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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Berlin

vorTrieB

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Neukölln
Berlin bessert sich schon, aber an zahllosen Stellen ärgern mich immer noch Alt-Radwegbenutzungspflichten, obwohl seit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil von vor über zwei Jahren klar ist, dass die aufzuheben sind. Zwei besonders ärgerliche habe ich mir als gelernter Rechthaber jetzt persönlich vorgenommen & werde so bald wie möglich das Verwaltungsgericht zu Hilfe rufen, wenn das nicht schon so klappt: Columbiadamm Richtung Schöneberg zwischen Golßener Straße & Platz der Luftbrücke und Hermannstraße Richtung Kreuzberg zwischen Flughafenstraße und Hermannplatz.

Wer sich - auch ohne eigene Anträge zu stellen - am Verfahren beteiligen will, schickt ungefähr so was:

An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Verkehrslenkung Berlin
Flughafengebäude Tempelhof
Tempelhofer Damm 45, Bauteil 6
12101 Berlin
Antrag auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Hermannstraße Richtung Kreuzberg zwischen Flughafenstraße und Hermannplatz
und Columbiadamm Richtung Schöneberg zwischen Golßener Straße und Platz der Luftbrücke
Ihr Zeichen: VLB B 53 B5-00942/2012-27 Hermannstraße und VLB B 521 B5-01014/2012-27 Columbiadamm
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, mich gemäß it § 13 Absatz 2 Sätze 1 und 2 VwVfG an den auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht gerichteten Verfahren zu beteiligen. Soweit ich weiß, führen Sie sie unter den oben genannten Aktenzeichen. Wer es für richtig hält kann gern noch ergänzen: Ich halte die Radwegbenutzungspflicht dort ebenfalls für rechtswidrig und beantrage, sie jeweils aufzuheben.
Mit freundlichen usw.
los.

Wer selbst die Aufhebung von alten Radwegbenutzungspflichten beantragen will: An normalen Straßen sind die Straßenverkehrsbehörden bei den Bezirksämtern zuständig & bei Straßen von übergeordneter die Verkehrslenkung Berlin. Ich schicke jedem Interessenten gern meine beiden Anträge als Mustertext. Gegen Radwegbenutzungspflichten, auf die Ihr innerhalb des letzten Jahres erstmals getroffen seid, könnt Ihr Widerspruch einlegen. Das geht im Prinzip genau so, erhöht allerdings die Erfolgsaussichten :)

Gut wäre außerdem, wenn sich noch ein paar Radfahrer finden, die ggf. bereit sind, vor dem Verwaltungsgericht als Zeugen auszusagen, dass sie sich dort auf der Fahrbahn nicht erheblich mehr als an vielen anderen Stellen auch gefährdet fühlen. Bitte Name & Adresse als PN an mich. Zu beachten: Wenn da tatsächlich eine Ladung kommen sollte, ist die vverbindlich & geht Arbeit und anderen Verpflichtungen vor. Dafür gibt's Fahrtkostenersatz & Verdienstausfall.
 
Gute Sache vorTrieB. Unschön finde ich auch den benutzungspflichtigen Radweg am Schäferberg (B1/Königstraße). Wir sind vorletzten Sonntag tatsächlich mit dem MTB den Schäferberg wegen Winterwetter auf dem Radweg runter Richtung Potsdam. Eine Fahrerin ist dann eiskalt rechts abgebogen zum Schloss Glienicke, nichts checkend, nicht mal die Rufe und das Winken meines Sportfreundes. Weshalb hier der Senat/der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine Benutzungspflicht beibehielt, ist mir bei der geringen Verkehrsdichte und breiten Straße auch ein Rätsel.
 
Und die nächste Überprüfungsanfrage für Berlin, die gestern an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg raus ging:
Straßenname: Marienfelder Allee (südlich vom Ende der Kraftfahrstraße B101 bis nördlich Kreuzung mit der Hildburghauser Straße/dem Namitzer Damm
Straßenname: Friedenfelser Straße
Straßenname: Straße 427
Die B101 geht zwar von der Friedenfelser Str. noch weiter mit einem benutzungspflichtigen Radweg Richtung Stadtzentrum, aber da fahre ich fast nie. Kenne also die Ecke eher nicht.
 
"Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich beabsichtige die Benutzungspflicht in dem beantragten Bereich der Hermannstraße (= Fahrtrichtung Kreuzberg zwischen Flughafenstraße und Hermannplatz) weitestgehend aufzuheben. Hierfür ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren ggü. dem Polizeipräsidenten in Berlin und dem Straßenbaulastträger erforderlich. Darüberhinaus sind Anpassungen im Bereich der Lichtzeichenanlagen erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahmen wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen", schreibt mir die Verkehrslenkung Berlin heute.

