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unterwegs mit dem klassiker

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Re: unterwegs mit dem klassiker
Warum tut man sich das an?

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Weil der weite Blick in die Landschaft einfach schön ist!

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Es war ein wenig anstrengender als sonst (was aber weniger der Topografie, denn der Tagesverfassung geschuldet war), so habe ich das Päuschen an der Moar-Koppler-Föhre (die war vor langer Zeit das Taiding der Ortschaften rundum) etwas ausgeweitet …

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… und da gestern in Richtung Alpen auch besonders gut nichts zu sehen war, bin ich der Frage nachgegangen, wo denn der Dachstein sein könnte, rund um den @ms83 seine Räder auf die Gipfel pedaliert – also, falls sich das wer fragt, der ist circa ungefähr exakt, in etwa vielleicht genau hier:

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Mein Freund Markus aka @Fadenfischfan nebst FFF waren zu Besuch im Harz und es hat ein Warenaustausch stattgefunden, dazu an anderer Stelle mehr.
Bei diesem herrlichen Wetter haben wir natürlich auch noch eine Runde gedreht, leider war ich etwas angeschlagen, trotzdem gab es ein Kopf an Kopf Rennen und am Ende hat das Zielfoto entschieden 😉
Symbolfoto
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War eine super schöne Runde mit viel Quatschen usw...
Markus hat glaube ich mehr Fotos gemacht, ich kenne die Gegend ja schon.
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Legal ist das aber nicht oder gibt es bei euch in Sachsen diesbezüglich andere Gesetze?
Das ist nicht in Sachsen, sondern in Österreich in der Steiermark.
Die Wälder/Wiesen/Höfe sind in Privatbesitz, die Wege aber für jeden zumindest begehbar. Wenn die Eigentümer keine Radfahrer oder Reiter da haben wollen, hängen sie selbstgebastelte Schilder mit einem Fahrrad oder Pferd drauf auf. Einheimische, mit denen ich darüber gesprochen habe, erwähnen die starke Zunahme des Radverkehrs durch die elektrischen MTBs und daß die ja jetzt überall hinkommen. Und die Haftbarkeit des Wegebesitzers bei Unfällen. Wenn sie den Weg sperren, sieht das anscheinend anders aus. Grundsätzlich könnte man aber selbstgebastelte, nicht amtliche Verbotsschilder ignorieren.

Es geht aber auch anders:
Im Zeitalter der zunehmenden Anzahl von Fahrverbotsschildern für Radfahrer auf unbefestigten Wegen möchte ich dieses Schild mal lobend erwähnen:
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Wandern, Radfahren, Reiten ausdrücklich erlaubt. :daumen:
Das Foto ist von 2021, das Schild ist aber immer noch da. :daumen:
 
Ok, Österreich ist eine andere Geschichte. War aus den Bildern mir nicht ersichtlich. Ging daher vom Umfeld deines Wohnorts aus.
 
Mein Freund Markus aka @Fadenfischfan nebst FFF waren zu Besuch im Harz und es hat ein Warenaustausch stattgefunden, dazu an anderer Stelle mehr.
Bei diesem herrlichen Wetter haben wir natürlich auch noch eine Runde gedreht, leider war ich etwas angeschlagen, trotzdem gab es ein Kopf an Kopf Rennen und am Ende hat das Zielfoto entschieden 😉
Symbolfoto
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War eine super schöne Runde mit viel Quatschen usw...
Markus hat glaube ich mehr Fotos gemacht, ich kenne die Gegend ja schon.
Anhang anzeigen 1691539Anhang anzeigen 1691541Anhang anzeigen 1691542
Guten Morgen,

mangels ausreichend Netz komme ich erst heute dazu, mich an Karstens @𝐻𝑒𝓍𝑒𝓇 Bericht anzuhängen:

Nachdem wir kurz einiges an Rädern, Rahmen und Teilen getauscht hatten - auch ich werde hier noch nicht spoilern - begann der eigentliche Radtag in der Hexenküche...öhm, Hexerküche:

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Ich hatte versucht, einen Freilauf zu warten und hab den nicht gescheit wieder reinbekommen. Wir haben dann, unter Einsatz von reichlich Campagnolo-Spezialwerkzeug 😎

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das wieder hinbekommen. Alles nochmal auseinander, am Ende hatte ich aber wahrscheinlich nur einen etwas ausgeleierten O-Ring eingeklemmt. Egal, Freilauf schnurrt wieder.

Dann bei herrlichem Wetter ab auf die Italienerinnen 🇮🇹:

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Findet das Kamel?!

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Einmal links,

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einmal rechts:

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Quedlinburg:

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Weiter in Teil 2 ☝🏻
 
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Teil 2:

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Für Alex:

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Erster Tag in lang-lang 🙄

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Auf jeden Fall hatten wir einen wunderschönen Radtag, während Frau FFF auf einer ausgedehnten Hundewanderung die Landschaft genoss:

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Danke an Karsten für einen tollen Tag im Harz, bis hoffentlich bald mal wieder!

Schönen Sonntag an alle,

markus.

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Es hatte sich über Nacht zugezogen und so gar nichts von goldenem Oktober. Mit erst 3 Grad um 10:00 Uhr nach frostiger Nacht, war die heutige Runde recht erfrischend.
Mehr als 8 Grad wurde es auch zum Ende hin nicht.
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Herbstlich, die Fahrt durch den Banzer Forst. Zum Glück war Sonntag, und somit keine Autos morgens unterwegs. Unter der Woche sieht das anders aus. Da bin ich zu Zeiten des Berufsverkehrs hier schon Kraftfahrzeugen begegnet.
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Für unsere Pferdefans im Forum, zwei wirklich schöne Tiere.
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Wir hatten es ja kürzlich erst über die schönen, blühenden Pflanzen, die von manchen Bauern zur Bodenverbesserung gepflanzt werden. Hier eine Mischung aus verschiedenen Pflanzen, die selbst jetzt im Herbst noch mit Blütenpracht erfreuen.
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So. Noch 8 Tage. Dann ist Winterpokal!
Bis dahin eine schöne Woche.
 
