Ja, so ist es, die Entziehung ausländischer Fahrerlaubnisse wirkt nur bis zur Landesgrenze. Ein Deutscher, dem in Italien die Fahrerlaubnis entzogen wird, der darf deswegen nur in Italien nicht fahren. Ein Italiener, dem die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wird, der darf deswegen nur in Deutschland nicht fahren. Mit globaler Wirkung dürfen Fahrerlaubnisse nur von den Behörden oder Gerichten in dem Land entzogen werden, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Aber die erfahren in aller Regel nichts von Auslandsvergehen oder es interessiert sie nicht. Das einzige, was deshalb LKW-Fahrer im internationalen Verkehr beeindruckt, sind Haftstrafen, aber die werden so gut wie nie verhängt. Alles andere juckt die nicht, dann wird der Fahrer eben für die Zeit der Sperre vom Disponenten nur für Fahrten in andere Länder eingeteilt. Dort kann er dann so lange z. B. besoffen fahren, bis er auch dort deswegen auffällt. Und bis er auf diese Weise in so vielen Ländern gesperrt ist, dass es unangenehm werden kann, laufen frühere Sperrzeiten schon wieder ab. Das zum Verständnis von immer mal wieder zu lesenden Meldungen, dass die Polizei LKW-Fahrer mit 3 Promille und schweren Ausfallerscheinungen aus dem Verkehr zieht. Sofern sie aus dem Ausland stammen, fällt das für die Fahrer unter die Rubrik 'ärgerlich, aber nicht wirklich schlimm'. Die fahren dann eben nächste Woche besoffen durch andere Länder.