Ich weiß jetzt nicht so recht, ob und wie viel länger ich warten soll, bevor ich dann vielleicht doch noch das Verwaltungsgericht einschalte. Was meint Ihr?
 
Der Berliner Senat antworte in diesem Zusammenhang bereits am 5. Juli 2011:
Bei einer Reihe von Strecken mit angeordneter Radwegbenutzungspflicht kann die Entfernung von Verkehrszeichen angeordnet werden, wenn die Prüfung ergeben hat, dass diese nicht weiterhin aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse im Interesse der Sicherheit der Radfahrer/-innen zwingend geboten ist. Dies hat allerdings zur Folge, dass infolge der Abordnung sämtliche LZA im Hinblick auf die verlängerten Räumzeiten angepasst werden müssen. Nach der Entscheidung, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben, ist eine Umprogrammierung der LZA die Voraussetzung für die konkrete Entfernung des Verkehrszeichens durch den Straßenbaulastträger. Erst nach Erarbeitung neuer verkehrstechnischer Unterlagen kann die Verkehrslenkung Berlin als Straßenverkehrsbehörde eine abschließende verkehrsrechtliche Anordnung hinsichtlich neuer Signalzeiten der LZA und Entfernung der Zeichen 237 StVO treffen. Dieses Verfahren nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch. Da es sich bei den noch verbliebenen Strecken mit Benutzungspflicht häufig um Hauptverkehrsstraßen mit Bus- oder Straßenbahnführung handelt, muss hier mit besonders aufwendigen Prüf-, Abstimmungs- und Anordnungsverfahren gerechnet werden, die im Rahmen der vorhandenen personellen und organisatorischen Gegeben
Wenn Du nicht noch ein paar Monate warten möchtest, wäre das VerwG wohl die rechte Option. Ich kann aber noch jemand fragen, was seine Erfahrungswerte sind.
 
"Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich beabsichtige die Benutzungspflicht in dem beantragten Bereich der Hermannstraße (= Fahrtrichtung Kreuzberg zwischen Flughafenstraße und Hermannplatz) weitestgehend aufzuheben. Hierfür ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren ggü. dem Polizeipräsidenten in Berlin und dem Straßenbaulastträger erforderlich. Darüberhinaus sind Anpassungen im Bereich der Lichtzeichenanlagen erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahmen wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen", schreibt mir die Verkehrslenkung Berlin heute.

Ich weiß jetzt nicht so recht, ob und wie viel länger ich warten soll, bevor ich dann vielleicht doch noch das Verwaltungsgericht einschalte. Was meint Ihr?

Meine Erfahrung mit einem bestimmten Mitarbeiter der Verkehrslenkung in Bezug auf meine Anregungen zur Verkehrsführung für RadlerInnen am Bikinihaus sind sehr gut. Mein bzw. unser Problem wurde schnell verstanden und die Verkehrsführung rasch geändert....Noch heute habe ich Kontakt zu ihm und mitgeteilte Missstände werden schnell bearbeitet.
Ich meine, Du solltest warten, bevor Du mit der "Keule" Verwaltungsgericht kommst. Das schon aus pschychischen Gründen dem "Gegenüber" gegenüber :).
Waren irgendwelche Fristen zu beachten :)?
Viele Grüße RF
 
Ich habe unter Bezug auf vorTrieBs Anträge ebenfalls widersprochen und das Schreiben von der VLB bekommen. Es sind keine Fristen zu beachten.
 
Ich finde auch: Inhaltlich ist an der Arbeit der Verkehrslenkung in den letzten Jahren nichts auszusetzen: Keine Benutzungspflicht an neu ausgebauten Straßen wie vor der Moschee in Neukölln, Aufhebung alter wie an der Bismarckstraße & wo immer möglich Radspuren auf der Fahrbahn. Allerdings dauert das ganze gern mal, das kann tatsächlich auch sein, dass die Verkehrslenkung selbst da gar nichts für kann, sondern auf Rückmeldungen anderer Behörden warten muss. Hinzu kommt nach Lage der Dinge noch: Zu dünne Besetzung.

Ich dachte deshalb: Klare Termine setzen & dann über Untätigkeitsklagen Druck erzeugen in der Hoffnung, dass es die Verkehrslenkung weitergibt & so dort ankommt, wo es nötig ist.
 
Kannste doch immer noch machen. Oder?