Vorweg, das ist nicht meine Meinung, sondern die Grundlage:

Legal ist das aber nicht oder gibt es bei euch in Sachsen diesbezüglich andere Gesetze?

Hier in Sachsen Österreich: gelten andere Gesetze, das Schild wäre nur unter bestimmten Umständen notwendig, und in dieser Ausführung nur mit behördlicher Genehmigung legal.

Das ist nicht in Sachsen, sondern in Österreich in der Steiermark.
Die Wälder/Wiesen/Höfe sind in Privatbesitz, die Wege aber für jeden zumindest begehbar. Wenn die Eigentümer keine Radfahrer oder Reiter da haben wollen, hängen sie selbstgebastelte Schilder mit einem Fahrrad oder Pferd drauf auf. Einheimische, mit denen ich darüber gesprochen habe, erwähnen die starke Zunahme des Radverkehrs durch die elektrischen MTBs und daß die ja jetzt überall hinkommen. Und die Haftbarkeit des Wegebesitzers bei Unfällen. Wenn sie den Weg sperren, sieht das anscheinend anders aus. Grundsätzlich könnte man aber selbstgebastelte, nicht amtliche Verbotsschilder ignorieren.

Es ist ein bisschen komplizierter.

Ein allgemeines Betretungsrecht im Wald – also die Erlaubnis, einen Wald (und Forststraßen) einfach so zu betreten, durchzugehen, zu wandern etc. – gibt es hier erst seit 1975 und gilt auch nur für eine Betretung, aber nicht für eine Befahrung.

Das bedeutet, dass Radfahren auf Forststraßen (und auch abseits davon) prinzipiell verboten ist und das ist auch im Forstgesetz ausdrücklich so formuliert: "eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nichtöffentliche Straße" …

Ein Waldeigentümer oder der Erhalter von Forststraßen kann die Benutzung freigeben, allerdings ist er dann auch für die Instandsetzung im Sinne dieser Benutzung verantwortlich und unter Umständen haftbar, wenn ein Unfall passiert. Diese Freigabe darf auch eingeschränkt sein (örtlich, wie auch die Art der Benutzung – das fällt unter objektbezogenes Selbstbestimmungsrecht).

Eine allgemeine Freigabe von Forststraßen für den Radverkehr wird schon seit längerem heiß diskutiert, scheitert aber einerseits an den Vertretern der Forstwirtschaft bzw. der Jäger:innen (aus teilweise nicht haltbaren Überlegungen) und andererseits an der Haftungsfrage. Es müsste der Staat eine Art Pauschalhaftung für die Benutzung übernehmen (dann ginge es aber auch um die Instandhaltungspflicht), oder es gäbe einen generellen Haftungsausschluss (was wiederum die Benutzung sehr risikoreich macht). Da gelten natürlich "normale" Radler:innen als Maßstab, nicht Geübte oder Profis.

Aber zurück zu diesem Radfahrverbotsschild: das wäre nicht notwendig, da man eben auf einer Forststraße grundsätzlich nicht fahren darf; es kann aber notwendig sein, wenn eine für die Befahrung freigegebene Forststraße in eine nicht freigegebene mündet. Allerdings darf auf Privatgrund ein offizielles Verkehrsschild nur dann aufgestellt werden, wenn es genehmigt ist. Ein anders aussehendes Schild wäre ohne weiters möglich, die gelten auch, dürfe also nicht ignoriert werden – solange ein z. B. Verbot gesetzeskonform ist: "Durchgang verboten" oder "Unbefugten betreten verboten" wäre auf einem Forstweg nicht erlaubt, da das Betretungsrecht gilt, "Reiten verboten" schon.

Das Betretungsrecht gilt übrigens nicht für Wiesen, Felder und dazugehörige Wege. Dort dürfte man ohne Zustimmung weder gehen noch fahren. Auch für z. B. für Jungwälder gilt es nicht (die darf man auch noch einzäunen).

Ein kleine "Anekdote", um das zu verdeutlichen:

In unserem eigenen Wald (zu dem auch eine von mehreren Waldeigentümern genutzte Forststraße gehört) darf ich natürlich mit dem Rad herumturnen, wie es mir gefällt. Von der öffentlichen Straße (auf der das Radfahren erlaubt ist) muss ich allerdings (legal) eine Forststraße benutzen, die in fremdem Eigentum steht. Über die dürfte ich nicht mit dem Rad fahren (weil ja nur Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke erlaubt sind), absteigen und schieben allerdings schon, weil ich da rechtlich gesehen Fußgänger wäre (also das Betretungsrecht gilt) …


Gekennzeichnete Radwege im Wald (MTB-Stecken, Trails etc.) sind natürlich von all dem ausgenommen, es kann aber Haftungsausschlüsse und Benutzungszeiten geben.


PS: Ich persönlich hätte mit einer allgemeinen Freigabe von Forststraßen kein Problem, manche Einschränkungen im Wald selbst, wie z. B. die Einhaltung von temporären Fahrverboten (Brunftzeit) und Sperren (Waldarbeiten) oder auch eine maximale Schonung der Natur sollten für verantwortungsvolle Radler:innen eigentlich kein Thema sein.
 
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