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Autofahrer anzeigen ?

AW: Autofahrer anzeigen ?

Nur weil jemand als Autofahrer eine Situation falsch einschätzt und dabei jemanden in Gefahr bringt muß man ihn doch nicht gleich anzeigen. Und zwar aus 2 Gründen :
1. Hat unsere Polizei und unsere gerichte wahrlich besseres zu tun als sich mit so kleinkram aufzuhalten
2. Ich unterstelle mal das ein riesiger Großteil der Autofahrer denen das passiert was auf dem Video zu sehen ist, genau dies merken und sich denken Gott sei Dank ist nichts passiert und sehen im Rückspiegel das der routinierte Radfahrer nicht mal einen schlenker gefahren hat und fahren mit pochendem herz weiter.

Wir können den Fall auch mal runterschrauben. Ein radfahrer fährt bei sonnigem Frühlingswetter einen Wirtschaftsweg mit 35 km/h und kommt auf eine Gruppe Fußgänger zugefahren. Er sieht die Lücke und prescht durch, dumm nur das er von den Fußgängern erkannt wurde und wird für dieses Verkehrsgefährdende Verhalten angezeigt.
Gute Nacht deutschland


du fährst einen 3er bmw?
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Also, gefährdet hab ich mich in dem Moment wo der Fabia vorbei gezogen ist nicht gefühlt (kein Schwenker, wie im Film zu sehen). Hab genug damit zu tun gehabt, die Konzentration auf die Abfahrt zu legen. Aber im Nachhinein, beim betrachten des Films, oh mann, was hätte passieren können...
Wenn ich zur Rennleitung gehe, wie heißt es doch so schön, dem "öffentlichen Interesse" wegen...

Tja ist auch mein Eindruck den so nah ist er auch nicht an Dir vorbei. Wenn ich jeden Anzeigen wollte der mich mit deutlich weniger Abstand überholt hat, hätte mein Leben einen ganz neuen Lebensmittelpunkt :D

mfg
rob
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Als Polizist muss ich hier manchmal echt über die Antworten schmunzeln... :rolleyes: ;)


Seit der Schill in Hamburg die Polizeikommission aufgelöst hat, die Polizeigewalt verfolgte, hast Du sicher viel zu schmunzeln.

Kennst Du eigentlich einen Kollegen, der gegen einen anderen Beamten aussagte (wegen KV im Amt), und deshalb über die Dienstpost tote Ratten zugesandt bekam?

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/panoramapolizeigewalt100.html
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Wenn jemand der das Grundgesetz, die Entscheidungen von Obergerichten (siehe meine Signatur) und die des BVerfG anerkennt, und gut findet ein Polizeihasser ist, dann bin ich wohl ein Polizeihasser.

„Man musste den Eindruck bekommen, hier sollte ein Einsatz der Polizei vertuscht
werden...Wenn wir uns auf das, was die Polizei in ihren Berichten schreibt nicht mehr
verlassen können, worauf denn dann?“

Bist ja hier im Forum anscheinend als Polizeihasser bekannt.

Die Ermittlungen der Oberstaatsanwältin werden von den
Polizisten blockiert.
O-Ton
Lolita Lodenkämper,
Staatsanwaltschaft Neuruppin:
„Es wäre schön, wenn die uns bei der Aufklärung der Sache beistehen würden und da ihren
Beitrag zur Aufklärung lieferten.“
O-Ton
Panorama:
„Das tun sie bislang nicht?“
O-Ton
Lolita Lodenkämper,
Staatsanwaltschaft Neuruppin:
„Nein.“
 
Heute hat mich ein LKW Fahrer verdammt knapp überholt :mad: Das ganze auf der Landstraße bei grader Strecke und es gab keinen Radweg. Er hat überholt obwohl im Gegenverkehr ein LKW (7,5 Tonner) entgegenkam.
Er fuhr einen schweren LKW (etwa 20 Tonner) Ihr könnt euch sicher denken wieviel Platz da für einen Radfahrer bleibt :confused: Er hat mit 40cm Abstand überholt und ist auch gleich wieder eingeschert. Ich bin schon nach rechts ausgewichen und musste zusätzlich runterbremsen! Hätte ich das nicht wäre eine Kollision mit dem hinteren Teil des Auflegers unvermeidbar gewesen.
Hab mir das Kennzeichen notiert! Uhrzeit etc. hab ich genau, da alles GPS aufgezeichnet. Ich überlege das anzuzeigen, nur ob sich das lohnt? Hab natürlich keine Zeugen :(
 
