AW: Kamera auf Straße positioniert - zu Schrott gefahren
Fakt ist natürlich, egal was die Geschwindigkeitsschilder besagen, wenn der Autofahrer nicht mehr vor einem Objekt auf der Fahrbahn anhalten konnte, ist er zu schnell gewesen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist ja nur die oberste Grenze für eine optimale Sicht, aber je nach Situation (Nebel, tiefstehende Sonne) ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (Sichtfahrgebot) niedriger. Da kann man nicht sagen: "aber hier ist 80 erlaubt", wenn man mit 80km/h nicht mehr vor einem Objekt auf der Fahrbahn halten konnte war man zu schnell. Und ne Kamera mitsamt Stativ ist ja nun nicht wirklich unsichtbar, sowas sollte man bei optimalen Sichtbedingungen auf mehrere hundert Meter sehen können, und bei suboptimalen muss man halt langsamer fahren. Ich denke mal ne Teilschuld wird den KFZler deshalb auch treffen.
Was ist denn das für ein Bullshit für diesen Fall.
Sorry aber die Bremsbereitschaft bzw. angepasste Geschwindigkeit muss auch auf Dinge passen bei denen es sich lohnt anzhualten bzw. die auch erkennbar sind. Müsste ich jetzt überall weniger als 30km/h fahren, da ich immer mit tieffliegenden kleinen kompaktkameras rechnen muss (selbst wenn Sie auf Stativ steht??????
Sag mir mal welches Kind oder Tier die Größe/Masse/Volumen ner Kompaktkamera (von mir aus auch mit Stativ) hat?
Optisch ist das aus der Ferne eher mit nem Ast oder so zu vergleichen und, die springen ja bekanntlich immer unvermittelt am laufenden Meter auf die Fahrbahn.....
Wie bei Tieren etc. geurteilt wird kennen wir ja, da gilt im Zweifel:
Besser Plattfahren als
Bremsen und nen Folgeunfall verursachen (zumindest wenns um die kosten geht).
Bevors losgeht: Ich bremse auch für Tiere!(auch wenn ich keinen gleichlautenden Aufkleber am Auto hab!:aetsch
Fazit für den Fred-Ersteller:
Dumm gelaufen, selbst schuld und hoffen das man nicht noch Punke in Flensburg kriegt. Kannst zwar mit Anwalt oder so Arbeiten, aber die Nerven im Verhältnis zum Ergebnis kannst du dir auch sparen. Schau lieber das Halbwegs mit der haftpflicht abgewickelt zu bekommen. Wenn dus sogar selbst tragen musst, dann versuch dich weventuell auf Teilzahlungen mit dem Autofahrer zu einigen (kannst ja sonst mit nem langwierigen Prozess drohen, bei dem er auch sonst später seine Kohle sieht).
Wie denn dass?Kannst du mal die Urteilsbegründung in etwa wiedergeben?
Sorry kapier grad nix mehr bei usnerer deutschen Justiz. Ist zwar ein schönes Urteil für dich und uns "Fahrendesvolk" aber naja scheint doch möglich zu sein das man im Land des Automobielbaus als Autofahrer weniger Rechte zu haben scheint, als jemand der gefährdend in den Strassenverkehr eingreift....