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Fahren auf der Strasse

Cyclocycler

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Gestern hiess es in einem Radladen in Köln von der Besitzerin, derren Sohn Profi ist, dass man eine Lizenz braucht, wenn man mit dem Rad auf der Strasse fahren will, da es ein Sportgerät ist. Ich dachte nur "häh?!?:confused: ", da ich davon noch nie gehört habe. Ohne Lizenz müsste man grundsätzlich auf dem Radweg fahren.
Stimmt das?
 
Du mußt auch mit Lizenz auf dem Radweg fahren. Da ranken die lustigsten Gerüchte rum. Ein Radweg ausgewiesen mit dem blauen Lollischild ist immer Benutzungspflichtig egal ob mit Lizenz oder RR unter 11 kg oder Gruppe mit 16 Leuten. Aber sei beruhigt bei 50TKM, die ich in Köln gefahren bin, bin ich nur einmal höflich von einer Streife gebeten worden auf den anliegenden Radweg auszuweichen. Geld habe ich für auf der Straße fahren noch nie bezahlt.
 
Bei der Gruppe ab 16 Radlern ("geschlossener Verband") ist das nicht so, hat sich User midge auch mal - entgegen der polizeilichen Auffassung - vom brandenburgischen Verkehrsministerium schriftlich geben lassen.

Gruß, svenski.
 
Du mußt auch mit Lizenz auf dem Radweg fahren. Da ranken die lustigsten Gerüchte rum. Ein Radweg ausgewiesen mit dem blauen Lollischild ist immer Benutzungspflichtig egal ob mit Lizenz oder RR unter 11 kg oder Gruppe mit 16 Leuten. Aber sei beruhigt bei 50TKM, die ich in Köln gefahren bin, bin ich nur einmal höflich von einer Streife gebeten worden auf den anliegenden Radweg auszuweichen. Geld habe ich für auf der Straße fahren noch nie bezahlt.
Oh, Mann, erwarten die echt, dass Rennradfahrer auf diesen Holperwegen fahren? Ich habe mich auch noch nie dran gehalten und hatte nie Probleme mit der Polizei, allerdings dachte ich, dass Rennräder nicht auf Radwegen fahren müssen(Lizenz o. nicht Lizenz), außer wo es ausdrücklich ein Verbotsschild gibt..

Sie sagte auch man bräuchte eine Lizenz wenn man ohne Licht am Rad fahren will. Ich habe nie Licht am Rad(außer wenn es dunkel ist) und hatte da auch nie Probleme.
 
Solange Du Dich im Strassenverkehr bewegst, gilt die STVO. Wenn Du die Strasse sperren lässt, damit Du da fahren kannst wie Du willst, kannst Du Deine eigenen Regeln aufstellen.
Insofern halte ich auch die Klappe, was ich tu und nicht. Stell Dir mal vor, im "Aufgemotzte Manta Forum" posten die Leute sowas wie:" Oh, Mann, erwarten die echt, dass ich an roten Ampeln halte, vor allem, wenn ich gerade das Lachgas aufhabe...."
Obwohl, ja auch da gibts Idioten, die posten sowas öffentlich.....

Der Sohn Deines Händlers sollte vielleicht nochmal in seiner Lizenz nachlesen, was er damit darf, im Zweifel gibt die Rennleitung gerne Auskunft.

Edith: Ach ja, die Sportgeräte-Diskussion. Wer meint, daß eine "Rennrad-Extrawurst-Debatte" irgendwas Positives bringen würde, möge sich z.B. das OLG-München Klickpedal-Urteil anschauen. Ich nehme an, auf solche Sportgeräte-Sonderbehandlungen kann nicht nur ich verzichten.
Ich für meinen Teil find es gar nicht so schlecht, daß mein Fahrrad rechtlich ein Fahrrad ist, und mir keiner dumm reinreden kann, ob da nu mindestens so und so breite Reifen, ein rentnertauglicher Multiwurstbrezel-Lenker oder Klick- oder Klack- oder sonstwie Pedale drangehören. Die Beleuchtungsvorschriften sind zwar (wie fast alles auf dieser Welt) modernisierungsfähig, die Bremsenpflicht juckt eh nur Fixie-Hippster, und der Passus mit der "der bauartbedingt vorgesehenen Geschwindigkeit geeigneten Bereifung" ist wohl eh nie mehr angewandt worden, seit die Gummimangel-Kriegs-Variante ausgestorben ist.
 
S.o., die Rennleitung weiß leider allzuoft nicht gut bescheid. Mich wollte letztes Jahr einer belehren, ich müsse jeden Radweg benutzen. Die einschlägige StVO-Novelle von 1997 war ihm nicht geläufig. Er war aber recht freundlich und hat von einer Verwarnung abgesehen ;)

Fazit: auf die Gesetzeskenntnis der Damen und Herren in grün oder blau ist auch nicht immer Verlass.

