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Autofahrer anzeigen ?

scotty1208

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Hallo zusammen,

hier im Forum gibt es ja zahlreiche Beispiele wie wir RR-Fahren von den Autofahrern zum Teil erheblich gefährdet werden. Sei es durch zu dichtes Überholen, Überholen und scharf nach recht ziehen, hupen, anpöpeln, und was mir schon passiert ist.......die haben mit Feuerwerksböllern nach mir geschmissen.....

Hat von euch schon mal einer von denen anzgezeigt? Und hat es dann auch was gebracht?
Ich hab es bisher noch nicht getan, da ich meistesn alleine unterwegs bin, und dann denke ich mir da steht Aussage gegen Aussgage.....aber ab und zu hät ich schon mal gern Lust dazu.....
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Bringt nur was wenn du mit mehren in einer Gruppe fährst, Allein nützt es kaum was..
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

sicher bringt es was. wieso sollte es das nicht? es ist eine andere frage welchen tatbestand du als erfüllt ansiehst und was es dann tatsächlich ist, aber bearbeitet wird das auf jeden fall.

mfg
frank
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Ja klar wirds bearbeitet aber herauskommt eigentlich 0.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Ich bin auch mal echt übel von einem Autofahrer beleidigt worden, der meinte auch mich zusätzlich noch gegen den Bürgersteig drücken zu müssen. Zur Polizei bin ich aber auch nicht gegangen, weil ich mir immer denke, die haben bestimmt was besseres zu tun...

Grüße Sophie
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Au man..wenn man das so liest... *koppschüttel* muss ich mich künftig mit grellrosa Lackspray (als Rache für abdrängelnde Fahrer) und Pfefferspray (für abdrängelnde und zum motzen aussteigende Fahrer) bewaffnen??
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Anzeigen bringen nur was wenn man Zeugen hat, ansonsten steht Aussage gegen Aussage, belastet nur unnötig unsere Freunde und Helfer, daher sinnlos!!!
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Bei aggressiven Berufskraftfahrern haste ne höhere Chance. Die machen viele km und evtl. hatte er schonmal so ne Anzeige, oder bekommt später nochmal so eine. Auch wenn es erstmal eingestellt wird, verbleibt das doch in seiner Akte.

mal was von datenschutz gehört?
wenn ein verfahren eingestellt wird, werden alle daten gelöscht.
es wird nur was abgespeichert, wenn es zu einer verurteilung, respektive einem verhängten bußgeld kommt. selbst bei verwarnungstatbeständen ist mit der zahlung dieser der vorgang abgeschlossen und es dürfen keine daten im bestand bleiben.

mfg
frank
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

mal was von datenschutz gehört?
wenn ein verfahren eingestellt wird, werden alle daten gelöscht.
es wird nur was abgespeichert, wenn es zu einer verurteilung, respektive einem verhängten bußgeld kommt. selbst bei verwarnungstatbeständen ist mit der zahlung dieser der vorgang abgeschlossen und es dürfen keine daten im bestand bleiben.

mfg
frank

Wenn ich mich an mein jur. Referendariat recht erinnere, war das anders. Ermittlungsverfahren z.B. bleiben gespeichert. Ich bin mir da ziemlich sicher, weil gegen mich wurde mal wegen Inverkehrbringens von Falschgeld ermittelt und das Verfahren dann eingestellt. Das muss man dann angeben, wenn man Rechtsanwalt werden will. Deswegen hat meine Zulassung zur Anwaltschaft auch länger gedauert.

Ich lege jetzt meine Hand nicht dafür ins Feuer, aber ich glaube schon, dass ich (und damit auch Ingmar) recht habe.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

mal was von datenschutz gehört?
wenn ein verfahren eingestellt wird, werden alle daten gelöscht.
es wird nur was abgespeichert, wenn es zu einer verurteilung, respektive einem verhängten bußgeld kommt. selbst bei verwarnungstatbeständen ist mit der zahlung dieser der vorgang abgeschlossen und es dürfen keine daten im bestand bleiben.
Schön, dann kann ich ja nach belieben Lollis klauen gehen, weil die Verfahren immer wegen Geringfügigkeit eingestellt werden und mich keine Strafe erwarten würde...
...ist aber leider anders ;)
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Wenn ich mich an mein jur. Referendariat recht erinnere, war das anders. Ermittlungsverfahren z.B. bleiben gespeichert. Ich bin mir da ziemlich sicher, weil gegen mich wurde mal wegen Inverkehrbringens von Falschgeld ermittelt und das Verfahren dann eingestellt. Das muss man dann angeben, wenn man Rechtsanwalt werden will. Deswegen hat meine Zulassung zur Anwaltschaft auch länger gedauert.

