ich das auch und mehr ist dazu wohl nicht zu sagen.:cool::daumen::bier:
 
Also ich würde der guten Frau auch erstmal den Grund Wert des Rades etc. erklären, wenn sie dann keine Ruhe gibt würde ich das ganze stumpf ignorieren und so weitermachen wie bisher. Rein rechtlich kann die da eh nicht viel machen.
 
Ich sehe weder das Problem mit dem Rad im Keller noch wenn du es in die Wohnung trägst.
Ich sehe das Problem darin, dass deine Freundin Mieterin der Wohnung ist und so ein Vermieter ganz schön nervig sein kann wenn er/sie es darauf anlegt und die Probleme hat deine Freundin und zwar nicht nur ab und zu, sondern sie wohnt 365 Tage in dem Haus.
Und man kann einem das Leben ganz schön schwer machen, sofern man es darauf anlegt.
 
Eine Fabel:

Große Unruhe im Wald, es geht das Gerücht um, der Bär habe eine Todesliste und alle Tiere fragen sich wessen Name da wohl drauf steht.
Der Hirsch nimmt als erster allen Mut zusammen und fragt den Bären: "Sag mal Bär, stehe ich auf deiner Liste?"
"Ja," antwortet der Bär "dein Name steht auf der Liste!"
Panisch läuft der Hirsch davon und wird nach nur zwei Tagen tot im Wald aufgefunden.
Das Wildschwein nimmt als nächstes allen Mut zusammen und fragt den Bär, ob sein Name denn auch auf der Liste steht.
"Ja," antwortet der Bär "auch dein Name steht auf der Liste!".
Total verängstigt jagt das Wildschwein davon um sich zu verstecken, wird aber ebenfalls nach nur zwei Tagen tot aufgefunden.
Nun bricht die blanke Panik unter den übrigen Waldbewohnern aus, nur der Hase traut sich noch zum Bären zu gehen.
"Hey Bär, steh ich auch auf deiner Liste?"
"Ja Hase, auch du stehst auf meiner Liste"
"Kannst du mich da streichen?"
"Klar doch, kein Problem!"

Kommunikation ist alles! ;)
 
Wie war denn der Ton der Vermieterin? Eher: "Ich finde es nicht so gut, wenn Sie ein Fahrrad durch den Flur tragen, weil dann die Tapete verschmutzen könnte." Oder: "Was fällt Ihnen ein, ein Fahrrad durch den Flur zu tragen, Sie ungezogener Grobian!".

Wenn der Ton noch freundlich ist, würde ich nicht direkt konfrontativ vorgehen. Die meisten Menschen haben eben eine andere Beziehung zu Rädern, bzw. würden sich nicht im Traum vorstellen, was ein vernünftiges Rennrad kostet. Das habe ich in meiner alten WG gemerkt. Da hatten wir nur einen winzigen Kellerraum, in den die Räder nicht reingepassten, der Fahrradkeller war voll mit Fahrradschrott irgendwelcher ausgezogener Mieter. Mein Winterrad stand dann im Kellerflur (mit unzähligen anderen Rädern). Irgendjemand hat dann ein anderes Rad mit solcher Wucht dagegengestellt (geschleudert?), dass das Oberrohr eine Delle hatte. Mach das mal mit dem Auto eines Nachbarn, dann ist aber Achterbahn...

Bei solchen Menschen (denen ohne Vorstellung von teuren Rädern, nicht denen, die diese beschädigen) kann man mit ein wenig Erklärung (Rad teuer, Rad sauber, Rad mein ein und alles...) manchmal schon viel erreichen, solange die Person kein kategorischer Rennradhasser ist. Eine richtige Konfrontation mit der Vermieterin, zumal wenn diese nebenan wohnt und man sich häufig begegnet, kann unangenehm werden.
 
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