Gruß, svenski
 
S.o., die Rennleitung weiß leider allzuoft nicht gut bescheid. Mich wollte letztes Jahr einer belehren, ich müsse jeden Radweg benutzen. Die einschlägige StVO-Novelle von 1997 war ihm nicht geläufig. Er war aber recht freundlich und hat von einer Verwarnung abgesehen ;)

Fazit: auf die Gesetzeskenntnis der Damen und Herren in grün oder blau ist auch nicht immer Verlass.

Gruß, svenski

Nicht immer, aber immer öfter. Habe neulich auch welche dagehabt, die dann durchaus kompetent (aus eigener Erfahrung) übers Rennrad- und Radrennfahren fachsimpelten.
Und wenn denn mal einer grob daneben langt, der hat eine Dienstnummer und einen Vorgesetzten.
Schlimmer ist der Verband freiwillig ehrenamtlicher Fahrlehrer sowie die nicht einsehen, daß man auf öffentlichen Strassen eben nicht spielen darf. Auch nicht "Radler und Gendarm".
 
Solange Du Dich im Strassenverkehr bewegst, gilt die STVO. Wenn Du die Strasse sperren lässt, damit Du da fahren kannst wie Du willst, kannst Du Deine eigenen Regeln aufstellen.
Insofern halte ich auch die Klappe, was ich tu und nicht. Stell Dir mal vor, im "Aufgemotzte Manta Forum" posten die Leute sowas wie:" Oh, Mann, erwarten die echt, dass ich an roten Ampeln halte, vor allem, wenn ich gerade das Lachgas aufhabe...."
Obwohl, ja auch da gibts Idioten, die posten sowas öffentlich.....
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Wobei irgendwie hinkt das Beispiel. Ob man stoned mit dem Auto über rot fährt, ist eine ganze andere Sache als mit dem RR auf der Strasse zu fahren, da es oft viel gefährlicher ist als RR-Fahrer auf dem Radweg zu fahren., und zwar für alle Beteiligten. Abgesehen davon, sollen doch(zumindest in Köln) in Zukunft Radwege nur noch optional sein. Sie haben schon angefangen die blauen Schilder abzubauen.
 
Ein geschlossener Verband (Gruppen ab 15 Fahrer) müssen nicht auf dem Radweg fahren. Ein Verband darf sogar offiziell in Zweierreihe auf der Strasse fahren (StVO Paragraph 27).
http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...ehr/verkehrsregeln/geschlossener-verband.html

Ob du eine Lizenz hast oder nicht, macht da keinen Unterschied.

Ach ja, zur Aussage von "whitewater": Auch auf gesperrten öffentlichen Strassen gilt die StVO!!!!! (z.B. während eines Rennens). Deswegen hast du vor jedem Amateurrennen die gleiche Litanei die der Rennkommissär vorträgt ("Es gilt die StVO....jeder fährt auf eigenes Risiko und Gefahr.....). Ich hab mich da am Rande eines Rennens mal mit einem Polizisten unterhalten. Der sagte das man selbst in einem nichtverschuldeten Sturz während eines Rennens theoretisch von der Polizei/ Versicherung noch Probleme bekommen könnte, wegen Überschreitung der max. Höchstgeschwindigkeit, nicht angepasster Fahrweise, usw. D.h. auch Rennen sind kein rechtsfreier Raum!!!
 
Ach ja, zur Aussage von "whitewater": Auch auf gesperrten öffentlichen Strassen gilt die StVO!!!!! (z.B. während eines Rennens). Deswegen hast du vor jedem Amateurrennen die gleiche Litanei die der Rennkommissär vorträgt ("Es gilt die StVO....jeder fährt auf eigenes Risiko und Gefahr.....). Ich hab mich da am Rande eines Rennens mal mit einem Polizisten unterhalten. Der sagte das man selbst in einem nichtverschuldeten Sturz während eines Rennens theoretisch von der Polizei/ Versicherung noch Probleme bekommen könnte, wegen Überschreitung der max. Höchstgeschwindigkeit, nicht angepasster Fahrweise, usw. D.h. auch Rennen sind kein rechtsfreier Raum!!!