Ich lege jetzt meine Hand nicht dafür ins Feuer, aber ich glaube schon, dass ich (und damit auch Ingmar) recht habe.

was war der einstellungsgrund? wie gesagt, das war unpräzise von mir.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

was war der einstellungsgrund? wie gesagt, das war unpräzise von mir.

Ich rede jetzt nicht über Einstellung wegen fehlenden öff. Interesses oder gegen Zahlung einer Geldbuße. Das das was anderes ist, ist mir klar.

Einen Einstellungsgrund wurde mir nicht mitgeteilt. Wird aber wohl gewesen sein: kein hinreichender Tatverdacht, hatte ja auch wirklich keinen Vorsatz bei Erfüllung des objektiven Tatbestands.

Ich meine mich aber entsinnen zu können, dass in dem Register der StA jedwedes Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat aufgeführt ist. Das hat man dann bei der Bearbeitung von Fällen immer vorgelegt bekommen und durfte natürlich nicht die eingestellten Fälle bei der Bemessung des Strafmaßes mit berücksichtigen. Das Register ist natürlich nicht öffentlich zugänglich und du bekommst auch selbst keinen Ausdruck über die gegen dich jemals geführten Ermittlungsverfahren.

Wie gesagt: Ich lege meine Hand nicht dafür ins Feuer, dass es so ist, vielleicht trügt mich meine Erinnerung auch. Habe heute glücklicherweise mit Strafrecht nichts mehr am Hut und muss das alles nicht wissen.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Ich rede jetzt nicht über Einstellung wegen fehlenden öff. Interesses oder gegen Zahlung einer Geldbuße. Das das was anderes ist, ist mir klar.

Einen Einstellungsgrund wurde mir nicht mitgeteilt. Wird aber wohl gewesen sein: kein hinreichender Tatverdacht, hatte ja auch wirklich keinen Vorsatz bei Erfüllung des objektiven Tatbestands.

Ich meine mich aber entsinnen zu können, dass in dem Register der StA jedwedes Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat aufgeführt ist. Das hat man dann bei der Bearbeitung von Fällen immer vorgelegt bekommen und durfte natürlich nicht die eingestellten Fälle bei der Bemessung des Strafmaßes mit berücksichtigen. Das Register ist natürlich nicht öffentlich zugänglich und du bekommst auch selbst keinen Ausdruck über die gegen dich jemals geführten Ermittlungsverfahren.

Wie gesagt: Ich lege meine Hand nicht dafür ins Feuer, dass es so ist, vielleicht trügt mich meine Erinnerung auch. Habe heute glücklicherweise mit Strafrecht nichts mehr am Hut und muss das alles nicht wissen.

so habe extra einen kollegen meines einstellungjahrgangs angerufen. er ist für rechtsangelegenheiten zuständig.
für den verkehrsbereich, alles wäre jetzt zu viel, gilt folgendes:
bei owi-verfahren: eintrag in das zentralregister des kba ab 40 .- bußgeld, entspricht 1 punkt. löschung nach 2 jahren, es sei denn, es kommt was dazu.
unter 40.- euro werden keine daten gespeichert.
strafanzeigen: nach abgabe an die sta jegliche akten sind sofort zu vernichten, außer bei straftaten gegen unbekannt oder wenn weitere ermittlungen anstehen (zb. weitere tatverdächtige). dann jedoch immer nur auf antrag.
ist das verfahren bei der sta abgeschlossen werden die daten nur bei einer verurteilung, egal ob mit gerichtsverfahren oder bei einem strafbefehl, den laufzeiten entsprechend abgespeichert.
ansonsten gelöscht.

auch hier gibt es ausnahmen, welche aber in einem eng gesteckten rahmen zu sehen sind. der datenschutz hat in den letzten jahren stark an gewicht gewonnen, was ich persönlich positiv sehe. zum glück wurden nicht allem stattgegeben, was unser bundesinnenminister gefordert hat.

mfg
frank
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Ich meine mich aber entsinnen zu können, dass in dem Register der StA jedwedes Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat aufgeführt ist. Das hat man dann bei der Bearbeitung von Fällen immer vorgelegt bekommen und durfte natürlich nicht die eingestellten Fälle bei der Bemessung des Strafmaßes mit berücksichtigen. Das Register ist natürlich nicht öffentlich zugänglich und du bekommst auch selbst keinen Ausdruck über die gegen dich jemals geführten Ermittlungsverfahren.

