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Ebay und seine Macken

PanasonicDX-2000

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Hallo zusammen, wollte mir hier einfach mal von der Seele schreiben was mir passiert ist.

Also, da ich auf der Suche nach einem neuen (gebrauchten) Rahmen bin, habe ich mir gedacht "WARUM" nicht bei Ebay!!

Und siehe da, einen prima Rahmen gefunden..... 3..2..1...meiner:D:D

Unglaublich günstig.... also warte ich auf die Kontodaten..... und warte und warte etc......

OK, denke ich, dann werde ich den Verkäufer mal anschreiben......aber nix tut sich!!!:mad::mad::mad:

Nun sind ca.14 tage vorbei und der Fall ist bei Ebay gemeldet!!!:wut:

Werde alles dransetzen den Rahmen zu bekommen.

Sollte sich hier jemand angesprochen fühlen, kann er mir gerne ne pn senden:p:p

Wünsche allen noch nen schönen Abend und viele unfallfreie KM
 
AW: Ebay und seine Macken

Du scheinst ganz schön naiv zu sein!

MfG

Das denke ich auch. Der Verkäufer kann sich, glaub ich, auf §265 und §275 BGB berufen und behaupten, die Ware hatte einen Mangel, den er erst nach Auktionsende bemerkt hat, dann hat der Käufer Pech gehabt und kriegt gar nichts. Ausser natürlich sein Geld zurück, sonst isses natürlich Betrug.

Würde ich auch machen, wenn mir der erzielte Preis nicht schmeckt!
Wer meint, bei Ibäy Schnäppchen machen zu können, ist selbst schuld!

Wenns natürlich gar keine Autkion war, sondern Sofortkauf, kann der Verkäufer sowieso normal vom Vertrag zurücktreten, oder der Vertrag kommt sogar erst mit Lieferung zustande. Bin aber natürlich kein Anwalt.
 
AW: Ebay und seine Macken

Interessant hierzu:

http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#10

vor allem die Punkte: 4, 5 und 10

Der Vertrag ist im übrigen mit der Abgabe des Gebotes zustande gekommen.
Daraus folgen die Verpflichtungen für Käufer und Verkäufer.

Eine Anfechtung von Seiten des Verkäufers erfordert zum einen erst mal, dass der Verkäufer reagiert und zum anderen halte ich das in diesem Fall für wenig realistisch, das er damit erfolg hätte.


Achja, selbst wenn der Verkäufer den Rahme garncht hätte ist er dazu verpflichtet dir den Rahmen zum gebotenen Preis verfügbar zu machen!
 
AW: Ebay und seine Macken

Würdest du jetzt echt wegen einen alten Fahrradrahmen vor Gericht ziehen? Leute gibt's!

MfG
 
AW: Ebay und seine Macken

Nein, interessant ist nur Punkt 11, denn darauf kann sich der Verkäufer berufen, wie schon oben von mir geschrieben!

Punkt 11:
"... Eine Anfechtung sollte so schnell wie möglich erklärt werden und zwar gegenüber dem anderen Vertragspartner."
14 Tage ist nichts geschehen und das nennst du so schnell wie möglich?
 
AW: Ebay und seine Macken

Menkhai, es geht hier ganz offenbar um eine Anfechtung der sogenannten "Willenserklärung" gemäß BGB.

Aber es möchte ja nicht unser Forumsmitglied hier seine Willenserklärung anfechten, sondern der Verkäufer (scheint zumindest so, weil er sich nicht meldet). Diese muss zur Anerkennung ZEITNAH nach dem Vertragswillen geschehen. Erfahrungsgemäß (im Ferabsatz) binnen 24 Std nach "(Ver)Kauf". Auch wenn der Verkäufer behauptet, der Rahmen sei "kaputt gegangen" etc, muss er ihn im Zweifelsfall auch im kaputten Zustand aushändigen wenn der Käufer das möchte...


@Panasonic...

also zunächst erstmal: Immer normalen Brief-Schriftverkehr! Offiziell...am besten mit Einschreiben. Fordere Ihn auf die Kontodaten zu geben und nach Zauhlung den Artikel auszuliefern. Mit einer Lieferfrist ... wenn die verstrichen ist, Mahnen ...

Meißtens bringt das schon was!

Mal abgesehen davon. Die Ebay Kontodaten werden doch ganz normal in der Kaufabwicklung angezeigt bei Ebay nach dem Kauf !!! :confused:
 
AW: Ebay und seine Macken

Was soll denn der Verkäufer für einen Anfechtungsgrund haben?

