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Bin mal gespannt was andere hier aus dem forum darüber schreiben. Ich weiß nich... aber das jemand aufem rennrad darauf hingewießen wurde das er keine klingel hat is für mich neu hab bisher auf jedenfall gedacht das sowas geduldet wird genauso wie die fehlende beleuchtung zumindest am tagBin mal gespannt was andere hier aus dem forum darüber schreiben.
PS: Hab bisher auch noch keinen rennradler mit klingel gesehen^^ und auch noch keinen der wegen sowas ermahnt wurde oder ähnlichem. Aber auch ob mountainbike oder die alte schrottschüssel für an den bahnhof das jemand so penibel auf fahrradfahrer aus ist ist mir echt neu.
§ 64a stvzo einrichtungen für schallzeichen
fahrräder und schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind handschlitten. andere einrichtungen für schallzeichen dürfen an diesen fahrzeugen nicht angebracht sein. an fahrrädern sind auch radlaufglocken nicht zulässig.
mfg
frank
und dann pack beim nächten Mal zugelassene Beleuchtung mit ein, montiere Reflektoren in die Laufräder, Pedale mit Rückstrahler austatten und wenn Du Fixie mit nur einer oder ohne Bremse fährst-Bleib bitte zuhause!
Ansonsten gelten doch für Räder unter 11kg Sonderbestimmungen- so viel ich weiß.
alternativ zu den speichenreflektoren tuns auch weisswandreifen.
meine ich jedenfalls letztens irgendwo gelesen zu haben...
und dann pack beim nächten Mal zugelassene Beleuchtung mit ein, montiere Reflektoren in die Laufräder, Pedale mit Rückstrahler austatten und wenn Du Fixie mit nur einer oder ohne Bremse fährst-Bleib bitte zuhause!
diese reflektorreifen meinte ich, danke.
dass diese 3m-teile mittlerweile auch erlaubt sind, war mir neu. dumm nur, dass man damit JEDE speiche bestücken muss. einer pro lr täte auch reichen...
warum hat eigentlich noch keiner speichenreflektoren erfunden, die auf klassische speichen geklebt/gesteckt werden und die dann aussehen wie messerspeichen? wäre doch ma ne echte marktlücke.
patentamt, macht schon mal den kaffee warm.:cookie:
Warum aber dann sind in Deutschland durch LEDs selbstleuchtende Ventilkappen gesetzlich verboten, Speichenreflektoren aber Vorschrift? Daß LED-Ventilkappen ungleich besser dazu beitragen, den Radfahrer im Straßenverkehr sichtbar zu machen, wird jedem klar sein, der einmal ein grün leuchtendes Laufrad gesehen hat.

