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freiradler
AW: Helmpflicht für Rennradfahrer
Neben dem Artikel sind noch weitere verlinkt, z.B. der hier:
http://www.tz-online.de/auto-verkehr/ratgeber/auto-recht/radfahrer-viel-abstand-ueberholen-1365809.html
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http://www.tz-online.de/auto-verkehr/ratgeber/auto-recht/radfahrer-viel-abstand-ueberholen-1365809.html
Autofahrer haben beim Überholen mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten, ab 90 km/h zwei Meter Abstand (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92). In Sonderfällen wie bei Steigungen (OLG Frankfurt/ Main, Az. 2 Ss 478/80) oder einem mittransportiertem Kind auf dem Fahrrad (OLG Karlsruhe, 10 U 102/88) sind ebenfalls zwei Meter erforderlich.