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Die technisch besten Rahmen

Na na so lustig ist das nicht. Es geht um Grunde darum dass tragende Bauteile ( wie zB die Felge ) nicht als Bremsflanke genutzt werden darf weil ein Überhitzten Materialversagen auslösen kann.
Scheibenbremsen können auch aufgeben und überhitzen aber dabei bleibt dir wenigstens die Felge ganz.
Noch ist das aber seitens EU nicht verabschiedet.
 
Na na so lustig ist das nicht. Es geht um Grunde darum dass tragende Bauteile ( wie zB die Felge ) nicht als Bremsflanke genutzt werden darf weil ein Überhitzten Materialversagen auslösen kann.
Scheibenbremsen können auch aufgeben und überhitzen aber dabei bleibt dir wenigstens die Felge ganz.
Noch ist das aber seitens EU nicht verabschiedet.
Hast du dazu eine Dokumenten-Nr der EU? Würde mich überraschen...
 
Und die Scheibenbremssättel schwimmen dann frei im Raum oder wie?

wo hast du das denn her?
Das wurde unglücklich formuliert. Es geht bestimmt um Verschleißteile, die nicht gleichzeitig lasttragende Teile sein dürfen. Ein Bremssattel trägt weder Last, noch ist er ein Verschleißteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na na so lustig ist das nicht. Es geht um Grunde darum dass tragende Bauteile ( wie zB die Felge ) nicht als Bremsflanke genutzt werden darf weil ein Überhitzten Materialversagen auslösen kann.
Scheibenbremsen können auch aufgeben und überhitzen aber dabei bleibt dir wenigstens die Felge ganz.
Noch ist das aber seitens EU nicht verabschiedet.
Ob auch Schuhe verboten werden, denn es haben sich schon Schuhsohlen gelöst?
 
Noch ist das aber seitens EU nicht verabschiedet.
Wie gesagt, es wäre interessant, wer bei der EU in welchem Kontext hier etwas regeln will.

* * * * *​

Generell würde mich interessieren, welchen Vorschriften Fahrräder unterliegen. Ich vermute fast, keinen. Aber ich weiß es nicht und würde mich ehrlich über Informationen diesbezüglich freuen.

Eine CE-Vorschrift konnte ich nicht finden. Lediglich für Pedelecs ist gilt die CE-Vorschrift für "Maschinen" als einschlägig. Fahrräder scheinen nicht unter die CE-Kennzeichnungspflicht zu fallen.

Dann sind die ASTM-Kategorien bekannt. Allerdings sind hier nur Nutzungsarten spezifiziert. So weit ich weiß gehen damit keine Bauvorschriften einher, sondern der Hersteller urteilt nach eigenem Ermessen, ob ein Rad für die angegebene Nutzungsklasse geeignet ist. Seit diesem Jahr scheint es auch eine Europäische Norm zu Nutzungsklassen zu geben (EN 17406). Ist natürlich wie immer kostenpflichtig, aber dem Titel nach scheint es eher eine Europäische Version der ASTM-Klassifizierung zu sein. Außerdem sind ASTM und EN freiwillig anzuwenden und keine Gesetze.

Also: Gibt es überhaupt bisher auf Europäischer oder deutscher Ebene Gesetze oder gleichwertige Vorschriften zum Bau von Fahrrädern? Wäre ja sinnvoll, aber mir ist nichts bekannt. Insofern bleibt die Frage, in welchem Kontext plötzlich ein Detail wie die Ausgestaltung von Bremsen geregelt werden soll?
 
Das wurde unglücklich formuliert. Es geht um Verschleißteil, die nicht gleichzeitig lasttragende Teile sein dürfen. Ein Bremssattel trägt weder Last, noch ist er ein Verschleißteil.
Dann bleibt immer noch der Reifen, der ein sicherheitsrelevantes tragendes Teil ist und gleichzeitig einem Verschleiß unterliegt.
 
Fahrräder fallen unter die CE-Kennzeichnungspflicht. Bei solch einfachen Mechaniken oder Bauteilen ist die Selbstzertifizierung einfach.
An meinen Fahrrädern habe ich kein CE-Kennzeichen gefunden. Und wie gesagt, zumindest die Auflistung der CE-pflichtigen Produktgruppen in Wikipedia kennt keine Produktgruppe "Fahrräder". Sie kennt die Produktgruppe "Maschinen" und darunter fallen offenbar Pedelecs.

Eine Selbstzertifizierung durch einen Laufradbauer, dass die von ihm gewählte Kombi aus Felge, Speichen und Einspeichmuster eine bestimmte Last aushält, stelle ich mir auch etwas schwierig vor.
Für Fahrräder gibt es die DIN EN ISO 4210. (weltweite Norm)
Danke. Das ist doch mal ein konkreter Anhaltspunkt zum Regulierungsrahmen für Fahrräder. In der Tat sind alle jüngeren Fahrräder in meinem Keller als 4210-compliant gekennzeichnet. Soll heißen, mindestens Bulls und Giant wenden diese Norm an.

