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Fahren auf der Strasse

Das kann ich mir für die Durchführung von Rennveranstaltungen nicht vorstellen.

Ja, ich weiß, klingt komisch, ist aber wirklich so.
Lies dir mal die Verpflichtungserklärung eines Lizenzantrages durch:
http://www.badischer-radsportverband.de/uploads/media/BDR_Lizenzantrag_2012.pdf

Dort steht unter anderem:
"Ich weiß, dass bei Rennen auf öffentlichen Straßen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist"
Das muss jeder Lizenzfahrer in Deutschland unterschreiben. Als Lizenzfahrer bewegt man sich also während Rennen auf öffentlichen Strassen strenggenommen in einem Graubereich. Wie schon gesagt, meinte der Polizist mit dem ich am Rande eines Rennens sprach, das die Polizei bei Stürzen mit Fremdschuld eigentlich tätig werden müsste und den Unfallhergang genau untersuchen müsse. Der Verursacher kann dann auch ganz normal rechtlich haftbar gemacht werden.

Genauso wie z.B. ein Fußballspieler der krass gefoult wird (Bänderriss oder sowas) seinen Gegenspieler wegen Körperverletzung anzeigen könnte.....macht dort halt niemand, obwohl es rechtlich möglich wäre.
 
Wie sieht denn das dann mit Profirennen aus? Wenn die Sperrung für den öffentlichen Verkehr die StVO nicht aufhebt, wäre ja quasi alles, was da passiert völlig rechtswidrig.

Da kann ich dir nun leider nicht sagen, was im Reglement der UCI steht. Bisher musste ich mich da nur mit dem BDR und den entsprechenden Landesverbänden beschäftigen ;)
 
Da kann ich dir nun leider nicht sagen, was im Reglement der UCI steht. Bisher musste ich mich da nur mit dem BDR und den entsprechenden Landesverbänden beschäftigen ;)

Auf gesperrter Strecke gilt für die Dauer der Sperrung nicht die StVO. Was gilt, dazu äußert sich der Veranstalter. Bitte mal lesen, was du vor einem Rennen unterschreibst.
 
Ja, ich weiß, klingt komisch, ist aber wirklich so.
Lies dir mal die Verpflichtungserklärung eines Lizenzantrages durch:
http://www.badischer-radsportverband.de/uploads/media/BDR_Lizenzantrag_2012.pdf

Dort steht unter anderem:
"Ich weiß, dass bei Rennen auf öffentlichen Straßen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist"

Diese Bestimmung ist insofern Unsinn, als dass in D Radrennen im öffentlichen (also während der Veranstaltung für andere Verkehrsteilnehmer frei zugänglichen) Verkehrsraum ohne Sperrung der Straße üblicherweise nicht genehmigt werden. Das geht so aus den Verwaltungsvorschriften zu StVO hervor. Anders sieht es bei touristischen Veranstaltungen aus, wo der Veranstalter den Behörden versichern kann, dass die Veranstaltung keinen Renncharakter hat. Dort wird selbstverständlich im öffentlichen Verkehrsraum nach den Regeln der StVO gefahren, aber das ist wiederum kein Rennen.
Mit der Sperrung der öffentlichen Straße wird diese zum nichtöffentlichen Veranstaltungsgelände des Rennveranstalters. Dort hat der Veranstalter das Hausrecht und es gilt dann das Reglement des Veranstalters.
Das heisst ja nicht, dass dort ein rechtsfreier Raum entsteht, sondern nur, dass die Regeln der StVO nicht zwangsläufig gelten.

Zu "Vor dem Rennen unterschreibt man nichts" muss gesagt werden, dass jeder Teilnehmer mit der Anmeldung zu einem Radrennen ausdrücklich die Teilnahmebedingungen des Veranstalters anerkennt.
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch du hast dich regelkonform zu verhalten. Mach doch mal bei der "Kinderfahrradschule" mit. Da lernst du solche Kleinigkeiten, wie: Ampel, Vorfahrt, Radwege, ...
Alternativ, einfach mal ein wenig in der StVO rumschmökern. ;)
Wieso unterstellst du mir eigentlich, dass ich gegen alle Strassenregeln verstosse. Habe ich das geschrieben??? Ich schrieb, dass ich manchmal unsicher bin(in seltenen Situationen), ob man da mit dem Rad lang kann.



