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Diskussion aus "R.I.P. Davide Rebellin" um die Umstände des Todes

So tragisch und schlimm wie das ist - ich würde lieber so sterben als verfettet via Herzinfarkt auf dem Sofa o.Ä.
R.I.P., warst ein Großer.
 

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Re: Diskussion aus "R.I.P. Davide Rebellin" um die Umstände des Todes
Die FAZ schreibt, dass der Fahrer in DE nicht verhaftet werden kann, weil es den Tatbestand der Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“) in Deutschland in der Form nicht gibt 🤔
 
Davide wäre vermutlich nicht glücklich darüber, wie sich dieser Faden hier entwickelt hat!
Unsinnige Debatte!
 
Ja dem Davide kann man leider nicht mehr helfen, aber zumindest seinen Angehörigen indem der Fahrer hoffentlich seine gerechte Strafe erhält, meiner Meinung nach gehört der mindestens einige Jahre hinter Gitter und nie wieder an das Steuer von irgendeinem Kraftfahrzeug
 
Ja, so ist es, die Entziehung ausländischer Fahrerlaubnisse wirkt nur bis zur Landesgrenze. Ein Deutscher, dem in Italien die Fahrerlaubnis entzogen wird, der darf deswegen nur in Italien nicht fahren. Ein Italiener, dem die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wird, der darf deswegen nur in Deutschland nicht fahren. Mit globaler Wirkung dürfen Fahrerlaubnisse nur von den Behörden oder Gerichten in dem Land entzogen werden, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Aber die erfahren in aller Regel nichts von Auslandsvergehen oder es interessiert sie nicht. Das einzige, was deshalb LKW-Fahrer im internationalen Verkehr beeindruckt, sind Haftstrafen, aber die werden so gut wie nie verhängt. Alles andere juckt die nicht, dann wird der Fahrer eben für die Zeit der Sperre vom Disponenten nur für Fahrten in andere Länder eingeteilt. Dort kann er dann so lange z. B. besoffen fahren, bis er auch dort deswegen auffällt. Und bis er auf diese Weise in so vielen Ländern gesperrt ist, dass es unangenehm werden kann, laufen frühere Sperrzeiten schon wieder ab. Das zum Verständnis von immer mal wieder zu lesenden Meldungen, dass die Polizei LKW-Fahrer mit 3 Promille und schweren Ausfallerscheinungen aus dem Verkehr zieht. Sofern sie aus dem Ausland stammen, fällt das für die Fahrer unter die Rubrik 'ärgerlich, aber nicht wirklich schlimm'. Die fahren dann eben nächste Woche besoffen durch andere Länder.
So ist das in der Praxis. Ich vertrete häufig eine Spedition aus BIH.
Da müsste ich mal einen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung vertreten (da war m.E. der Verstorbene selbst schuld).
Es wurde eine Kaution von 3 Monatsgehältern gestellt (1800€). Der Fahrer hat daraufhin gekündigt und die Sache war damit erledigt. Heute ist er in Spanien angestellt.
 
So ist das in der Praxis. Ich vertrete häufig eine Spedition aus BIH.
Da müsste ich mal einen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung vertreten (da war m.E. der Verstorbene selbst schuld).
Es wurde eine Kaution von 3 Monatsgehältern gestellt (1800€). Der Fahrer hat daraufhin gekündigt und die Sache war damit erledigt. Heute ist er in Spanien angestellt.
Das ist natürlich total krank. Da frag ich mich was die EU für einen Sinn haben soll. Wenn so ein Straftäter z.B. in Russland eine Anstellung erhalten würde gut ok aber doch nicht irgendwo in der EU
 
Nach der tödlichen Kollision mit Davide Rebellin soll der deutsche LKW Fahrer ausgestiegen und auf den Radfahrer zugegangen sein und sei dann einfach weiterfahren - dabei wurde er fotografiert und jetzt erfolgreich ermittelt.

Er ist in Italien schon einmal wegen Fahrerflucht verurteilt worden und hat den Führerschein wegen Alkohol am Steuer zeitweise abgenommen bekommen. Aber er ist halt auf seinen Führerschein angewiesen, da kann man halt nichts machen.