In Berlin sind die Blauschilder vielfach ganz vernünftig gesetzt, d.h. vergleichsweise spärlich. Da gibt es wirklich schlimmeres, auch im Umkreis. Und wenn er sagt er will, muss aber noch auf ein paar bauliche Maßnahmen warten, dann isses doch gut. Wenn im Sommer nichts passiert ist, kannste immer noch klagen.

Wenn du Spaß hast am Streit mit den Behörden, dann könntest du z.B. den Zweirichtungsweg am Rohrdamm zw. Nonnendammalle und Saatwinkler Damm wegklagen. Der ist erstens viel zu eng (IMO schon fast für eine Richtung) und ausserdem völlig unnötig. Meistens ist da kein Verkehr und wenn doch, also zur Rush Hour, stehen die Autos ewig Schlange an den großen Kreuzungen, so daß die sowieso nicht schnell fahren können.
 
Es geht doch nicht um Spaß am Streit mit den Behörden! Die eine Strecke am Columbiadamm geht direkt entlang der Polizeikaserne. Die Exekutive kennt da die extrem schlechte Situation für Radfahrer aus nächster Nähe. Wenn die VLB dünn besetzt ist und dann erst noch nach Aufforderung handelt, dann ist das eine Frage, wie das Land Berlin die Prioritäten setzt. Als Bürger kann ich aber sowohl eine funktionierende Administration als auch keinen unnötigen Zwang, Radwege benutzen zu müssen, erwarten. Warum sonst ist es denn zum Urteil des BVerwG gekommen.

Die Stelle Rohrdamm zw. Nonnendammalle und Saatwinkler Damm kenne ich nicht. Aber GerdO, Du kannst gerne einen Widerspruch verschicken.
 
...Zweirichtungsweg am Rohrdamm zw. Nonnendammalle und Saatwinkler Damm ...

Ich finde auch: Die Radwegbenutzungspflicht da ist rechtswidrig. Aber weil mir das Streiten mit der Behörde nicht wirklich Spaß macht & ich da nur alle Jubeljahre mal lang fahre, halte ich mich da raus. Klar ist wohl auch: So lange da nicht Du oder sonst jemand den Abbau der blauen Schilder beantragt, passiert da bis auf weiteres auch nix. Die Behörde arbeitet erklärtermaßen erst einmal alle Anträge ab & das dauert aus den genannten Gründen & ändert sich das Tempo auch nicht, so lange es alle klaglos akzeptieren, fürchte ich.

Vielleicht angemessen: Der Behörde freundlich & bestimmt ab heute noch mal drei Monate & damit insgesamt 5 statt 3 geben?
 
Ich verstehe es so, dass sie nicht (schneller) können. Am Wollen liegts ja offenbar nicht. Für die Unterbesetzung können sie nicht. Dass man hier Prioritäten einfordern kann, möchte ich stark bezweifeln.

Den Druck, den Du mit einer Frist aufbauen möchtest, baust Du deshalb in erster Linie für Dich selbst auf. Und jede Klage zieht einen Rattenschwanz an weiteren gebundenen Ressourcen (auf beiden Seiten) nach sich. Ich würde das mit Augenmaß beobachten und durchaus regelmäßig mal freundlich nachfragen. Btw. nachdem nun auch mir die geografische Nähe klargeworden ist: ich würde (mein Engagement mal vorausgesetzt) dort sogar vorbeifahren :)
 
Die VLB hat in einem früheren Schreiben (2011) erklärt, dass die gesetzten Ausführungsfristen für die Anpassungen der Signalzeitenpläne einheitlich geregelt sind und als Termin für die Umsetzung i.d.R. von 20 Wochen auszugehen ist. Sprich wenn die VLB das OK für das Entfernen gegeben hat, kann es offiziell gut 5 Monate dauern, bis die Abstimmungen erfolgt sind und die Radwegebenutzungspflicht durch Verkehrszeichenentfernung vor Ort aufgehoben wird. In einem konkreten Fall dauert es derzeit aber aktuell mehr als 3x so lange.
Die entscheidende Novelle der StVO ist übrigens von 1997, sprich seitdem dürften wir den rechtswidrig benutzungspflichtigen Radweg vor der Haustür der VLB haben, der offenbar bisher klaglos akzeptiert wurde. Von daher denke ich, der VLB 5 Monate statt 3 Monate zuzugestehen, wäre nett. Aber ich fürchte, es wird wenig bringen.
 
