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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Ich denke, man könnte auch mal den ADFC-Brandenburg mit ins Boot holen :), die kümmern sich doch auch um Missstände!

Wegen meiner Widersprüche habe ich die Ortsvereine in Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow informiert. Neigung sich selbst auch einzuschalten, haben die aber wohl eher nicht. Die Vereine als solches können solche Verfahren nicht betreiben und sich auch nicht beteiligen. Der Ortsverein in Kleinmachnow unterstützt nach eigener Darstellung noch einen offenbar ziemlich aufwändigen Rechtsstreit um Radwegbenutzungspflichten in Kleinmachnow.
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Heute gab es gleich doppelt Post:
Das Straßenverkehrsamt in LDS lehnt meine Ersuchen vom 17.8.12 (Gemeine Schönefeld) bzw. 17.9.12. (Kreis Dahme-Spreewald) in Selchow/Waßmannsdorf die Zeichen 240 entlang der K6169/Waßmannsdorfer Allee zu entfernen, mit Schreiben vom 28.1.13 ab (Aktenzeichen 36.21) - aus Verkehrssicherheitsgründen. Wegen des Baus von BER und des neuen Messegeländes sind neue Zielverkehre zu erwarten (LKW). Statistiken, Unfallquoten etc. liefert die Exekutive nicht.

Die untere Straßenverkehrsbehörde in BAR lehnt meine Ersuchen vom 16.8.12 in Werneuchen die Zeichen 240 entlang der B158 innerorts(!) zu entfernen, mit Schreiben vom 24.1.13 ab (Aktenzeichen 32-36.82.2012O00195) - ebenfalls aus Verkehrssicherheitsgründen. Werneuchen ist stark belasteter Verkehrsraum (Pendler, Fernreise- und Ausflugverkehr: 10.000 Kfz / 24h, also stark befahren, Schwerlastanteil bei 6,4%. Das Beste ist diese Schlussfolgerung:
Aus diesem hohen Verkehrsaufkommen lässt sich schon eine konkrete Gefahr für die Verkehrsteilnehmer ableiten, die nicht nur aufgrund fehlender Akzeptanz durch die Autofahrer, die in Eile sind oder noch einen langen Weg auf dieser bedeutenden überregionalen Straße zurückzulegen haben, entsteht, sondern auch wegen der vorhandenen Engstellen an den Verkehrsinseln innerhalb Werneuchens, die für unvorhersehbare Gefahrensituationen sorgen können
Eine gute Maßnahme zu Schutz ist deshalb die Verkehrsentmischung. Außerdem trat seit 2010 auf dem gemeinsamen Geh-/Radweg bisher nur ein Unfall auf, weshalb die Behörde rückschliesst, dass sich die Radfahrer auf sicherem Terrrain bewegen.

Da muss wohl leider die 2. Runde eingeleutet werden.
 
Na is'doch klar: Wenn diese Verkehrsinseln für "unvorhersehbare Gefahrensituationen" sorgen, dann...

...dann müssen sie weg, und zwar unverzüglich!

Abgesehen davon ist das Konzept einer autonom und planlos handelnden Verkehrsinsel wirklich gut! Vielleicht kann man die auch so umprogrammieren, dass sie, zuverlässig und vorhersehbar, aber der aktuellen Verkehrslage angepasst Hilfestellung leisten können? Fußgängern z.B. beim Überqueren der B158? So wie beschrieben ist das ja ein unhaltbarer Zustand...

Gruß, svenski.
 
Das Straßenverkehrsamt in LDS lehnt meine Ersuchen vom 17.8.12 (Gemeine Schönefeld) bzw. 17.9.12. (Kreis Dahme-Spreewald) in Selchow/Waßmannsdorf die Zeichen 240 entlang der K6169/Waßmannsdorfer Allee zu entfernen, mit Schreiben vom 28.1.13 ab (Aktenzeichen 36.21) - aus Verkehrssicherheitsgründen. Wegen des Baus von BER und des neuen Messegeländes sind neue Zielverkehre zu erwarten (LKW). Statistiken, Unfallquoten etc. liefert die Exekutive nicht.

War klar, dass das kommt. Damit steht aber auch fest: Bei der derzeitigen Verkehrslage hält die Behörde selbst die Radwegbenutzungspflicht für rechtswidrig. Sie ist daher aufzuheben. Selbstverständlich kann die Behörde sie jederzeit neu anordnen, wenn tatsächlich erheblich mehr Gefahr besteht.

