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Gelöschtes Mitglied 5374
In meinen Augen gibt es schon sinnvolle Einsatzzwecke für die jetzt neu aufkommenden E-Rennräder, bloß nicht so, wie in der Werbung versprochen. Die E-Rennräder werden kommen, genauso wie die E-Mountainbikes gekommen sind. Eine Abregelung bei erst 30-35km/h würde der Werbung, der für diese Gruppe an angepriesenen E-Rennrädern, eher entsprechen, dafür gibt aber die STVZO nichts sinnvolles her.
nein, natürlich nicht, Rennrad auch mit E-Hilfsmotor entspricht nicht der STVO, ist also kein Fahrzeug im Sinne des Gesetzgebers sondern ein Sportgerät. Es darf also nur auf abgesperrten Strecken bewegt werden.


Von daher dürfte es kein Problem sein, bis 35km/h zu gehen.
§ 63a Beschreibung von Fahrrädern.
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.
http://www.stvzo.de/stvzo/B6.htm
wie heisst es auch, zu spitz sticht nicht

https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?Lang=de&Taric=87139000
ach so Heimtrainer etc ( Sportgeräte)
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?Lang=de&Taric=950691
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