Heute hat mich ein LKW Fahrer verdammt knapp überholt :mad: Das ganze auf der Landstraße bei grader Strecke und es gab keinen Radweg. Er hat überholt obwohl im Gegenverkehr ein LKW (7,5 Tonner) entgegenkam.
Er fuhr einen schweren LKW (etwa 20 Tonner) Ihr könnt euch sicher denken wieviel Platz da für einen Radfahrer bleibt :confused: Er hat mit 40cm Abstand überholt und ist auch gleich wieder eingeschert. Ich bin schon nach rechts ausgewichen und musste zusätzlich runterbremsen! Hätte ich das nicht wäre eine Kollision mit dem hinteren Teil des Auflegers unvermeidbar gewesen.
Hab mir das Kennzeichen notiert! Uhrzeit etc. hab ich genau, da alles GPS aufgezeichnet. Ich überlege das anzuzeigen, nur ob sich das lohnt? Hab natürlich keine Zeugen :(


ich denk mal, anzeigen lohnt sich insofern immer, wenn der fahrer schon öfter wegen sowas angezeigt wurde. wenn jeder sagt, es lohnt sich nicht, passiert auch nichts.
ausserdem lassen sich eure daten vergleichen, zumal er einen digitalen tacho drinhaben dürfte.

ich bin die letzten 3 jahre sehr oft mit dem rad auf der landstrasse früh u nachmittag unterwegs gewesen (Umschulung) und kann den lkw-fahrern bescheinigen, dass sie mit abstand am besten überholten, also für meine gegend gesprochen. da hat mich so mancher pkw-fahrer mehr zum kochen gebracht. mit lkw, nicht einmal...
 
ich denk mal, anzeigen lohnt sich insofern immer, wenn der fahrer schon öfter wegen sowas angezeigt wurde. wenn jeder sagt, es lohnt sich nicht, passiert auch nichts.
ausserdem lassen sich eure daten vergleichen, zumal er einen digitalen tacho drinhaben dürfte.

ich bin die letzten 3 jahre sehr oft mit dem rad auf der landstrasse früh u nachmittag unterwegs gewesen (Umschulung) und kann den lkw-fahrern bescheinigen, dass sie mit abstand am besten überholten, also für meine gegend gesprochen. da hat mich so mancher pkw-fahrer mehr zum kochen gebracht. mit lkw, nicht einmal...
Würde ich auch unterschreiben! Ich kann mich sonst an keine Konfliktsituationen mit LKW Fahrern erinnern. Ich hatte bisher aber auch wenig Probleme mit Pkw fahrern gehabt ;)
Nur das heute war wirklich das schlimmste :mad: Von einem versehen kann man hier nicht sprechen. Ich wurde klar gesehen und der Gegenverkehr auch
 
Reicht es Dir, hier ernst genommen zu werden?

Es gibt im Strafrecht einen alten Grundsatz,; "wer zuerst anzeigt hat Recht."
Nur sollte man sich mit der Anzeige nicht zuviel Zeit lassen, da sonst die Verwerflichkeit in Frage stehen könnte,
 
Kannst dir ja im Notfall einen Spaß draus machen und die aufnehmenden Polizisten wegen Befangenheit anzeigen. Wirst aber wenig Freunde damit gewinnen. :D
Der größte Vorteil der Anzeige ist der, dass es zumindest mal aufgenommen wurde und für eventuelle künftige Fälle bereitliegt und die Situation des künftig geschädigten oder massiv gefährdeten dadurch gestärkt wird. Du wirst vielleicht nicht selbst gewinnen, der Fahrer weiß aber mit etwas Glück für dich, dass er so'was künftig nicht mehr machen sollte. Die Frage ist halt, welcher Typ Fahrer saß am Steuer? Einer, der sich nun ärgert, dass du nicht verreckt bist. Einer, dem dein Wohlergehen einfach nur egal ist? Einer, der sich nicht über sein Handeln im Klaren war? Wir kennen die Abstufung nicht.