Die untere Straßenverkehrsbehörde in BAR lehnt meine Ersuchen vom 16.8.12 in Werneuchen die Zeichen 240 entlang der B158 innerorts(!) zu entfernen, mit Schreiben vom 24.1.13 ab (Aktenzeichen 32-36.82.2012O00195) - ebenfalls aus Verkehrssicherheitsgründen. Werneuchen ist stark belasteter Verkehrsraum (Pendler, Fernreise- und Ausflugverkehr: 10.000 Kfz / 24h, also stark befahren, Schwerlastanteil bei 6,4%. Das Beste ist diese Schlussfolgerung:
Eine gute Maßnahme zu Schutz ist deshalb die Verkehrsentmischung. Außerdem trat seit 2010 auf dem gemeinsamen Geh-/Radweg bisher nur ein Unfall auf, weshalb die Behörde rückschliesst, dass sich die Radfahrer auf sicherem Terrrain bewegen.

Das wird schwer, fürchte ich. Stets gilt allerdings: Verkehrsmenge allein ist noch nicht gefährlich. Ich kenn das nicht, aber wenn's da übersichtlich und breit genug ist, dann ist bei der innerorts geringeren Geschwindigkeitsdifferenz auch bei starkem Verkehr Fahrbahnbenutzung keine erhöhte Gefahr. So siehts die VLB Berlin zum Beispiel für den Kaiserdamm. Svenski hat natürlich auch Recht: Wenn die Verkehrsinseln mehr Gefahr schaffen als sie vermeiden, ist das ein im Vergleich zu Streckenverboten milderes Mittel, auf Gefahren zu reagieren & müssen die weg. Umgekehrt ist auch zu beachten: Radler auf der Fahrbahn zwingen zu mehr Aufmerksamkeit & vielleicht auch immer mal wieder zu geringerer Geschwindigkeit. Das bringt mehr Sicherheit. Die Argumentation mit dem Unfall deutet darauf hin: Die Behörde will abwägen, wo Radfahrer sicherer sind: Auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg. Das entspricht jedoch nicht der Rechtslage. Fahrbahnbenutzung darf nur verboten werden, wenn sie erheblich gefährlicher ist als Fahrradfahren allgemein. Wie sicher ein Radfahrer auf dem Radweg ist, spielt keine Rolle. Klar ist: Der Radweg muss den Vorschriften (= vor allem: Vernünftiger Belag & md. 1,50 Meter breit) entsprechen, ansonsten darf seine Benutzung allenfalls noch bei extrem hoher Gefahr auf der Fahrbahn angeordnet werden. Schließlich: Ein Unfall auf dem Radweg nicht so wenig, finde ich. Es ist nämlich nur der einzige Unfall, der gemeldet wurde. Von meinen Fahrradstürzen mit jeweils zum Glück glimpflichen Folgen jedenfalls ist kein einziger in die Statistik eingegangen.
 
Da hat sich der zuständige Bearbeiter allerdings weit aus dem Fenster gelehnt!

Der Begriff 'konkrete Gefahr' ist ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der nicht einfach in den Raum geworfen werden kann. Er wurde zwar begründet, jedoch mit einer meines Erachtens unzureichenden Begründung. Wie schon erwähnt, ist das reine Aufkommen keine konkrete Gefahr, maximal eine abstrakte. Wie eine Verkehrsinsel eine Gefahr darsfellen kann ist mir auch ein Rätsel - ein Fahrzeug hinter einem Radfahrer kann den Bereich vor diesem gut einsehen, also könnte daraus keine Gefahr entstehen wenn das KFZ zB ein Überholmanöver durchführen will. Besonders weil gleichzeitig der Sicherheitsabstand von 1,5m bedeutet, dass der Fahrer von der Mitte der Straße aus die Straße so gar noch weiter einsehen kann.

Insbesondere die mangelnde Rechtstreue anderer darf nur in besonders schweren Fällen zu einer Einschränkung der Rechte Dritter führen.
Und dann sollte es auch die höhere Pflicht sein, die Gefährder zu maßregeln, statt andere dafür zu bestrafen.
 
Von
aus der Antwort der unteren Straßenbehörde zitiert:

...konkrete Gefahr für die Verkehrsteilnehmer ableiten, die nicht nur aufgrund fehlender Akzeptanz durch die Autofahrer, die in Eile sind oder noch einen langen Weg auf dieser bedeutenden überregionalen Straße zurückzulegen haben...

