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Autofahrer anzeigen ?

AW: Autofahrer anzeigen ?

Stellt eure Verschwörungstheorien bitte per PN an
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

wer hat gesagt, dass es sich bei dem Skoda Fahrer um eine Frau handelt ????

Werden hier gerade 2 komplett verschiedene Sachverhalte vertüddelt ?

Äh ... sorry .... ja .... einmal Video, einmal Lopus' Fall. Ansonsten muss ich mein Posting aber nicht inhaltlich korrigieren.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

aus meiner sicht liegt hier ein überholen im überholverbot vor, mehr nicht.
weder der radfahrer, noch der gegenverkehr haben eine reaktion (ausweichen, bremsen oder ähnliches) gezeigt.
ob die owi-anzeige durchgeht hängt davon ab, ob der fahrer ermittelt werden kann.

mfg
frank

ps.: ich bezog mich jetzt auf das video :p
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

@Kwak
Passt schon ;)
ich dachte schon ich werde langsam tüddelig ;)

Wie dem auch sei, Leute, die andere gefährden, sollten zumindest mal auf ihr fehlverhalten hingewiesen werden.

Ich wurde vorgestern auch mal wieder angehupt und geschnitten, ich kenne den (linksseitigen , zu schmalen und mit Baumwurzeln übersähten) Radweg dort zur Genüge, und wollte nicht mit meinen ca. 42 km/h dort fahren.

Dem Typen habe ich (er hielt tatsächlich an) gesagt, ich könne da mit einem Paddelboot langfahren, immer noch kein Grund mich zu gefährden und zu belästigen.

@rr-mtb-radler..Überholverbot gilt nicht für Fahrräder (soweit ich weiss) trotzdem durfte der Fahrer die durchgezogenen Linie nicht überfahren.
2. bestimmt überhöhte Geschwindigkeit..was ist da erlaubt 100 ?
3. wie ich schon vorher sagte, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr mit Verletzung des §1 und 2 der StvO

alles unter dem Vorbehalt meines pers. Rechtsempfindens
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

aus meiner sicht liegt hier ein überholen im überholverbot vor, mehr nicht.
weder der radfahrer, noch der gegenverkehr haben eine reaktion (ausweichen, bremsen oder ähnliches) gezeigt.
ob die owi-anzeige durchgeht hängt davon ab, ob der fahrer ermittelt werden kann.

mfg
frank

ps.: ich bezog mich jetzt auf das video :p

Da ist aber kein Überholverbot. Die durchgezogene Linie gilt für den Gegenverkehr, weil es über eine unübersichtliche "Kuppe" geht. Sieh dir das Video mal von ganz vorne an. Das Überholverbot wird sogar durch Schilder aufgehoben. Aber wie gesagt, allein die Situation verbietet das Überholen. Da läuft es mir echt eiskalt den Rücken runter, wenn ich sehe wozu manche Verkehrsteilnehmer bereit sind! :(
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

@rr-mtb-radler..Überholverbot gilt nicht für Fahrräder (soweit ich weiss) trotzdem durfte der Fahrer die durchgezogenen Linie nicht überfahren.
2. bestimmt überhöhte Geschwindigkeit..was ist da erlaubt 100 ?
3. wie ich schon vorher sagte, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr mit Verletzung des §1 und 2 der StvO

alles unter dem Vorbehalt meines pers. Rechtsempfindens


ich muss mir das alles mal wieder reinziehen :rolleyes:
hast recht, es bleibt wohl nur das überfahren der durchgezogenen mittellinie, was auch ein verstoß darstellt, der aber mit einem verwarnungsgeld geahndet wird, also bis 35.- und ohne punkt.

auf grund der aufnahmen würde ich den gefährlichen eingriff in den straßenverkehr verneinen, wobei das aber unerheblich wäre ob ich eine strafanzeige aufnehmen würde oder nicht.
wenn der radler aussagt, dass er sich gefährdet gefühlt hat und nur unter großer mühe sein rad auf der bahn halten konnte würde das, aus meiner sicht, ausreichen.
letztendlich entscheidet der sta ob er ein verfahren eröffnet oder nur die ordnungswidrigkeit darin sieht und den vorgang zurücksendet mit der maßgabe, ihn der bußgeldstelle zuzuführen.

mfg
frank
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Da ist aber kein Überholverbot. Die durchgezogene Linie gilt für den Gegenverkehr, weil es über eine unübersichtliche "Kuppe" geht. Sieh dir das Video mal von ganz vorne an. Das Überholverbot wird sogar durch Schilder aufgehoben. Aber wie gesagt, allein die Situation verbietet das Überholen. Da läuft es mir echt eiskalt den Rücken runter, wenn ich sehe wozu manche Verkehrsteilnehmer bereit sind! :(

:D dem ersten eindruck bin ich auch auf den leim gegeangen. schau ab 05:00 min. erst sieht man die pfeile nach rechts, damit der verkehr angehalten wird, dass gleich nur noch die rechte fahrspur benutzt werden darf. dann siehst du rechts das überholverbotsschild.
kurz nach dem überholverbot kommt wieder die aufhebung. es wechselt ständig ;)

mfg
frank
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Jetzt werde ich doch noch OT :D