Wer sich auf eine Auktion einlässt, muss auch wissen, dass das höchste Gebot deutlich unter Wert liegt.
Wenn du unbedingt den Rahmen willst, besorg dir über ebay die Daten des Verkäufers und schreib ihn per Brief an. Gegebenfalls mit dem Hinweis, andernfalls dein Recht gerichtlich durchzusetzen.

Eventuell ist der auch nur gerade in Urlaub, hat kein Internet, liegt im Krankenhaus etc..
 
AW: Ebay und seine Macken

Also ... ich nahm bezug auf Menkhais Post (wie ich auch schrieb). Der widerum bezog sich auf den Internet Link zur Rechtserklärung. Der diskutierte Punkt 11 bezieht sich ganz offenbar auf die Anfechtung der Willenserklärung gemäß (§§ 119 ff., 142 BGB).

Ganz einfach: Du stellst etwas bei ebay ein für 45 sofort kaufen, wobei für jeden der sich 2 minuten über die sache informiert klar ist dass nicht 45 sondern 450 der angemessene preis ist (vertippt) und der käufer mahnt die herausgabe der sache für 45 euro.

wer in so einem fall immer noch glaubt dass er den artikel herausgeben MUSS, ist falsch gewickelt! das war vor 10 jahren so.



Ob das allerdings auch bei einer normalen auktion zutrifft ist die frage ... ich bin auch eher der meinung, dass der käufer bei so einer normalen auktion wie panasonic sie beschrieb die sache nach ordnungsgemäßer bezahlung herausgeben muss! aber das bleibt noch herauszufinden ...
ich fürchte, dass wenn der verkäufer sich tot stellt...praktisch "garnichts" passiert und der käufer pech hat. aber das sind nur vermutungen ...
 
AW: Ebay und seine Macken

Die Anfechtung muss aber trotzdem 1) Zeitnah und 2) Erfolgen.

Zweitens habe ich eigtl schon gesagt, dass ich einen Erfolg der Anfechtung (und das wäre ja dann Punkt 11) für nicht wirklich realistisch halte, denn das würde bedeuten, dass er im Irrtum über rechtlichen Inhalt des Angebots gewesen sein müsste oder sich z.B. beim Preis verschrieben hätte (ich gehe jetzt einfach mal von aus, es war kein sofortkauf).

und dann noch:

Auch wenn der Verkäufer behauptet, der Rahmen sei "kaputt gegangen" etc, muss er ihn im Zweifelsfall auch im kaputten Zustand aushändigen wenn der Käufer das möchte...

oder auch einen gleichen, nicht kaputten Rahmen!!
(auch wenn der Verkäufer diesen erst zu einen viel höheren Preis selbst kaufen müsste)
 
AW: Ebay und seine Macken

Mal abgesehen davon. Die Ebay Kontodaten werden doch ganz normal in der Kaufabwicklung angezeigt bei Ebay nach dem Kauf !!! :confused:

Nöö, wenn der Verkäufer das nicht möchte, dann nicht. Mach ich auch nicht, damit nicht irgendwelche "Spass"-Bieter meine Kontonummer + Anschrift bekommen. Anschrift reicht ja schon, um Unannehmlichkeiten zu bereiten.
 
AW: Ebay und seine Macken

Nöö, wenn der Verkäufer das nicht möchte, dann nicht. Mach ich auch nicht, damit nicht irgendwelche "Spass"-Bieter meine Kontonummer + Anschrift bekommen. Anschrift reicht ja schon, um Unannehmlichkeiten zu bereiten.
Hmmm. Woher weißt du denn, ob es sich um einen Spaßbieter handelt, wenn du ihm deine Kontonummer manuell mitteilst? Auch ein Spaßbieter kann dich bitten, die Daten zu nennen, damit er die Kohle überweisen kann.
 
AW: Ebay und seine Macken

Hmmm. Woher weißt du denn, ob es sich um einen Spaßbieter handelt, wenn du ihm deine Kontonummer manuell mitteilst? Auch ein Spaßbieter kann dich bitten, die Daten zu nennen, damit er die Kohle überweisen kann.

Sicher, aber ich hatte nun schon zweimal Bieter, wo mich der Name schon hat stutzig werden lassen. Der letzte klang wie eine Drag-Queen und derjenige hat erst in der letzten Sekunde geboten und hatte auch noch keine Bewertungen. Hab dann die Straße gegoogelt und dort war nur ein Geschäft ansässig. Kurze Zeit später war der Bieter auch "nicht mehr Mitglied bei Ebay" und ich hab ne Ebay-Warnung bekommen.

Deswegen bin ich da vorsichtig.
 
AW: Ebay und seine Macken

Anschreiben ist vernünftig. Alles weitergehende wäre mir persönlich zu viel Aufwand. Insbesondere wenn du jetzt einen Rahmen haben möchtest und nicht erst in einem Jahr.
 
