Als Verteidiger würde ich ja behaupten:
"Mein Mandant sammelt Fahrräder - keine Ahnung, wie die 50 geklauten dazwischengekommen sind.".... oder so ähnlich. Kann der Staat nicht nachweisen, daß etwas geklaut ist, darf er die Sache natürlich auch nicht einziehen (s. § 1006 BGB). Daß es sich hier um geklaute Räder handelt, ist allerdings evident. Man hätte die Räder einfach einziehen sollen - das wäre rechtlich sicher gut begründbar. Die Signalwirkung einer solchen Entscheidung, den Dieben die Räder zurückzugeben, ist fatal: Man muß sich nur mal die youtube-Kommentare zum oben geposteten link durchlesen. Kein Wunder, daß wir da soetwas wie "klauen lohnt sich wieder" oder "ich
sattel um" lesen. Die Diebe lachen sich jetzt tot. Der redliche Bürger, der jeden Morgen aufsteht, zur Arbeit geht und Steuern zahlt, versteht es erst Recht nicht. Da hat die Staatsanwaltschaft Hamburg einen großen Fehler gemacht. Sicher vorrangig aus ökonomischen Gründen: Die wollen schlicht die massenhaft eingelagerten Räder schnell wieder loswerden.