Wie gesagt: Ich lege meine Hand nicht dafür ins Feuer, dass es so ist, vielleicht trügt mich meine Erinnerung auch.

Ich meine mich auch entsinnen zu können, das bei der StA jedes dort geführte Ermittlungsverfahren abgespeichert wird, mithin auch die Einstellungen mangels hinreichendem Tatverdachtes. Das Register ist nicht öffentlich einsehbar und hat nichts mit dem BZR zu tun.

Ich meine auch, dass die StA's sich untereinander noch nicht in ihrem Datenbestand haben abgleichen können. Das erleichert die Verteidigung, wenn der Betreffende mal den Zuständigkeitsbereich einer StA gewechselt hat, z.B durch Umzug.

Einstellungen in der Vergangenheit haben durchaus Einfluss darauf, ob ein zeitlich späteres Verfahren zur Einstellung kommt oder eben nicht. Oft erfolgt bei der Einstellung dann der Hinweis, dass bei einem weiteren Verstoß eben nicht mehr mit einer Einstellung zu rechnen ist.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

so habe extra einen kollegen meines einstellungjahrgangs angerufen. er ist für rechtsangelegenheiten zuständig.
ist das verfahren bei der sta abgeschlossen werden die daten nur bei einer verurteilung, egal ob mit gerichtsverfahren oder bei einem strafbefehl, den laufzeiten entsprechend abgespeichert.
ansonsten gelöscht.

auch hier gibt es ausnahmen, welche aber in einem eng gesteckten rahmen zu sehen sind. der datenschutz hat in den letzten jahren stark an gewicht gewonnen, was ich persönlich positiv sehe. zum glück wurden nicht allem stattgegeben, was unser bundesinnenminister gefordert hat.

Löblich, dein Engagement. Mein Referendariat war 2002-2004 (StA Jahreswechels 2002/2003). Kann also gut sein, dass sich da was geändert hat. Meine mich auch entsinnen zu können, dass mein Ausbilder die Praxis damals kritisiert hat.


Ich meine auch, dass die StA's sich untereinander noch nicht in ihrem Datenbestand haben abgleichen können. Das erleichert die Verteidigung, wenn der Betreffende mal den Zuständigkeitsbereich einer StA gewechselt hat, z.B durch Umzug.

Wo du es jetzt schreibst, ja, so war es, glaube ich.

Aber durch rr-mtb-radlers "Recherche" ist ja jetzt wohl erfreulicherweise sowieso Konsens erzielt.

Strafrecht ist wirklich was Furchtbares ... diese ganzen Profilneurotiker mit 27 verschiedenen Theorien, die mit der Praxis nix zu tun haben, aber die Studenten quälen ....
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Strafrecht ist wirklich was Furchtbares ... diese ganzen Profilneurotiker mit 27 verschiedenen Theorien, die mit der Praxis nix zu tun haben, aber die Studenten quälen ....

So ist es!

Schön waren die Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum! Danach hatte man das Strafrecht begriffen!:D:D:D
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Und wer kontrolliert, ob der ganze alte Kram wirklich gelöscht wird, bzw. die Papierakten vernichtet werden? Ist es nicht evtl. so, dass da mit einer gewissen Lässigkeit mit umgegangen wird, und dass ein Richter oder Staatsanwalt bestimmte ewig zurückligende oder geringfügige Fälle zwar nicht zur Urteilsfindung heranziehen darf, er diese, so er davon weiß, aber trotzdem im Hinterkopf behält, und sich somit auch ein entsprechendes Bild über die betreffende Person macht?
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Ja, das würde mich auch interessieren.
Papier ist immerhin geduldig. Wenn also erstmal nen schriebs in deine akte wandert, wer kümmert sich dann darum, dass der da wieder aus kommt?

Das landet doch in irgendnem archiv und wenn du mal wieder wegen irgendwas belangt wirst kommt die akte zum vorschein und dann sieht der zuständige beamte "oh, das is ja noch nen alter vermerk drinne, der könnte jetzt weg, aber moment, der hat ja sowas schonmal gemacht, hmm, wiederholung, vielleicht diesma doch ne dickere strafe" .. kein plan, ich kann's mir aber gut vorstellen.

rr-mtb-radler, klär uns auf, wie handhabt ihr das so? :)
 
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