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Konfliktsituationen im Verkehr

Guter Hinweis. Wenn das Absperrgitter aber am Rand steht könnte man auch annehmen das es erst im Bedarfsfall auf die Fahrbahn geschoben wird (z.B. Baumfällarbeiten).
Die Straße ist ja durch das Schild eh schon für Kraftfahrzeuge verboten. Fahrrad ausgenommen (und Land/Forstwirtschaft).
 
Nur so als Ergänzung:"

Radfahrer mit Teilschuld bei Geschwindigkeit über 15Km/h:​

Bei einem Unfall mit einem Radfahrer, bei dem die Geschwindigkeit über 15 km/h liegt, kann die Mitschuld des Radfahrers in die Haftungsverteilung zwischen dem Radfahrer und dem motorisierten Verkehrsteilnehmer einfließen.

Dies traf mich auch, trotz Vorfahrtnehmens durch den Autofahrer! Der Garmin zeigte beim Aufprall 22 km/h an!
 
Ich bin jetzt für den Weg zur Arbeit aufs Motorrad umgestiegen, weil mir solche Dinge und auch das dichte Vorbeifahren zu sehr auf den Nerv gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Euch gibt es als die Pflicht nicht auf Radwegen zu fahren?
Rennradfahrer auf Trainingsfahrten* sind von der Benutzungspflich benutzungsplichtiger Radwege (runder Loli) ausgenommen.

Das und mehr ist in der Fahrradverordnung geregelt.

*) Auch zur Trainingsfahrt gibts eine Rechtsgültige Entscheidung des Wiener Verwaltungssenates (also des Verwaltungsgerichts des Bundeslandes Wien), damit sind alle Fahrten mit einem Rennrad dann Trainingsfahrten wenn der Rennradler das sagt (u.a. weil der Gesetzgeber die Bestimmung nicht präzisiert hatt, etwa erforderliche Bekleidung/Ausrüstung u.dergl.)
 
Grundsätzlich nicht da steht kann.

Extremfall
Falls ich auf gerader Strasse (nicht Radfahrweg) bei guten Sichtverhältnissen auf der Vorfahrtstrasse mit 30 km/h rumgurke und eine Kiste mäht mich um glaube ich nicht an eine Teilschuld.


Ausserhalb von dem Beispiel könnte ich mir das nur in sehr unübersichtlichen Situationen vorstellen wo die Geschwindigkeit überhöht war.


Mal ein Auzug einer Suchmaschine

  1. Verschulden (§ 823 BGB): Hier wird das konkrete Fehlverhalten jedes Unfallbeteiligten betrachtet.
    • Das Vorfahrtsmissachten des Autofahrers ist ein klarer und oft schwerwiegender Verstoß, der einen hohen Haftungsanteil begründet.
    • Das Mitverschulden des Radfahrers kann sich aus verschiedenen Verhaltensweisen ergeben, darunter:
      • Unangepasste Geschwindigkeit: Das Fahren mit einer für die Situation zu hohen Geschwindigkeit (z.B. in unübersichtlichen Bereichen, bei Kreuzungen oder Einmündungen) kann als Teilschuld gewertet werden.
      • Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf einem Radweg.
      • Missachtung von Verkehrszeichen (z.B. rote Ampel, Stoppschild).
      • Fahren auf dem Gehweg.


Beispiele und Präzedenzfälle​



Die Rechtsprechung ist in solchen Fällen sehr einzelfallbezogen, aber es gibt wiederkehrende Muster.

  • OLG Celle (Urteil vom 11.10.2023, Az.: 14 U 157/22): In diesem Fall ging es um eine Kollision auf einem Fußgängerüberweg. Das Gericht stellte fest, dass der Radfahrer mit einer Geschwindigkeit von 15 bis 20 km/h auf den Überweg zufuhr und die Kollisionsgeschwindigkeit noch bei etwa 10 km/h lag. Obwohl es um eine Sonderkonstellation ging (Fußgängerüberweg), zeigt das Urteil, dass Geschwindigkeiten in diesem Bereich relevant sind. Die Haftungsverteilung lag hier bei 52% zu 48% zu Lasten der Beklagten (Autofahrer).
  • LG Landshut (Urteil vom 09.04.2020, Az. 43 O 2430/19): Eine 15-jährige Radfahrerin missachtete die Vorfahrt, weshalb das Gericht ihre Klage abwies. Obwohl hier der Fokus auf dem Vorfahrtsverstoß liegt, zeigt das Urteil, dass bei klarem Fehlverhalten des Radfahrers die Haftung des Autofahrers (trotz Gefährdungshaftung) vollständig entfallen kann.
  • OLG Hamm (Beschluss vom 08.03.2022, Az. 9 U 157/21): Ein Radfahrer, der verbotswidrig entgegen der Fahrtrichtung auf einem Radweg fuhr, kollidierte mit einem Pkw, der sich in einen Kreisverkehr tastete. Obwohl der Autofahrer auch Fehler machte, wurde die Haftung 50:50 geteilt.
  • LG Frankfurt (Urteil vom 17.05.2023, Az. 2/15 O 43/22): Ein Radfahrer klagte auf Schadensersatz, nachdem er mit einem Pkw kollidierte, der auf die Fahrbahn einbog. Das Gericht wies die Klage des Radfahrers vollständig ab, weil es davon ausging, dass der Radfahrer "unmittelbar vor der Kreuzung und möglicherweise mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Fahrbahn eingebogen ist". Die Kausalität zwischen dem Fehlverhalten des Radfahrers und dem Unfall war so stark, dass das Eigenverschulden überwog.
 