Hätte gar nicht gedacht, dass die so ehrlich antworten. Da steht: wir stören die Autofahrer welche in Eile sind. Die Straße ist dort in der Tat nicht breit genug, um bei Gegenverkehr mit erforderlichem Seitenabstand zu überholen. Eben auch, weil dort Verkehrsinseln sind, die das zusätzlich erschweren, dazu kommen noch Kurven. Das Fazit ist somit klar: ab auf den Radweg und Platz gemacht für die eiligen Autofahrer :crash:

Vortrieb, Du hast Recht: bei meinen mindestens 3 Unfällen mit Autobeteiligung kamen die Kraftfahrer bisher immer mit einem blauen Auge davon (Haftpflicht oder gar nix). es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer recht hoch ist.
 
In Werneuchen gab es übrigens auch 2008auch einen Unfall. Eine 60-jährige Pkw-Fahrerin fuhr aus ihrer Grundstückseinfahrt heraus und übersah dabei eine sich von rechts auf dem Radweg nähernde 59-jährige Fahrradfahrerin. http://www.blaulichtatlas.de/events/11027

Zwar im benachbarten Ortsteil Seefeld, aber auch in der Gemeinde Werneuchen wurde 2012 ein Radfahrer auf der B158 von einem Lkw getötet. Es geht aber aus der Meldung nicht hervor, ob der Radfahrer auf dem Radweg war (http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1031458).
 
Hallo Deltongo,
hallo Radfreunde,

es ist richtig, dass die ADFC-Aktiven nicht in jedem Ort tätig werden können und die Mitgliederzahl auch mehr sein könnte. Trotzdem wird hier gegen die Verfahrensweise der Verkehrsbehörden etwas getan. Dass die Damen und Herren in der Verwaltung erst überzeugt werden müssen, dass sie eine Rechtsänderung zur Benutzungspflicht von vor 14 Jahren !! auch umsetzen müssen und die Radfahrer nicht ohne Gefahrenlage in den Seitenraum verdammen dürfen, bedarf dicker Bohrer für die Bretter.
Leider ist es gängige Praxis, dass dann dass Verwaltungsgericht entscheiden soll. D.h. die Behörde schiebt die Verantwortung für saubere Ermittlung und klare Definition einer Gefahr an das Gericht ab und hat erst mal 3-4 Jahre Zeit.
Wenn Radfahrer etwas dagegen unternehmen wollen, können sie sicher sein, dass eine Unterstützung durch den ADFC versucht wird.
Nicht ohne Grund läuft das vom ADFC angestrengte Verfahren gegen die Benutzungspflicht in Kleinmachnow am VG Potsdam. Gerade hier wurden (Renn-)Radfahrer auf der Straße am Wochenende von der Polizei regelmäßig abkassiert.
Wenn jetzt ein neuer Bußgeldkatalog gilt, wird die ganze Sache mit den unzumutbaren Benutzungspflichten erst recht für die Bürger teuer.
Ansonsten würde ich es begrüßen, wenn Verfahren gebündelt werden. Ein Flickenteppich an Verfahren führt nicht zum nachhaltigen Erfolg in der Fläche.
 
Der Brief geht morgen raus.

deltongo-berlino
Brauchst du noch "Beihilfe" beim Teilstück Gosen - Neu-Zittau (ist da Neu-Zittau innerorts auch mit drin?) oder Neu-Zittau - Erkner (sowie innerorts?)

Ich würde ja fast noch weiter gehen und anregen, das Teilstück von Steinfurt bis Hartmannsdorf als Fahrradstraße zu erklären. Wenn ich überlege, was wir das schon für krasse Aktionen hatten... Gott sei Dank nur wenige Einzelfälle.
 
Wenn Radfahrer etwas dagegen unternehmen wollen, können sie sicher sein, dass eine Unterstützung durch den ADFC versucht wird.
Nicht ohne Grund läuft das vom ADFC angestrengte Verfahren gegen die Benutzungspflicht in Kleinmachnow am VG Potsdam. Gerade hier wurden (Renn-)Radfahrer auf der Straße am Wochenende von der Polizei regelmäßig abkassiert.

