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Chinarahmen und der Zoll

klaxon

rennradelnder Opa
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Hallo in die Runde,
ich habe mir beim letzten Singlesday einen Carbonrahmen über Aliexpress gekauft. Vorher habe ich so ziemlich alles gelesen, was hier und in anderen Foren über das Thema Zollgebühren zu finden ist. Daher war ich guter Dinge, als ich am letzten Wochenende die Benachrichtigung erhielt, dass ich mein Paket beim Zoll abholen könne. Jedoch war der Besuch dort nicht ganz so erfreulich. Nachdem die zuständige Beamtin mit dem Ausfüllen des Formulars nicht so richtig zurecht kam, holte sie sich Hilfe bei einer jungen Kollegin, die das Computerprogramm anscheinend besser beherrschte. Allerdings sollte ich neben der Einfuhrumsatzsteuer noch Antidumpingzoll entrichten. Nachdem ich das freundlich aber bestimmt mit dem Hinweis auf das hier erwobene "Wissen" abgelehnt hatte, kamen wir überein, dass bis zur Klärung der Sache (durch mich) der Rahmen (bis zum 22.01.2021 - Ende der Abholfrist) dort verbleiben könne.
Ich habe daraufhin die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion angeschrieben und nach den Möglichkeiten der Befreiung vom Antidumpingzoll gefragt. Allerdings kann sich die Auskunft etwas hinziehen und mir läuft die Zeit davon.

Daher meine Frage/Bitte: ich wäre dankbar, wenn mir jemand, der das Prozedere schon erfolgreich durchlaufen hat, den Kostenfestsetzungsbescheid oder einen eventuell erfolgten Schriftwechsel mit den Zollbehörden schicken könnte (natürlich mit geschwärztem Namen wg. Datenschutz). Ansonsten hieße es erstmal bezahlen und dann im Wege des Widerspruchs das Geld zurückfordern.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
Gruß, Berthold
 
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48,5% Antidumpingzoll...

Danke für die Links - ich kannte nur den dritten.

Das Problem ist, dass die Beamtin darauf beharrte, dass "Herstellung von Fahrrädern" bedeute, dass ich Hersteller - also Unternehmer sein muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
48,5% Antidumpingzoll
das gilt für komplette Fahrräder

man sollte immer den CUSTOM Code #8714911075 in grossen Letter vom Absender auf den Karton schreiben lassen, dann wird das alles einfacher

siehe selbst
https://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do
8714911075.png


https://www.owlaw.de/zollrecht-beratung/13604-antidumpingzoll-montage-von-fahrradteilen-aus-china/
https://www.antidumpingzoll-anwalt.de/aktuelle-antidumpingzoelle/antidumpingzoll-auf-fahrraeder/
" Antidumpingzölle auch auf Fahrradteile ?
Aber nicht nur auf bereits komplette Fahrräder werden Antidumpingzölle erhoben. Auch bestimmte wesentliche Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China sind von der Union mit Antidumpingzöllen gelegt worden. "

" Betroffen sind hier unter anderem folgende Warennummern:
  • ex 8714 91 10
  • ex 8714 91 30
  • ex 8714 93 90
  • ex 8714 94 30
  • ex 8714 94 90
  • ex 8714 96 30
  • ex 8714 99 10
  • ex 8714 99 50
  • ex 8714 99 90

Es gilt auch hier ein Antidumpingzollsatz in Höhe von 48,5% mit Ausnahme der herstellerbezogenen Ausnahmeregelungen.