Diese Norm wäre sicher der Ort, wo Anforderungen an die Ausgestaltung von Bremsen, also etwa ein Verbot, tragende Teile als Bremse einzusetzen, anzusiedeln wären.

Allerdings ist die Norm alleine noch kein Gesetz. Deshalb würde mich noch interessieren, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, dass Fahrräder dieser Norm entsprechen müssen, um sie verkaufen zu dürfen. Kann da jemand weiterhelfen?

Ist alles etwas OT, aber ich finde es interessant, sich mit den Rechtsgrundlagen zu beschäftigen. Einen Rechtsrahmen, in dem Rim Brakes verboten werden könnten, habe ich in der ganzen Diskussion allerdings noch nicht ausgemacht. Leider bleibt uns @Sonic703 ja Quellenangaben schuldig.
 
Wie gesagt, es wäre interessant, wer bei der EU in welchem Kontext hier etwas regeln will.

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Generell würde mich interessieren, welchen Vorschriften Fahrräder unterliegen. Ich vermute fast, keinen. Aber ich weiß es nicht und würde mich ehrlich über Informationen diesbezüglich freuen.

Eine CE-Vorschrift konnte ich nicht finden. Lediglich für Pedelecs ist gilt die CE-Vorschrift für "Maschinen" als einschlägig. Fahrräder scheinen nicht unter die CE-Kennzeichnungspflicht zu fallen.

Dann sind die ASTM-Kategorien bekannt. Allerdings sind hier nur Nutzungsarten spezifiziert. So weit ich weiß gehen damit keine Bauvorschriften einher, sondern der Hersteller urteilt nach eigenem Ermessen, ob ein Rad für die angegebene Nutzungsklasse geeignet ist. Seit diesem Jahr scheint es auch eine Europäische Norm zu Nutzungsklassen zu geben (EN 17406). Ist natürlich wie immer kostenpflichtig, aber dem Titel nach scheint es eher eine Europäische Version der ASTM-Klassifizierung zu sein. Außerdem sind ASTM und EN freiwillig anzuwenden und keine Gesetze.

Also: Gibt es überhaupt bisher auf Europäischer oder deutscher Ebene Gesetze oder gleichwertige Vorschriften zum Bau von Fahrrädern? Wäre ja sinnvoll, aber mir ist nichts bekannt. Insofern bleibt die Frage, in welchem Kontext plötzlich ein Detail wie die Ausgestaltung von Bremsen geregelt werden soll?
u. a. ISO 4210. Es gibt aber meistens keinen Zwang eine Norm anzuwenden.
 
Auf die schnelle:
Nicht nur googeln, auch mal anschauen, was man da gefunden hat.

Ich hatte nämlich genau diesen Artikel gefunden und habe ihn gelesen. In dem Artikel geht es um E-MTBs, und es steht exakt das drin, was ich weiter oben schon geschrieben hatte:
Produktgruppe "Maschinen" und darunter fallen offenbar Pedelecs.
Für Fahrräder scheint es noch immer keine CE-Anforderung zu geben.

Sorry für's Klugscheißen.
 
Nun ja, in dem Artikel steht:
"Aber auch bei konventionelle Mountainbikes muss der Hersteller durch das CE-Zeichen bestätigen, dass das Fahrrad den Vorgaben der EU-Richtlinien entspricht."

... doch eigentlich sind diese ganzen Sachverhalte schon zwei Jahrzehnte alt. Das ist wie mit der Aufklärung, für jede Generation neu.
 
"Aber auch bei konventionelle Mountainbikes muss der Hersteller durch das CE-Zeichen bestätigen, dass das Fahrrad den Vorgaben der EU-Richtlinien entspricht."
Ok, Punkt für Dich. o_O

Allerdings kann ich an keinem meiner Fahrräder die Plakette finden. Und auch eine schriftliche Konformitätserklärung, die man zu anderne CE-pflichtigen Produkten wie z. B. WLAN-Routern oder Sportbooten bekommt, habe ich nicht. Hoffentlich bin ich keinen illegal verkauften Counterfeits aufgesessen...
 
Schreib mit einem Lackstift CE drauf, mehr gibt es nicht zu prüfen. Bei E-Motoren und Elektronik , und deshalb bist du auf E-Bikes gestoßen, wird es aufwändiger, da eine EMV-Prüfung erfolgen muss. Das macht der Hersteller der Komponenten, die unbedarfte Fahrradbranche muss dann nur noch schrauben.
 
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