Finde ich gut & drücke für das Verfahren Kleinmachnow die Daumen. Melde Dich doch mal, wenn da die Verhandlung an steht. Die ist nämlich öffentlich & würde ich mir sehr gern anschauen. Neu ist mir, dass das Verwaltungsgericht in Potsdam offenbar schon einmal eine Radwegbenutzungspflicht in Kleinmachnow gebilligt hat. Über juris ist das Urteil nicht zu finden. Hast Du vielleicht das Aktenzeichen? Ich vermute stark: Es fiel vor dem BVerwG-Urteil vom 18.11.2010.


Ansonsten würde ich es begrüßen, wenn Verfahren gebündelt werden. Ein Flickenteppich an Verfahren führt nicht zum nachhaltigen Erfolg in der Fläche.

Da bin ich anderer Meinung. Spürbarer Erfolg ist nur möglich, wenn sich immer einer, der sich halbwegs auskennt, etwas rechtswidrige Benutzungspflicht vornimmt & ihr widerspricht & notfalls vor Gericht zieht. Der Aufwand für eine Bündelung der Verfahren ist von keinem - auch nicht dem ADFC-Bundesverband - zu schaffen. Brandenburg-weit geht das um hunderte von Verfahren - mindestens. Außerdem ist es wohl nicht sinnvoll, wenn die Protagonisten des ADFC kompromisslos auf juristischen Konflikt setzen. Als ADFC könnt Ihr auf Dauer mehr erreichen, wenn Ihr mit den Behörden im Gespräch bleibt & sie sich Eure Vorschläge zumindest mal noch ernsthaft anhören.
 
Der Brief geht morgen raus.

deltongo-berlino
Brauchst du noch "Beihilfe" beim Teilstück Gosen - Neu-Zittau (ist da Neu-Zittau innerorts auch mit drin?) oder Neu-Zittau - Erkner (sowie innerorts?)

Ich würde ja fast noch weiter gehen und anregen, das Teilstück von Steinfurt bis Hartmannsdorf als Fahrradstraße zu erklären. Wenn ich überlege, was wir das schon für krasse Aktionen hatten... Gott sei Dank nur wenige Einzelfälle.

Ja, ich habe auch für Neu Zittau und Gosen um eine innerörtliche Überprüfung gebeten. Das Straßenverkehrsamt nannte mir als Terminziel für alle erforderlichen Abstimmungen Mai 2013. Weiter wurde mir mitgeteilt:

Gern dürfen Sie vortragen, wo und wodurch Sie sich in Ihren Rechten durch die aktuelle Beschilderung beeinträchtigt fühlen und was von Erkner bis Gosen aus Sicht der Radfahrer sicherer bzw. besser gestaltet werden soll.

Wenn Euch dazu noch Argumente einfallen, sagt Bescheid. Ansonsten habe ich von den Radwegen in Gosen und Neu Zittau auch Bilder gemacht. LOS erscheint mir deutlich kooperativer als LDS oder BAR. Ich habe mit dem Amt in LOS schon in Schöneiche gute Erfahrungen gemacht. Bei den anderen Ämtern in Brandenburg scheint eher der Gang vor der das VerwG nötig zu sein - wie auch hier in diesem Thread schon erwähnt.
 
Update zur Werneuchen bzw. zur B 158: Wie ich gestern erfuhr, legte am 18. Juli 2011 ein in dieser Sache sehr bewandter RA Widerspruch gegen die Benutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radweges an der B 158 zwischen Ahrensfelde und Werneuchen einschließlich der Ortsdurchfahrten von Ahrensfelde, Ahrensfelde OT Blumberg, Werneuchen OT Seefeld und Werneuchen ein. Die Sache ist jetzt beim VerwG FFO.
 
Auch beim Verwaltungsgericht können Betroffene Beteiligung beantragen. Gut wäre: Das Aktenzeichen zu kennen. Und dann ungefähr so:
An​
Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder​
Logenstraße 13​
15230 Frankfurt​
In dem Verfahren des​
(Kläger) ./. Landkreis Barnim (Aktenzeichen)​
beantrage ich, mich gem. § 65 II VwGO beizuladen und mir Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Ich fahre die B158 ebenfalls gelegentlich mit dem Fahrrad entlang und halte die Radwegbenutzungspflicht dort ebenfalls für rechtswidrig.​
Grüße,​

Wichtig: 3 X ausdrucken, mindestens 1 davon unterschreiben & alles in einen Umschlag & adressieren & los. Kosten können Euch nur auferlegt werden, wenn Ihr selbst Anträge stellt.
 