Guter Hinweis. Wenn das Absperrgitter aber am Rand steht könnte man auch annehmen das es erst im Bedarfsfall auf die Fahrbahn geschoben wird (z.B. Baumfällarbeiten).
Die Straße ist ja durch das Schild eh schon für Kraftfahrzeuge verboten. Fahrrad ausgenommen (und Land/Forstwirtschaft).
Wenn sie nicht gelten sollen, werden die Absperrgitter aber normalerweise umgelegt.
Bei jeder größeren Baustelle zur Straßenerneuerung ist es absolut üblich, dass zwischen oder neben den Absperrgitter(n) genügend Platz gelassen wird, damit Baustellen Fahrzeuge passieren können.
Bei mit roten Leuchten bestückten Absperrgittern kommen da aber trotzdem nur sehr wenige auf die Idee dort rein zu fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Meinung: die Absperrschrankengitter sind zwar (vermutlich durch andere Verkehrsteilnehmer) zur Seite geschoben worden, sperren aber trotzdem den dahinter liegenden Verkehrsbereich für alle Verkehrsteilnehmer. Du hattest deswegen dort nichts zu suchen.
Da die Absperrschrankengitter unmittelbar neben den Zeichen 260 platziert wurden, ist davon auszugehen, dass die Freigabe für Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr durch das Zusatzzeichen auch für die Absperrschrankengitter mitgelten soll.
Da der Konfliktgegner von seiner Kleidung durchaus diesem Nutzerkreis zuzuordnen ist, würde ich erstmal davon ausgehen, dass dieser dort berechtigt unterwegs war.
Aua...
Eine komische Meinung hast Du da. Wäre @solution85 jetzt auch mit einer grünen Latzhose unterwegs gewesen, hätte es dann wieder gepasst?
 
Bei mit roten Leuchten bestückten Absperrgittern kommt da aber trotzdem nur sehr wenige auf die Idee dort rein zu fahren.
Das habe ich als Streckenposten bei Radrennen und Laufveranstaltungen aber anders erlebt. Selbst wenn du hinter Schild und Absperrbake noch ein Rotkreuzfahrzeug quer über die Staße stellst versuchen noch genug Autofahrer trozdem durchzufahren. Der Streckenposten der mit Warnweste und roter Fahne in der Hand auf diese Spezialisten zugeht wird zwar dann meistens respektiert, aber selbst dann gibt es vollkommen Unbelehrbare.
 
Meine Meinung: die Absperrschrankengitter sind zwar (vermutlich durch andere Verkehrsteilnehmer) zur Seite geschoben worden, sperren aber trotzdem den dahinter liegenden Verkehrsbereich für alle Verkehrsteilnehmer. Du hattest deswegen dort nichts zu suchen.
Da die Absperrschrankengitter unmittelbar neben den Zeichen 260 platziert wurden, ist davon auszugehen, dass die Freigabe für Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr durch das Zusatzzeichen auch für die Absperrschrankengitter mitgelten soll.
Da der Konfliktgegner von seiner Kleidung durchaus diesem Nutzerkreis zuzuordnen ist, würde ich erstmal davon ausgehen, dass dieser dort berechtigt unterwegs war.

Selbst wenn @solution85 da verbotenerweise unterwegs war und der Konfliktgegner berechtigt, ändert sich dadurch an der Gesamtsituation ja nichts.

Also worauf willst du konkret hinaus?
 