Ansonsten: 40cm und du regst dich auf? :o Das nennen wir hier übertriebene Vorsicht! :p Hier bringen LKWs manchmal den Gegenverkehr fast bis zum Stillstand und treiben dich, den Radfahrer, trotzdem Richtung Grab(en).
 
Nur sollte man sich mit der Anzeige nicht zuviel Zeit lassen, da sonst die Verwerflichkeit in Frage stehen könnte

Ich erledige das gleich morgen früh, damit es glaubhaft erscheint!

Ansonsten: 40cm und du regst dich auf? :eek: Das nennen wir hier übertriebene Vorsicht! :p Hier bringen LKWs manchmal den Gegenverkehr fast bis zum Stillstand und treiben dich, den Radfahrer, trotzdem Richtung Grab(en).
Ich finde 40cm (vielleicht auch nur 30?) bei schwerem LKW mit 20t schon sehr knapp....:mad: Ich bin ja beim wiedereinscheren schon rechts ausgewichen und musste zusätzlich runterbremsen! Hätte ich das nicht wäre ich gegen den hinteren Aufleger gekommen :eek:
 
Ich erledige das gleich morgen früh, damit es noch glaubhaft erscheint!


Ich finde 40cm (vielleicht auch nur 30?) bei schwerem LKW mit 20t schon sehr knapp....:mad: Ich bin ja beim wiedereinscheren schon rechts ausgewichen und musste zusätzlich runterbremsen! Hätte ich das nicht wäre ich an den hinteren Aufleger gekommen :eek:

Deswegen gibt es auch materielles Strafrecht, wo ein "ich finde" entbehrlich ist.
Es gibt Entscheidungen von OLG die den Mindestabstand definieren.
Natürlich ist ein Nachweis schwierig. Doch solltest Du die hier investierte Zeit aufwenden, die Anzeige zu formulieren und entweder bei der Polizei oder der StA aufzugeben.
 
Der Gesetzgeber gehrt von einem Mindestabstand von 1.50 m aus, an Steigungen und bei höheren Geschwindigkeiten sogar von 2.00 m. Über die Fahrbahnbreite kann mann dann berechnen, ob beim Überholen (eigentlich darf man bei Gegenverkehr garnicht Überholen) trotz Gegenverkehr der Sicherheitsabstand eingehalten werden konnte. Ein Zeuge hierzu wäre hilfreich.
 
I

Ich finde 40cm (vielleicht auch nur 30?) bei schwerem LKW mit 20t schon sehr knapp....:mad: Ich bin ja beim wiedereinscheren schon rechts ausgewichen und musste zusätzlich runterbremsen! Hätte ich das nicht wäre ich gegen den hinteren Aufleger gekommen :eek:


Mach dir nichts draus - ich weiß genau, was du meinst. Ich habe die Situation bewusst mit schwarzem Humor betrachtet, denn so gut wie alle hier kennen dieses Gefühl, bei dem einem das Herz in die Hose rutscht und der 40-Tonner davonrauscht, man keinen Zeugen hat, hilflos ist und sich fragt, was passiert wäre, wenn man sich eventuell im Schreck falsch verhalten hätte. Ich kenne dieses Gefühl besonders gut, da mich im letzten Jahr eine Frau von hinten umgefahren hat. Ich habe lange gebraucht, bis ich nur ansatzweise wieder Vertrauen in den Verkehr hatte und ich rege mich bis heute über jeden auf, der enger als mir lieb ist überholt.

Mit etwas Glück verplappert sich der Fahrer in einer unüberlegten Stellungnahme.
 
kannst du nicht versuchen den entgegenkommenden bei der anzeige zu beschreiben? das wäre sicher ne große hilfe.
 
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