Auch beim Verwaltungsgericht können Betroffene Beteiligung beantragen. Gut wäre: Das Aktenzeichen zu kennen. Und dann ungefähr so:
An​
Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder​
Logenstraße 13​
15230 Frankfurt​
In dem Verfahren des​
(Kläger) ./. Landkreis Barnim (Aktenzeichen)​
beantrage ich, mich gem. § 65 II VwGO beizuladen und mir Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Ich fahre die B158 ebenfalls gelegentlich mit dem Fahrrad entlang und halte die Radwegbenutzungspflicht dort ebenfalls für rechtswidrig.​
Grüße,​

Wichtig: 3 X ausdrucken, mindestens 1 davon unterschreiben & alles in einen Umschlag & adressieren & los. Kosten können Euch nur auferlegt werden, wenn Ihr selbst Anträge stellt.
Wer das machen will, kann mich kurz per Unterhaltung kontaktieren bzgl. Aktenzeichen.
 
Ich war schon einige Zeit nicht mehr in LOS oder LDS unterwegs, jedoch finde ich, merkt man schon am Straßenverkehr insgesamt, wie die Haltung dort (in der Verwaltung) gegenüber Radfahrern ist. Die Verwaltung ist meist auch ein Spiegel der dortigen Gesellschaft. So finde ich LOS und LDS deutlich angenehmer als BAR..
Werde mir jedoch demnächst auch mal Zeit nehmen, und den zuständigen Behörden das Leben schwer machen..
 
Finde ich gut & drücke für das Verfahren Kleinmachnow die Daumen. Melde Dich doch mal, wenn da die Verhandlung an steht. Die ist nämlich öffentlich & würde ich mir sehr gern anschauen. Neu ist mir, dass das Verwaltungsgericht in Potsdam offenbar schon einmal eine Radwegbenutzungspflicht in Kleinmachnow gebilligt hat. Über juris ist das Urteil nicht zu finden. Hast Du vielleicht das Aktenzeichen? Ich vermute stark: Es fiel vor dem BVerwG-Urteil vom 18.11.2010.




Da bin ich anderer Meinung. Spürbarer Erfolg ist nur möglich, wenn sich immer einer, der sich halbwegs auskennt, etwas rechtswidrige Benutzungspflicht vornimmt & ihr widerspricht & notfalls vor Gericht zieht. Der Aufwand für eine Bündelung der Verfahren ist von keinem - auch nicht dem ADFC-Bundesverband - zu schaffen. Brandenburg-weit geht das um hunderte von Verfahren - mindestens. Außerdem ist es wohl nicht sinnvoll, wenn die Protagonisten des ADFC kompromisslos auf juristischen Konflikt setzen. Als ADFC könnt Ihr auf Dauer mehr erreichen, wenn Ihr mit den Behörden im Gespräch bleibt & sie sich Eure Vorschläge zumindest mal noch ernsthaft anhören.
 
Hallo vorTrieb
in Kleinmachnow wurde von einem Radfahrer eine Klage im Verfahren zur Benutzungspflicht am VG Potsdam aufgund der Aussage des Richters, dass die Radwege gut und sicher benutzbar seien und das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg habe, zurückgezogen.
Die UVB ist der Auffassung, dass dieses durch ein Protokoll festgehaltene Ergebnis nur durch eine neue Rechtsprechung aufgehoben werden kann.
Das damalige unkoordinierte und aus meiner Sicht zu früh zurückgezogene Klageverfahren muss nun aus der Welt geschafft werden.
Wenn Klageverfahren unkoordiniert an den VG's laufen besteht nicht nur ein rrhebliches Risiko der umzureichenden bzw. falschen Begründung, sondern das Risiko von nicht erwünschter Abweisung von Klagen.
Bestes Beispiel ist das Urteil des VGH Bayern azur Zulässigkeit der Radwegebenutzungspflicht bei Unterführungen au 04/2012.
Dieses Urteil hätte vermieden werden können!
Das Angebot einer fachlichen Unterstützung durch den ADFC sowie auch einer Koordination vergleichbarer Verfahren in den jewiligen Bereichen ist entsprechend unserer Recourcen möglich.
Dazu besteht die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten.

Radfreunde und Mitglieder des ADFC sollten sich dazu auch an die Ortsgruppen wenden, damit hier eine gute Strategie für die Aufhebung der Benutzungspflicht gefunden wird und doppelte kostenintensive Verfahren wie in Klm vermieden werden.
Kontakt über adfc-kleinmachnow.de oder Landesgeschäftsstelle.
Gruss Staenradler
 
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