https://bikeboard.at/Board/archive/index.php/t-159282-p-2.htmlhttps://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Antidumping-Warenliste.pdf

wenn das so ist, dann sind die Preise nicht mehr so toll :crash::idee:

https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/express/infos-knowhow/hilfe-zollabwicklung/import.html"Warenwert zwischen 22 und 150 EUR: Sendungen müssen elektronisch angemeldet werden. Diese sind zollfrei, aber es fällt Einfuhrumsatzsteuer an."
https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/action/invoke.do?id=IZA_KDF
https://chinafreund.de/selbstverzollung-von-paketen-aus-china-ems-und-gdsk/https://www.gdsk.de/index.php?ID=4https://www.gdsk.de/download/merkblatt.pdf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aus genau diesen Grund hab ich alle von mir bis jetzt bestellen Rahmensets immer über EMS versenden und von GDSK verarbeiten lassen. Die 27 Euro was die dafür verlangt haben war es mit immer wert. Selber zum Zoll tigern und sich dann mit Menschen herumärgern die sehr selten mit dem Thema Rahmenset was zu tun haben erspar ich mir da lieber. Du mußt die korrekte TARIC Nummer angeben dann klappt das auch.

Gilt das nicht nur auf ganze Fahrräder und nicht auf Teile?


Hier kannst es nachlesendas es auch auf bestimmte Teile fällig ist

Antidumpingzoll
 
48,5% Antidumpingzoll...

Danke für die Links - ich kannte nur den dritten.

Das Problem ist, dass die Beamtin darauf beharrte, dass "Herstellung von Fahrrädern" bedeute, dass ich Hersteller - also Unternehmer sein muss.
für mein verständnis: i.d.F. gehen die kreativen vom zoll davon aus eine privatperson dürfe keinen fertigen rahmen/rahmen-gabel-set erweben mit "günstigem" zollaufschlag von 23,7% - ein unternehmer/weiterverkäufer schon ?

dann sollte man hoffen dass "zoll-frei-services" von einigen ali-anbietern tatsächlich tatsächlich bieten was sie versprechen (versand ab spanien oder polen - die neue carbon-seidenstrasse...)

PS wäre es verwunderlich wenn der zoll hier mitliest ?
 
Die Antidumpingzölle betreffen private Importeure von vornherein nicht, weil sie nur ab einer Mindeststückzahl gelten. Welche Stückzahl weiß ich jetzt nicht auswendig, aber die ist jedenfalls so groß, dass ein Privatier damit nie etwas zu tun haben wird. Und zwar auch dann, wenn er für einen ganzen Verein einkauft. Fahrradhersteller und andere gewerbliche Importeure können übrigens befreit werden und Liste derjenigen, die befreit sind, ist sehr lang.
 
Update: gestern Nachmittag bekam ich eine Mail von der zentralen Auskunft der Generalzolldirektion, in der mir haarklein auseinandergesetzt wurde, dass und warum ich den Antidumpingzoll nicht entrichten müsse. Als Service war als Anhang noch die Fundstelle der entsprechenden Vorschrift dabei.
Damit ging ich heute frohen Mutes zum zuständigen Zollamt - aber es kann nicht sein, was nicht sein darf - man setzte sich zusammen (irgendwann waren drei Leute damit beschäftigt), um das ganze nachvollziehen zu können. Nach einem Anruf bei der Generalzolldirektion und weiterer Diskussion wurde mir dann mitgeteilt, dass die Auskunft, die mir erteilt wurde völlig falsch sei und die entsprechende Vorschrift ja von 2012 sei, da müsse es etwas neueres geben. Schließlich - mittlerweile war schon eine gute halbe Stunde vergangen - kam einer der Beamten und meinte generös, dass sich die Kollegin viel Mühe gemacht habe und man mir jetzt unter Zuhifenahme einer anderen Bestimmung den Rahmen ohne die Erhebung des Antidumpingzolls überlassen würde. Ich konnte mir die Bemerkung gerade noch verkneifen, warum sie sich am Montag nicht schon die Mühe gemacht hat, aber ich dachte eine Eskalation ist nicht hilfreich. Auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage bekam ich nur eine ausweichende Antwort.
Jedenfalls durfte ich dann nach Entrichtung des Drittlandzolls und der Einfuhrumsatzsteuer mit meinem Rahmen abziehen.

