schille
Aktives Mitglied
Das kann ich mir für die Durchführung von Rennveranstaltungen nicht vorstellen.
Ja, ich weiß, klingt komisch, ist aber wirklich so.
Lies dir mal die Verpflichtungserklärung eines Lizenzantrages durch:
http://www.badischer-radsportverband.de/uploads/media/BDR_Lizenzantrag_2012.pdf
Dort steht unter anderem:
"Ich weiß, dass bei Rennen auf öffentlichen Straßen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist"
Das muss jeder Lizenzfahrer in Deutschland unterschreiben. Als Lizenzfahrer bewegt man sich also während Rennen auf öffentlichen Strassen strenggenommen in einem Graubereich. Wie schon gesagt, meinte der Polizist mit dem ich am Rande eines Rennens sprach, das die Polizei bei Stürzen mit Fremdschuld eigentlich tätig werden müsste und den Unfallhergang genau untersuchen müsse. Der Verursacher kann dann auch ganz normal rechtlich haftbar gemacht werden.
Genauso wie z.B. ein Fußballspieler der krass gefoult wird (Bänderriss oder sowas) seinen Gegenspieler wegen Körperverletzung anzeigen könnte.....macht dort halt niemand, obwohl es rechtlich möglich wäre.