Recht am eigenen Bild geht in Deutschland eben recht weit, außer wenn das Stichwort “Person des öffentlichen Interesse“ ins Spiel kommt. Deshalb können Hobbyvirusclowns derzeit z.B. nahezu beliebige Photoshop-Ergüsse mit bekannten Virologen veröffentlichen, aber vor zwei Jahren als es keine wirklich bekannten Virologen gab wäre das eben nicht gegangen.
Ausnahmen gibt es nur bei Panorama (wenn wirklich klar vermittelbar ist dass das Individuum nicht Thema des Fotos ist) und ich denke auch bei öffentlichen Auftritten von Personen die ansonsten weit davon entfernt sind als “des öffentlichen Interesse“ gelten zu können: mit einem Foto von Jana aus Kassel auf der Bühne dürfte man sicherlich ziemlich vieles tun, mit einem Foto derselben Jana auf dem Weg ins Nagelstudio wohl eher nicht. Was sich aber ändern könnte würde sie regelmäßig auf solchen Bühnen stehen.
Ich bin natürlich kein Jurist, was man vermutlich schon an meiner Wortwahl erkennt, aber im Zeitalter des Internetuploads sollten gewisse Grundkenntnisse bzgl was geht und was geht nicht geht eigentlich so selbstverständlich sein die das Wissen dass man vor überqueren der Straße nach rechts und links guckt (und nicht etwa andersrum)
(mir ist übrigens kein Rechtsprinzip bekannt das einen irgendwie davor schützen könnte dass man selbstverschuldet parallele Pseudonyme zusammenführbar macht

)