Sorry, aber da muss ich widersprechen. Ich verwies in meinem Beitrag ausdrücklich auf
"unter bestimmten Bedindungen" was diese im Einzelfall sind muss man nachschauen. Die Gewährleistung ist, wie
@lagaffe korrekt schrieb,
immer auf Mängel zum Kaufzeitpunkt beschränkt. Nach 6 Monaten geht die Beweislast vom Verkäufer auf den Käufer über. Dieser muss
nachweisen dass ein Schaden auf auf einen Mangel zum Kaufzeitpunkt zurück zu führen ist. Eine Garantie garantiert das was in den Garantiebedingungen steht. Es gibt natürlich Garantien die das bedruckte Papier nicht wert sind, aber bei einer seriösen Garantie ist meist die Funktion des Produkts mit bestimmten Ausschlüssen garantiert und eben nicht daran gebunden dass ein Mangel bereits beim Verkauf bestand.
Genau deshalb stellte ich die Frage nach den 6 Monaten. Vor den 6 Monaten ist man als Verbraucher in der Regel mit der Gewährleistung besser gestellt. Nach den 6 Monaten kann eine Abwicklung über die Garantie besser sein.