AW: Deutsche Strassenmeisterschaft 2008 Bochum
Laut Wettkampfbestimmung Strasse handelt es sich bei Art. 30 des Anhangs A um eine Geldstrafe wegen "Beleidigung, Bedrohung, Unkorrekten Benehmens" wobei nicht näher ausgesagt ist wemgegenüber. Kann also sein, dass die Betroffenen z.B. einen Komissär beschimpft haben.