Ende gut, alles gut. Ich danke jedenfalls allen, die hier versucht haben, mir bei meinem Problem zu helfen.

Gruß, B.
 
Update: gestern Nachmittag bekam ich eine Mail von der zentralen Auskunft der Generalzolldirektion, in der mir haarklein auseinandergesetzt wurde, dass und warum ich den Antidumpingzoll nicht entrichten müsse. Als Service war als Anhang noch die Fundstelle der entsprechenden Vorschrift dabei.
Damit ging ich heute frohen Mutes zum zuständigen Zollamt - aber es kann nicht sein, was nicht sein darf - man setzte sich zusammen (irgendwann waren drei Leute damit beschäftigt), um das ganze nachvollziehen zu können. Nach einem Anruf bei der Generalzolldirektion und weiterer Diskussion wurde mir dann mitgeteilt, dass die Auskunft, die mir erteilt wurde völlig falsch sei und die entsprechende Vorschrift ja von 2012 sei, da müsse es etwas neueres geben. Schließlich - mittlerweile war schon eine gute halbe Stunde vergangen - kam einer der Beamten und meinte generös, dass sich die Kollegin viel Mühe gemacht habe und man mir jetzt unter Zuhifenahme einer anderen Bestimmung den Rahmen ohne die Erhebung des Antidumpingzolls überlassen würde. Ich konnte mir die Bemerkung gerade noch verkneifen, warum sie sich am Montag nicht schon die Mühe gemacht hat, aber ich dachte eine Eskalation ist nicht hilfreich. Auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage bekam ich nur eine ausweichende Antwort.
Jedenfalls durfte ich dann nach Entrichtung des Drittlandzolls und der Einfuhrumsatzsteuer mit meinem Rahmen abziehen.

Ende gut, alles gut. Ich danke jedenfalls allen, die hier versucht haben, mir bei meinem Problem zu helfen.

Gruß, B.
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Die Beamten beharren darauf, dass der Taric Code 8714911021 nur in Verbindung mit einer Bewilligung zur Endverwendung gilt. Im Rechtstext ist jedoch eindeutig von „unter 300 Stück oder Endverwendung“ die Rede. Können sie mir evtl die Antwort der Generalzolldirektion zusenden? Vielen Dank!
Mfg Alex
 
das ist genau das Problem,
wer nur selten importiert kennt niemanden und hat damit meist Probleme. , am besten von Spedition (Zollagent) verzollen lassen.

8714911000 Rahmen
8714911021
Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern
8714911021 aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)
8714911023 aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstoff, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern
8714911023 Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern
8714911023 Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)
8714911029 andere
8714911031 aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung beim Herstellen von Fahrrädern
8714911031 aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung be der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)
8714911033 aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstoff, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern
8714911033 Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern
8714911033 Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)
8714911039 andere
8714911070 aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstoff, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern
8714911070 Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern
8714911070 Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)





8714911075
aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)


# 8714911075

https://eservices.minfin.fgov.be/ex...ry=29422&date=20210114&lang=DE&page=1&trade=0
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es hat jetzt seltsamerweise doch geklappt. Die Aussage war „sie müssen 48% bezahlen“, aber auf dem Bescheid waren dann doch nur 4,7% aufgeführt^^ also alles gut.
Danke und viele Grüße
 
Ich kann bezüglich der ganzen Fragen zu den Chinarahmen nur das Nachbarforum MTB-News empfehlen. Dort gibt es mehrere Threads mit vielen Erfahrungen und Lösungsansätzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Weg, der meiner Meinung nach den meisten Erfolg verspricht, ist die direkte Anfrage bei der Generalzolldirektion in Dresden. Diese ist die Aufsichtsbehörde für die Zollämter. Man bekommt - nach meiner Erfahrung - schnell und kompetent eine Auskunft per Mail.
 
