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Hybridrad (Elektro/Bio)

ist komplett Schwachsinn. Ein Pedelec ist rechtlich ein Fahrrad - baut man den Motor aus, kommt raus: ein Fahrrad! Wo soll es da Potenzial für Probleme geben? Schon die Formulierung ist in sich widersprüchlich.
Jein, es ist rechtlich kein Fahrrad, sondern es gilt als ein Fahrrad (StVZO § 63a).

Dieser feine Unterschied sorgt beispielsweise dafür, dass für Pedelecs, die in der EU ja in die (Kraft)Fahrzeugklasse L1e-A fallen, auch weiterhin die einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und Normen für diese Fahrzeugklasse gelten (wie beispielsweise die Maschinenverordnung).
Für das Fahrrad gibt es eben gerade keine (Kraft)Fahrzeugklasse, es wird per Definition durch Muskelkraft angetrieben und deswegen gelten dafür andere einschlägige Richtlinien, Vorschriften und Normen.

Und dieser feine Unterschied sorgt auch dafür, dass man beim Umbau eines Fahrrades zum Pedelec die Fahrzeugart von einem muskelbetrieben Fahrzeug zu einem Kraftfahrzeug ändert.
 
Und dieser feine Unterschied sorgt auch dafür, dass man beim Umbau eines Fahrrades zum Pedelec die Fahrzeugart von einem muskelbetrieben Fahrzeug zu einem Kraftfahrzeug ändert.
Nein, das ist nicht korrekt. Pedelecs gelten ja gerade nicht als KFZ (gilt hier für Deutschland, sollte aber in den meisten EU Ländern ähnlich geregelt sein).
 
Nein, das ist nicht korrekt. Pedelecs gelten ja gerade nicht als KFZ (gilt hier für Deutschland, sollte aber in den meisten EU Ländern ähnlich geregelt sein).
Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Ich versuche es nochmal.

Pedelecs gelten nur im Sinne der StVZO, d.h. im Verkehrsrecht, als Fahrräder.
Für alles außerhalb des Verkehrsrechtes fallen Pedelecs weiterhin unter die Fahrzeugklasse L1e-A und bleiben Kraftfahrzeuge. Deswegen gelten auch alle diese Fahrzeugklasse betreffenden einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und Normen außerhalb des Verkehrsrechtes für Pedelecs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Ich versuche es nochmal.

Pedelecs gelten nur im Sinne der StVZO, d.h. im Verkehrsrecht, als Fahrräder.
Das ist ja auch das einzige was interessiert.
Für alles außerhalb des Verkehrsrechtes fallen Pedelecs weiterhin unter die Fahrzeugklasse L1e-A und bleiben
Kraftfahrzeuge.
Der Begriff "Kraftfahrzeug" hat ja auch nur im Straßenverkehr eine Bedeutung für den Nutzer.
Deswegen gelten auch alle diese Fahrzeugklasse betreffenden einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und Normen außerhalb des Verkehrsrechtes für Pedelecs.
Worum geht es hier? Der TE wollte kein Fahrzeug herstellen und verkaufen, der ganze Mumpitz "außerhalb des Verkehrsrechtes" interessiert hier nicht. Worauf willst Du hinaus?
 
Beispielsweise:
Es ergibt sich außerhalb des Verkehrsrechtes, dass ein Pedelec auch eine Maschine ist.
Deswegen gilt dann:
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) *) (9. ProdSV)
...
10.
Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.
 
Wer entscheidet das? Du? Ich finde es durchaus interessant, dass es diese unterschiedlichen Perspektiven in den Regelwerken gibt.
Der TE wollte ein Fahrrad bzw. Pedelec kaufen. Er wollte keine Firma gründen, die sowas herstellt. Insofern ist solche Korinthenkackerei doch Lichtjahre vom Thema entfernt.

Wenn Du das interessant findest, kann man das sicher in einem Elektrorad-Forum oder einer Existenzgründergruppe diskutieren.
 
Alles ist interessanter für den TE und den größten Teil der Foren-Leserschaft als deine ignoranten, besserwisserischen und undifferenzierten Einwürfe.
 
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