Vielleicht angemessen: Der Behörde freundlich & bestimmt ab heute noch mal drei Monate & damit insgesamt 5 statt 3 geben?
Statt der Fristsetzung könntest du im nächsten Briefwechsel um eine Aufklärung über die voraussichtliche Bearbeitungszeit bitten und dir dabei eventuell eine Fristsetzung vorbehalten. Direkt eine Frist setzen, obwohl die Behörde (zumindest auf dem Papier) deinem Widerspruch entsprochen hat, baut nur unnötige Spannungen auf, die nicht automatisch in einer schnelleren Bearbeitungszeit resultieren müssen.

Insgesamt ist die Situation allerdings auch von Seiten des Senats für Radfahrer sehr gut - Der zuständige Senator ist recht Radfahrer-affin und hat sich damit zum Teil auch schon bei Autofahrern etwas unbeliebt gemacht. Er trat mal vor einiger Zeit in einer rbb-Talkshow auf (irgendwo in der ARD-Mediathek gefunden) und setzte sich außergewöhnlich stark für Radfahrer ein. Also ein Anti-Rammsau (den konnte ich mir nicht verkneifen).
 
Insgesamt ist die Situation allerdings auch von Seiten des Senats für Radfahrer sehr gut - Der zuständige Senator ist recht Radfahrer-affin und hat sich damit zum Teil auch schon bei Autofahrern etwas unbeliebt gemacht. Er trat mal vor einiger Zeit in einer rbb-Talkshow auf (irgendwo in der ARD-Mediathek gefunden) und setzte sich außergewöhnlich stark für Radfahrer ein. Also ein Anti-Rammsau (den konnte ich mir nicht verkneifen).
Du meinst wohl den Verkehrsstaatssekretär, der auch der "Fahrradbeauftragte" ist, nachdem der Senat ablehnte, eine hauptamtliche Fahrradbeauftragte oder einen hauptamtlichen Fahrradbeauftragten einzustellen:
„Der Posten des Radverkehrsbeauftragten wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr besetzt“, sagte die Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung, Petra Rohland, der taz.
[...]
Für eine vernünftige Fahrradpolitik bedürfe es eines Koordinators, der hauptamtlich angestellt sei und zudem Weisungsbefugnis habe. „Zwar gibt es schon jetzt Personal, das sich auch um Fahrradthemen kümmert – aber eben nicht ausschließlich.“ Diese Forderung wird auch vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) unterstützt. In Frankfurt am Main gebe es beispielsweise ein ganzes Fahrradbüro mit vier hauptamtlich Beschäftigten im Dienste der Stadt, sagte die ADFC-Landesvorsitzende Eva-Maria Scheel.
Dazu ist jedoch eine Anhebung des Budgets notwendig. Während der diesjährigen Haushaltsberatungen konnte ein weiteres Zusammenschrumpfen der 5,5 Millionen Euro für den Bau neuer und die Sanierung bereits bestehender Radwege gerade noch verhindert werden.
[...]
Dass nun Staatssekretär Gaebler das Amt des Fahrradbeauftragten übernehmen soll, findet Benno Koch, der den Posten bis 2009 innehatte, problematisch. „Ich hatte Anfang des Jahres an Herrn Gaebler eine Anfrage zum Thema Rad und Bahn geschickt – auf die Antwort warte ich bis heute“, sagte Koch der taz. „So etwas ist nicht die Aufgabe eines Verkehrsstaatssekretärs, der dafür keine Zeit hat – sondern die eines Fahrradbeauftragten.“
Nur weil der Bundesverkehrsminister keine Gelegenheit auslässt, diverse Radfahrer als Chaoten ("Kampfradler") darzustellen und die Bringschuld bei der Sicherheit bei den Radfahrern sieht (Helmpflicht, Warnwestenpflicht), heißt das noch lange nicht, dass in Berlin "die Situation ... von Seiten des Senats für Radfahrer sehr gut ist". Vergleicht man einen viertklassigen Radprofi mit einem fünftklassigen, wird er trotzdem kein Sieg-Anwärter für die Tour de France.

Ich sehe nicht, dass wir in Berlin mehr Geld brauchen für klassische Radwege. Aber ein sinnvoll ausgestattetes Fahrradbüro wie in z.B. Frankfurt/Main wäre ein guter Start. Dann müsste man sich nicht privat ständig mit den diversen rechtswidrigen Benutzungspflichten herum schlagen, sondern die Behörde könnte die StVO-Novelle von 1997 auch umsetzen. In Berlin-Mitte sieht das meiner Ansicht nach auch ganz gut aus. Aber in den Vierteln, wo keine Minister und Abgeordnete herumfahren, wird es eher unschön.
 
