Die Diffamierung der
Erbschaftsteuer als "Neidsteuer" finde ich sehr problematisch.
Auch wenn ein Zwinkersmiley dahinter steht.
Unter Adenauer gab's eine Erbschaftsteuer in Höhe von 38%.
Und der wurde ja jetzt nicht sonderlich des Sozialismus verdächtigt.
(Die Frage wäre, wo man die Freibetragsgrenze setzt...)
1. Es ist an der Zeit politisch gegen die explodierenden Mietpreise vorzugehen.
2. Es stimmt, wenn du sagst: "Für die junge Generation ist es schwer, ein finanzielles Polster aufzubauen."
Das war es für mich auch schon. (Ich bin Baujahr 1966, meine Eltern hatten kein Vermögen)
Aber wenn es rein um diesen Aspekt geht, dann würde es reichen einen Freibetrag von z.B. 500.000,- € zu definieren, und die Erbschaftsteuer greift erst auf den Betrag (Anteil), der darüber liegt.
Natürlich müsste der Freibetrag automatisch jährlich der Teuerungsrate (gemäß stat. Bundesamt) angepasst werden.
Das nächste Thema wäre die Notwendigkeit einer
Vermögensteuer.
Und "Nein", diese ist nicht grundsätzlich Verfassungswiedrig,
Nur ein Detail daraus war Verfassungswiedrig, da die Bemessungsgrundlagen veraltet waren, insbesondere die Einheitswerte des Grundvermögens seit 1964 nicht mehr erneuert wurden. Der Rest war völlig konform mit dem Grundgesetz (Eigentum verpflichtet!)
Aber mit der Neubewertung von Grundstück-Eigentum im Rahmen der Reform in den letzten Jahren hat sich dieses Argument auch erübrigt.
Und eine Vermögensteuer gab es auch damals unter Adenauer.
Wie schon gesagt, der war kein Sozialist.
In der Schweiz gibt es eine Vermögensteuer von 1 bis 5 Prozent, die ab einer Million fällig wird. Würde man in Deutschland eine Vermögensteuer nach Schweizer Vorbild einführen, kämen über 70 Milliarden Euro pro Jahr zusammen.
Und man konnte in der letzten Zeit nicht beobachten, dass die Reichen aus der Schweiz abwandern würden oder dass die familiengeführten Betriebe im Mittelstand kaputt gegangen wären.
Dann gäbe es noch das Instrument eines "
Lastenausgleich" für außergewöhnliche Belastungen des Staates bzw. der Gesellschaft:
Die damalige Regierung Adenauer und das CSU-geführte Finanzministerium legten 1949 das Gesetz über den Lastenausgleich vor, das 1952 in Kraft trat. Die revolutionäre Idee: Diejenigen, die ihre Vermögen über den Krieg retten konnten, sollten solidarisch mit jenen sein, die alles verloren hatten. Mit einem Mix aus Vermögensabgabe von 50% !!! - und Abgaben auf Hypotheken- und Kreditgewinne kamen über 75 Milliarden D-Mark zusammen, die in einen Ausgleichsfonds flossen, aus dem Vertriebene versorgt und der Wiederaufbau bezahlt wurde. Vom Erfolg profitierten auch jene, die den Ausgleich bezahlt hatten.
Die Folge: Ein wirtschaftlicher Aufschwung!
Einen Lastenausgleich könnte man ja nochmal widerholen für die Lasten im Zusammenhang mit der notwendigkeit des Umbaus in Richtung erneuerbare Energien und zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Landes...