Das Fehlverhalten Anderer rechtfertigt eigenes Fehlverhalten ebenfalls nicht.

Nochmal, welches eigene Fehlverhalten??? Nur weil ich kein Führerschein habe, bedeutet das für dich, dass ich gegen alle Regeln verstosse??
 
Diese Bestimmung ist insofern Unsinn, als dass in D Radrennen im öffentlichen (also während der Veranstaltung für andere Verkehrsteilnehmer frei zugänglichen) Verkehrsraum ohne Sperrung der Straße üblicherweise nicht genehmigt werden. Das geht so aus den Verwaltungsvorschriften zu StVO hervor.
In anderen Ländern gibt es jedoch Radrennen ohne Absperrung der Straße, wie z.B. das RAAM (USA) und RAA (Östereich).
 
In anderen Ländern gilt nicht die deutsche StVO. Es wäre fahrlässig und dumm, sich im Ausland auf deutsche Verordnungen zu berufen.
 
In anderen Ländern gibt es jedoch Radrennen ohne Absperrung der Straße, wie z.B. das RAAM (USA) und RAA (Östereich).

Wenn ein Rennen auf nicht gesperrten Straßen ausgerichtet wird, gibt es Auflagen für die Veranstalter. Die Teilnehmer unterliegen aber trotzdem den entsprechenden Verkehrsvorschriften.

Du kannst dir ja mal bspw. die Regeln der Vätternrundan durchlesen. Zuerst gelten die schwedischen Verkehrsregeln, zusätzlich die des Veranstalters.
 
Wieso unterstellst du mir eigentlich, dass ich gegen alle Strassenregeln verstosse. Habe ich das geschrieben??? Ich schrieb, dass ich manchmal unsicher bin(in seltenen Situationen), ob man da mit dem Rad lang kann.

Stimmt nicht. Du schriebst:
"Allerdings muss ich zugeben, dass ich die StVO nicht gut kenne, da ich nie einen Führerschein gemacht habe, weshalb ich oft nicht durchblicke wo man fahren darf und wo nicht."

Nochmal, welches eigene Fehlverhalten??? Nur weil ich kein Führerschein habe, bedeutet das für dich, dass ich gegen alle Regeln verstosse??

Nein, nicht gegen alle. Laut eigener Aussage, steht aber zu vermuten, dass dir bestimmte Regeln unbekannt sind, und du in Unkenntnis dieser, häufiger genau gegen diese verstößt.

Und darum noch einmal:
Wer im Geltungsbereich der StVO am Straßenverkehr teilnimmt, haftet bei Verstoß gegen die Regeln. Egal, ob er diese kennt, oder nicht. Wenn du am Straßenverkehr teilnimmst, hast du dich über die Regeln zu informieren.
Das hat mit der "Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs" erstmal überhaupt nichts zu tun. (Und selbst, wenn du sie einmal erworben hast, bist du weiterhin verpflichtet, dich über Änderungen und Neuregelungen zu informieren.)

Wie du dann dieses Wissen erwirbst, ist dem Gesetzgeber egal. (StVO in Schriftform kaufen und lesen, Internetrecherche, Artikel in Tageszeitungen, Auffrischungskurs in einer Fahrschule, ... Das bleibt dir überlassen.)

PS. Wenn du mir jetzt noch nachweisen könntest, wann ich dir unterstellt habe, gegen alle Verkehrsregeln zu verstoßen, wäre ich dir sehr dankbar. ;)
 
Ich bin früher über 3000km im Monat als Radkurier durch Köln gerast. Nicht einmal hat ein Polizist was an meiner Fahrweise auszusetzen gehabt;) Ich komme mit der Polizei immer gut zurecht.

PS. Wenn du mir jetzt noch nachweisen könntest, wann ich dir unterstellt habe, gegen alle Verkehrsregeln zu verstoßen, wäre ich dir sehr dankbar. ;)

Hier zum Beispiel:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch du hast dich regelkonform zu verhalten.