Alles richtig. Bei den Radwegen gibt's allerdings schon spürbare Fortschritte. Ich bin gestern über Sonnenallee, Urbanstraße, Möckernstraße, Stück am Kanal entlang, Potsdamer Platz, Regierungsviertel und Alt-Moabit zur Gotzkowskybrücke gefahren und siehe da: Wenn ich nichts übersehen habe, kein einziger weiß auf blauer Radler mehr. Vor Jahren gab's da noch reichlich von.
 
Am 14.1. stand in der Berliner Zeitung, daß die Radwegebenutzungspflicht auf der Schönhauser Allee zwischen Danziger und Bornholmer aufgehoben wäre. ( http://www.berliner-zeitung.de/berl...se-frei-fuer-radfahrer,10809148,21441092.html). Tatsächlich steht aber jedes zweite Schild noch da. Auf meine Nachfrage, ob diese Schilder nur vergessen worden seien, bekam ich heute folgende Antwort:

"Bei Ihrer Anfrage zur teilweisen Beibehaltung der Radwegbenutzungspflicht in der Schön-hauser Allee, im Bereich zwischen Eberswalder Straße und Bornholmer Straße, handelt es sich ausschließlich um eine verkehrsregelnde Angelegenheit. Dafür ist im Land Berlin, die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelte Verkehrslenkung Berlin, in Ihrer Eigenschaft als obere Straßenverkehrsbehörde, zuständig.

Aus der mir vorliegenden Stellungnahme des Mitarbeiters dieser Behörde, welcher die ent-sprechende Verkehrsanordnung getroffen hat, Herrn Holger Chall, VLB B 213, erlaube ich mir Ihnen die Begründung für die teilweise Beibehaltung der Radwegbenutzungspflicht in der Schönhauser Allee wörtlich wiederzugeben.

„Für die Lichtzeichenanlage (LZA) Schönhauser Allee / Bornholmer Straße-Wisbyer Straße, sowie diverse andere LZA, ist die Beibehaltung der Radwegbenutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterhin erforderlich.
Begründet wird dies unter anderem damit, dass die links abbiegenden Radfahrer im jeweili-gen Stauraum der Schönhauser Allee die im linken Fahrstreifen befindlichen Gleise der Straßenbahn queren müssten, um abbiegen zu können. Hierbei bestehen, insbesondere bei Dunkelheit und Nässe, erhöhte Sturzgefahren, die in den stark befahrenen Stauräumen zu Unfällen mit schweren Personenschäden führen können.
Praxisuntersuchungen bei den Berliner Verkehrsbetrieben, bei denen auch Vertreter des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) teilgenommen haben, haben gezeigt, dass bei Querungen von Straßenbahngleisen in kleinem Winkel in jedem Fall eine erhebliche Sturz-gefahr besteht.


Zu Ihrer Information teile ich Ihnen vorsorglich mit, dass gegen die Beibehaltung der Rad-wegbenutzungspflicht an dieser LZA bereits ein Widerspruchsverfahren anhängig ist.“

Gemäß den oben genannten Ausführungen handelt es sich in der Schönhauser Allee also nicht um eine noch nicht vollständig vollzogene Beschilderung, sondern um Radwegab-schnitte die von der Straßenverkehrsbehörde als weiterhin benutzungspflichtig angeordnet sind.

Mit freundlichen Grüßen
Jens-Holger Kirchner
"

Twobeers
 
seltendämlich. Im umkehrschluss -der mE in fragen von verkehrssicherheit ausahmsweise mal zulässig ist- hiesse das, überall wo strassenbahnschienen sind muss eine benutzungspflicht (natürlich mit entsprechender infrastruktur her). verwaltungsverschwurbler :/
 
Tatsächlich gibt's auch eine gar nicht so geringe Zahl von blauen Schildern, wo die Verkehrslenkung inzwischen die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben & die Entfernung der Schilder angeordnet hat, sie aber immer noch stehen. Für die Entfernung ist nämlich der Straßenbaulastträger & nicht die Verkehrkehrslenkung zuständig. Und der fängt wohl dann immer erst an zu überlegen, ob da neue Striche auf die Straße sollen, die Ampelschaltung zu ändern ist und was weiß ich nicht noch alles. Beispiel: Die Potse. Da gibts schon seit vielen Monaten so ziemlich keine Benutzungspflicht mehr, aber noch reichlich Schilder. Die Sache liegt jetzt trotz einsichtiger Behörde doch wieder beim Verwaltungsgericht...:-(.
 
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