In Deutschland kann der LKW-Fahrer jetzt auch nicht verhaftet werden, weil es den Tatbestand "Tötung im Straßenverkehr" so bei uns nicht gibt...aber hoffentlih unterlassene Hilfeleistung. Dieser Wichser muss für den Rest seines wertlosen Lebens in den Bau.

sprachlos
 
Das (Photo) ist die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr, die der Laster genommen hat, um auf den Restaurantparkplatz zu fahren. Das Rad wurde etwa 30 Meter mitgeschleift. Auf dem Weg zurück vom Restaurantparkplatz musste der LKW die gleiche Ein/Ausfahrt nehmen (ist die einzige) und ist dabei zwangsläufig an dem zerstörten Rad und der Leiche vorbeigefahren. Das alles wurde von den Kameras des Restaurants aufgezeichnet.

Sieht so aus wie der typische LKW-Rechtsabbiegerunfall ("Nicht gesehen"/"Toter Winkel" etc. pp).

Quelle: Diverse italienische Medien.

Screenshot 2022-12-03 at 14.21.42.jpg
 
Das ist natürlich eine saugefährliche Stelle wenn man sich vorstellt daß man da gerade neben einem LKW fährt bevor dieser rechts abbiegen tut und es womöglich garnicht sieht dass der LKW falls überhaupt den Blinker rechts setzt
 
Wobei dazu bemerkt werden darf, dass Rechtsabbiegerunfälle ebneso wie Auffahrunfälle von LKW eigentlich gar nicht mehr vorkommen dürften. Alle halbwegs modernen LKW sind mit einem Totwinkelassistenten und einem Abstandsasssistenten ausgestattet. Nur schalten die Fahrer diese Systeme gerne aus, weil sie die Anzeigen und Warnungen sowieso nicht beachten und das dauernde Gepiepse dann nervt.
 
In Deutschland kann der LKW-Fahrer jetzt auch nicht verhaftet werden, weil es den Tatbestand "Tötung im Straßenverkehr" so bei uns nicht gibt...aber hoffentlih unterlassene Hilfeleistung.

Abwarten ...

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/stuttgart-gotthard-raser-sitzt-im-gefaengnis-a-1233527.html
<<Ein Schweizer Gericht verurteilte ihn im Juni 2017 wegen "Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln" in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen er zwölf Monate verbüßen soll. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in diesem Frühjahr, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss>>
 
Das versteh ich mit dem "nicht festgenommen werden können" auch nicht ganz. Ich dachte es geht immer darum, wo die Tat begangen wurde.
Wenn ich z.B. im Ausland (in meinem Fall Deutschland) arbeite, unterliege ich in der Zeit der den dt. Gesetzen.


Der LKW Fahrer unterlag dem Zeitpunkt italienischem Recht, italienischer Straßenverkehrsordnung und so weiter. Was ist das denn bitte für eine drollige Regelung sogar in der EU?

Dann kann ich demnächst ja auch den Strafzettel in Deutschland ablehnen und behaupten, in Österreich gibts diese Art der Bestrafung nicht?!
 
Die FAZ schreibt, dass der Fahrer in DE nicht verhaftet werden kann, weil es den Tatbestand der Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“) in Deutschland in der Form nicht gibt 🤔
Das ist Unsinn was für FAZ da schreibt. Fahrlässige Tötung, Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung wären das in Deutschland. Nur weil das in Italien anders heißt oder Tatbestände anders zusammengefasst werden, heißt das noch lange nicht, dass der deutsche Staat dieses A******** schützt! Wenn die italienischen Behörden einen internationalen Haftbefehl ausstellen in Verbindung mit eine Rechtshilfeersuchen zwecks Festnahme und Auslieferung, dann bewegen sie auch hier die Behörden.
 
Das Ganze ist eben typisch LKW Fahrer. So jemand gehört für den Rest des Lebens hinter Gitter. Klar kann sowas passieren aber dann abhauen geht gar nicht. Wenn man sich dann noch zeitnah der Polizei stellt wäre würde ich ihm noch eine Chance geben.
 
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