Die ganze Diskussion hier ist ziemlich unsinnig.
Natürlich können Mieter und Vermieter im Mietvertrag wirksam vereinbaren, ob und ggf. wo in der Wohnung oder in Nebenräumen Fahrräder eingebracht und abgestellt werden dürfen. Wenn das der Fall ist, dann gilt das auch. Ob das in diesem Fall so ist, kann hier niemand beurteilen, weil niemand den Mietvertrag kennt.
Wenn im Mietvertrag nichts ausdrücklich geregelt ist, stellt sich die Frage, ob es in einer Hausordnung geregelt werden kann, deren Geltung der Mieter im Mietvertrag formularmäßig akzeptiert hat. Auch dazu kann hier eigentlich mangels konkreter Kenntnis nur im Nebel gestochert werden. Außerdem ist die Frage rechtlich schwierig und hängt zusätzlich von den Gegebenheiten vor Ort ab (Stichwort Zumutbarkeit). Da ist schon bemerkenswert, wie weit sich hier Amateurmietrechtler aus dem Fenster lehnen, die nicht einmal wissen, was in diesem Fall konkret zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist.
Natürlich können Mieter und Vermieter im Mietvertrag wirksam vereinbaren, ob und ggf. wo in der Wohnung oder in Nebenräumen Fahrräder eingebracht und abgestellt werden dürfen. Wenn das der Fall ist, dann gilt das auch. Ob das in diesem Fall so ist, kann hier niemand beurteilen, weil niemand den Mietvertrag kennt.
Wenn im Mietvertrag nichts ausdrücklich geregelt ist, stellt sich die Frage, ob es in einer Hausordnung geregelt werden kann, deren Geltung der Mieter im Mietvertrag formularmäßig akzeptiert hat. Auch dazu kann hier eigentlich mangels konkreter Kenntnis nur im Nebel gestochert werden. Außerdem ist die Frage rechtlich schwierig und hängt zusätzlich von den Gegebenheiten vor Ort ab (Stichwort Zumutbarkeit). Da ist schon bemerkenswert, wie weit sich hier Amateurmietrechtler aus dem Fenster lehnen, die nicht einmal wissen, was in diesem Fall konkret zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist.