AW: Berliner Höllentouristen
Wer mit dem Rad unterwegs ist, kann sich ja offensichtlich weder ein Auto noch die BVG leisten.
Vor allem, wenn's so viele & teure sind wie bei Dir
Bei Ordnungswidrigkeiten hat die Behörde reichlich Ermessen. Schon die Entscheidung, ob sie überhaupt was macht, liegt im Ermessen der Beamten. Bei Verkehrsverstößen, die mit einer Buße von nicht mehr 35 Euro zu ahnden sind, kann der Beamte eine Verwarnung aussprechen und bis zu 35 Euro kassieren. Das geht nur, wenn der Betroffene einverstanden ist. Sofern eine Verwarnung zustande kommt, ist das Verfahren unwiderruflich zu Ende, und zwar auch dann, wenn - wie bei überfahrenen Ampeln - eigentlich gar kein Verwarnungsgeld (und schon gar nicht nur 15 Euro
) - verhängt werden darf. Wenn's keine Verwarnung gibt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Dafür gibt's zwar einen ausgefeilten & umfangreichen Katalog, aber der setzt auch nur Regelbußgelder (Überfahren einer Ampel nach mehr als einer Sekunde Rot 125 Euro plus ein Punkt, für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer die Hälfte, aber trotzdem ein voller Punkt) fest, von denen im Einzelfall tat- und schuldangemessen abgewichen werden kann. Von Gesetzes wegen ist der Rahmen für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten 5 bis 1000 Euro. Hinzu kommen bei Verhängung eines Bußgelds immer noch Verfahrensgebühren.
Debakelos Tipps sind erfolgversprechend: Niemals (außer vielleicht bei ganz sicher nachweisbarer Unschuld) nicht den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken! Die Anhörung unterbricht die normalerweise 6-monatige Verfolgungsverjährung, die ansonsten oft schneller vorbei ist, als die Behörde was geregelt kriegt. Voraussetzung für die Unterbrechung der Verjährung: das Schreiben mit dem Anhörungsbogen kommt auch wirklich an. Das muss im Zweifel die Behörde beweisen. Noch zu beachten: Auch ein Einschreiben (das soweit ich weiß die Behörden allerdings nicht einsetzen) reicht nicht unbedingt aus, um den Zugang des Anhörungsbogens nachzuweisen. Nur die Zustellung mit Zustellungsurkunde oder durch Vollstreckungsbeamten ist von der Behörde sicher nachzuweisen.