Das alles wird sich über kurz oder lang eh von selber regeln, dann kann sich keiner mehr den Sprit für die stinkenden Benzinkutschen leisten, und "wir" sind die Könige der Landstrassen :D

papa geht gezz ins Bett...isch will morgen radeln ;)

guts Nächtle
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Tststststs. Du hast deine gute Kinderstube wohl unterwegs verloren :D :D :D :D

Normal schickst du mir so nette Sachen doch nur unter deinem 2. Account per Private Message - hast dich wohl verklickt :D :D

an welchen Zweitaccount hat er es dir geschickt? Rennr@d oder Schoko?
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

:D dem ersten eindruck bin ich auch auf den leim gegeangen. schau ab 05:00 min. erst sieht man die pfeile nach rechts, damit der verkehr angehalten wird, dass gleich nur noch die rechte fahrspur benutzt werden darf. dann siehst du rechts das überholverbotsschild.
kurz nach dem überholverbot kommt wieder die aufhebung. es wechselt ständig ;)

mfg
frank

Tatsache! Ich war immer so drauf fixiert das Nummernschild zu entziffern... Da kommt ja tatsächlich nochn Schild! ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! :D
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

aus meiner sicht liegt hier ein überholen im überholverbot vor, mehr nicht.
weder der radfahrer, noch der gegenverkehr haben eine reaktion (ausweichen, bremsen oder ähnliches) gezeigt.
ob die owi-anzeige durchgeht hängt davon ab, ob der fahrer ermittelt werden kann.

mfg
frank

ps.: ich bezog mich jetzt auf das video :p
Das ist schon reichlich ignorant von dir, oder? Ich habe mal, als Autofahrer, als mir auf einer so breiten Fahrbahn (7,5 m) zwei Autos nebeneinander entgegenkamen, einer ganz links, einer genau mittig, auch nicht "reagiert", sondern mich nach ganz rechts bewegt (ohne die Fahrbahn zu verlassen). Also jeder ist quasi auf einer 2,5 m breiten Spur gefahren, mit 100 km/h.
Die Sache ging so schnell, dass man da nichts mehr hätte machen können, ich konnte nicht mal bremsen bzw. das wäre sicherlich schlimmer ausgegangen, hätte ich es gemacht. Meinst du nicht trotzdem, dass man sowas anzeigen sollte, damit sich die Polizei häufiger auf der Strecke bewegt und den Verkehr beobachtet und die Leute vor den Rowdies schützt?
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

Das das hier schon fast in eine juristische Fachkonferenz übergegangen ist, mal eine Frage Off-Topic:

Ein Angeklagter verteidigt sich selbst vor einem Landgericht im Berufungsverfahren. Der Richter schlägt gegen Ende der Verhandlung vor, auf die Befragung des letzten, gelagenen Zeugen zu verzichten. Der Angeklagte macht jedoch deutlich, dass er die Befragung für sinnvoll hält. Dies weist der Richter in lautem und schafen Ton zurück.
Liegt Rechtsbeugung vor? (§ 240 stpo - Fragerecht)
Sollte man einem langjährigen Richter die Kenntnis der StPO, insbesondere § 240, unterstellen können?
Falls dies so sein sollte, hat sich dann gleichzeitig der anwesende Staatsanwalt der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht?

MfG

V. K.
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

ähnliches wie dem oder der pkw lenker/rin ist mir auch schon mal passiert.

den rr-kollegen hab ich erst in letzter sek. gesehen und konnt grad noch so ausweichen. zum glück hatte ich kein gegenverkehr.
der kollege war aber auch schön unauffällig gekleidet, wovon ich beim fredersteller mal jetzt nicht ausgehe?
die soll keine entschuldigung sein aber eine mögliche erklärung?
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

ähnliches wie dem oder der pkw lenker/rin ist mir auch schon mal passiert.

den rr-kollegen hab ich erst in letzter sek. gesehen und konnt grad noch so ausweichen. zum glück hatte ich kein gegenverkehr.
der kollege war aber auch schön unauffällig gekleidet, wovon ich beim fredersteller mal jetzt nicht ausgehe?
die soll keine entschuldigung sein aber eine mögliche erklärung?

Kleidung war schwarze Hose und Blaue Jacke... http://fotos.rennrad-news.de/photos/view/32313 (Foto allerdings nich sehr gut, Dies stellt die Farbe besser da: http://fotos.rennrad-news.de/photos/view/7992)

Hab jetzt mal einer bekannten Polizistin den Fall geschrieben, werde euch mitteilen wie es weiter geht.

UM ES KLAR ZU STELLEN: Es war Überholverbot! Wenn es auch oft abwechselte!
 
AW: Autofahrer anzeigen ?

wo liegt eigentlich dein problem?
hast du dich gefährdet gefühlt? wurde ein unfall gerade so vermieden?
dann gib den sachverhalt zu protokoll, denk aber daran, dass du für dich eine kopie des films brennst und die originalspeicherkarte als beweismittel zur verfügung hälst.
traust du der polizei nicht und hast eine versicherung, geh zum anwalt, der macht das dann für dich (vorher bei der versicherung anfragen, ob sie den versicherungsschutz gewährt).

mfg
frank
 
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