Der Weg, der meiner Meinung nach den meisten Erfolg verspricht, ist die direkte Anfrage bei der Generalzolldirektion in Dresden. Diese ist die Aufsichtsbehörde für die Zollämter. Man bekommt - nach meiner Erfahrung - schnell und kompetent eine Auskunft per Mail.
Ich hatte heute in München dasselbe Problem. Selbst das Schreiben der Zolldirektion Dresden zeigte keine Wirkung, sie wollten eine Zollanmeldung. Ich habe mir die IZA mal angeschaut und bin etwas überfordert. Bei Ali hast du ja nur einen Shop?

Ich habe dann eben gezahlt, und möchte nun das Geld zurück!!
 
Ich habe dann eben gezahlt, und möchte nun das Geld zurück!!


da wirst schlechte Karten haben, mit Geld zurück
https://ec.europa.eu/taxation_custo...edural_aspects/general/debt/guidelines_de.pdfwenn Du den vollen Satz von 48% gezahlt hast, bist selbst schuld


https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Z...Erlass-Erstattung/erlass-erstattung_node.html
https://www.owlaw.de/zollrecht-beratung/13604-antidumpingzoll-montage-von-fahrradteilen-aus-china/

desweiteren ist ein Rennrad kein Fahrrad im verkehrstechnischen Sinne und sollte auch nicht so verzollt werden. Da sollte sich mal der BDR drum kümmern :idee:

kann ja wohl nicht sein, das Radsportler gegenüber indoor Sportler auf dem "Standfahrrad" benachteiligt werden.


https://www.zolltarifnummern.de/2021/95069110
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo , obwohl das Thema etwas älter ist möchte ich es gerne wieder hoch holen , da ich auch gerade betroffen war . Im August habe ich mir einen Carbon-Gravelrahmen in China bestellt . Mir war klar das ich natürlich den normalen Zoll und die Einfuhrsteuer zu bezahlen habe . Überrascht war ich dann allerdings über 48 % Strafzoll . Nach einigen wirklich zähen Emails mit dem Zoll in Dresden habe ich dann erfahren " das von dem Rahmen eine Bedrohung für die deutsche Fahrradindustrie ausgehe " . Ich habe dann von meinem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht . Was dann passierte war natürlich NICHTS . Auf mehrfache Nachfragen kam dann irgendwann eine Bestätigung , dass mein Fall bearbeitet wird , mit der Bitte von weiteren Nachfragen abzusehen - dann erstmal wieder ein langes NICHTS.
Nachdem ich dann aber doch nachgefragt habe kam eine Email , mit der Bitte um meine Bankverbindung . Eine Woche später kam ein Brief mit einer Rechnung , die für mich als Nicht-Beamten , völlig unverständlich war . Vorgestern habe ich dann auf meinem Kontoauszug eine Rückzahlung über die vollen 249 € Strafzoll entdeckt . Es hat sich also doch gelohnt hartnäckig zu bleiben . Es gab leider keinerlei Erklärung warum der Strafzoll erst berechnet und dann zurück gezahlt wurde.
schönes Wochenende
 

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immer schön hartnäckig bleiben, es lohnt :daumen::)

8714911075
aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)

https://eservices.minfin.fgov.be/ex...ry=29422&date=20210114&lang=DE&page=1&trade=0https://eservices.minfin.fgov.be/ex...otaItem=10408642&lang=DE&page=1&date=20210114Artikel 117
Zu hoch bemessene Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0952#d1e6065-1-1
" das von dem Rahmen eine Bedrohung für die deutsche Fahrradindustrie ausgehe "

ah bei einem Rahmen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@TheBikeMike ist nicht der erste und wird auch nicht der letzte sein, der einen Rahmen aus China kauft. Die Summe machts. Darum sollte es den Antidumpingzoll auch bei einem Rahmen geben. So schlimm wie das für den einzelnen Käufer auch sein wird.
Warum ?? Alle Radhändler / Hersteller die Rahmen / Fahrradteile aus China beziehen lassen sich ganz selbstverständlich vom Antidumpingzoll befreien.
 
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