dopero
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Jein, es ist rechtlich kein Fahrrad, sondern es gilt als ein Fahrrad (StVZO § 63a).ist komplett Schwachsinn. Ein Pedelec ist rechtlich ein Fahrrad - baut man den Motor aus, kommt raus: ein Fahrrad! Wo soll es da Potenzial für Probleme geben? Schon die Formulierung ist in sich widersprüchlich.
Dieser feine Unterschied sorgt beispielsweise dafür, dass für Pedelecs, die in der EU ja in die (Kraft)Fahrzeugklasse L1e-A fallen, auch weiterhin die einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und Normen für diese Fahrzeugklasse gelten (wie beispielsweise die Maschinenverordnung).
Für das Fahrrad gibt es eben gerade keine (Kraft)Fahrzeugklasse, es wird per Definition durch Muskelkraft angetrieben und deswegen gelten dafür andere einschlägige Richtlinien, Vorschriften und Normen.
Und dieser feine Unterschied sorgt auch dafür, dass man beim Umbau eines Fahrrades zum Pedelec die Fahrzeugart von einem muskelbetrieben Fahrzeug zu einem Kraftfahrzeug ändert.