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Helmpflicht für Rennradfahrer

AW: Helmpflicht für Rennradfahrer

Neben dem Artikel sind noch weitere verlinkt, z.B. der hier:
http://www.tz-online.de/auto-verkehr/ratgeber/auto-recht/radfahrer-viel-abstand-ueberholen-1365809.html

Autofahrer haben beim Überholen mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten, ab 90 km/h zwei Meter Abstand (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92). In Sonderfällen wie bei Steigungen (OLG Frankfurt/ Main, Az. 2 Ss 478/80) oder einem mittransportiertem Kind auf dem Fahrrad (OLG Karlsruhe, 10 U 102/88) sind ebenfalls zwei Meter erforderlich.
 
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Offensichtlicher kann ein Fehlurteil ja wohl nicht sein.

Wenn man es von Fahrzeuganbauteilen abhängig macht, ob man ein Verschulden gegen sich selbst begangen hat kann man das ja ruhig mal aus dem Bereich des Radverkehrs auch in andere Bereiche übertragen.

Der Fehler des Radfahrers war ja nicht, dass er keinen Helm trug, oh nein. Sein Fehler war es seine sportlichen Ambitionen durch den Austausch von Plattformpedalen gegen Klickpedale der ganzen Welt offenkundig darzulegen.

Herrlich!

Mantafahrer: Fuchsschwanz = nein --> Versicherung zahlt
Mantafahrer: Fuchsschwanz = ja --> Versicherung zahlt nicht

Mutter mit Kind auf dem Schulweg im Audi: Audi Sportpack = nein--> Versicherung zahlt
Mutter mit Kind auf dem Schulweg im Audi: Audi Sportpack = ja --> Versicherung zahlt nicht

Oh wie schön ist Panama!

:spinner:
 
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Mich stört es auch ganz erheblich, dass man aus dem Urteil (so wie es die schreibende Zunft wiedergibt) herauslesen muss, dass Rennradfahrer ohne Helm Teilschuld an einem Unfall bekommen, an dem sie gar nicht schuld sind. :mad:
Was soll das? :confused:
 
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Mich stört es auch ganz erheblich, dass man aus dem Urteil (so wie es die schreibende Zunft wiedergibt) herauslesen muss, dass Rennradfahrer ohne Helm Teilschuld an einem Unfall bekommen, an dem sie gar nicht schuld sind. :mad:
Was soll das? :confused:

Aber nicht für den eigentlichen Vorfall! Nur für die Folgeschäden am eigenen Körper.
Im Klartext bedeutet dieses Urteil, dass der Versicherer des Unfallverursachers nicht für Kopfverletzungen und deren Folgen des Opfers haften muss, da das Opfer, wenn es keinen Helm trägt, durch grobe Fahrlässigkeit eine Teilschuld an der Entstehung der Verletzungen hat.

Und solange dies nicht gesetzlich geregelt (sondern aus solch unzulänglicher Rechtsprechung abgeleitet wird) ist, würde ich mir sogar als Helmmuffel freiwillig so ein Ding auf den Kopp setzen, damit ich nicht auch noch selbst dafür blechen muss, dass mich so ein Vollpfosten umgemäht hat.
Hab ich ein Glück, dass meine Alltagsschlurre von der Rechtsprechung als gänzlich unsportlich anerkannt würde. :rolleyes:
 
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Dann ist ja gut, dass unser Bundesverkehrsminister die Helpflicht für alle Radfahrer einführen will.

Macht dann diese Diskussion überflüssig.
 
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Noch eine interessante Korrelation:

In dem europäischen Land mit der geringsten Helmtragequote gibt es die
wenigsten Fahrradunfälle pro gefahrenem Kilometer!

Welches Land gemeint ist darf jeder selbst ergooglen.
 
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Hat eigentlich mal einer der doch hier bestimmt auch anwesenden Juristen (oder entspr. Studenten) einen Tipp, wie man an die schriftliche Urteilsbegründung herankommt?
 
AW: Helmpflicht für Rennradfahrer

Hat eigentlich mal einer der doch hier bestimmt auch anwesenden Juristen (oder entspr. Studenten) einen Tipp, wie man an die schriftliche Urteilsbegründung herankommt?