Ok, wäre deutlich ein Verbotsirrtum meinerseits. Ich war davon ausgegangen, die StVO käme lediglich durch den Veranstalter wieder ins Spiel, der ist ja derjenige, der die Sperrung beantragt, und damit erstmal verantwortet, was dort passiert, mit dem o.g. Passus aber wieder selber seine Haftung beschränkt (Der Rückgriff auf existierende Regelwerke ist ja ein gängiges Mittel, wenn man nicht bei Adam und Eva anfangen will). (Du hast in der Liste den der Geschwindigkeit angemessenen Sicherheitsabstand vergessen ;))
Wie sieht denn das dann mit Profirennen aus? Wenn die Sperrung für den öffentlichen Verkehr die StVO nicht aufhebt, wäre ja quasi alles, was da passiert völlig rechtswidrig.
 
Auch auf gesperrten öffentlichen Strassen gilt die StVO!!!!!

Das kann ich mir für die Durchführung von Rennveranstaltungen nicht vorstellen.

Die Einhaltung der Regeln der StVO widerspricht eindeutig jeglichem Verhalten, das im Rahmen eines Rennens Voraussetzung und notwendig ist, ein Rennen zu gewinnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Seifenkisten-, Rad- oder Autorennen handelt. In jedem Fall wird während des Rennens die Straße anders genutzt, als es in dem Regelwerk der StVO beschrieben wird. Das gilt ganz besonders für § 29.
 
Da mit den blauen lollis gab es doch auch mal was von wegen müssen nicht zwingend genutzt werden... aber ich hab da nur gefährliches halbwissen, vielleicht hat da ja jemand näheres zu.
 
stoned...:confused:... das Lachgas kommt in den Motor, nicht in den Fahrer...:rolleyes:
Autos interessieren mich nicht die Bohne also habe ich auch keine Ahnung davon. Ich dachte es ging um einen Manta-Asi, der sich vorher noch einen Bong reinpfeift. Ist mir ehrlich gesagt auch egal.;)

Allerdings muss ich zugeben, dass ich die StVO nicht gut kenne, da ich nie einen Führerschein gemacht habe, weshalb ich oft nicht durchblicke wo man fahren darf und wo nicht. Ok, viele Autofahrer haben auch keine Ahnung, wenn man sieht wie sie fahren und wie oft sie einen übersehen WENN MAN AUF DEM RADWEG FÄHRT. Ich hatte einen Unfall und viele Beinah-Unfälle gerade auf dem Radweg/streifen, den Autofahrer gerne mit Parkplätzen verwechseln.

Aber sei beruhigt bei 50TKM, die ich in Köln gefahren bin, bin ich nur einmal höflich von einer Streife gebeten worden auf den anliegenden Radweg auszuweichen..
In Köln bin ich bestimmt weit mehr als 50TKM gefahren und hatte noch nie ein Problem mit der Polizei.
 
Da mit den blauen lollis gab es doch auch mal was von wegen müssen nicht zwingend genutzt werden... aber ich hab da nur gefährliches halbwissen, vielleicht hat da ja jemand näheres zu.

Stimmt! " Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist.[...]" s. http://www.adfc.de/verkehr--recht/r...d-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht
 
In tutti, und um auf den Ursprung zurückzukommen, würde ich die genannten Besitzer des Radladens fragen, ob sie von den Sportgeräten, die sie verkaufen den genausoviel Ahnung haben, wie von deren regelkonformer Benutzung.
Sollte die Antwort ein stolzes "Jawoll" sein, dürfte die angebrachte Reaktion klar sein :D
 
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In tutti, und um auf den Ursprung zurückzukommen, würde ich die genannten Besitzer des Radladens fragen, ob sie von den Sportgeräten, die sie verkaufen den genausoviel Ahnung haben, wie von deren regelkonformer Benutzung.
Sollte die Antwort ein stolzes "Jawoll" sein, dürfte die angebrachte Reaktion klar sein :D

Eigentlich ist das ein renommierter Laden, den es schon lange gibt. Der Besitzer hat lange mit Rennradsport zu tun und der Sohn war mehrfacher Deutscher Meister, also so es ist nicht.
 
Allerdings muss ich zugeben, dass ich die StVO nicht gut kenne, da ich nie einen Führerschein gemacht habe, weshalb ich oft nicht durchblicke wo man fahren darf und wo nicht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch du hast dich regelkonform zu verhalten. Mach doch mal bei der "Kinderfahrradschule" mit. Da lernst du solche Kleinigkeiten, wie: Ampel, Vorfahrt, Radwege, ...
Alternativ, einfach mal ein wenig in der StVO rumschmökern. ;)

Ok, viele Autofahrer haben auch keine Ahnung, wenn man sieht wie sie fahren und wie oft sie einen übersehen ...

Das Fehlverhalten Anderer rechtfertigt eigenes Fehlverhalten ebenfalls nicht. (Klar, wenn der das so macht, dann mache ich das auch. Blöd nur, wenn der Andere genauso denkt und handelt.) :oops:
 
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