Auch ich habe nach meinem Widerspruch 3 Monate später den Antidumpingaufschlag erstattet bekommen, ohne Probleme.Hallo , obwohl das Thema etwas älter ist möchte ich es gerne wieder hoch holen , da ich auch gerade betroffen war . Im August habe ich mir einen Carbon-Gravelrahmen in China bestellt . Mir war klar das ich natürlich den normalen Zoll und die Einfuhrsteuer zu bezahlen habe . Überrascht war ich dann allerdings über 48 % Strafzoll . Nach einigen wirklich zähen Emails mit dem Zoll in Dresden habe ich dann erfahren " das von dem Rahmen eine Bedrohung für die deutsche Fahrradindustrie ausgehe " . Ich habe dann von meinem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht . Was dann passierte war natürlich NICHTS . Auf mehrfache Nachfragen kam dann irgendwann eine Bestätigung , dass mein Fall bearbeitet wird , mit der Bitte von weiteren Nachfragen abzusehen - dann erstmal wieder ein langes NICHTS.
Nachdem ich dann aber doch nachgefragt habe kam eine Email , mit der Bitte um meine Bankverbindung . Eine Woche später kam ein Brief mit einer Rechnung , die für mich als Nicht-Beamten , völlig unverständlich war . Vorgestern habe ich dann auf meinem Kontoauszug eine Rückzahlung über die vollen 249 € Strafzoll entdeckt . Es hat sich also doch gelohnt hartnäckig zu bleiben . Es gab leider keinerlei Erklärung warum der Strafzoll erst berechnet und dann zurück gezahlt wurde.
schönes Wochenende
Begründung: Artikel 117 (116 Abs. 1 Buchst. a) VO (EU) Nr. 952/2013 (UZK)
Bei privatem Verbrauch und wenigen Bestellungen gilt die Begünstigung Code 140, dabei spielt die Taric Nummer nur eine untergeordnete Rolle (Statistik)
Die China-Shops haben wohl auch Probleme, die Zollpapiere den verschiedenen Länderverordnungen entsprechend auszufüllen
Ein Händler muss die Begünstigung vorher beantragen.