Ich komme gerade frisch aus einem 22-tägigen Japanurlaub. Gestern gelandet. Es ist geradezu schockierend zu sehen, wie gut das Miteinander (nicht nur im Straßenverkehr) doch funktionieren kann, wenn man sich gegenseitig ein wenig respektiert. Das Konfliktpotential ist dabei bspw. in Tokio ungemein höher, aufgrund der unglaublichen Masse an Menschen, die sich dort ständig bewegen. Das fängt beim Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel oder dem Benutzen der Rolltreppe am Bahnsteig. Da bildet sich dann gerne eine locker 20m lange Schlange unten an der Rolltreppe, weil sich einfach jeder wirklich hinten anstellt. Die Fahrradwege sehen dann (hier in Osaka) gerne mal so aus (s. Bild). Trotzdem pockt da kein Radler auf sein Recht, sondern wuselt sich einfach langsam und geduldig durch die Menschenmassen. Ich werde die nächsten Wochen sicher ganz schön frustriert sein, wenn ich den Alltag hier wieder erleben darf. Das ging gestern beim Aussteigen aus dem Flugzeug tatsächlich schon los. Beim Inlandsflug in Japan, hauptsächlich mit Japanern an Bord, sind alle super geduldig von vorne nach hinten ausgestiegen, Reihe für Reihe. Gestern wieder in Muc am Flughafen, alle drängeln von hinten nach vorne. Ich vermisse Japan jetzt schon.

Sorry für teilweise OT. :D
 

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Rennradfahrer auf Trainingsfahrten* sind von der Benutzungspflich benutzungsplichtiger Radwege (runder Loli) ausgenommen.

Das und mehr ist in der Fahrradverordnung geregelt.

*) Auch zur Trainingsfahrt gibts eine Rechtsgültige Entscheidung des Wiener Verwaltungssenates (also des Verwaltungsgerichts des Bundeslandes Wien), damit sind alle Fahrten mit einem Rennrad dann Trainingsfahrten wenn der Rennradler das sagt (u.a. weil der Gesetzgeber die Bestimmung nicht präzisiert hatt, etwa erforderliche Bekleidung/Ausrüstung u.dergl.)
dazu muss man aber anmerken dass laut stvo in AT ein rennrad eine maximale äußere felgenbreite von 23mm haben darf, ansonsten gilt es nicht mehr als rennrad - danke für diese aktuelle gesetzgebung auf diesem wege.
wenns hart auf hart kommt und man eine findige gegenseite hat stehen die chancen also gut dass man hier in oasch foat.
 
dazu muss man aber anmerken dass laut stvo in AT ein rennrad eine maximale äußere felgenbreite von 23mm haben darf, ansonsten gilt es nicht mehr als rennrad
...den Polizisten, der mit dir in AT über die Felgenbreite diskutiert, wist du nicht finden.
Eher jene, die die Ausnahmen der StVO für RR nicht kennen, die wollen dann aber über Licht, Reflektoren oder ob ein Gravelbike auch ein RR ist,... sprechen.
 
...den Polizisten, der mit dir in AT über die Felgenbreite diskutiert, wist du nicht finden
Ich hatte letzten Herbst eine Diskussion mit einem Uniformierten in einem zivilen VW-Bus:
Fahre auf der B10 von Parndorf runter nach Bruck/Leitha, in Bruckneudorf (kurz vor Bruck), dort gibts dann einen Straßenbegleitenden aber völlig unatraktiven Radweg (viele Ein/Ausfahrten, schlechter Zustand) den ich als RR-Fahrer auf Trainingsfahrt nicht benutzen muß, fährt ein grauer VW-Bus plötzlich 50 cm neben mir bei 35 km/h, aus dem runtergelassenen Fenster schreit der Fahrer irgendetwas von "Radweg benutzen", ich schreie zurück "fahr weiter, Alter", der VW fällt zurück, ich denk "na guat, dann net", aber schmecks, plötzlich spielen sie das Lied der Rennleitung "Tatü-Tata", sammt Lautsprecherdurchsage "rechts ran", Ich also in die nächste Gasse abgebogen und brems mich ein, der VW kommt in die Gasse, quietscht sich ein, raus hüpft der uniformierte Lenker und kommt auf mich zu mit den denkwürdigen Worte: "Na klar, immer de Radlfahrer, und die Rennradler glauben sie können machen was wollen". Ich: "Was gibts, Herr Inspektor? Er: "Des is a Delikt!" Ich: "Wos für a Delikt"? Er: "Radwegbenutzung!" Ich: "Fahrradverordnung - Rennradfahrer sind auf Trainingsfahrten von der Benutzung von Radwegen ausgenommen". Er: " Ah geh, so so, habens an Ausweis?" Ich geb ihm meinen Führerschein, er geht zur Datenkontrolle in seinen Bus, das dauert fast 10 Minuten, dann krieg ich den FS zurück mit den Worten: "Herr Baci, wos schreiens do herum, I mans nur guat, zu ihrer eigenen Sicherheit benutzens doch den Radweg"... Auserorts auf der B10 mit dem RR is halt kein Problem, da wirst mit 100 km/h überholt das nur so pascht, aber Innerorts zur eigenen Sicherheit....
 
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