Dann gilt das Radfahrverbot auch nur, wenn man den Rennlenker verkehrt herum, also nach oben gebogen montiert...Sieht aus, als gälte das nur für Barbie-Pferde …![]()
Hier auch nicht, ist mir noch nie passiert.In der Regel sagt auch niemand etwas, wenn man Forststraßen beradelt, zumindest hier in der Gegend.
Aber wenn sich jetzt ein Wegebesitzer solche Mühe gibt und plötzlich überall Schilder aufstellt (5 in diesem Jahr), dann wird er seine Gründe haben... Entweder gab's einen Unfall und jemand wollte ihn haftbar machen, oder – und das halte ich für wahrscheinlicher – der ist Jäger und will seine Ruhe haben. Der jetzt gesperrte Weg führt nämlich an 2 Hochsitzen vorbei, wo ich ihn (?) auch schon hab sitzen sehen...
Und: der Kulmberg ist Teil der MTB-Dachstein- und Ramsau-Runde. Ich nehme an, daß da Geld vom Fremdenverkehrsverband an die Wegeeigentümer fließt, aber wahrscheinlich nicht an ihn, da es noch einen 2. Weg über den Berg gibt.
Das originellste Verbots- bzw. Erlaubnisschild hier in der Gegend ist dieses hier:
→https://www.rennrad-news.de/forum/threads/unterwegs-mit-dem-klassiker.67822/post-6193598
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