AW: beinahe Roadkill
Ich denke ich bräuchte nicht zu erwähnen, daß ich versucht habe das Hörnchen zu finden - zwecks Euthanasie . Es ist aber so weit ins verdornte und abgezäunte Unterholz verschwunden, daß es aussichtslos war .
Von Liegenlassen war kein Wort im Text , mein Guter ..
Zudem war auch nicht von "zuschauen" die Rede, den Anblick erhaschte ich nur durch einen 500ms Blick in den Rückspiegel .
Zur Info an alle :
Jagdrecht : Bei Unfällen mit Nieder -, Schwarz- , oder Schalenwild muß in JEDEM Falle der zuständige Jäger , ggf. auch die Polizei verständigt werden . Ist das Tier noch am Leben , so hat nur der Jäger das recht es (waidgerecht) zu erlösen . Die Polizei darf das u.U. auch - muß aber ausgebildet sein dafür .
( Eichhörnchen gehören übrigens zu den Nagern, und unterstehen somit dieser Regelung nicht )
Du hast natürlich vollkommen recht, dass sowas nicht belustigend wirken soll. Was mich aber noch mehr ankotzt ist, dass jemand ein derart verletztes Tier nicht totmacht sondern zuschaut, wie es sich zum verrecken verzieht! Und da ist mir jetzt das deutsche Jagdrecht wurscht, ein so verletztes Tier lässt man nicht liegen.
Ich denke ich bräuchte nicht zu erwähnen, daß ich versucht habe das Hörnchen zu finden - zwecks Euthanasie . Es ist aber so weit ins verdornte und abgezäunte Unterholz verschwunden, daß es aussichtslos war .
Von Liegenlassen war kein Wort im Text , mein Guter ..
Zudem war auch nicht von "zuschauen" die Rede, den Anblick erhaschte ich nur durch einen 500ms Blick in den Rückspiegel .
Zur Info an alle :
Jagdrecht : Bei Unfällen mit Nieder -, Schwarz- , oder Schalenwild muß in JEDEM Falle der zuständige Jäger , ggf. auch die Polizei verständigt werden . Ist das Tier noch am Leben , so hat nur der Jäger das recht es (waidgerecht) zu erlösen . Die Polizei darf das u.U. auch - muß aber ausgebildet sein dafür .
( Eichhörnchen gehören übrigens zu den Nagern, und unterstehen somit dieser Regelung nicht )