Sriajuda
Mitglied
AW: Amokfahrender Autofahrer
Anzeigen bringt immer etwas, auch wenn man keine Zeugen hat. Soweit die Anzeige nicht von vorneherein unsinnig/unglaubwürdig ist, *muss* die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnen.
Somit wird das - auch bei Einstellung - aktenkundig, und einen gewissen Schreck wird auch die Erstpost ("Ihnen wird vorgeworfen....") von der Staatsanwaltschaft auslösen.
Und selbstverständlich werden vorherige, auch eingestellte Verfahren bei weiteren Anzeigen wahrgenommen und berücksichtigt - und wenn es nur um die Bewertung der Glaubwürdigkeit der Aussagen geht.
Wichtiger Tip: Anzeige immer direkt bei der Staatsanwaltschaft vornehmen, selber formulieren (Hilfe befreundeter Anwalt?).
Denn sonst formuliert der aufnehmende Polizist - und der ist nunmal kein Jurist, und vermutlich auch nicht gerade Formulierungskünstler.
Anzeigen bringt immer etwas, auch wenn man keine Zeugen hat. Soweit die Anzeige nicht von vorneherein unsinnig/unglaubwürdig ist, *muss* die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnen.
Somit wird das - auch bei Einstellung - aktenkundig, und einen gewissen Schreck wird auch die Erstpost ("Ihnen wird vorgeworfen....") von der Staatsanwaltschaft auslösen.
Und selbstverständlich werden vorherige, auch eingestellte Verfahren bei weiteren Anzeigen wahrgenommen und berücksichtigt - und wenn es nur um die Bewertung der Glaubwürdigkeit der Aussagen geht.
Wichtiger Tip: Anzeige immer direkt bei der Staatsanwaltschaft vornehmen, selber formulieren (Hilfe befreundeter Anwalt?).
Denn sonst formuliert der aufnehmende Polizist - und der ist nunmal kein Jurist, und vermutlich auch nicht gerade Formulierungskünstler.