AW: Ebay und seine Macken

Uiii, das ist mal echt lustig!!!

Hier scheinen sich ja ein paar schwarze Ebay- schafe zu tummeln.

@uli t und ruhrpottblitz: wer etwas in einer Auktion anbietet, sollte wissen, dass der Artikel auch mal weit unter Preis verkauft wird.

Ach ja und naiv bin ich wohl und noch zig millionen andere die bei Ebay kaufen und verkaufen.

Hab schon das ein oder andere schnäppchen bei ebay gemacht und leider auch schon mal einen Artikel weit unter wert abgeben müssen! Aber das sollte man wie gesagt wissen und dann hat man halt pech. Andersrum gibt es auch wieder tage, da findet man jede menge dumme die bieten auf den letzten schrott unsummen.:D:D:D:p:p:p

Also, es handelte sich hierbei um eine Auktion und nein der verkäufer ist nicht grad in Urlaub oder hat kein I-net, denn er hat schon wieder ne neue Auktion am Start. Nein nicht "meinen" Rahmen;)

Werde jetzt mal sehen was ich noch machen kann!?

Ach ja, die Kontodaten wurden leider nicht automatisch angezeigt, sonst hätte ich da bessere chancen.

Und ja ich würde vor Gericht ziehen, da man solchen Leuten mal Ihre Grenzen aufzeigen sollte!! Ob man damit allerdings durch kommt ist noch fraglich!!

Hab zur zeit ja ein Rad, aber will halt mal was anderes haben und kann jetzt nicht wie viele andere hier hunderte oder gar tausende ausgeben.

Vielen Dank an alle die so was auch einfach nur dumm und dreist finden und mir ein paar tips gegeben haben.

Alle anderen weiter machen wie bisher und schön unfair bleiben ;):rolleyes:

mfg
 
AW: Ebay und seine Macken

@uli t und ruhrpottblitz: wer etwas in einer Auktion anbietet, sollte wissen, dass der Artikel auch mal weit unter Preis verkauft wird.

Bei mir bisher zum Glück noch nicht. Im Notfall treibe ich halt den Preis über meiner Schwägerins Account oder meinen Zweitaccount (auch gut für gute Bewertungen, ps: nicht verboten, verstösst nur gegen Ebay-AGB) einfach ein bisschen in die Höhe. Aber ich rechne immer damit und weiss halt um die paar Rechte diesbezüglich, wie ich mich da raus mogeln könnte.

Ausserdem kenn ich ja die deutsche Mentalität: Viel mit der Juristenkeule drohen und bellen, aber niemals beissen. Ich habs nunmal nicht so dicke und habe nichts zu verschenken. Leider sind nunmal die Gewinne bei Auktionen erheblich höher als bei Sofortkauf.
 
AW: Ebay und seine Macken

""Und ja ich würde vor Gericht ziehen, da man solchen Leuten mal Ihre Grenzen aufzeigen sollte!! Ob man damit allerdings durch kommt ist noch fraglich!!""


Jaja, und du willst dein unglaublich günstiges Gebot durchkämpfen, notfalls mit Gericht...tz tz tz man sollte m.E. eher dir die Grenzen aufzeigen, denn Geiz ist absolut gar nicht geil....


Gruss Horst
 
AW: Ebay und seine Macken

Horst mal ehrlich, aber was war das jetzt für ein dummer Kommentar! Ich finde Panasonic hat im Prinzip Recht.

Der Bieter hat einen ANSPRUCH auf den Artikel ...und zwar egal ob für 1,2 5, 9, 100 oder 50.000 Euro! Mindestens aber auf eine ordentliche Aufklärung des Sachverhalts nach dem Kaufvertrag der ja nun zunächst erstmal gemäß Fernabsatzgesetz zustandegekommen ist. Inwiefern man mit ihm verfahren kann, ist ja nun grundsätzlich für diese Frage erstmal egal.

Ganz offenbar gehörst auch Du zu den Anbietern die auf stur stellen oder dumm aus der Wäsche gucken wenn sie halt nun mal etwas stark unter Wert abgeben müssen...

naja aber wen wunderts. In meiner 10 Jährigen Ebay Karriere und mehr als 3000 Bewertungen kommt genau sowas immer von Bietern mit sehr niedrigen Transaktionen oder von Erichs, Günters, Adehleits, Friedrichs oder eben Horsts...

Kauf Dir doch besser das Käseblatt oder die Tageszeitung und inseriere dort! Wäre mein Vorschlag.

So ist ebay nunmal ...manchmal verliert man, manchmal gewinnt man (Verkaufspreise)
 
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