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Doping und Datenschutz ?!

Ich kenne mich nicht aus mit dem Thema das vorab.

Die professionellen Sportler*innen werden doch vermutlich den Tests zustimmen. Ich würde annehmen dass dort auch der Umgang mit etwaigen Ergebnissen geregelt wird?
 
Na die deutsche nada macht es ja schon so. Veröffentlicht nix. Gut, wenn das jetzt mal letzt instanzlich entschieden wird. Vielleicht veröffentlichen die Deutschen dann ja demnächst auch wieder oder man kann an das Thema halt auch nen Haken machen.
 
Hier geht es um Art. 9 DSGVO Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, siehe unten der Link. Daraus:

"Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:
  1. Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden,"

https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/
 
Na die deutsche nada macht es ja schon so. Veröffentlicht nix. Gut, wenn das jetzt mal letzt instanzlich entschieden wird. Vielleicht veröffentlichen die Deutschen dann ja demnächst auch wieder oder man kann an das Thema halt auch nen Haken machen.
Ausurteilen ist der eine Weg, die gesetzlichen Vorgaben zu ändern der andere. Zu letzterem scheint man sich in D anders als in It. nicht aufraffen zu können.

Anm.: selbst die pseudonymisierten Urteile aus NADA-jus sind zwischenzeitlich ja verschwunden ...
 
Ausurteilen ist der eine Weg, die gesetzlichen Vorgaben zu ändern der andere. Zu letzterem scheint man sich in D anders als in It. nicht aufraffen zu können.

Anm.: selbst die pseudonymisierten Urteile aus NADA-jus sind zwischenzeitlich ja verschwunden ...
Wird dann aber dünn sich in D auf den Datenschutz zu berufen wenn EU weit anders entschieden wurde.
 
Um noch mal auf mein Posting aus der DSGVO zurück zu kommen: der Athlet unterschreibt die Bedingungen seines Verbandes.
 
Sitze gerade in einer Vorlesung wo wir das Thema Doping behandeln, die WADA hat tatsächlich einen sogenannten WADA Code für internationale Standards Einheitliche Regelungen Schutz Vertraulichkeit und Privatsphäre ein Teil davon ist und der Code gilt für Int. Verbände, NADAs und NOKs.
Wobei die Nat. Verbände den drei obigen unterstellt sind und am Schluss der Kette noch die Athleten folgen.
 
Sitze gerade in einer Vorlesung wo wir das Thema Doping behandeln, die WADA hat tatsächlich einen sogenannten WADA Code für internationale Standards Einheitliche Regelungen Schutz Vertraulichkeit und Privatsphäre ein Teil davon ist und der Code gilt für Int. Verbände, NADAs und NOKs.
Wobei die Nat. Verbände den drei obigen unterstellt sind und am Schluss der Kette noch die Athleten folgen.
Das greift eher für den Profisport. Im Amateurbereich wird (zumindest in D) argumentiert, dass a) das öffentliche Informationsinteresse geringer sei, b) die betrügerische Absicht in der Regel eine geringere Schadenshöhe erreicht und c) das Datenschutzbedürfnis der einzelnen betroffenen Person weniger einheitlich anzusetzen ist.
 
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