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Edge 1030

So ganz rund läuft der laut MTB-News Thread noch nicht.
Bin wirklich froh dass ich meinen Karoo rechtzeitig storniert habe. Im Rox12 und in den beiden Wahoos steckt übrigens genau so viel Android, und die sind wenigstens nicht so schwer dass reihenweise die Garminfüße abreißen.
 
Bin neu hier und seit 3 Wochen ein Garmin 1030. Ich habe folgendes Problem. Trotz ausschalten aller Meldungen, friert das Display ein oder geht nach der eingestellten Zeit nicht mehr in Standby, wenn eine Kurvenwarnung kommt. Die Kurvenwarnung habe ich ausgeschaltet aber im Hintergrund läuft dies vermutlich und das Display friert ein. Wenn ich den Bildschirm wechsle läuft alles wieder normal. Die Aufzeichnung läuft immer weiter.
Softwareversion 6.30
 
Ich würde den Edge mal zurücksetzen... Meiner hatte die erste Zeit auch etwas genervt, das hatte sich aber nach einiger Zeit gegeben. Die Warnung vor Kurven taugt eh nix, ebenso wie der Notruf bei einem plötzlichen Stop - reagieren beide viel zu sensibel. Generell würde ich mich auch mit Apps auf dem Edge zurück halten.
 
Wenn das Display nicht mehr aus geht, muss ich über den Ein/Ausschalter, 10 sec. gedrückt halten, das Gerät neu starten. dann läuft es wieder bis zur nächsten Kurve. Werde mal mit Garmin kontakt aufnehmen.
 
Wenn die Anzeige hängt kann das sein aber wenn das Display nicht mehr ausgeht hilft nur ausschalten und 10 sec. Hauptschalter drücken. Diese 2 Probleme habe ich praktisch bei jeder Fahrt. da ich jeden Tag fahre (24.000 km/Jahr) geht mir das ziemlich auf den Nerv. Bei so einem teuren Gerät darf dies nicht passieren.
 
Bei Ebay Kleinanzeigen ist ja immer mal ein "neuwertiger" 1030 mit Restgarantie drin.
Akzeptiert Garmin es wenn Rechnungsname und Einsendername unterschiedlich sind?
 
Garmin müsste eigentlich gar nichts akzeptieren, wenn Du das Gerät nicht direkt von denen bezogen hast, denn sie sind ja nur Vetragspartner, wen direkt über Garmin gekauft wurde. Von daher glaube ich, dass es denen egal ist, so lange Du eine rechnung vorlegst.
Generell sollte man sich beim Ggebrauchtkauf die die Gewährleistungsrechte abtreten lassen, damit man auch eine Gewährleistung gegenüber dem Händler geltent machen kann, wenn man nicht der Erstkäufer ist. Das Abtreten der Gewährleistungsansprüche darf im übrigen der Händler auch nicht per AGB ausschließen.
 
Garmin müsste eigentlich gar nichts akzeptieren, wenn Du das Gerät nicht direkt von denen bezogen hast, denn sie sind ja nur Vetragspartner, wen direkt über Garmin gekauft wurde. Von daher glaube ich, dass es denen egal ist, so lange Du eine rechnung vorlegst.
Kommt drauf an, ob Garmin das Angebot der Direktabwicklung mehr als Dienst am Endverbraucher betrachtet oder mehr als Dienst am Vertriebspartner. Manchen Unternehmen ist letzteres sehr viel wichtiger als ersteres.

Garmin habe ich da aber eigentlich nicht im Verdacht, geht mir mehr um den allgemeinen Fall. Deutlich wahrscheinlicher wäre das bei Unternehmen deren Umsatz wegen vieler nahezu austauschbarer Konkurrenzprodukte extrem von der Dichte des Händlernetzes abhängig ist. In einer solchen Situation kann es durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein den Händlern bei Garantiefällen maximal den Rücken freizuhalten obwohl man dem Endkunden eigentlich keinen cm entgegenkommen möchte. Garmin ist da aufgrund des langjährigen Quasimonopols unverdächtig (die hätten Händlern *und* Endkunden den Mittelfinger geben können), aber klassische vertriebene Fahrradmarken wären z.B. ein Kandidat für sowas, vor allem wenn sie kein sonderlich ausgeprägtes Markenprofil haben wegen dem Kunden gezielt Händler ansteuern. Wenn “Fahrrad 08/15“ ein Vertriebsnetz von 100 Händlern hat, dann bekommen sie von 100 Händlern die Laufkundschaft, wenn sie 200 Händler haben dann die von 200.
 
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