Kleiner Tipp am Rande: Google ist Dein Freund ;) siehe hier

Zwei Klicks weiter findet man dann diese Seite mit einer ausführlicheren Begründung :idee: Als kleinen Bonus gibt es sogar noch eine Begriffsklärung obendrauf. Komme mir gerade vor wie auf dem Hamburg Fischmarkt "Und die Makrele gibt's auch noch gratis zu!":blabla:

Der Radfahrer hatte schon in erster Instanz eine Teilschuld von 1/3 zugewiesen bekommen. Diese wurde durch das OLG München jetzt auf 40% erhöht. Man muss die Argumentation, der Fahrer hätte sich besser schützen können nicht toll finden, es ist aber zumindest eine - juristisch natürlich anfechtbare - Grundlage, die wiederum keineswegs eine Helmpflicht bedeutet.

So, nun verabschiedet sich die nicht-juristische Mücke :wink2:
 
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Many thanks, auch wenn
Zitat:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
auch dies eben schon eine redaktionelle Verkürzung ist, hilft es erheblich weiter.

Hätte der Richter seinen Stift bzgl. Klickpedalen und sportlicher Fahrweise stillhalten können, verbliebe die, richtig, anfechtbare, Argumentation mit dem Schutz des Helmes.
Dazu gibts aber aus der Zeit der Einführung von Sicherheitsgurten im Auto leider Gottes jede Menge Präzedenzen.
Das vollkommen unnötige Gewäsch über "Sportlichkeit" disqualifiziert den Richter an dieser Stelle deutlich. Die 40% wären auch ohne begründbar gewesen, wahrscheinlich hätte er Ärger daheim bekommen, weil ein Helm die Dauerwelle zerdrückt.
Die Erschaffung von Radfahrern erster und zweiter Klasse sollte dem Gesetzgeber überlassen bleiben, der sah bisher aus gutem Grund davon ab (Auch wenn das hier einige immer gern anders wollen, aber ihr seht ja, wohin das führt).
In Summe fühle ich mich aber mit meiner ersten Einschätzung bestätigt: selber nachlesen hilft.
 
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Aber nicht für den eigentlichen Vorfall! Nur für die Folgeschäden am eigenen Körper.
Im Klartext bedeutet dieses Urteil, dass der Versicherer des Unfallverursachers nicht für Kopfverletzungen und deren Folgen des Opfers haften muss, da das Opfer, wenn es keinen Helm trägt, durch grobe Fahrlässigkeit eine Teilschuld an der Entstehung der Verletzungen hat....
Demnächst erwarte ich eine konsequente Rechtsprechung, und die passende Bild-Zeitungsschlagzeile liest sich dann wohl so...

S-Klassefahrer schießt Frau im Kleinwagen von der A45

...der Fahrerin war zwar keinerlei Fahrfehler nachzuweisen, aber sie fuhr ein 15 Jahre altes Kleinwagenmodell mit nur einem Airbag, ohne Seitenaufprallschutz, Gurtstraffer und Schleudersitz. Daher muss sie ihren Krankenhausaufenthalt und die 8-monatige Reha selbst zahlen...
...Leute, sind wir schon so weit?? :spinner:
 
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Ist schon ein Unterschied ob man ganz ohne Knautschzone unterwegs ist oder sich bei Aldi oder Lidl ein absolutes Mindesmaß an Schutz für deutlich unter 50 Euro kaufen kann!
Muß ja kein S-Klasse-Helm sein, ein Kleinwagen ist besser als nix!
 
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Ist schon ein Unterschied ob man ganz ohne Knautschzone unterwegs ist oder sich bei Aldi oder Lidl ein absolutes Mindesmaß an Schutz für deutlich unter 50 Euro kaufen kann!
Muß ja kein S-Klasse-Helm sein, ein Kleinwagen ist besser als nix!
Dann überzeuge mich (Helmbefürworter) bitte durch objektiv gewonnene, nicht entkräftbare Daten von der Wirksamkeit eines Helmes, denn bisher steht ein solcher unanfechtbarer Beweis sowohl von forschender, Daten erhebender als auch in zahllosen Helmthreads diskutierender Seite aus.
 