Die Art wie du betonst, dass auch ich mich an die StVO zu halten habe, klingt belehrend, als würde ich mich nicht dran halten. Wenn ich nicht durchblicke wo man lang fahren darf, benutze ich den Radweg. Ich benutze den Radweg garantiert wesentlich öfters als der typische Radsportler, der mit voller Montur fährt.

Vielleicht solltest du mal deine Art wie du Leute hier oberlehrerhaft begegnest, nochmal überdenken. Deine Augenzwinken Smileys nach deinen Aussagen und Tipps wie bei einer Kinderfahrschule mitzumachen(bewusste Verhöhnung), empfinde ich als offensichtliche Provokation. Wenn du es brauchst...
 
Zurück zum Thema:

Man kann (konnte?) sich von der Benutzungspflicht befreien lassen. Früher (ca. 20 Jahre) war das relativ einfach, als Begründung reichte eine Mitgliedschaft im Verein aus. Keine Ahnung, wie das heute gehandhabt wird.
 
Ein geschlossener Verband (Gruppen ab 15 Fahrer) müssen nicht auf dem Radweg fahren. Ein Verband darf sogar offiziell in Zweierreihe auf der Strasse fahren (StVO Paragraph 27).
http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...ehr/verkehrsregeln/geschlossener-verband.html

Ob du eine Lizenz hast oder nicht, macht da keinen Unterschied.

Ach ja, zur Aussage von "whitewater": Auch auf gesperrten öffentlichen Strassen gilt die StVO!!!!! (z.B. während eines Rennens). Deswegen hast du vor jedem Amateurrennen die gleiche Litanei die der Rennkommissär vorträgt ("Es gilt die StVO....jeder fährt auf eigenes Risiko und Gefahr.....). Ich hab mich da am Rande eines Rennens mal mit einem Polizisten unterhalten. Der sagte das man selbst in einem nichtverschuldeten Sturz während eines Rennens theoretisch von der Polizei/ Versicherung noch Probleme bekommen könnte, wegen Überschreitung der max. Höchstgeschwindigkeit, nicht angepasster Fahrweise, usw. D.h. auch Rennen sind kein rechtsfreier Raum!!!
Das ist so nicht richtig. Du musst schon unterscheiden zwischen einer RTF und einem Rennen. Eine RTF findet innerhalb des öffentlichen SV(Straßenverkehrs) statt, ein Rennen jedoch besitzt mitnichten den Status des öffentlichen SV. Wir unterscheiden deshalb auch den Allgemeingebrauch und die Sondernutzung. Die Sondernutzung ist anzumelden und gebührenpflichtig usw.
 
Gestern hiess es in einem Radladen in Köln von der Besitzerin, derren Sohn Profi ist, dass man eine Lizenz braucht, wenn man mit dem Rad auf der Strasse fahren will, da es ein Sportgerät ist. Ich dachte nur "häh?!?:confused: ", da ich davon noch nie gehört habe. Ohne Lizenz müsste man grundsätzlich auf dem Radweg fahren.
Stimmt das?
Kurz gesagt, das ist totaler Quatsch. Lizenz ist ein Terminus der in der StVO weder enthalten noch angewandt wird, zumindest nicht was eine Radwegbenutzung etc. betrifft. Ansonsten strotzt die Aussage nur so von Halbwissen.
 
Wat wissu dann hier überhaupt??? Rumtrollen? :p
Ich glaube es sind eher andere, die hier rumtrollen. Die Trolle vom Dienst;)

Im Übrigen benutze ich recht oft den Radweg, wenn es zumutbar ist, also viel öfters als die meisten RR-Fahrer, die ich sehe. Es gibt einige Stellen, die so sau gefährlich aussehen, aber es gibt immer den einen RR-Fahrer, der trotzdem denkt er müsse da lang fahren obwohl daneben ein weiter Radweg ist, der völlig ok ist.
 
Was zum Thema Radweg benutzen mit Rennrad von gestern.

Radweg rechts und ich mit den Rennrad auf der Straße.Motorradpolizist überholt mich und wird langsamer und fragt:

Was ist mit Radweg,kaputt?

Ich: Nee

Er: Was dann?

Ich: der ist total im Ar...!

Er sagt Aha und weg ist er.

Es gibt auch nette Bullen.:cool:
 
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