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Ein Helm hilft schon mal mindestens gegen Abschürfungen an den durch ihn bedeckten Stellen! :p

Ansonsten kann es gar nicht verkehrt sein die einwirkende Kraft auf eine größere Fläche zu verteilen und sogar einen Teil davon durch das Helmmaterial absorbieren zu lassen.
Dafür braucht man keine statistischen Daten, da reicht physikalisches Grund(schul)wissen gepaart mit gesundem Menschenverstand vollkommen.
Wer statt dessen objektiv gewonnene Daten braucht darf gerne weiter diskutieren, aber nicht mit mir! ;)
 
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So weit, so klar, will ich auch gar nicht bezweifeln oder diskutieren. Was mich aber stört, ist die Tatsache, dass der Richter ohne den Nachweis erbringen zu können davon ausgeht, dass der Helm (sehr laienhaft ausgedrückt) die Schäden des Radlers am Kopf um 10 % gesenkt hätte. Wie kommt er auf diesen Wert? Ist er selbst mit genau der gleichen Geschwindigkeit an der identischen Stelle mit dem gleichen Fahrzeug zusammengestoßen und trug dabei 10 % weniger Kopfverletzungen davon? Der Richter geht völlig beleglos von einer genau zu definierenden Schutzwirkung des Helmes aus und kann diese nicht durch Fakten untermauern. Ist er darauf eingegangen, dass Helmträger enger überholt werden, die Möglichkeit einer Risikokompensation besteht, das zusätzliche Gewicht des Helmes zu Wirbelsäulenverletzungen führen könnte? Hat er dafür genaue Werte und diese mit dem zusätzlichen Schutz gegengerechnet?

Ich beantworte die Fragen gleich selbst. Nein, er hat irgendwo einmal gehört, dass Helme schützen und richtet aufgrund seiner völlig subjektiven, nicht durch Fakten untermauerten Meinung. Er hätte einen identisch ablaufenden Versuch mit der selben Person (Abrollverhalten, Schutzbewegungen) zum gleichen Zeitpunkt (Erfahrungsgleichheit) durchführen müssen, was aber einfach nicht möglich ist.
 
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Der Richter hat doch gar nicht bewertet wie sehr der Helm die Kopfverletzung gemildert hätte sondern hat nur die bereits vom anderen Gericht auferlegte Mitverschuldensquote von 1/3 auf 40% "aufgerundet" weil gegen die Obliegenheit einen Helm zu tragen verstoßen wurde.
Das Drittel betrifft die Mitschuld am Unfall selbst, die durch das Verhalten begründet ist, die restlichen ca. 7% ergeben sich weil der Richter davon ausgeht, daß es bei sportlicher Fahrweise auf einem Rennrad üblich ist (Obliegenheit/Verhaltensregel) sich mit einem Helm zu schützen. Wer das trotzdem nicht tut ist deshalb nicht "schuldiger" am Unfall, mindert aber seine Rechtsposition, d.h. er bekommt einfach weniger Schmerzensgeld und Schadensersatz in Bezug auf die erlittene Kopfverletzung.
Dabei reicht der Beweis des ersten Anscheins für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Nichtbenutzen des Helms und der Kopfverletzung. Und da sind wir dann wieder bei physikalischem Grund(schul)wissen gepaart mit gesundem Menschenverstand! ;)
 
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Mönno, so ist das aber keine fesche Schlagzeile mehr.....
 
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Die "Obliegenheit" einen Helm zu tragen, warum auch immer, besteht aber gar nicht. Das bleibt die subjektive ( Fehl-) Einschätzung dieses Richters..........
 
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Die Erschaffung von Radfahrern erster und zweiter Klasse sollte dem Gesetzgeber überlassen bleiben, der sah bisher aus gutem Grund davon ab (Auch wenn das hier einige immer gern anders wollen, aber ihr seht ja, wohin das führt).

Unsinn, hier soll niemand herabgesetzt werden. Aber die Unterscheidung von Rennrädern (oder meinetwegen besonders schnellen Fahrrädern) vom Rest macht schon absolut Sinn. Das Tempo macht den Unterschied. Rennräder z.B. erreichen mühelos ein Tempo, welches man auf Radwegen (vielleicht noch kombinierten Rad-/Fußwegen) nicht fahren kann oder sollte. Und wenn man es doch tut, dann ist man entweder lebendmüde oder total rücksichtslos. Das hat jetzt noch nichts mit den Helmen zu tun, aber denjenigen, die tempobedingt auf die Straße dürfen/müssen, könnte der Gesetzgeber durchaus eine Helmpflicht verpassen. Viele Veranstalter von Radrennen oder RTFs machen das ja ohnehin schon: Teilnahme nur mit Helm.
 
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